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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Hoschington am 29.11.2019 12:35

Titel: Sonderfall Jahressonderzahlung
Beitrag von: Hoschington am 29.11.2019 12:35
Hallo liebe Kollegen,

mein Arbeitsverhältnis endet zum 30.11.19 und beginnt beim gleichen Arbeitgeber mit einem neuen (noch nicht unterzeichnetem) Vertrag am 1.1.2020.
Laut §20 habe ich demnach keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung.

Gibt es irgendeine Möglichkeit in diesem Fall eine Ausnahmeregelung anzustrengen? Ich befürchte ich kenne die Antwort bereits, aber ich wollte dennoch einmal nachfragen, ob es für mich Sinn macht in diesem speziellen Fall für meine Sonderzahlung zu kämpfen.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Titel: Antw:Sonderfall Jahressonderzahlung
Beitrag von: Spid am 29.11.2019 12:54
Die Prämisse ist falsch, derlei ist §20 TV-L nicht zu entnehmen, siehe auch  BAG, Urteil v. 12.12.2012 - 10 AZR 922/11.
Titel: Antw:Sonderfall Jahressonderzahlung
Beitrag von: Hoschington am 29.11.2019 13:29
Danke für die Antwort, leider verstehe ich sie nicht so ganz. Was ist an der Prämisse falsch? Da ich am 1.12. nicht im Arbeitsverhältnis stehe, entfällt der Anspruch, wie oben geschrieben.

Das BAG Urteil ist mir auch bekannt, ist aber in diesem Fall nicht hilfreich, da die Klägerin am 1.12. im Arbeitsverhältnis stand. Meine Frage ist eher, ob es möglich ist eine Sonderzahlung zu erhalten, wenn der Arbeitsvertrag am 30.11. endet und erst nach dem 1.12. wieder beginnt.
Titel: Antw:Sonderfall Jahressonderzahlung
Beitrag von: Spid am 29.11.2019 13:34
Tatsächlich, Du hast recht. Ich hatte mich verlesen und ging von einer Anschlußanstellung beim selben AG aus. Tja, das ist leider die ungünstigste Konstellation - abgesehen vielleicht von einer Wiedereinstellung am 02.12.19... Dann ist Deine Prämisse natürlich korrekt, eine Ausnahmeregelung gibt es leider nicht.