Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Admin am 29.03.2019 11:02
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hier bitte Diskussionen zum
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG)
führen.
Referententwurf als Diskussionsbasis anbei.
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die vorläufige neue Tabelle ist nun auf
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
abrufbar.
* keine Änderungen bei den Tabellenwerte ausgenommen B11 und Anwärter
* Änderungen im Familienzuschlag (Absenkung beim Verheiratetenzuschlag, Erhöhung für Kind 1 und 2)
* zahlreiche Änderungen bei den Zulagen (Erhöhungen)
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Hallo!
Erst mal vielen Dank für die sehr informative Internetseite und das oft sehr hilfreiche Forum.
Das BesStMG ist weitesgehend unbemerkt an mir vorbei gegangen. Ich habe den Referentenentwurf überflogen, aber bei mir ist immer noch die Frage offen, weshalb die Anwärt des gehobenen Dienstes ab 2020 ~200 € mehr je Monat kriegen.
Hat da jemand Hintergrundinformationen?
Gruß
Thomas
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Stichwort: Fachkräftemangel...Anreize zur Nachwuchskräftegewinnung
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Hallo an alle,
also mich trifft es etwas hart. (klar ich weiß, Meckern auf hohem Niveau...) (:
Ich habe letzten Monat geheiratet und freute mich auf meine (ganze) Familienzulage!!
Jetzt soll es um die hälfte reduziert werden! Ferner; Mit der Tariferhöhung werden mir nun auch noch mehr Lohnsteuer abgezogen. Das bedeutet für mich statt 3,x% nur noch ca 1% Tariferhöhung.
Ich habe letzten Monat die Familienzulage beantragt. Ist denn das Konzept "NUR" vorgelegt worden oder schon bestimmt und fest? Da mein Antrag auf Familienzulage noch in Arbeit ist, weiß ich nicht, ob ich schon 1/2 der Zulage bekomme oder erst einmal (wg. Bestandschutz) noch die ganze Zulage.
VG
BBeamter
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Gemäß dem derzeitigen Entwurf ist vorgesehen, dass das Gesetz größtenteils im September 2020 in Kraft treten soll.
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...und das nur im Bund...
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Mit der Tariferhöhung werden mir nun auch noch mehr Lohnsteuer abgezogen. Das bedeutet für mich statt 3,x% nur noch ca 1% Tariferhöhung.
Interessant, seid wann zahlt man in Deutschland einen Steuersatz von 67 %. ? Selbst Spitzensteuersatz plus Soli plus Kirchensteuer ergeben nur um die 50 %.
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Guten Abend,
wie kann ich den Entwurf lesen? Er sollte ja anbei sein, aber ich kann diesen hier leider nicht finden.
Nen kleiner Hinweis wäre toll. Danke.
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Mit der Tariferhöhung werden mir nun auch noch mehr Lohnsteuer abgezogen. Das bedeutet für mich statt 3,x% nur noch ca 1% Tariferhöhung.
Interessant, seid wann zahlt man in Deutschland einen Steuersatz von 67 %. ? Selbst Spitzensteuersatz plus Soli plus Kirchensteuer ergeben nur um die 50 %.
wie kommst du auf 67%?
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wie kommst du auf 67%?
Ich würde sagen er hat folgendermassen gerechnet:
Wenn dir nur 1% von 3% bleiben, sind ~67% weggefallen. ;)
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Guten Abend,
wie kann ich den Entwurf lesen? Er sollte ja anbei sein, aber ich kann diesen hier leider nicht finden.
Nen kleiner Hinweis wäre toll. Danke.
Guckst du hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111163.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111163.0.html)
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Guten Abend,
wie kann ich den Entwurf lesen? Er sollte ja anbei sein, aber ich kann diesen hier leider nicht finden. Nen kleiner Hinweis wäre toll. Danke.
Guckst du hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111163.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111163.0.html)
Darum ging es VeuHin (nach meiner Einschätzung) nicht. Admin hatte im Startbeitrag "Referententwurf als Diskussionsbasis anbei." geschrieben. Damit - und insbesondere zusammen mit dem Büroklammersymbol - wurde bei mir die Erwartung geweckt, dass der Text des Referentenentwurfs durch Anklicken im Thread sichtbar gemacht werden könne. VeuHin wurde wohl genauso enttäuscht wie ich.
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wie kommst du auf 67%?
Ich würde sagen er hat folgendermassen gerechnet:
Wenn dir nur 1% von 3% bleiben, sind ~67% weggefallen. ;)
*AmKopfpackSmiley* (: Ich schrieb ja von der "Tariferhöhung" nicht vom Gesamtgehalt ;D Das wäre ja was hahahaha
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Ich hatte den Referentenentwurf im "anderen" Thread zum Thema schon einmal verlinkt, aber ich bin ja gar nicht so 8)
Bitte sehr:
www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage1.pdf
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Bei meiner Gehaltsabrechnung 04/19 stand nun auch das erste mal beim Familienzuschlag Stufe I "ungekürzt" (147,78€) davor.
-_- ... So eine Frechheit... hoffe die Gewerkschaften setzen sich da durch, dass die das nicht einfach kürzen...
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Die Crux an der Sache ist, dass das BVerfG Folgendes sagt (z.B. Beschluss vom 15. Juli 1999 - Az. 2 BvR 544/97):
"... Der Gesetzgeber kann die Struktur der Besoldungsordnung, die Struktur des Beamtengehalts und die Zahlungsmodalitäten innerhalb des Rahmens, den die verfassungsrechtlich garantierte Alimentierungspflicht zieht, pro futuro ändern ... . Er ist auch befugt, die Gehaltsbeträge, solange sie nicht an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentierung liegen, zu kürzen. Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht. ..."
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und da der "Einverdiener-Haushalt" nicht mehr die absolute Mehrheit in Deutschland ist, aber die "Familie" auch und gerade die Kinder umfasst, ist das wohl i.O. so.
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Dieser Meinung bin ich persönlich auch.
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Guten Abend,
wie kann ich den Entwurf lesen? Er sollte ja anbei sein, aber ich kann diesen hier leider nicht finden. Nen kleiner Hinweis wäre toll. Danke.
Guckst du hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111163.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111163.0.html)
Darum ging es VeuHin (nach meiner Einschätzung) nicht. Admin hatte im Startbeitrag "Referententwurf als Diskussionsbasis anbei." geschrieben. Damit - und insbesondere zusammen mit dem Büroklammersymbol - wurde bei mir die Erwartung geweckt, dass der Text des Referentenentwurfs durch Anklicken im Thread sichtbar gemacht werden könne. VeuHin wurde wohl genauso enttäuscht wie ich.
Funktioniert das nicht? - Der Referentenentwurf sollte ans erste Posting angehängt und für alle angemeldeten Nutzer abrufbar sein.
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Ok, ich stelle fest, daß außer mir als Admin der Anhang nicht angezeigt wird. SMF ist schon eine beeindruckend schrottige Foren-Software. Sorry!
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Am 29. Mai 2019 soll im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, ein Beteiligungsgespräch mit DGB/ver.di stattfinden.
https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/bundesbeamte/++co++25fd6ce0-7593-11e9-a50d-525400423e78
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Am 29. Mai 2019 soll im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, ein Beteiligungsgespräch mit DGB/ver.di stattfinden.
https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/bundesbeamte/++co++25fd6ce0-7593-11e9-a50d-525400423e78
Vielen Dank für das Update. Besonders interessant ist die Forderung nach Einsatz des Parag. 54 im Inland. In Ballungsräumen betragen die Mieten sehr häufig einen großen Teil des Einkommens. Wie realistisch ist es, dass es hier zu einer Einigung kommen kann? Kennt desweiteren irgendjemand Anwendungsbestimmungen dieses Paragraphen? Mich würde vor allem der Ermittlung des Mieteigenanteils interessieren.
Beste Grüße
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https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/bund-modernisierung-der-besoldungsstruktur-mit-licht-und-schatten.html
...offensichtlich sind Änderungen beim FMZ nun nicht mehr vorgesehen...
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Gibt es den neuen überarbeiteten Referentenentwurf zum BesStMG vom April oder Mai im Internet irgendwo zum Download? Der erste Entwurf im Januar wurde ja auf der Webseite vom VBB-BMVG veröffentlicht. Der neue Entwurf ist dort allerdings nicht zu finden.
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Ich habe mir (Beamter Bund, A9 Stufe 8, Kinder aus dem Haus) mal alles durch die Rechner gejagdt. Ab 01.01.2020 habe ich netto ca 40 €uro netto weniger als jetzt. Ab dem 01.04.2020, also nach der Lohnerhöhung (ja, ich weiß, es heisst anders, aber so lange ich von dem Geld lebe ...) immer noch 24 €uro netto weniger als heute. Gibt es da so etwas wie eine Besitzstandswahrung? Oder ist es einfach so?
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Rudi_Regenbogen liest du eigentlich Beiträge, die vor dir geschrieben wurden?
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Meldung EVG vom 03.06.2019 (https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/beamtenbesoldung-geplante-kuerzungen-sind-vom-tisch-6844/)
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Die Kürzung aber auch die Erhöhung der Familienzuschläge ist wohl ganz raus, tolle Wurst....das kann ja noch was geben.
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Ich bin sehr zufrieden mit der neuen Struktur (Keine Kürzung der FMZ und Zulagen in einigen "Branchen").
Endlich konnte man sich gut durchsetzen.
Jedoch ist das hier noch auf der Strecke geblieben:
"Senkung der Wochenarbeitszeit - Angleichung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Beamt*innen des Bundes auf das tarifliche Niveau von 39 Stunden."
Allerdings wäre das jetzt nur noch Meckern auf hohem Niveau (:
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Ich hätte mir eine Techniker-Zulage gewünscht, diese wurde ganz am Anfang diskutiert, ist aber schnell unter den Tische gefallen >:(
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Die Kürzung aber auch die Erhöhung der Familienzuschläge ist wohl ganz raus, tolle Wurst....das kann ja noch was geben.
Ich habe die Umverteilung als sinnvoll empfunden - aber da gab es wohl zuviel Gegenwind und zu wenig Weitsicht bei allen Beteiligten...
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Ich bin sehr zufrieden mit der neuen Struktur (Keine Kürzung der FMZ und Zulagen in einigen "Branchen").
Endlich konnte man sich gut durchsetzen.
Jedoch ist das hier noch auf der Strecke geblieben:
"Senkung der Wochenarbeitszeit - Angleichung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Beamt*innen des Bundes auf das tarifliche Niveau von 39 Stunden."
Allerdings wäre das jetzt nur noch Meckern auf hohem Niveau (:
Von Zulagen habe ich bisher noch nirgends was gefunden... Gibt es da genauere Informationen?
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Ich bin persönlich sehr enttäuscht, dass die Änderung des FMZ nicht kommt. Ich habe in meinem Umfeld eine alleinerziehende Mutter, die durch diese Änderung ein sattes Plus gehabt hätte.
Schade... soviel zur Familienpartei CSU!
