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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Onza am 20.10.2021 08:25
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Hallo!
Wir möchten im Hause ein neues Softwaremodul zur bereits vorhandenen Basissoftware beschaffen. Es geht dabei um eine Basissoftware zur Finanzbuchhaltung und das neue Softwaremodul dient der Einführung eines neuen Rechnungsworkflows. Bisher laufen die Rechnungen in Papier durchs Haus - in Zukunft via Software.
Ist eine solche Maßnahme dem Personalrat vorzulegen? Wenn ja, mit welcher Befugnis?
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Ich kenn nicht alle Personalvertretungsgesetze und/oder Rechtsprechung.
Aber ist die Erweiterung um ein Modul so "wesentlich" bspw. i.S.d. §72 Abs.3 LPVG NRW? Glaube kaum, dass dies einen Mitbestimmungstatbestand auslöst.
Ich würde den PR der guten Ordnung halber anhören.
Edit:kursiv
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Ein elektronischer Workflow wird in der Regel Daten generieren die zumindest potentiell für Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet sind. Zumindest darüber wird es in der Regel ein Mitbestimmungsrecht geben. Ansonsten kommt es auf die Details an, aber die Hürde der Mitbestimmungspflicht wird recht leicht erreicht.
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Ein elektronischer Workflow wird in der Regel Daten generieren die zumindest potentiell für Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet sind. Zumindest darüber wird es in der Regel ein Mitbestimmungsrecht geben. Ansonsten kommt es auf die Details an, aber die Hürde der Mitbestimmungspflicht wird recht leicht erreicht.
Für Rechnungsworkflow lt. Sachverhaltsschiderung? Boah, ich weiss nicht... Aber wie du sagst, es kommt wohl auf die Details an
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Ein elektronischer Workflow wird in der Regel Daten generieren die zumindest potentiell für Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet sind. Zumindest darüber wird es in der Regel ein Mitbestimmungsrecht geben. Ansonsten kommt es auf die Details an, aber die Hürde der Mitbestimmungspflicht wird recht leicht erreicht.
Für Rechnungsworkflow lt. Sachverhaltsschiderung? Boah, ich weiss nicht... Aber wie du sagst, es kommt wohl auf die Details an
Ja, natürlich. Der Workflow lässt erkennen, wie viele Vorgänge eine einzelne Person bearbeitet und wie lange sie dafür braucht. Dies lässt sich einfach maschinell auswerten und so zur Leistungskontrolle einsetzen.
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Naja die Zeit für das bearbeiten von Rechnungen ist doch eher irrelevant. Interessant wäre ja inwiefern sich durch den Workflow die Tätigkeiten von "Mitarbeitern " ändert. Ggf werden die guten Postwagenschubser arbeitslos oder die Leute am Kopierer.
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Naja die Zeit für das bearbeiten von Rechnungen ist doch eher irrelevant.
Inwieweit wäre denn die Bearbeitungsdauer irrelevant für die Leistungsbeurteilung?
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Möglicherweise erfordern verschiedene Rechnungen verschieden umfangreiche Prüfmechanismen, die dann wiederum in verschiedenen Bearbeitungsdauern resultieren, die damit nicht vergleichbar wären und daher nicht zur Leistungsbeurteilung taugen würden.
Es sei denn das Programm berücksichtigt das bei den Bearbeitungsdauern, die dann in Relation zum Aufwand ausgegeben werden (wie auch immer das gehen soll).
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Möglicherweise erfordern verschiedene Rechnungen verschieden umfangreiche Prüfmechanismen, die dann wiederum in verschiedenen Bearbeitungsdauern resultieren, die damit nicht vergleichbar wären und daher nicht zur Leistungsbeurteilung taugen würden.
Es sei denn das Programm berücksichtigt das bei den Bearbeitungsdauern, die dann in Relation zum Aufwand ausgegeben werden (wie auch immer das gehen soll).
