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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Skrillex am 05.03.2021 09:58
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erstmal ein hallo an alle von einem neuling!
ich habe nie im ÖD gearbeitet und mich mal etwas eingelesen.
leider ist es mir nicht eindeutig ersichtlich ob die wechselschichtZULAGE und zeitZUSCHLÄGE gezahlt werden oder nur das eine.
gibt es da konkrete regelungen? die zulage ist ja bekanntlich brutto, die zuschläge netto wie in der freien wirtschaft?
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Wie meinen?
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ist zu kompliziert ausgedrückt? wenn ich aufgrund des schichtplans eine wechselschichtzulage bekomme.... werden dann trotzdem zeitzuschläge gezahlt oder nicht? wird beides gezahlt oder nur eins von beiden?
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Wenn Arbeit zu zuschlagspflichtigen Zeiten zu leisten ist, wird der Asnpruch auf den jeweiligen Zeitzuschlag durch die Wechselschichtzulage nicht berührt.
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vielen dank für die antwort. der geplante einsatz soll in einem festen schichtplan versehen werden, der eine dauerhafte rotation in 3 schichten vorsieht, inklusive wochenenden, feiertagen.
folglich ist lediglich der zeitzuschlag für den samstag rauszurechnen, da die samstagsdienste ja im rahmen des schichtplans erfolgen....