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Von Zulagen habe ich bisher noch nirgends was gefunden... Gibt es da genauere Informationen?
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/finanzielle-verschlechterungen-beim-familienzuschlag-abgewehrt.html
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Ich bin persönlich sehr enttäuscht, dass die Änderung des FMZ nicht kommt. Ich habe in meinem Umfeld eine alleinerziehende Mutter, die durch diese Änderung ein sattes Plus gehabt hätte.
Schade... soviel zur Familienpartei CSU!
Ich verstehe das sehr gut. Meine Schwester ist auch eine alleinerziehende Mutter!
Also, als "nur" Verheirateter ohne Kinder meine Meinung dazu:
Selbstverständlich bin ich auch dafür, dass Familien/alleinerziehende mit Kindern mehr gefördert werden sollten! ALLERDINGS nicht auf Kosten anderer! Bspw. mit Kürzung des FZ!
Dass nun der Deal so ausgefallen ist, dass der FZ bei Familien mit Kindern wie im alten bleibt, ist sehr traurig.
Ich habe es aber so verstanden, dass die Erhöhung trotzdem kommt, nur die Halbierung vom Tisch ist!
Naja warten wir mal auf die neue Fassung des Dokuments. Dann sind wir schlauer.
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Gibt es den neuen überarbeiteten Referentenentwurf zum BesStMG vom April oder Mai im Internet irgendwo zum Download? Der erste Entwurf im Januar wurde ja auf der Webseite vom VBB-BMVG veröffentlicht. Der neue Entwurf ist dort allerdings nicht zu finden.
Dieser neue Entwurf würde mich auch brennend interessieren.
Gibt es denn neue Erkenntnisse bezüglich einer möglichen 1. Lesung im Bundestag (was genaueres als Herbst)?
DANKE...
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Dass nun der Deal so ausgefallen ist, dass der FZ bei Familien mit Kindern wie im alten bleibt, ist sehr traurig.
Ich habe es aber so verstanden, dass die Erhöhung trotzdem kommt, nur die Halbierung vom Tisch ist!
Naja warten wir mal auf die neue Fassung des Dokuments. Dann sind wir schlauer.
https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/beamtenbesoldung-geplante-kuerzungen-sind-vom-tisch-6844/
Hier steht auch nur das die Kürzung raus ist, nichts über die Erhöhung
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".. Änderungen und Kürzungen.." steht da.
Unter Einbeziehung alle Meldungen zu dem Thema, sehe ich keine Erhöhung des Familienzuschlages kommen.
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Das Bundesinnenministerium wird nun einen neuen Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes vorlegen; es ist dann bereits der vierte. Sämtliche ursprünglich geplanten Änderungen und Kürzungen beim Familienzuschlag wird das BMI herausnehmen.
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https://www.vbob.de/aktuelles/news/vbob-kritisiert-mangelnde-beruecksichtigung-der-allgemeinen-verwaltung/
"vbob kritisiert mangelnde Berücksichtigung der Allgemeinen Verwaltung"
Dokumente:
dbb Rundschreiben (PDF)
Anlage 1 zum dbb Rundschreiben - Verordnungsentwurf des BMI vom 27.05.2019 (PDF)
Anlage 2 zum dbb Rundschreiben - Referentenentwurf des BMI vom 27.05.2019 (PDF)
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".. Änderungen und Kürzungen.." steht da.
Unter Einbeziehung alle Meldungen zu dem Thema, sehe ich keine Erhöhung des Familienzuschlages kommen.
Ich bin auch einer derjenigen, die inständig hoffen, dass die entsprechenden kinderbezogenen FMZ steigen werden.
Im, von Yasper, geposteten Arbeitsstand ist der Anhang 5 noch mit den seitens BMI vorgeschlagenen Änderungen des FMZ noch enthalten. Weiß jemand genaueres? Ist dies der Entwurf der nun seitens einiger Beteiligter abgelehnt wurde oder habe die Formulierungen noch Bestand?
Grüße
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Stand jetzt ist das
Das Bundesinnenministerium wird nun einen neuen Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes vorlegen; es ist dann bereits der vierte. Sämtliche ursprünglich geplanten Änderungen und Kürzungen beim Familienzuschlag wird das BMI herausnehmen.
Das verlinkte Dokument ist der alte Entwurf.
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Wir bitten um Zusendung des neuen Entwurfs.
Entweder einfach hier im Forum als Dateianhang oder auf
http://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/bund/index.html
anonym hochladen
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https://www.vbob.de/aktuelles/news/vbob-kritisiert-mangelnde-beruecksichtigung-der-allgemeinen-verwaltung/
Ich meine, dass das der aktuelle Entwurf samt Anlagen ist.
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Schau Mal da oben, da wurde schon bestätigt, dass es sich um den nicht mehr gültigen Entwurf handelt.
Der derzeit aktuelle würde mich aber auch interessieren.
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in der Tat. Die aktuelle Version ist die aus dem BMI vom 24.06.
Wir sind gerade am Sichten. Falls es Änderungen gibt, wird der online-Rechner morgen auf deren Basis angepaßt.
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Oh hast du da nen link zur neuen Version?
Dankeschön
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http://oeffentlicher-dienst.info/g/bund-besstmg
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Danke für all die Bemühungen. Ich durchforste doch auch nur die vielen Beiträge im Netz.
Habe gerade den Entwurf mal überflogen. Lese ich richtig, dass die Besoldungskürzung für Sachsen entfällt?
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http://oeffentlicher-dienst.info/g/bund-besstmg
Wo findet sich in diesem Entwurf jetzt die Umsetzung des Passus "Modernisierung"? Viel Wind um (gar) nichts.
Keine Arbeitszeitverkürzung (Status Quo ist ein massiver Nachteil zu nicht wenigen Branchen der freien Wirtschaft). Keine Reform des Familienzuschlags. Kein Hinweis auf §54 BBesG.
Alles Punkte von denen eine Vielzahl von Beamten unabhängig vom Dienstherren tatsächlich profitiert hätten.
"Im dringenden dienstlichen Interesse kann eine nicht ruhegehaltfähige Per-sonalbindungsprämie gewährt werden, um dieAbwanderung eines Beamten oder Be-rufssoldaten aus dem Bundesdienst zu verhindern,wenndas Einstellungsangebot ei-nes anderen Dienstherrn oder eines anderen Arbeitgebers vorliegt. Absatz1 Satz2, Absatz2 Satz1 und 2 sowie Absatz3 Satz2 gelten entsprechend.Die Höhe der Prämie kann für jeden Monat des Gewährungszeitraumsbis zu 50Prozent der Diffe-renz zwischen dem Grundgehalt zum Zeitpunkt der Prämiengewährung und dem Ge-halt des Einstellungsangebots, höchstens 75Prozent des Grundgehaltszum Zeit-punkt der Prämiengewährung,betragen."
Liest sich im Übrigen wie ein Angebot sich am freien Markt beliebig zu bewerben und sich einen Arbeitsvertrag vorlegen zu lassen. Fraglich ist nur wie hoch die Bereitschaft im Bundesdienst zu bleiben dann im Einzelfall noch sein wird, wenn man erstmal die Möhre eines möglicherweise 180%igen Einkommens der Privatwirtschaft vor der Nase hat.
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Das sehe ich auch so.
So viele Seiten und KEIN einziger Punkt, der irgendeine Verbesserung für mich als ununiformierten Büromenschen vorsieht.
Aber: Ich darf mich ja jetzt freuen, dass nicht auch noch die Hälfte des Familienzuschlags 1 einbehalten wird.
Und außerdem tritt das Gesetz noch pünktlich zu Beginn der nächsten Verhandlungsrunde in Kraft. Da hat unser "Arbeitgeber" dann keine Möglichkeiten für die wichtigen Sachen mehr.
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Wo kann man denn den Entwurf vom 24.06. lesen? Mich interessieren gerade nicht nur die Tabellen, sondern der gesamte Entwurf auf Grund diverser Teilaspekte die sich eben nur auf einzelne Bereiche niederschlagen.
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Im Rechner wird bei den Anwärterbezügen der FZ nicht berücksichtigt.
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Ist im neuen Entwurf für die BPol, das BKA und den Zoll tatsächlich eine Zulage gem. Anlage IX Nr. 15 in Höhe von...
Nummer 15 Beamte der Besoldungsgruppen
97 ‒ A 3 bis A 5 - 150,00 Euro
98 ‒ A 6 bis A 9 - 200,00 Euro
99 ‒ A 10 bis A 13 - 250,00 Euro
100 ‒ A 14 und höher - 300,00 Euro
... die Rede, wie im Online-Rechner angewandt? In älteren Versionen des Entwurfs waren lediglich eine Erhöhung der alten BKA-Zulage um 50 Prozent und entsprechende Ausweitung auf die BPol und den Zoll angedacht.
Damit:
Nummer 15 Beamte der Besoldungsgruppen
97 ‒ A 3 bis A 5 - 70,00 Euro
98 ‒ A 6 bis A 9 - 90,00 Euro
99 ‒ A 10 bis A 13 - 110,00 Euro
100 ‒ A 14 und höher - 140,00 Euro
Mir ist bewusst, dass von Seiten der Behördenleitungen der betroffenen Behörden eine Angleichung auf das Niveau der Sicherheitszulage angestrebt worden ist. Wurde dieses Ziel nunmehr erreicht, oder handelt es sich um einen Übertragungsfehler in den Online-Rechner?
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Gibt es bereits Informationen darüber wie es mit dem neuen Referentenentwurf weiter geht? Wann kommen die Gewerkschaften zusammen?
Wann geht der Gesetzesentwurf in den Bundestag?
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..die nächste unausgesprochene Frage: Wann gibt es das Geld??? :D
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Morgen ist Termin im Kabinett:
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz-besstmg/
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Toll, eine modernisierte Besoldungsstruktur mit genau 0,00 Euro mehr für Familien mit Kindern - bravo! Schon ein starkes Stück, die Steigerung des kindbezogenen Anteils einfach mitzukassieren, nur weil man es nicht auf die Reihe gebracht hat, für die angedachte Halbierung des "Verheiratetenanteils" eine für die betroffenen Beamtinnen und Beamten annehmbare Bestandsicherungs-/Abschmelzungsregelung zu basteln.
Eine solche hätten sie von mir aus auch auf Kosten einer etwas niedrigeren Erhöhung der kindbezogenen Anteile einbauen können, aber nein, es wird einfach der kompletten Rückzieher gemacht. Motiviert ungemein, sowas - v.a., weil man es anfangs auch noch so großspurig angekündigt hatte...
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/Regierung/Beamte
Bundesregierung bringt Reform des Beamtenrechts auf den Weg
- Mehr Geld für Anwärter und höhere Zulagen soll Jobs attraktiver
machen =
BERLIN (AFP) - Das Kabinett hat am Mittwoch ein Gesetz für
eine höhere Besoldung der Bundesbeamten auf den Weg gebracht: Mit
der Reform solle der Bund als Dienstherr attraktiver werden,
erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofers (CSU) in Berlin. Zu dem
Maßnahmenpaket gehörten mehr Geld für Anwärter, moderne
Personalgewinnung und höhere Zulagen. Vorgesehen sind Verbesserungen
in der Auslandsbesoldung und die Honorierung besonderer
Einsatzbereitschaft in Krisensituationen.
