Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: AnnaKle am 16.03.2021 08:37
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Guten Morgen zusammen,
ich möchte euch folgenden Fall schildern:
Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst (Anwendung TV-L) ist in Entgeltgruppe EG 9b Stufe 4 eingruppiert. Nach einem privaten Studium mit Bachelorabschluss soll der Angestellte nun höhergruppiert werden, da ihm Tätigkeiten entsprechend seines Abschlusses, sprich EG 10 übertragen werden sollen.
Nunmehr gibt es unterschiedliche Ansichten, wie der Fall zu behandeln ist.
1. Die Höhergruppierung stellt einen Laufbahnwechsel dar und der Angestellte kommt in EG 10 Stufe 1 (da keine Erfahrungswerte in Bezug auf Tätigkeiten der Laufbahngruppe 2.1 vorliegen).
2. Normale Anwendung des § 17 TV-L, sprich der Angestellte rutscht in EG 10 Stufe 3
Für Antworten, gerne auch mit Belegen, wäre ich sehr dankbar.
LG
Anne
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Es gibt bei TB keine Laufbahnen. Die Regelung zur Höhergruppierung sind eindeutig und führen in E10/3.
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Danke für die schnelle Antwort! Alles andere hätte für mich auch keinen Sinn ergeben!
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Wer kam auf die Idee mit der Laufbahn? Echt drollig.
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Ein Personaler ;-)
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Wenn es Laufbahngruppen gäbe ... wäre die 9b schon dem gehobenen Dienst zugeordnet - daher wäre es noch nicht mal ein Wechsel ;)
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Es sei denn, es ginge um technisches Gedöns...
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Was ist technisches Gedöns? Meint das die Technikerzulage (Entgeltgruppenzulage für 9)?
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Technische Laufbahnen bzw. technische Beschäftigte. Technikerzulage gibt es nicht mehr.
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Okay, das ist mir klar. In TVL 10 gibt es keine Technikerzulage mehr.
Ein Fall aus der Praxis:
aktuell ist mein Cousin in TVL 9b, Stufe 3. Dazu erhält er die Technikerzulage sowie einen Garantiebetrag, da erst vor Kurzem aus TVL 9a, Stufe 4 gewechselt. Summe alles in allem: 3.653,15 €.
Jetzt macht seinen Bachelor und möchte nach TVL 10. MIt viel Wohlwollen bietet die Personalstelle jetzt TVL 10, Stufe 2 an. Sie spielt dabei auf nicht vorhandene Erfahrung als Ingenieur an.
Begründung: beim Aufstieg von TVL 9a nach TVL 9b hätte die Technikerzulage gestrichen werden müssen. Dann hätte er zukünftig in TVL 10, Stufe 2 ja mehr als ihm jetzt zustehen würde.
Ist das wirklich so?
Von den Beträgen her, müsste er nach TVL 10, Stufe 3.
Ach ja: was ist mit dem Thema Laufbahnwechsel bei Angestellten?
Ist das nun ein Laufbahnwechsel? Ist dann Stufe 2 wirklich Wohlwollen?
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"Von den Beträgen her, müsste er nach TVL 10, Stufe 3."
Warum sollte es zur Stufe 3 führe? Stufe 2 ist korrekt.
Laufbahnwechsel gibt es bei Tarifbeschäftigten nicht.
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Technikerzulage gibt es auch nicht. Eine Höhergruppierung von E9b/3 in E10 führt nunmal in Stufe 2, da für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ausschließlich auf das Tabellenentgelt abzustellen ist.
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Jetzt macht seinen Bachelor und möchte nach TVL 10. MIt viel Wohlwollen bietet die Personalstelle jetzt TVL 10, Stufe 2 an. Sie spielt dabei auf nicht vorhandene Erfahrung als Ingenieur an.
Und mit noch mehr Wohlwollen würde ich mir einen AG suchen, der mir das Geld bezahlt wofür ich arbeiten möchte.
Oder man wartet halt bis man in der nächsten Stufe ist um dann ohne Wohlwollen der Personalstelle in die Stufe 3 zu kommen.
Monetär wird sich da bei ihm so oder so die nächsten Jahre nicht viel tun.
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Hallo,
statt eines Laufbahnwechsels hat mir die Personalabteilung schon einmal gesagt, es wäre ein "Statusgruppenwechsel" und anstatt einer Höhergruppierung würde generell eine Wiedereinstellung gemacht. Dabei wird die zu beschäftigende Person IMMER der Stufe 1 zugeordnet. Ob das erlaubt ist weiß ich nicht, aber so wird es den Arbeitnehmenden kommuniziert.
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Was soll „Arbeitnehmende“ für ein Dummsprech sein?
Bei TB gibt es weder Statusgruppen noch Laufbahnen, eine Wiedereinstellung setzte eine rechtliche und tatsächliche Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses voraus.
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Was soll „Arbeitnehmende“ für ein Dummsprech sein?
Na immerhin hat er jetzt nicht Arbeitwegnehmende geschrieben, weil dann, ja dann wäre es ein Nazi. Ich helfe dir auf die Sprünge: Er meint sowas wie Radfahrende oder Studierende. Vielleicht auch Flaniermeile, weil Fußgängerzone ein männliches militaristisches Gebiet ist. So wie die DMZ in Korea vielleicht.
Ist der Arbeitnehmende dann eigentlich noch Arbeit nehmend, wenn er nach Feierabend sein isotonisches Getränk nach böhmischer Braukunst konsumiert? Ist ein Radfahrender noch jemand, der ein Fahrrad fährt, wenn er an der roten Ampel warten muss?
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In beiden Fällen ist das zu verneinen, da es sich jeweils um eine Nominalkonstruktion aus dem Partizip Präsens handelt.
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Hallo,
statt eines Laufbahnwechsels hat mir die Personalabteilung schon einmal gesagt, es wäre ein "Statusgruppenwechsel" und anstatt einer Höhergruppierung würde generell eine Wiedereinstellung gemacht. Dabei wird die zu beschäftigende Person IMMER der Stufe 1 zugeordnet. Ob das erlaubt ist weiß ich nicht, aber so wird es den Arbeitnehmenden kommuniziert.
Was einmal mehr zeigt, was für Deppen in Personalabteilungen sitzen können.
Und wie traurig es ist, wenn TBler diesen Beamtenkalkriesel auch noch glauben.
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Hallo,
statt eines Laufbahnwechsels hat mir die Personalabteilung schon einmal gesagt, es wäre ein "Statusgruppenwechsel" und anstatt einer Höhergruppierung würde generell eine Wiedereinstellung gemacht. Dabei wird die zu beschäftigende Person IMMER der Stufe 1 zugeordnet. Ob das erlaubt ist weiß ich nicht, aber so wird es den Arbeitnehmenden kommuniziert.
Was einmal mehr zeigt, was für Deppen in Personalabteilungen sitzen können.
Und wie traurig es ist, wenn TBler diesen Beamtenkalkriesel auch noch glauben.
Ich frag mich, wo die Personaler diese lustigen Begriffe immer finden. Statusgruppenwechsel...
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Ich frag mich, wo die Personaler diese lustigen Begriffe immer finden. Statusgruppenwechsel...
Was an: Beamten kalk riesel ist da unverständlich 8)
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In beiden Fällen ist das zu verneinen, da es sich jeweils um eine Nominalkonstruktion aus dem Partizip Präsens handelt.
Partizip I hieß das bei mir noch. Infinitiv + "d" als Endung. Wir halten also fest, dass die Genderlaberclowns das völlig falsch verwenden.
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Neusprech halt...