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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Admin am 06.06.2020 20:50
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Diskussionsthema zur Tarifrunde
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Zum aktuellen Sachstand:
Die Bundestarifkommission (BTK) des dbb hat den TVöD am 18. Juni 2020 gekündigt. Die dbb Bundestarifkommission wird voraussichtlich am 25. August 2020 die Forderungen für die Einkommensrunde beschließen. Die Einkommensrunde mit Bund und Kommunen soll am 1. September 2020 beginnen.
Mehr Informationen:
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/dbb-kuendigt-tarifvertrag-mit-bund-und-kommunen-tvoed-zeit-fuer-investitionen-ins-personal.html
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Warum gleich den TVÖD kündigen? Hätten es die Entgelttabellen nicht auch getan?
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Ohje beide haben es ja mal wieder super Formuliert.
https://wir-sind-es-wert.verdi.de/ (https://wir-sind-es-wert.verdi.de/)
Wenigsten sind Sie im Flugblatt genauer und Schreiben nur von den Tabellen.
Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Situation hat die BTK ö.D. beschlossen, die Entgelttabellen zum TVöD, zum TV-V, TVSöD und zu den Tarifverträgen für Auszubildende und für Praktikantinnen und Praktikanten zum 31. August 2020 zu kündigen und die Arbeitgeber zu Tarifverhandlun-gen aufzufordern.
Flugblatt: https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5eeb909a7a689e4948584e19/download/3717_13_08_Tarifinfo_BTK_18_06_20.pdf (https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5eeb909a7a689e4948584e19/download/3717_13_08_Tarifinfo_BTK_18_06_20.pdf)
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Welche Auswirkung hat jetzt die Kündigung der Entgelttabellen?
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Nach Wirksamwerden der Kündigung endet die Friedenspflicht.
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Wäre es nicht am pragmatischsten, wenn der TVöD-Bund die Tabellen und Sonderzahlung des TV-Autobahn übernehmen würde bzw. an dieser Stelle eine Angleichung stattfinden würde?
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Warum sollte er?
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Weil es eine einfache und schnell umzusetzende Maßnahmen wäre, die Attraktivität schnell gesteigert und man einem drohenden Fachräftemangel zumindest etwas aus dem Weg gehen könnte. Mir scheint, dass der Bund das eher verstanden hat als die kommunalen Arbeitgeber.
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Ich denke man geht lieber den schwereren aber günstigeren Weg... Außerdem müsste man sich wieder was für die Beamten einfallen lassen.
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Muss man sich nicht sowieso etwas für die Beamten "ausdenken"?
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Die bekommen einfach wie immer die durchschnittliche Lohnerhöhung? Das müssten dieses Jahr 1,06% beim Bund gewesen sein.
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Gerade gelesen, dass der TV-Autobahn letztlich die Entgelttabellen des TVöD-Bund übernehmen wird:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-autobahn/
Was passiert dann eigentlich auf beiden Seiten mit der Sonderzahlung?
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Tarifliche Regelungen des TV Autobahn sind ohne Bedeutung für den TVÖD. Im TV Autobahn gibt es keine Sonderzahlung, dort gibt es nur ein Dreizehntes Monatseinkommen und einen Unternehmensbonus. Für beide Zahlungen im TV Autobahn ergibt sich mit Ausnahme des Umstandes, daß beide der Höhe nach vom Tabellenentgelt beeinflußt werden, keinerlei Folge.
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Eine 35 Stundenwochen oder zumindest 37,5 wie im Tarifvertrag der IG-Metall vermisse ich bei den Tarifverhandlungen sehr.
5% weniger Arbeit anstatt 5% mehr Bruttolohn ist gerade bei der aktuellen Lage ein durchsetzbare und solidarische Forderung.
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Sehe ich auch so. Vielleicht kommt beim Bund ja etwas mehr raus als beim VKA.....
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Sehe ich auch so. Vielleicht kommt beim Bund ja etwas mehr raus als beim VKA.....
Ich denke, dass der Bund etwas besser abschneiden wird. Schon in der Tarifrunde 2018 war es ja, wie man so hört, Seehofer, der auf den Tisch gehauen und den damaligen Abschluss herbeigeführt hat. Auch wenn das noch kein großer Wurf war...