«Neben dem Personalaufbau und den guten Tarifabschlüssen der
letzten Jahre trägt diese Reform dazu bei, dass der öffentliche
Dienst des Bundes attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt», erklärte
Seehofer. «Die bisherige Resonanz auf unsere Vorschläge zeigt mir,
dass wir auf dem richtigen Weg sind.» Insgesamt solle die Reform dem
Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und
zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten.
Nach einem Bericht des Düsseldorfer «Handelsblattes» vom
Mittwoch sieht Seehofers Gesetzentwurf in den kommenden drei Jahren
Mehrausgaben von insgesamt 284,9 Millionen Euro vor. Im
ursprünglichen Referentenentwurf vom Januar dieses Jahres seien die
Mehrausgaben für 2020 bis 2022 noch auf 705 Millionen Euro beziffert
worden. Ab dem Haushaltsjahr 2023 entstünden dem neuen Entwurf
zufolge Kosten von 96,7 Millionen Euro pro Jahr.
jp/pw
AFP 031252 JUL 19
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https://twitter.com/hashtag/Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz?src=hash
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jetzt muss nur endlich mal der text veröffentlicht werden... !
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Informationsseite zum BesStMG ist angelegt:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2020/besstmg.html
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Ist im neuen Entwurf für die BPol, das BKA und den Zoll tatsächlich eine Zulage gem. Anlage IX Nr. 15 in Höhe von...
Nummer 15 Beamte der Besoldungsgruppen
97 ‒ A 3 bis A 5 - 150,00 Euro
98 ‒ A 6 bis A 9 - 200,00 Euro
99 ‒ A 10 bis A 13 - 250,00 Euro
100 ‒ A 14 und höher - 300,00 Euro
... die Rede, wie im Online-Rechner angewandt? In älteren Versionen des Entwurfs waren lediglich eine Erhöhung der alten BKA-Zulage um 50 Prozent und entsprechende Ausweitung auf die BPol und den Zoll angedacht.
Damit:
Nummer 15 Beamte der Besoldungsgruppen
97 ‒ A 3 bis A 5 - 70,00 Euro
98 ‒ A 6 bis A 9 - 90,00 Euro
99 ‒ A 10 bis A 13 - 110,00 Euro
100 ‒ A 14 und höher - 140,00 Euro
Mir ist bewusst, dass von Seiten der Behördenleitungen der betroffenen Behörden eine Angleichung auf das Niveau der Sicherheitszulage angestrebt worden ist. Wurde dieses Ziel nunmehr erreicht, oder handelt es sich um einen Übertragungsfehler in den Online-Rechner?
Auch im neuen Entwurf entdecke ich lediglich die Erhöhung o.g. Zulage um 50 Prozent im Vgl. Zur BKA-Zulage (alt).
Daher sollte der Rechner entsprechend angepasst werden.
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Ich gehöre zu den Glücklichen, die endlich eine Stellenzulage bekommen werden.
Meine Frage: Sind Stellenzulagen ruhegehaltfähig?
Im Internet habe ich gelesen, dass nur Amtszulagen ruhegehaltfähig sind.
Ferner folgendes Zitat: "Da die Stellenzulage an die jeweilige und geltende Funktion gebunden ist, ist sie bei veränderter Tätigkeit widerruflich und nicht ruhegehaltfähig..."
Bei VERÄNDERTER Tätigkeit heißt es hier! Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn ich bis zur Pension DIESELBE TÄTIGKEIT habe und die Stellenzulage bekomme; ist die dann ruhegehaltfähig? ???
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Auch Stellenzulagen können ruhegehaltsfähig sein, sofern dies gesetzlich bestimmt ist. --> § 42 (4) BBesG
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__42.html
Bei VERÄNDERTER Tätigkeit heißt es hier! Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn ich bis zur Pension DIESELBE TÄTIGKEIT habe und die Stellenzulage bekomme; ist die dann ruhegehaltfähig? ???
Wenn es gesetzlich nicht bestimmt ist nicht.
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Auch im neuen Entwurf entdecke ich lediglich die Erhöhung o.g. Zulage um 50 Prozent im Vgl. Zur BKA-Zulage (alt).
Daher sollte der Rechner entsprechend angepasst werden.
Ist nun korrigiert!
(auf 70/90/110/140)
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Im Referentenentwurf mit Stand vom 11. Januar 2019 (www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage1.pdf) war noch eine Änderung der Trennungsgeldverordnung enthalten. Weiß jemand, was daraus geworden ist? Wurde die Änderung der TGV vom BesStMG abgetrennt und wird nun seperat verfolgt oder ist sie eingestampft worden?
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Nun habe ich immerhin einen Verordnungsentwurf im Internet gefunden mit Bearbeitungsstand 25. Mai 2019 (https://www.vbob.de/fileadmin/user_upload/www_vbob_de/pdf/2019/20190605_info06_bestmg_a2.pdf).
Trotzdem wäre ich weiterhin dankbar, wenn jemand etwas über den Fortgang seit dem oben genannten Datum zu berichten hätte.
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Bald geht's weiter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/fz/termine-to/2019-09-05.html
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Bald geht's weiter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/fz/termine-to/2019-09-05.html
Kann man sich das irgendwo als online-stream ansehen?
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Bald geht's weiter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/fz/termine-to/2019-09-05.html
Kann man sich das irgendwo als online-stream ansehen?
https://www.bundesrat.de/DE/service/live-audio-stream/live-audio-stream-node.html
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Bald geht's weiter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/fz/termine-to/2019-09-05.html
Kann man sich das irgendwo als online-stream ansehen?
https://www.bundesrat.de/DE/service/live-audio-stream/live-audio-stream-node.html
Vielen Dank!
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hmmm hätte es nicht heute 11:30 sein sollen? ich finde kein stream?!
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Ja, dachte ich auch.
Übertragen werden aber nur die Plenarsitzungen! Heute tagt der aber der Finanzausschuss in welchem über den Gesetzesentwurf beraten wird.
Das wiederum wird nicht übertragen.
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In der nächsten Sitzung des Bundesrates am 20.09.2019 steht das Gesetz wieder auf der Tagesordnung. Finanzausschuss gibt dann seine Empfehlung dazu ab.
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Empfehlungen der Ausschüsse:
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Finanzausschuss und der Verteidigungsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/980/erl/40.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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Empfehlungen der Ausschüsse:
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Finanzausschuss und der Verteidigungsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/980/erl/40.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Das klingt ja erstmal super! Dann hoffen wir mal auf morgen -dass es auch dort alles gut durchflutscht.
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Wurde im Bundesrat beschlossen. Positiv (: Herzlichen Glückwunsch an alle, die davon profitieren (:
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Wurde im Bundesrat beschlossen. Positiv (: Herzlichen Glückwunsch an alle, die davon profitieren (:
Ich schließe mich dem Glückwunsch an.
Für mich zum Verständnis. Mit meinem Job als "langweiliger" Verwaltungsbeamter bin ich leider nicht positiv betroffen nachdem der Familienzuschlag bleibt wie er ist. Oder habe ich was übersehen? -.-'
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Wurde im Bundesrat beschlossen. Positiv (: Herzlichen Glückwunsch an alle, die davon profitieren (:
Damit ist ja nur der erste Schritt getan. Der Gesetzesentwurf muss ja jetzt noch zur 1.-3. Lesung in den Bundestag oder sehe ich das falsch?
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@Wasserkopp:
Von einigen Regelungen können auch "langweilige" Verwaltungsbeamte profitieren, z. B. im Bereich Umzugskosten und Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Durch die "Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes" wird es auch Anpassungen der Trennungsgeldregelungen geben.
@fennek685:
Das siehst du richtig. Einige Interessenverbände haben bereits angekündigt, dort noch auf Änderungen hinwirken zu wollen. Mit welchem Erfolg, wird sich zeigen.
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw39-de-besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz-657408 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw39-de-besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz-657408)
Am 26.09. um 23:50Uhr ist der Gesetzentwurf zur ersten Lesung im Bundestag.
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Im Bundestag lief alles wie erwartet, der Gesetzentwurf wurde an den zuständigen Ausschuss (Inneres und Heimat) überwiesen und wird dort dann inhaltlich beraten.
Ziel ist es, nach wie vor, das Gesetz so schnell wie möglich durch zu bringen.
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so habe ich es auch verstanden. Wann gehts denn diesbezüglich weiter?
Im Entwurf steht, dass es zum 1.3 los geht. Allerdings wurde im Bundestag irgendwas mit 1.1 gesagt!
Oder habe ich mich verhört?
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Im Entwurf stehen für verschieden Abschnitte des Gesetzes verschiedene "Start Tage".
Zum Beispiel gibt es beim Thema AVZ Erhöhung keinen festen Termin. Da geht es dann einen Monat nach Veröffentlichung des Gesetzes los.
Die Starttermine stehen auf den letzten Seiten des Entwurfs!
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Das Gesetz tritt grundsätzlich mit dem ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft (Art. 15 Abs. 1 BesStMG-E). Wenn PStS Mayer also sagt, er möchte, dass das Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, müsste es so zeitnah vom Bundestag beschlossen und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden, dass es noch im Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.
Das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes am 1. März 2020 gemäß Art. 15 Abs. 3 BesStMG-E betrifft die Änderungen im Zuge der Abschaffung der Besoldungsgruppe A 2 sowie der Anlagen des BBesG, also die neuen Anwärtergrundbeträge, die Erhöhung von Stellen- und Amtszulagen sowie die redaktionellen Änderungen der Anlagen IV und V (Grundgehälter der Besoldungsordnungen A und B sowie des Familienzuschlags) infolge der Abschaffung der Besoldungsgruppe A 2.
Andere Teilen treten gemäß Art. 15 Abs. 2, 4-7 BesStMG-E zu anderen Terminen in Kraft.
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In der ersten Lesung in der vergangenen Woche wurde gemeinsam mit dem BesStMG auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Für einen modernen und attraktiven Öffentlichen Dienst“ an den Innenausschuss weitergeleitet. In der Aussprache wurde dieser Antrag von den meisten Fraktionen begrüßt. Der Antrag sieht u.a. eine eigene Laufbahn für IT-Fachkräfte und einen einfacheren Wechsel in die Privatwirtschaft vor. Außerdem wird eine leichtere Erstattung von Dienstreisekosten gefordert (Zitat: "Die Behördenstrukturen des Bundes müssen eine leichtere Erstattung von Dienstreisekosten gewährleisten. Insbesondere sind hier digitale Lösungen einzuführen, die es Beamten ermöglichen, schnell und sicher verauslagte Reisekosten zur Erstattung einzureichen."). Der Antrag ist unter folgendem Link abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913519.pdf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913519.pdf)
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https://www.bundestag.de/resource/blob/661280/26931cbd870f695c883cecc8618b5215/TO-067-Sitzung-Anhoerung-data.pdf
Der zuständige Ausschuss berät am 14.10. 09:00 über den Gesetzentwurf.
