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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mask am 10.09.2020 16:36
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Hallo zusammen,
eine Frage an die Experten im Eingruppierungsrecht.
Ein/e Beschäftigte/r (TV-H) nimmt überwiegend Supportaufgaben für eine IT-Fachwendung wahr und ist daher entsprechend des besonderen Teils IKT der Entgeltordnung eingruppiert.
Wenn diese/r Beschäftigte nun noch zusätzlich Schulungen für Anwender der Fachanwendung durchführt, ist dies doch ein extra Arbeitsvorgang oder ?
Ist dieser AV auch nach dem besonderen Teil einzugruppieren oder nach dem allgemeinen Teil?
Kennt jemand Urteile, die sich mit der Wertigkeit / dem Anspruch solcher Schulungstätigkeiten befassen (und kann hier die Az einstellen)?
Vielen Dank !!
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Von einem eigenen Arbeitsvorgang würde ich ausgehen. Ob er nach den Merkmalen des Abschnitts 11 oder nach einem anderen Abschnitt zu bewerten ist, hängt davon ab, ob innerhalb des Arbeitsvorgangs die einzusetzenden IT-spezifischen Fachkenntnisse oder die Fachkenntnisse einer anderen, möglicherweise fachspezifischen Ausbildung überwiegen, ihm also das Gepräge geben (BAG, Urteil v. 04.07.2012 - 4 AZR 673/10).
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Ich danke dir!