Damals gingen wohl schon die Vorstellungen von Bund und VKA auseinander.
Ich denke, dass sich das in der jetzigen Tarifrunde weiter verhärten wird. Vielleicht bricht in nicht allzu ferner Zukunft sogar die Verhandlungsgemeinschaft von Bund und Kommunen auseinander. Dann gute Nacht, liebe Kommunen... :-\
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Das Auseinanderbrechen hätte aber auch Nachteile für den Bund.
Von den Warnstreiks beim Bund bekomme ich gar nichts mit. Die Warnstreiks und auch die Medienberichterstattung darüber findet ausschließlich bei den Kommunen statt.
Mit den Kommunenarbeitgebern verliert der Bund dann zwar einen dicken Bremsklotz, aber die Beschäftigten verlieren gleichzeitig auch ein großes Druckmittel.
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Wen interessiert der Streik?
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Die Frage ist doch, ob es beim Bund überhaupt Streiks braucht. Eine Erhöhung von 5,87% der Entgelte der Tarifbeschäftigten hat bei der üblichen Darstellung des Bundeshaushaltes doch noch die Qualität einer Rundungsdifferenz.
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Die Frage ist doch, ob es beim Bund überhaupt Streiks braucht. Eine Erhöhung von 5,87% der Entgelte der Tarifbeschäftigten hat bei der üblichen Darstellung des Bundeshaushaltes doch noch die Qualität einer Rundungsdifferenz.
Gibt es für die Zahl 5,87% eine Quelle oder ist das eine Mutmaßung deinerseits?
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Eine Berechnung auf Basis der für jeden verfügbaren Daten
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ahahaha das Ergebnis wird wieder als Erfolg verkauft, jetzt weiß ich schon was uns beim TV-L nächstes Jahr übrig bleibt und zwar 2 % auf 2-3 Jahre.....hoffentlich steigen so viele wie möglich aus der Gewerkschaft raus... die bringt doch seit Jahren nichts..Also man kann auch argumentieren, dass es überhaupt im Vergleich zum privaten Sektor angehoben wird und die Arbeit sicher ist, trotzdem ist das Ergebnis meiner Ansicht nach lächerlich....
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Sind denn die Entgeltgruppen EG 1-8, von denen im Bezug auf die Einmalzahlung gesprochen wird, identisch mit den Besoldungsgruppen A 1-8? Also entspricht EG 1 der A1 und EG 8 der A8 usw.?
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Das wird der Bundestag zu entscheiden haben, ob und wie das Tarifergebnis auf die Bundesbeamten übertragen wird. Die Tarifverhandlungen selbst haben keinerlei Wirkung auf die Besoldung.
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Das war nicht meine Frage! Ich möchte einfach nur wissen, inwieweit man die Entgeltgruppen mit den Besoldungsgruppen vergleichen kann (siehe meinen vorhergehenden Beitrag!).
Also noch einmal: Sind z.B. EG 1 und A1 das Gleiche bzw. sind EG 8 und A8 das Gleiche?
Ob das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen wird, interessiert mich an der Stelle nicht.
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Also noch einmal: Sind z.B. EG 1 und A1 das Gleiche bzw. sind EG 8 und A8 das Gleiche?
Wenn du so fragst.
Nein
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Eben. Da besteht überhaupt kein Zusammenhang.
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Hat jemand - ev. aus der Vergangenheit - Erfahrung oder kann einschätzen, welcher Zeitpunkt für die Sonderzahlung herangezogen wird, wenn man im benötigten Zeitraum die EG wechselt und dadurch in den niedrigeren Wert der Sonderzahlung kommen würde? Zählt dann hier die "längste Dauer einer EG" in besagtem Zeitraum oder der "aktuelle" Stand der EG?
Vielen Dank schonmal!
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Dazu bedarf es keiner Erfahrung, sondern lediglich der Kenntnis der tariflichen Regelung, hier §20 Abs. 3 Satz 2 TVÖD. Maßgeblich ist die Entgeltgruppe am 01.09.
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Dazu bedarf es keiner Erfahrung, sondern lediglich der Kenntnis der tariflichen Regelung, hier §20 Abs. 3 Satz 2 TVÖD. Maßgeblich ist die Entgeltgruppe am 01.09.