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In der ersten Lesung in der vergangenen Woche wurde gemeinsam mit dem BesStMG auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Für einen modernen und attraktiven Öffentlichen Dienst“ an den Innenausschuss weitergeleitet. In der Aussprache wurde dieser Antrag von den meisten Fraktionen begrüßt. Der Antrag sieht u.a. eine eigene Laufbahn für IT-Fachkräfte und einen einfacheren Wechsel in die Privatwirtschaft vor. Außerdem wird eine leichtere Erstattung von Dienstreisekosten gefordert (Zitat: "Die Behördenstrukturen des Bundes müssen eine leichtere Erstattung von Dienstreisekosten gewährleisten. Insbesondere sind hier digitale Lösungen einzuführen, die es Beamten ermöglichen, schnell und sicher verauslagte Reisekosten zur Erstattung einzureichen."). Der Antrag ist unter folgendem Link abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913519.pdf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913519.pdf)
Vielen Dank für diese Information. Das ich der FDP Fraktion in irgendeinem Thema einmal unumwunden Recht geben würde, überrascht mich ja jetzt tatsächlich. Vor allem auch die Feststellung des Antrags, dass der Entwurf des BesStMG keine Reform der Besoldung darstellt, teile ich vollkommen.
Für mich ist und bleibt das BesStMG eine völlige Totgeburt.
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Ich schließe, wenn ich mich nicht blöd anstelle, nächstes Jahr im März die Laufbahnausbildung im gehoben nichttechnischen Verwaltungsdienst ab (Diplom). Außerdem bezeichne ich mich ebenfalls als IT-affin aufgrund einer vorherigen Tätigkeit als Soldat auf Zeit (ITFw).
Der FDP Antrag zielt vermehrt darauf ab, dass es weiterhin einen Mangel bei den IT Fachkräften gibt und die BLV diesbezüglich nicht attraktiv genug für Externe ist. Es besteht also konkreter Handlungsbedarf.
Der Studiengang Verwaltungsinformatik war der erste richtige Schritt. Dieser ist aber jedoch nur für bestimmte Geschäftsbereiche zugänglich. Da ich im Bereich BMVg bleiben wollte, habe ich mich gezielt gegen VIT entschieden.
Wäre es durchaus möglich einen weiteren Masterstudiengang für den Zugan in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst zu etablieren, um weitere IT-Fachkräfte zugenerieren ?! Zugangsvoraussetzungen wären der Diplom Verwaltungswirt unabhängig von einem vorherigen Schwerpunkt VIT bzw. der jetzige Bachelor.
Mögliche Meinungen diesbezüglich?!
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https://www.bundestag.de/inneres#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3c0Mi1wYS1pbm5lcmVzLWJlc29sZHVuZ3NyZWNodC02NjEyNDY=&mod=mod539058
Die Ausschusssitzung wir am Dienstag, den 15.10. ab 10Uhr zeitversetzt übertragen.
Die eigentliche Sitzung findet wie bereits erwähnt am Montag, den 14.10. 9Uhr statt.
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Die Kurzzusammenfassung zur heutigen Veranstaltung:
https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvNjYyMjI2LTY2MjIyNg==&mod=mod454590
Es wäre echt krass, wenn die Absenkung der Wochenarbeitszeit mit einfließt.
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https://www.bundestag.de/inneres#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3c0Mi1wYS1pbm5lcmVzLWJlc29sZHVuZ3NyZWNodC02NjEyNDY=&mod=mod539058 (https://www.bundestag.de/inneres#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3c0Mi1wYS1pbm5lcmVzLWJlc29sZHVuZ3NyZWNodC02NjEyNDY=&mod=mod539058)
Weis jemand wie es jetzt weiter geht?
Geht das ganze jetzt wieder zurück in den Bundestag oder berät der Ausschuss noch weiter?
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Das ist noch lange nicht in Sack und Tüten:
...Die Detailarbeit der Gesetzgebung findet in den ständigen Ausschüssen statt, die mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt sind. Die Ausschussmitglieder arbeiten sich in die Materie ein und beraten sich in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen einladen.
Parallel zur Ausschussarbeit bilden die Fraktionen Arbeitsgruppen und Arbeitskreise, in denen sie ihre eigenen Positionen fachlich erarbeiten und definieren.
In den Ausschüssen werden nicht selten Brücken zwischen den Fraktionen gebaut. Im Zusammenspiel von Regierungs- und Oppositionsfraktionen werden die meisten Gesetzentwürfe mehr oder weniger stark überarbeitet.
Nach Abschluss der Beratungen legt der federführende Ausschuss dem Plenum einen Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen vor. Seine Beschlussempfehlungen sind die Grundlage für die nun folgende zweite Lesung im Plenum...
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468
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Der Beschluss soll Anfang November erfolgen:
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/einsatz-aktuell/beitrag/news/anhoerung-zum-besstmg-im-innenausschuss-hier-geht-es-um-die-menschen-der-bundeswehr/
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Das ist noch lange nicht in Sack und Tüten:
...Die Detailarbeit der Gesetzgebung findet in den ständigen Ausschüssen statt, die mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt sind. Die Ausschussmitglieder arbeiten sich in die Materie ein und beraten sich in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen einladen.
Parallel zur Ausschussarbeit bilden die Fraktionen Arbeitsgruppen und Arbeitskreise, in denen sie ihre eigenen Positionen fachlich erarbeiten und definieren.
In den Ausschüssen werden nicht selten Brücken zwischen den Fraktionen gebaut. Im Zusammenspiel von Regierungs- und Oppositionsfraktionen werden die meisten Gesetzentwürfe mehr oder weniger stark überarbeitet.
Nach Abschluss der Beratungen legt der federführende Ausschuss dem Plenum einen Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen vor. Seine Beschlussempfehlungen sind die Grundlage für die nun folgende zweite Lesung im Plenum...
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468
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Der Beschluss soll Anfang November erfolgen:
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/einsatz-aktuell/beitrag/news/anhoerung-zum-besstmg-im-innenausschuss-hier-geht-es-um-die-menschen-der-bundeswehr/
"Darüber hinaus sind Quoten im Beurteilungsverfahren abzuschaffen und Beurteilungsvorschriften und insbesondere Bewertungsschemata transparent und nachvollziehbar zu
gestalten"....
Das wäre schön! Aber wird wohl lange Zeit noch ein Traum bleiben. Ich habe mich so oft daran verbrannt! So gute Beamte, die so schlecht beurteilt werden (müssen)...
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https://www.bundestag.de/resource/blob/663234/4c10dbf0047d9e5040e8faf87b721212/TO-070-Sitzung-data.pdf
Am 23.10. geht es im Ausschuss weiter.
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https://www.bundestag.de/resource/blob/663234/4c10dbf0047d9e5040e8faf87b721212/TO-070-Sitzung-data.pdf
Am 23.10. geht es im Ausschuss weiter.
Wann hat das endlich ein Ende? ;D
Wie viele Schritte gibt es eigentlich bis zum Finale?
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Wann hat das endlich ein Ende? ;D
Wie viele Schritte gibt es eigentlich bis zum Finale?
Ziel der Regierung ist es, dass Gesetz Anfang November durch den Bundestag zu bringen.
Somit ist es möglich, dass das Gesetz zum 01.01.2020 in Kraft tritt.
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https://www.bundestag.de/resource/blob/663234/4c10dbf0047d9e5040e8faf87b721212/TO-070-Sitzung-data.pdf
Am 23.10. geht es im Ausschuss weiter.
Wird es wieder zeitversetzt ausgestrahlt? Oder diesmal als livestream?
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Weder noch. Nur Anhörungen etc. finden in öffentlicher Sitzung statt. Normale Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich und werden entsprechend auch nicht übertragen.
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Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BesStMG) wurde abschließend beraten:
https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/koalition-staerkt-beamte-richter-und-soldaten
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914425.pdf
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914425.pdf
Der Ausschuss für Inneres und Heimat fordert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf, eine
Reform des Familienzuschlags für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten zeitnah anzugehen.
Die Begründung lautet:
Der ursprüngliche Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes sah eine Umgestaltung der Regelungen
zum Familienzuschlag vor. Der Familienzuschlag der Stufe 1 sollte halbiert, aber durch Erhöhung des
Kinderzuschlags kompensiert werden. Das Ziel, Familien mit Kindern zu stärken ist richtig. Deshalb wird die
Bundesregierung aufgefordert, die Reform des Familienzuschlags in einem separaten Verfahren auf Basis des
Referentenentwurfs und im Lichte der geführten Debatte fortzuentwickeln.
da bin ich ja mal gespannt wann es da weiter geht mit dem Familienzuschlag :)
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914425.pdf
Na dann kann der Gesetzesentwurf ja wie geplant Anfang November im Bundestag beschlossen werden und im Dezember dann vom Bundespräsidenten erlassen werden.
Damit wäre das Gesetz dann vom 01.01.2020 an gültig.
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914425.pdf
da bin ich ja mal gespannt wann es da weiter geht mit dem Familienzuschlag :)
;D ;D ;D
Bis der Bund das dann am Tage x zum geltenden Recht gemacht hat
und bis die einzelnen Bundesländer das dann für sich adaptiert haben,
sind meine beiden Kids (z.Zt. noch gar nicht schulpflichtig) gar nicht mehr berücksichtigungsfähig!
Ich finde den Ansatz, Beamtenfamilien mit Versorgungsverpflichtung für den eigenen Nachwuchs finanziell deutlicher zu unterstützen, mehr als gerecht und im Zuge div. offener Rechtsstreitigkeiten zur allg. Alimentationslage auch fast schon notwendig. Das sehen im Übrigen auch die allermeisten meiner kinderlosen Kolleginnen/Kollegen so, wenn man sich über das Thema unterhält.
Bin gespannt, was sich tut, erwarte aber NICHTS :D
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Schneller als gedacht!
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz-664342
Das Gesetz geht schon heute (24.10.) 23:15Uhr in die Abstimmung!
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Schneller als gedacht!
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz-664342
Das Gesetz geht schon heute (24.10.) 23:15Uhr in die Abstimmung!
Aber eben NICHT die von mir vorstehend erwähnte Reform des Familienzuschlags in Gestalt der einst avisierten Besserstellung von Beamten mit Kindern!
