Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ÖdNds93 am 21.11.2019 13:08
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Wenn sich ein Familienangehöriger auf eine Beamtstelle bei uns im Haus bewirbt ( Finanzamt ) muss dieses angezeigt werden.
Das Vorstellungsgespräch wird dann in einem umliegendem Amt durchgeführt.
Inwieweit ist man verpflichtet eine Bewerbung von Freunden oder eine frischen Beziehung ( neuer Partnerin )
anzuzeigen? Gibt es hierfür überhaupt eine rechtliche Grundlage?
Vielen Dank!
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Allgemein sicherlich die Besorgnis der Befangenheit.
Allerdings scheint mir das bei Ihnen etwas übertrieben gehandhabt werden, außer natürlich Sie wären selbst an den Vorstellungsgesprächen beteiligt bzw. in entscheidender Position bzgl. der Einstellungen.
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In der beschriebenen Kostellation besteht m. E. keine Anzeigepflicht. Dass die Kleine so naiv ist und glaubt, dass Du Dich nach dem letzten Wochenende tatsächlich nochmal bei ihr meldest, weil ihr ja jetzt ("danach") eine Beziehung hättet; ist nicht Dein Problem. Ergo: kein Interessenkonflikt.