Danke für die Antwort :-) Dann hab ich mich glaub ich zu unklar ausgedrückt, sorry. Ich meinte die "Corona-Sonderzahlung" zwischen 01.03. und 31.10.
Oder wird hier ebenfalls der 01.09. herangezogen?
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Auch dazu bedarf es keiner Erfahrung, sondern lediglich der Kenntnis der tariflichen Regelung, hier §2 Abs. 2 Satz 5 TV Corona-Sonderzahlung 2020. Maßgeblich ist die Entgeltgruppe am 01.10.2020.
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Das wird der Bundestag zu entscheiden haben, ob und wie das Tarifergebnis auf die Bundesbeamten übertragen wird. Die Tarifverhandlungen selbst haben keinerlei Wirkung auf die Besoldung.
2018 Jahr hat Seehofer bei der Verkündung direkt gesagt, dass es auch auf Bundesbeamte übertragen werden soll.
Diesmal finde ich dazu kein Statement :-/
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Das Ergebnis ist so schlecht, dass er es sich erstmal überlegen muss ;D
Harz4 rückt für die unteren Besoldungsgruppen immer näher ::)
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Das wird der Bundestag zu entscheiden haben, ob und wie das Tarifergebnis auf die Bundesbeamten übertragen wird. Die Tarifverhandlungen selbst haben keinerlei Wirkung auf die Besoldung.
2018 Jahr hat Seehofer bei der Verkündung direkt gesagt, dass es auch auf Bundesbeamte übertragen werden soll.
Diesmal finde ich dazu kein Statement :-/
Vielleicht hat er seinen Respekt vor dem Parlament wiedergefunden, das darüber zu entscheiden hat.
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"Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen. Für den Bund entstehen damit Kosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/10/tarifeinigung.html
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"Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen. Für den Bund entstehen damit Kosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/10/tarifeinigung.html
Danke - hatte ich bisher nirgends gelesen
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Hallo ich hätte mal 2 Fragen zum neuen TVÖD Abschluss
Frage1 : Betrifft die Erhöhung der Wechselschichtzulage nur ausschließlich die Angestellten die im Pflegebereich tätig sind oder auch für diejenigen die z.b bei der Polizei oder sonst wo Wechselschicht ausüben ?
Frage2: Zählt der TVÖD auch für die Unterkategorie Caritas ? Oder wird diese seperat verhandelt ? danke
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1. Es kommt nicht darauf an, ob man "im Pflegebereich tätig" ist, sondern ob man in den Geltungsbereich des BT-B oder BT-K fält.
2. Was ist "Unterkategorie Caritas"?
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Frage2: Zählt der TVÖD auch für die Unterkategorie Caritas ? Oder wird diese seperat verhandelt ? danke
NÖ,
ist ein eigenständiges Vertragswerk
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Übertragung auf die Bundesbeamten.
Wir wollen aber doch nicht die Absenkung des Besoldungsniveaus um 0,2 Prozentpunkte für die Bildung einer Versorgungsrücklage vergessen.
VG
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Keine Ahnung..TVÖD Bund ist es auf jedenfall
1. Es kommt nicht darauf an, ob man "im Pflegebereich tätig" ist, sondern ob man in den Geltungsbereich des BT-B oder BT-K fält.
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Bekommen die EG<9a keine höhere JSZ? Ganz schön geizig der Horst.
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Jeder mit <E9a der will kann bestimmt die Jahressonderzahlung nach VKA haben. Der Bund zahlt ja bereits 90%.
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Erhalten Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund (Tarifvertrag DRV-Bund)
eigentlich auch die Corona-Sonderzahlung?
Denn der Tarifvertrag DRV-Bund ist ja nicht gleich TVöD, sondern:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts tarifautonom und schließt eigenständig Tarifverträge mit den Sozialpartnern ab. Diese orientieren sich grundsätzlich an den Tarifverträgen des Bundes; berücksichtigen jedoch auch die tariflichen Besonderheiten der DRV Bund.
Auf der deutschen-rentenversicherungs Seite im Bereich Tarifverträge ist dazu noch nicht genaues zu lesen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Tarifvertraege/tarifvertraege_node.html
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Für andere Tarifverträge gibt es das Unterforum „weitere Tarifverträge“.