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Kurze Zusammenfassung der Änderungen, die der Ausschuss dem Plenum zum Beschluss vorschlägt:
- § 60 BBesG trifft auch Regelungen zur Zwischenprüfung
- Einfügung von § 79a BBesG wird gestrichen. Er sollte das BMI ermächtigen, für Soldaten eine Vergütung statt Freizeitausgleich für zu gewähren für Zeiten, die von den Arbeitszeitvorschriften ausgenommen sind (Tätigkeiten als fliegende Besatzung zur Überwachung des nationalen Luftraums oder Tätigkeiten als fliegende Besatzung im maritimen Such- und Rettungsdienst)
- Ämter „Direktor und Professor" in B 1 bis B 3 dürfen nun auch beim EBA verliehen werden
- Führungszulagen für Soldaten nun statt bis A 12 bis A 14 (betrifft insb. Einheitsführer A 13, die nun auch in den Genuss der Zulage kommen)
- Zulage für Beamte beim ITZ Bund wird auf BDBOS ausgedehnt
- keine Zulage für Beamte in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit und für Beamte und Soldaten im zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung des IT-Betriebs und IT-Infrastruktur der Bundeswehr verwendet werden
- Besoldungsgruppe R 4 wird aufgehoben
- Vizepräsident Bundespatentgericht steigt von R 4 in R 5 auf
- R 7 auch für Bundesanwälte als ständige Vertreter des GBA (ohne Abteilungsleiterfunktion)
- Ergänzung Datenerhebungsbefugnis für BMZ
- Senkung beitragspflichtiger Einnahmen in der GRV für versicherte Wehrdienstleistende von 80 auf 60 Prozent
- Zeiten einer besonderen Verwendung im Ausland können bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige
Dienstzeit berücksichtigt werden für Beamte
- Überbrückungszuschuss für kurze Wehrdienstzeiten in § 13 SVG geregelt
- Beitragszuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der SaZ Unterhaltsbeitrag nach mehr als 20 Dienstjahren erhält
- Änderung der Rechtstellung des Ständigen Bevollmächtigten des PKGr
- Die Zulage für Kompaniefeldwebel wird von 113 auf 135 Euro erhöht
- Abteilungsleiter und der ständige Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof erhalten eine Amtszulage in Höhe von 366 Euro
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Schneller als gedacht!
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz-664342
Das Gesetz geht schon heute (24.10.) 23:15Uhr in die Abstimmung!
Aber eben NICHT die von mir vorstehend erwähnte Reform des Familienzuschlags in Gestalt der einst avisierten Besserstellung von Beamten mit Kindern!
Nein, aber wie bereits von mir einen Beitrag zuvor erwähnt, das Gesetz an sich, so wie es beschlossen werden soll.
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Das Gesetz wurde in der Ausschussfassung mit Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme der Linken vom Deutschen Bundestag beschlossen.
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914425.pdf
da bin ich ja mal gespannt wann es da weiter geht mit dem Familienzuschlag :)
;D ;D ;D
Bis der Bund das dann am Tage x zum geltenden Recht gemacht hat
und bis die einzelnen Bundesländer das dann für sich adaptiert haben,
sind meine beiden Kids (z.Zt. noch gar nicht schulpflichtig) gar nicht mehr berücksichtigungsfähig!
Ich finde den Ansatz, Beamtenfamilien mit Versorgungsverpflichtung für den eigenen Nachwuchs finanziell deutlicher zu unterstützen, mehr als gerecht und im Zuge div. offener Rechtsstreitigkeiten zur allg. Alimentationslage auch fast schon notwendig. Das sehen im Übrigen auch die allermeisten meiner kinderlosen Kolleginnen/Kollegen so, wenn man sich über das Thema unterhält.
Bin gespannt, was sich tut, erwarte aber NICHTS :D
Ich gehöre nur teilweise dazu... Ich finde es unfair auf Kosten der kinderlosen UND VOR ALLEM der Pensionäre, die ebenfalls (in den meisten Fällen) keine Kinder haben, die Familienzulage für Familien mit Zulagen zu erhöhen. Da unterstützt man bspw. wieder den Altersarmut. Ich sage jetzt nicht, dass "das bisschen" Geld von der Zulage zu Armut führt, allerdings zählt bei Rentnern und Pensionären meist auch der kleinste Betrag. Es müsste eine andere Lösung kommen! Man dürfe eine andere Gruppe nicht benachteiligen, um eine andere zu stärken. Das ist ein falscher Ansatz! Ich hoffe, dass eine Lösung gefunden wird, die keine Gruppe benachteiligt wird. Denn soviel Geld ist noch da!!
Ich hoffe, dass man mich hier nicht falsch versteht. Meine Schwester ist Alleinerziehende und könnte jede finanzielle Hilfe von ihrer Behörde gut gebrauchen. Aber wie gesagt, nicht auf Kosten anderer.
Zusätzlich stellt sich die Frage, was passiert mit den Tarifbeschäftigten? Die Zulagen erhalten die Beamten, werden die auch an die TBs weitergegeben? Oder gehen die leer aus?
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914425.pdf
da bin ich ja mal gespannt wann es da weiter geht mit dem Familienzuschlag :)
;D ;D ;D
Bis der Bund das dann am Tage x zum geltenden Recht gemacht hat
und bis die einzelnen Bundesländer das dann für sich adaptiert haben,
sind meine beiden Kids (z.Zt. noch gar nicht schulpflichtig) gar nicht mehr berücksichtigungsfähig!
Ich finde den Ansatz, Beamtenfamilien mit Versorgungsverpflichtung für den eigenen Nachwuchs finanziell deutlicher zu unterstützen, mehr als gerecht und im Zuge div. offener Rechtsstreitigkeiten zur allg. Alimentationslage auch fast schon notwendig. Das sehen im Übrigen auch die allermeisten meiner kinderlosen Kolleginnen/Kollegen so, wenn man sich über das Thema unterhält.
Bin gespannt, was sich tut, erwarte aber NICHTS :D
Ich gehöre nicht dazu... Ich finde es unfair auf Kosten der kinderlosen UND VOR ALLEM der Pensionäre, die ebenfalls (in den meisten Fällen) keine Kinder haben, die Familienzulage für Familien mit Zulagen zu erhöhen. Da unterstützt man bspw. wieder den Altersarmut. Ich sage jetzt nicht, dass "das bisschen" Geld von der Zulage zu Armut führt, allerdings zählt bei Rentnern und Pensionären meist auch der kleinste Betrag. Es müsste eine andere Lösung kommen! Man dürfe eine andere Gruppe nicht benachteiligen, um eine andere zu stärken. Das ist ein falscher Ansatz! Ich hoffe, dass eine Lösung gefunden wird, die keine Gruppe benachteiligt wird. Denn soviel Geld ist noch da!!
Ich hoffe, dass man mich hier nicht falsch versteht. Meine Schwester ist Alleinerziehende und könnte jede finanzielle Hilfe von ihrer Behörde gut gebrauchen. Aber wie gesagt, nicht auf Kosten anderer.
Zusätzlich stellt sich die Frage, was passiert mit den Tarifbeschäftigten? Die Zulagen erhalten die Beamten, werden die auch an die TBs weitergegeben? Oder gehen die leer aus?
Klar... Abstriche tun mitunter weh, wenn sie potentiell einen selbst betreffen.
Allein auf Grund von Besitzstandsansprüchen und in Hinblick auf Vertrauensschutz etc. bin ich mir aber ziemlich sicher, dass dem Bestandspersonal am Ende eines pol. Diskussionsprozesses so leicht nichts weggenommen werden wird. Es geht vielmehr darum, es zukünftig anders/besser auszugestalten.
Nahezu alle (nicht nur die besoldungsspezifischen) Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass die finanzielle Belastung von Familien mit Kindern im Allgemeinen in Deutschland viel zu stark ist (OECD, Bund der Steuerzahler etc.). Durch den Querbezug zum Alimentationsprinzip ist es mehr als plausibel, dass der Staat/Dienstherr hier aktiv nachsteuert und Verbesserungen umsetzt.
Eine Teilkompensation der Mehrkosten durch negative Anpassung der Familienzuschläge für Kinderlose (sog. Stufe 1) ist insofern auch konsequent, fair und ausgewogen, als dass hier bloß eine Harmonisierung einer latenten Übervorteilung vorgenommen wird. Allein den Zuschlag zu bekommen, bloß weil man mit einem lieben Mitmenschen liiert ist, das ist in gewisser Weise auch gesellschaftlich etwas antiquiert... aber das ist eine andere Diskussion (Anmerkung: ich persönlich habe aber nichts dagegen, Verheirateten etwas zuzustecken... könnte man als "vorgelagerte", anreizende Familienpolitik betrachten, ist aber kontrovers).
Eine vergleichbare Diskussion über "Fairness in Sachen Steuergerechtigkeit" findet aktuell ja auch beim großen Klimapaket des Bundes statt.
Achtung:
Ich bewerte nachstehend NICHT das Klimapaket inhaltlich und auch nicht die allg. Performance der Bundesregierung; mir geht es bloß darum, was vermeintlich (un)gerecht ist.
Beispiel:
In nahezu allen Pressemeldungen über das Klimapaket heißt es, "die Maßnahmen seien sozial unausgewogen" weil z.B. die unteren Einkommensgruppen von der Anhebung der Pendlerpauschale nicht profitieren würden, da sie ja kaum bis gar keine Steuern auf Einkommen zu entrichten hätten! Welch epochale Erkenntnis ;D
Ich empfinde es als eine Unverfrorenheit, dass man diese Falschaussage unkommentiert durchgehen lässt.
Erstens ist es m.M.n. längst überfällig, dass diese Regierung mal zumindest eine marginale Entlastungspolitik für die Steuerzahler in der Mitte der Gesellschaft betreibt und zweitens vermag ich keine Benachteiligung der sog. "unteren Einkommensklassen" erkennen.
Wer kaum bis gar keine Einkommensteuer zahlt, braucht natürlich auch keine weitere Entlastung durch die Anhebung der Pendlerpauschale. Da wird niemandem etwas weggenommen, wenn man das beschließt... es profitieren (aus nachvollziehbaren Gründen) halt nur diejenigen, die steuerlich ohnehin über Gebühr belastet sind.
Hier schließt sich der Kreis... ähnlich verhält es sich in Sachen "Gerechtigkeit" bei der Novellierung des Familienzuschlags für unterhaltspflichtige Beamtinnen und Beamte.
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Mich nervt das!
Kann man den nicht mal beim Thema bleiben und das auswerten, was nun beschlossen wurde - ob positiv oder negativ.
Neiddebatten bringen uns hier nicht weiter. Man muss es eh nehmen, wie es kommt.
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Zum Thema:
Wie verbindlich sind die Anmerkungen / Aufforderungen des Ausschusses denn (bisher gewesen)?
Kann das jemand beurteilen, ob bzw. bis wann es zu einer Umsetzung kommen kann / wird?
Das gestern verabschiedete Gesetz interessiert mich nicht die Bohne, da inhaltlich uninteressant. Einige der Aufforderungen betreffen jedoch tendenziell einen weit größeren Teil der Beamten (vor allem auch der genannte FZ).
Beste Grüße
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Die offizielle PM des BMI verkündet auch das Inkrafttreten zu Jahresbeginn:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/10/bestmg-bund-als-dienstherr-attraktiver.html
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Die offizielle PM des BMI verkündet auch das Inkrafttreten zu Jahresbeginn:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/10/bestmg-bund-als-dienstherr-attraktiver.html
Zitat: "Das Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft treten soll, enthält weitreichende Maßnahmen:..."
Man kann zwar davon ausgehen, dass das Gesetz zum 01.01. in Kraft tritt, aber zu 100% sicher ist es noch nicht.
#Schwarzseher 8)
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Zitat: "Das Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft treten soll, enthält weitreichende Maßnahmen:..."
Man kann zwar davon ausgehen, dass das Gesetz zum 01.01. in Kraft tritt, aber zu 100% sicher ist es noch nicht.
#Schwarzseher 8)
Nehmen wir mal an, dass das Gesetz zum 01.01 in Kraft tritt, ab wann gilt dann die neue Besoldung für die Anwärter? Laut dem vorläufigen Rechner ist der 01.03 als Datum angegeben, wäre dies dann schon zum 01.01 der Fall?
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Sehe ich das richtig:
Als "betroffene" schon beschäftigte Fachkraft, Single, keine Kinder, bringt das Gesetz, womit der Bund sich mir gegenüber als "attraktiven Arbeitgeber" wettbewerbsfähig präsentieren will summa summarum eine Erhöhung der Zulage um ca. 40EUR?
Also 0,x% Gehaltserhöhung. Und das soll der große Wurf sein?
Der Rest sind anscheinend nur alles einmal Maßnahmen, um Leute in den öffentlichen Dienst zu locken. Und nichts von alledem ist Ruhegehaltsfähig.
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Freu dich doch über die 40€, bei mir sind es 0€.
Ich gönne es aber denjenigen, die etwas vom Kuchen abbekommen.
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Zitat: "Das Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft treten soll, enthält weitreichende Maßnahmen:..."
Man kann zwar davon ausgehen, dass das Gesetz zum 01.01. in Kraft tritt, aber zu 100% sicher ist es noch nicht.
#Schwarzseher 8)
Nehmen wir mal an, dass das Gesetz zum 01.01 in Kraft tritt, ab wann gilt dann die neue Besoldung für die Anwärter? Laut dem vorläufigen Rechner ist der 01.03 als Datum angegeben, wäre dies dann schon zum 01.01 der Fall?
So wie ich das verstehe, ist das Inkrafttreten des Gesetzes nicht gleich die Einführung der Zulagen/Erhöhung der Besoldungen. Im Gesetzesentwurf ist bspw. das Einführungsdatum als Platzhalter drin (wie bsp. X.X....Inkrafttreten des Gesetztes..). Jedoch bsw. bei der einer Zulage ist ein festes Datum eingetragen.
Du musst wohl und übelst auf den 1.3 warten, wenn ein festes Datum im Gesetzestext eingetragen ist (: Ich übrigens vermutlich auch (einer der Glücklichen, die ab dem 1.3 eine mtl. Zulagen bekommen werden)
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https://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/in/termine-to/2019-11-14.html?nn=4351662
Am 14.11. ist das Gesetz zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats. Damit ist dann die Grundlage geschaffen, dass das Gesetz am 29.11. im Bundesrat abschließend genehmigt werden kann.
Sieht also ganz gut aus mit dem Inkrafttreten zum 01.01.20.
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Alsooo,
jetzt mal zwei wichtige Fragen. Ich habe jetzt versucht den Entwurf zu entziffern.
Aber...
Wann tritt die neue PolZulage von 190 € ein ? ( 01.03.2020) ?
Und wann tritt jetzt die Erhöhung des Eingangsamtes A7 ein ? 01.01.2020 ?
Was passiert mit den Zulagen für das Eingangsamt, bisher A6 bei der Zollverwaltung? Gibt es dann keine mehr, oder wird dies auch mit angepasst und erhöht?
Weiß jemand was bezüglich der Altkräfte zu Erhöhung ?
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https://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termeßine/in/termine-to/2019-11-14.html?nn=4351662
Am 14.11. ist das Gesetz zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats. Damit ist dann die Grundlage geschaffen, dass das Gesetz am 29.11. im Bundesrat abschließend genehmigt werden kann.
Sieht also ganz gut aus mit dem Inkrafttreten zum 01.01.20.
und was neues? Weiß man was gestern gesprochen wurde?
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Leider nicht... ich habe die Seiten vom Bundesrat durchsucht aber leider kein Protokoll der Ausschusssitzung gefunden.
Aber das Thema ist für den 29.11. im Bundesrat geplant.
Spätestens dann wissen wir mehr!
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https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/983/to-node.html
Hier der Link zur Tagesordnung der 983. Sitzung des Bundesrats am 29.11.2019.
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Ich habe zum Thema Bundesrat noch eine Nachfrage:
Bei dem BesStMG handelt es sich offensichtlich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz.
Frage:
Inwiefern ist die Meinung des Bundesrats an dieser Stelle dann überhaupt noch relevant wenn das Gesetz nicht Zustimmungspflichtig ist? (Mal davon abgesehen, dass der Bundesrat das Gesetz per Einspruch verzögern könnte und ein Überstimmen des Bundestags nötig wäre.)
Grüße
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Stößt ein Einspruchsgesetz
auf Ablehnung, so muss der
Bundesrat den Vermittlungsausschuss
binnen drei
Wochen nach Eingang des
Beschlusses anrufen – sonst
ist das Gesetz zustande gekommen.
Sollte bei diesem Gesetzentwurf allerdings kein Problem werden. :D
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Wenn das Einstiegsamt im mD von A6 auf A7 angehoben wird, werden dann alle A6er sofort befördert? Bei uns wurden im Oktober viele junge Leute verbeamtet, alle als A6er. Haben die dann den ANspruch befördert zu werden oder gilt das nur für Neuverbeamtungen?
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Wenn das Einstiegsamt im mD von A6 auf A7 angehoben wird, werden dann alle A6er sofort befördert? Bei uns wurden im Oktober viele junge Leute verbeamtet, alle als A6er. Haben die dann den ANspruch befördert zu werden oder gilt das nur für Neuverbeamtungen?
Wenn du die Kollegen der Bundeszollverwaltung meinst, dann werden diese zum 01.01.2020 alle das Amt A7 übertragen bekommen.
Nicht nur Neuverbeamtungen. Die Zahlung wird (aufgrund der Vorlaufzeit des Service-Centers) zum 01.02. frühestens aufgenommen.
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TOP13 für den 29.11.2019
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/983/to-node.html?cms_topNr=13#top-13
Der Innenausschuss des Bundesrats hat keine Einwände und empfiehlt dem Bundesrat unten stehendes Zitat.
Zitat aus dem TOP beiliegendem Dokument:
"Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Oktober 2019 verab-schiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen."
Damit sollte das Gesetz dann wohl zum 01.01.2020 veröffentlicht werden können.
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Damit sollte das Gesetz dann wohl zum 01.01.2020 veröffentlicht werden können.
Das Gesetz soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Daher muss das Gesetz spätestens 14Tage vor dem Termin im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
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Der Bundesrat hat soeben das Gesetz beschlossen...
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Der Bundesrat hat soeben das Gesetz beschlossen...
Na sehr gut, ab wann genau kommen jetzt die neuen Zulangen? Kann man das irgendwo nachlesen?
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Hier noch nachgereicht der Beschluss.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/558-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
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Ich bin Beamter mD in einer obersten Bundesbehörde. Ich bekomme bisher, genau wie unsere angestellten Kollegen 109,13 €uro Min-Zulage. Diese Min-Zulage wird ja anscheinend für Beamte in Bälde auf 220 €uro im Monat erhöht. So weit so gut. Aber was ist mit unseren Kollegen, die nicht verbeamtet sind? Wird die Min-Zulage automatisch mit erhöht? Oder bleibt sie wie sie ist? Ich habe intensiv im Internet gesucht, aber nichts gefunden. Weiß jemand mehr?
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Die Regelung in den beiden Tarifverträgen über Zulagen an Angestellte bzw. Arbeiter bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Landesbehörden vom 04.11.1971 sind eindeutig.
Nach deren § 2 Abs. 1 erhalten Tarifbeschäftigte (Angestellte bzw. Arbeiter) für die Dauer der Verwendung bei obersten Bundesbehörden und obersten Gerichtshöfen des Bundes eine nicht gesamtversorgungsfähige Zulage unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Höhe und dem gleichen Umfang, wie die vergleichbaren Beamten des Arbeitsgebers. Ich erwarte, dass das BVA die Änderung auch für die Tarifbeschäftigten umsetzt.
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Die Mantelverordnung wurde diese Woche verabschiedet.
Somit sollten jetzt alle Fragen geklärt werden können.
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/news/dem-besstmg-wird-leben-eingehaucht/
(ist zwar auf Soldaten bezogen, habe aber leider nichts anderes gefunden)
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Jetzt haben wir es.
Das BesStMG steht im Bundesgesetzblatt und ist damit ausgefertigt!
Hier ist der Link zur finalen Fassung.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=280bdd03c0f36631d75ada19112fb771d91f1600×tamp=20191212095127&version=2.2&documentId=447295
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Jetzt haben wir es.
Das BesStMG steht im Bundesgesetzblatt und ist damit ausgefertigt!
Hier ist der Link zur finalen Fassung.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=280bdd03c0f36631d75ada19112fb771d91f1600×tamp=20191212095127&version=2.2&documentId=447295
Fehlt da nicht irgendwie was? Der Entwurf hatte rund 200 Seiten und das Gesetz ca. 50.
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Die Begründung wird weder beschlossen noch im Gesetzblatt verkündet. Daneben ist das Lay-out des BGBl etwas Platzsparender als die BT-Drs.
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Hat jemand einen Link zu der Mantelverordnung?
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Der Link funktioniert nicht. Muss man sich durchklicken.
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Guten Tag und einen schönen dritten Advent,
könnte hier einer der "Eingeweihten" mal bitte den aktuellen Stand zusammenfassen?
Ist eine Umsetzung mit allen Details etc. nunmehr zum 01.01. beschlossene Sache?
So wie ich das sehe birgt dieses Gesetz für den Großteil eine Verbesserung. Es ist schade, dass man über seinen Dienstherren so wenig über den Sachstand erfährt. Gemessen an der Zufriedensheitslage müsste hier meines Erachtens anch dem Slogan : "Tue Gutes und rede d`rüber!" mehr Beachtung geschenkt werden.
Persönlich wüsste ich zum Beispiel gern (auch für meine Besatzung):
* Was ist gem. des Gesetzes mit der Zulage für Angehörige von Besatzungen der Schiffe und Boote der Marine?
hierzu Zitat:
"...Auch werden neue Zulagen geschaffen: Im maritimen Bereich werden beispielsweise die bestehenden Stellen- und Erschwerniszulagen für Bordverwendungen zu einer neuen Stellenzulage für Seefahrer zusammengefasst und erhöht. So sollen U-Bootfahrer künftig eine Zulage in Höhe von 700,- Euro im Monat erhalten, Schiffsbesatzungen 350,- Euro...."
* Wie gestaltet sich diese und erfolgt hier auch weiterhin eine Aberkennung wenn das Schiff / Boot in der Instandsetzung in der Werft liegt?
* Bisher habe ich als Einheitsführer auf meinem DP nicht von der Einheitsführerzulage profitiert. Wird sich das nun ändern? Wer fällt unter diese Regelung? Auch der Einheitsfüherer an Bord in der BesGrp A13/A14?
Zitat: " ...Für militärische Führungsfunktionen ist eine neue Zulage gestaffelt bis zu 150 Euro auf der Ebene bis zum Kompaniechef vorgesehen...."
Danke und Gruß
Stefan
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So wie ich das verstanden habe (korrigiert mich gerne), ist der akt. Stand, dass der Gesetzentwurf fertig ist und zum 1.1 in Kraft treten wird. So weit so gut.
Jetzt stellen sich viele die Frage, wer und ab wann die Zulagen bekommen werden. Das erfährt man unter dem Kapitel "Inkrafttreten"! Einfach Kapitel und Satzung suchen und darin nachschauen.
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Jetzt haben wir es.
Das BesStMG steht im Bundesgesetzblatt und ist damit ausgefertigt!
Hier ist der Link zur finalen Fassung.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=280bdd03c0f36631d75ada19112fb771d91f1600×tamp=20191212095127&version=2.2&documentId=447295
So wie ich das verstanden habe (korrigiert mich gerne), ist der akt. Stand, dass der Gesetzentwurf fertig ist und zum 1.1 in Kraft treten wird. So weit so gut.
Jetzt stellen sich viele die Frage, wer und ab wann die Zulagen bekommen werden. Das erfährt man unter dem Kapitel "Inkrafttreten"! Einfach Kapitel und Satzung suchen und darin nachschauen.
RICHTIG! Unter der letzten Aufzählung "Inkrafttreten" ist genau definiert welche Änderungen und Neuerungen wann in Krafttreten!
Wer welche Zulage bekommt ist aus der Mantelverordnung ersichtlich (den Link dazu habe ich leider auch noch nicht gefunden).
Außerdem sollten in naher Zukunft die Interessenvertreter genauere Auskunft geben. Der DBWV hat für die nächste Verbandszeitung eine extra Beilage zu diesem Thema angekündigt.
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Im Referentenentwurf waren auch Änderungen in der Erschwerniszulagenverordnung vorgesehen. So soll die sogenannte Konkurrenzregelung im § 5 EZULV neu geregelt werden. Leider findet sich dazu nichts im Gesetzblatt.
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Das war ein anderer Referentenentwurf, nämlich von der "Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes". Nach dem Referentenentwurf vom Januar habe ich dann nochmal einen Ministeriumsentwurf vom 27.05.2019 (https://www.vbob.de/fileadmin/user_upload/www_vbob_de/pdf/2019/20190605_info06_bestmg_a2.pdf) gesehen (in dem die Änderungen zu § 5 EZulV gleich geblieben sind), aber seither habe ich nichts mehr davon gehört.
Sollte aber kein Problem sein, wir haben ja noch ein paar Arbeitstage vor dem Jahreswechsel. Morgen gibt es wieder ein neues Bundesgesetzblatt.
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https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/news/besstmg-das-wichtigste-auf-einen-blick/ (https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/news/besstmg-das-wichtigste-auf-einen-blick/)
Für alle Soldaten hier das wichtigste vom DBWV zusammengefasst.
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Hallo ich bin neu hier, also bitte nicht gleich mit mir meckern ;)
Ich habe eine Frage zu der neuen Stellenzulage für Soldaten, die wie folgt lautet:
Soldaten in den Besoldungsgruppen bis A 14 erhalten jeden Monat eine Stellenzulage,
beziehungsweise mit Weisungsrecht gegenüber Zivilpersonen in der Funktion als Vertreter des Bundes als Arbeitgeber im Sinne der Gewerbeordnung 100 Euro.
Kann mir die jemand erläutern bzw. wer komm in den Genuss ? Welche Ebene DezLtr/SgLtr….?
Oder gibt es bereits Dienststellen wo diese Zulage ab 2020 gezahlt wird?
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Gibt es aus vergangenen Runden Erfahrungen wie lange das BVA in der Regel braucht solche Gesetzesänderungen umzusetzen? Sprechen wir hier von Wochen oder eher mehreren Monaten?
VG
ds78
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Gibt es aus vergangenen Runden Erfahrungen wie lange das BVA in der Regel braucht solche Gesetzesänderungen umzusetzen? Sprechen wir hier von Wochen oder eher mehreren Monaten?
VG
ds78
Hey,
ich gehe davon aus, dass die erste Zahlung zum 01.03.20 getätigt wird.
Das ganze ist ja dann auch eh rückwirkend zum 01.01. also geht niemandem etwas verloren.
Aber wie gesagt, alles reine Spekulation!
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Der Beamtenbund hatte ja nun seine Jahrestagung. Kam dort das Thema Familienzuschlag zu Sprache? Ich habe leider nichts gefunden.
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Angeblich ist sich die Regierungskoalition darüber einig, dass dieses Thema weiter verfolgt und auch umgesetzt werden soll.
Hinsichtlich der Umsetzung des BesStMG wurde im Intranet Bundeswehr ein Flyer veröffentlicht, in dem es heißt, dass die gesetzlichen Änderungen umfassende Änderungen im Personalwirtschaftssystem der Bw erfordern, die im Laufe des Jahres 2020 umgesetzt sein werden. Wenn man bedenkt, dass Teile des BwEinsatzBerStG vom August 2019 im System noch immer nicht umgesetzt wurden, dann ist die Formulierung im Laufe des Jahres sicherlich ernst zu nehmen...
Das BVA hat hier insofern keinen Einfluss auf eine zügige Umsetzung, das ist zunächst Sache der Truppe, die ja sowohl für das Abrechnungssystem als auch z.B. für die Eingabe der Zulagen selbst zuständig ist. Wie lange es bei den anderen Kundenbehörden des BVAs dauert, keine Ahnung, aber da es noch nicht mal das Einführungsrundschreiben des BMI gibt, halte ich den 01.03.2020 für utopisch.
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Wenn man bedenkt, dass Teile des BwEinsatzBerStG vom August 2019 im System noch immer nicht umgesetzt wurden, dann ist die Formulierung im Laufe des Jahres sicherlich ernst zu nehmen...
;D ;D ;D
Das kennt man auch in den Landes- und Kommunalverwaltungen.
Zum 31.12. umgesetzt wäre de facto ja auch noch "im Laufe des Jahres".
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Hat jemand einen Link zu der Mantelverordnung?
Die "Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes" vom 8. Januar 2020 ist mittlerweile im BGBl veröffentlicht worden:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s0027.pdf#page=9
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Gibt es schon Infos zur Sportmittelpauschale nach § 70a Abs. 2 des tollen neuen Gesetzes?
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Guten Morgen zusammen,
weiß jemand zufällig, ab wann die Zulagen - die sich zum 1.1.2020 erhöht haben - auch tatsächlich ausbezahlt werden sollen?
Für den Februar konnte ich noch keine Veränderung feststellen.
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Sollen wohl so schnell es die Verwaltung umsetzt. Kommt auf die bezügezahlende Stelle an. Auszahlungen zum jetzigen Monatsende sind mir bekannt.
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Man munkelt, dass es im April soweit ist. Rückwirkend zum 1.1.2020.
Natürlich wie der letzte Kollege schon geschrieben hat, kommt es darauf an, welche Behörde (und vor allem welches PersonalSystem benutzt wird).
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Man munkelt, dass es im Laufe des Jahres umgesetzt wird.
Unsere Besoldungsstelle vermutet dies so. Ist nciht meine Meinung.
Ich perönlich denke nicht, dass es vor dem Sommer '20 kommt.
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Da ich persönlich mich gerade im Auslandseinsatz befinde, kann ich berichten, dass die AVZ Erhöhung jetzt am 31.01.20 mit ausgezahlt wurde.
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Da ich persönlich mich gerade im Auslandseinsatz befinde, kann ich berichten, dass die AVZ Erhöhung jetzt am 31.01.20 mit ausgezahlt wurde.
Der AVZ-Betrag wurde "nur" erhöht. Das geht schneller mit der Integration ins Besoldungssystem.
Die meisten, so denke ich, geht es eher um Neuerungen a la Zulagen, die es vorher nicht gab bzw. den Wegfall von Kürzungen.
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Da ich persönlich mich gerade im Auslandseinsatz befinde, kann ich berichten, dass die AVZ Erhöhung jetzt am 31.01.20 mit ausgezahlt wurde.
Der AVZ-Betrag wurde "nur" erhöht. Das geht schneller mit der Integration ins Besoldungssystem.
Die meisten, so denke ich, geht es eher um Neuerungen a la Zulagen, die es vorher nicht gab bzw. den Wegfall von Kürzungen.
Die Polizeizulage wurde auch erhöht. Wobei der Erhöhungsbetrag mit dem Februargehalt noch nicht drauf war.....
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Da ich persönlich mich gerade im Auslandseinsatz befinde, kann ich berichten, dass die AVZ Erhöhung jetzt am 31.01.20 mit ausgezahlt wurde.
Der AVZ-Betrag wurde "nur" erhöht. Das geht schneller mit der Integration ins Besoldungssystem.
Die meisten, so denke ich, geht es eher um Neuerungen a la Zulagen, die es vorher nicht gab bzw. den Wegfall von Kürzungen.
Die Polizeizulage wurde auch erhöht. Wobei der Erhöhungsbetrag mit dem Februargehalt noch nicht drauf war.....
Ich habe dir nicht widersprochen. Mir wurde jedoch klipp und klar gesagt, dass zuerst die Erhöhungen umgesetzt werden würden (den Beleg in Teilen sehen wir ja hier). Danach erst würden die (vorher noch nicht dagewesenen) Zulagen eingebaut bzw. die Kürzungen entfernt.
Mehr kann ich dazu nicht beitragen.
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… Mir wurde jedoch klipp und klar gesagt, dass zuerst die Erhöhungen umgesetzt werden würden (den Beleg in Teilen sehen wir ja hier). Danach erst würden die (vorher noch nicht dagewesenen) Zulagen eingebaut bzw. die Kürzungen entfernt. ...
Mir drängt sich der Eindruck auf, beim BVA sei ein Exemplar des Bundesgesetzblatts in Papierform eingegangen, wurde zuerst vom Präsidenten, dann vom Vizepräsidenten zur Kenntnis genommen, dann vielleicht noch von einem Abteilungsleiter um anschließend in das/ein IT-Referat zu gelangen. Dort war man völlig überrascht und hat sich dann erstmals Gedanken über die anstehenden Änderungen gemacht.
Viele Änderungen waren seit Januar 2019 bekannt, die meisten seit September 2019, in einem funktionierenden System wären viele Vorarbeiten machbar gewesen, die nach Gesetzesverkündung nur noch hätten eingespielt werden müssen. Für mich ist es z. B. ein Armutszeugnis, dass die aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen zu Ministerien des Bundes abgeordneten Beamten die Erhöhung der (seit 1975 unveränderten) sogenannten Ministerialzulage bekommen haben, das eigene Personal aber noch nicht. Und dass die Streichung der unsäglichen Sachsenkürzung weder beim Januar- noch beim Februarzahltag umgesetzt worden ist - sondern, wenn ich Slider26 richtig verstehe hinten angestellt wurde - empfinde ich als erbärmlich.
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… Mir wurde jedoch klipp und klar gesagt, dass zuerst die Erhöhungen umgesetzt werden würden (den Beleg in Teilen sehen wir ja hier). Danach erst würden die (vorher noch nicht dagewesenen) Zulagen eingebaut bzw. die Kürzungen entfernt. ...
Mir drängt sich der Eindruck auf, beim BVA sei ein Exemplar des Bundesgesetzblatts in Papierform eingegangen, wurde zuerst vom Präsidenten, dann vom Vizepräsidenten zur Kenntnis genommen, dann vielleicht noch von einem Abteilungsleiter um anschließend in das/ein IT-Referat zu gelangen. Dort war man völlig überrascht und hat sich dann erstmals Gedanken über die anstehenden Änderungen gemacht.
Viele Änderungen waren seit Januar 2019 bekannt, die meisten seit September 2019, in einem funktionierenden System wären viele Vorarbeiten machbar gewesen, die nach Gesetzesverkündung nur noch hätten eingespielt werden müssen. Für mich ist es z. B. ein Armutszeugnis, dass die aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen zu Ministerien des Bundes abgeordneten Beamten die Erhöhung der (seit 1975 unveränderten) sogenannten Ministerialzulage bekommen haben, das eigene Personal aber noch nicht. Und dass die Streichung der unsäglichen Sachsenkürzung weder beim Januar- noch beim Februarzahltag umgesetzt worden ist - sondern, wenn ich Slider26 richtig verstehe hinten angestellt wurde - empfinde ich als erbärmlich.
Ein Mensch dieser direkten Sprache bin ich nicht, ich weiß aber auch, dass selbst das BVA (Sachbearbeiterin an sich) ein wenig machtlos/ahnungslos ist, was wann wie wo umgesetzt werden soll.
Problem sei wohl u.a. folgendes:
Es bekommen nun Personen, die vorher keine Zulage erhalten habe, eine Zulage. (Entweder "Sicherheitszulage" oder überhaupt neue "Polizeizulage", da die Tätigkeitsbereiche in denen diese zweite Zulage gezahlt wird, erweitert wurde.
Man muss jetzt gucken, wer sitzt wo und macht was. Wer darf diese erhalten etc. pp. Dieses "Erkundungsverfahren" würde wohl bald erst anlaufen!
Was das Problem mit dem Wegfall des §3a ist, verstehe ich nicht so ganz. Da schien sie mir auch etwas ratlos.
Die Besoldungserhöhung zum 01.03. soll ja pünktlich umgestellt werden. Darauf konnte man sich aber auch "ein wenig länger vorbereiten".
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Mir drängt sich der Eindruck auf, beim BVA sei ein Exemplar des Bundesgesetzblatts in Papierform eingegangen, wurde zuerst vom Präsidenten, dann vom Vizepräsidenten zur Kenntnis genommen, dann vielleicht noch von einem Abteilungsleiter um anschließend in das/ein IT-Referat zu gelangen. Dort war man völlig überrascht und hat sich dann erstmals Gedanken über die anstehenden Änderungen gemacht.
Viele Änderungen waren seit Januar 2019 bekannt, die meisten seit September 2019, in einem funktionierenden System wären viele Vorarbeiten machbar gewesen, die nach Gesetzesverkündung nur noch hätten eingespielt werden müssen. Für mich ist es z. B. ein Armutszeugnis, dass die aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen zu Ministerien des Bundes abgeordneten Beamten die Erhöhung der (seit 1975 unveränderten) sogenannten Ministerialzulage bekommen haben, das eigene Personal aber noch nicht. Und dass die Streichung der unsäglichen Sachsenkürzung weder beim Januar- noch beim Februarzahltag umgesetzt worden ist - sondern, wenn ich Slider26 richtig verstehe hinten angestellt wurde - empfinde ich als erbärmlich.
Soweit Sie dem BVA die Verzögerungen "in die Schuhe schieben" scheint mir ihr Beitrag von keiner Sachkenntnis getrübt.
Für den Kunden Bundeswehr ist die Bundeswehr selbst für die Umsetzung der Änderungen im Personalabrechnungssystem verantwortlich. Darüber hinaus erfasst die Truppe etwa Stellenzulagen und teilweise auch Erschwerniszulagen ohnehin selbst im System.
Für die PVS-Kundenbehörden, also z.B. Bundespolizei usw. liegt die zentrale Umsetzung der Änderungen im Abrechnungssystem allein beim Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung KPVS, welches zum ITZBund gehört...
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Jedoch ist das hier noch auf der Strecke geblieben:
"Senkung der Wochenarbeitszeit - Angleichung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Beamt*innen des Bundes auf das tarifliche Niveau von 39 Stunden."
Allerdings wäre das jetzt nur noch Meckern auf hohem Niveau (:
Meckern auf hohem Niveau?! Man hat den Beamtinnen und Beamten etwas versprochen. Wir haben uns daran gehalten und unseren Anteil erfüllt, nämlich unbezahlt Mehrarbeit zu leisten. Ich finde jetzt ist auch die Gegenseite dran, Wort zu halten und nicht immer fadenscheinige Argumente vorzutragen. Die Arbeitszeit muss wieder runter!
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Aus Erfahrung und Beobachtung der Kaffeepausen nicht nur in den Finanzämtern sondern auch in Bundesministerien ist eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden wohl akzeptabel
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Aus Erfahrung und Beobachtung der Kaffeepausen nicht nur in den Finanzämtern sondern auch in Bundesministerien ist eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden wohl akzeptabel
Don't feed the troll!
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Hallo,
ist das Gesetz schon rechtskräftig? Wenn ja, gelten demnach ab dem 01.03.2020 die neuen Anwärterbezüge für gD und hD? Auf oeffentlicher-dienst.info steht noch "Prognose".
Vielen Dank!
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Jetzt haben wir es.
Das BesStMG steht im Bundesgesetzblatt und ist damit ausgefertigt!
Hier ist der Link zur finalen Fassung.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=280bdd03c0f36631d75ada19112fb771d91f1600×tamp=20191212095127&version=2.2&documentId=447295
Das oben genannte Zitat sollte die Frage nach der Rechtskraft beantworten.
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Sorry für die vielleicht blöde Frage:
Die Versorgungsempfänger haben von der Erhöhung der Polizeizulage nichts, da diese ja nicht ruhegehaltfähig ist, oder?
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Das ist korrekt.
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Aus Erfahrung und Beobachtung der Kaffeepausen nicht nur in den Finanzämtern sondern auch in Bundesministerien ist eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden wohl akzeptabel
Was für ein Schwachsinn !
Servus,
ich bin Beamter in einem Bundesministerium und hatte heute meine Bezügemitteilung für den März in der Hauspost. Die angekündigte Erhöhung der Min-Zulage ist diesen Monat noch nicht drauf. Weiß jemand wann und ab wann es die Erhöhung geben wird?
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Sollen wohl so schnell es die Verwaltung umsetzt. Kommt auf die bezügezahlende Stelle an. Auszahlungen zum jetzigen Monatsende sind mir bekannt.
Bei uns ist mit Februar ebenfalls noch nicht ausgezahlt worden. Abwarten. Die Zulagen sind in der Regel rückwirkend ab 01.01.2020 zu zahlen.
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Bei uns kam letzte Woche die Mitteliung, dass unsere erhöhte Ministerialzulage rückwirkend ab 1.1. mit Zahltag 30.04. ausgezahlt wird. Für Beamte also mit Mai-Gehalt und für die Tarifbeschäftigten mit Aprilgehalt.
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Hallo werte Mitinsassen,
ich hätte da eine Frage bezüglich der Anwärtersonderzuschläge. Ist die tatsächliche Festsetzung der Höhe dazu bekannt? Und, ist bekannt wann die neuen Anwärterbezüge ausgezahlt werden sollen? Meine Anfrage bei BVA und BAPersBw wurde diesbezüglich entweder ignoriert oder ist vielleicht verloren gegangen ;), daher mein Versuch hier etwas Neues in Erfahrung zu bringen.
Vielen Dank
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In dem Zusammenhang wäre interessant zu wissen, für welche Anwärter oberste Dienstbehörden bislang Anwärtersonderzuschläge nach § 63 BBesG in welcher Höhe gewähren? Hat dazu jemand Informationen/Erfahrungswerte?
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In dem Zusammenhang wäre interessant zu wissen, für welche Anwärter oberste Dienstbehörden bislang Anwärtersonderzuschläge nach § 63 BBesG in welcher Höhe gewähren? Hat dazu jemand Informationen/Erfahrungswerte?
Bisher wurden für Anwärter des höheren Dienstes BMVg 100% Anwärtersonderzuschläge gewährt. Das ist zumindest mein letzter Stand. Mit dem neuen Anwärtergrundbetrag ist das aber nicht möglich, da dieser mit den 100% das Grundgehalt im Einstiegsamt deutlich übersteigt.
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Hallo werte Mitinsassen,
ich hätte da eine Frage bezüglich der Anwärtersonderzuschläge. Ist die tatsächliche Festsetzung der Höhe dazu bekannt?
Konnte mir meine Frage zum Teil selbst beantworten. Die Bereichsvorschrift BMVg C-1456/1 Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen wurde aktualisiert und dort steht wer welchen Prozentsatz bekommt.
Nichts desto trotz würde mich weiterhin interessieren wann die neuen Bezüge tatsächlich ausbezahlt werden?
Hat da jemand neue Infos oder Connections?
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Nichts desto trotz würde mich weiterhin interessieren wann die neuen Bezüge tatsächlich ausbezahlt werden?
Hat da jemand neue Infos oder Connections?
Tolle Neuigkeit. Auch diese Antwort konnte ich herausfinden. Läuft bei mir 8).
Die Auszahlungen sollen zum April stattfinden.
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Aus Erfahrung und Beobachtung der Kaffeepausen nicht nur in den Finanzämtern sondern auch in Bundesministerien ist eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden wohl akzeptabel
Servus,
ich bin Beamter in einem Bundesministerium und hatte heute meine Bezügemitteilung für den März in der Hauspost. Die angekündigte Erhöhung der Min-Zulage ist diesen Monat noch nicht drauf. Weiß jemand wann und ab wann es die Erhöhung geben wird?
Wenn ihre Dienststelle auch an das K-PVS angeschlossen ist, ist die Umstellung (Beginn Zahlung) für den 01.05.20 vorgesehen.