Die Vergleichbarkeit ergibt sich dann aber über längere Zeiträume, wo sich die verschiedenen Bearbeitungsdauern egalisieren. Ob es zur Leistungsbeurteilung taugt oder nicht ist aber insoweit unerheblich, da es für die Leistungsbeurteilung grundsätzlich geeignet ist und somit der PR mit im Boot ist.
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Na ich gehe bei einem elektronischen Workflows davon aus, dass viele Bereiche und Abteilungen die Rechnungen montieren und sachlich prüfen müssen. Und eingehende Rechnungen sind für die Masse an MA eher seltener Natur und daher würde da kein messbare Ergebnis rauskommen.
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Na ich gehe bei einem elektronischen Workflows davon aus, dass viele Bereiche und Abteilungen die Rechnungen montieren und sachlich prüfen müssen. Und eingehende Rechnungen sind für die Masse an MA eher seltener Natur und daher würde da kein messbare Ergebnis rauskommen.
Aber doch wohl für den rechnungsbearbeitenden und -zahlenden Bereich, also das Haushaltsreferat.
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Habe ich seinerzeit ebenso beurteilt wie @Organisator. Zweck des Rechnungsworkflows und der in diesem Zusammenhang zu implementierenden Tools ist die Leistungskontrolle vermutlich nicht, möglich ist sie aber grundsätzlich - zumindest durch Auswertung der Logdateien - aber durchaus und besitzt insofern auch gewisse Aussagekraft. Daher ist der Personalrat zu einzubinden. Bei offenem und transparentem Umgang war das im seinerzeitigen Projekt ein eher unkritischer Meilenstein.
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Bei offenem und transparentem Umgang war das im seinerzeitigen Projekt ein eher unkritischer Meilenstein.
Also ich bin BiBu und Personalrat... Bei unserer Klitsche mit 250MA fehlt mir auch die Phantasie was da kritisch werden könnte (ausser dass die Dienststelle die Digitale Archivierung nicht bezahlen kann und den Dig. Workflow eingestampft hat)
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Wir haben im System die Funktion, dass nach Ablauf von x-Tagen wohl eine Eskalationsmeldung an die scannende Abteilung geht. Intersannter weise läuft die Zeit auch am Wochenende. Das wäre dann ggf. etwas für den PR. Zumindest, wenn die Zeit recht kurz und nicht etwa an Scontofristen gebunden ist.
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Bei offenem und transparentem Umgang war das im seinerzeitigen Projekt ein eher unkritischer Meilenstein.
Also ich bin BiBu und Personalrat... Bei unserer Klitsche mit 250MA fehlt mir auch die Phantasie was da kritisch werden könnte (ausser dass die Dienststelle die Digitale Archivierung nicht bezahlen kann und den Dig. Workflow eingestampft hat)
Ich sehe da auch nichts kritisch und Zweck des Workflows ist sicher nicht die Überwachung der Beschäftigten. Es kommt aber leider nicht auf den Zweck der Software an, sondern ob eine theoretische Möglichkeit besteht. Diese ist gegeben und somit der PR zu beteiligen. Ich sehe da aber nichts, was den PR ernsthaft an seiner Zustimmung hindern sollte.
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...so gut wie jede Software lässt sich zur Leistungskontrolle nutzen...deswegen fordert der PR in der Regel eine entsprechende Negativaussage der Verwaltungsleitung vor Anschaffung der Software...
...ob dies auch bei Erweiterungen einer bestehende Software erforderlich ist, ist sicherlich einzelfallabhängig...schade kann das aber nie..
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...so gut wie jede Software lässt sich zur Leistungskontrolle nutzen...deswegen fordert der PR in der Regel eine entsprechende Negativaussage der Verwaltungsleitung vor Anschaffung der Software...
...ob dies auch bei Erweiterungen einer bestehende Software erforderlich ist, ist sicherlich einzelfallabhängig...schade kann das aber nie..
Der Mitbestimmungspassus bei uns ist:Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
Einfach dem Personalrat informieren (nicht mitbestimmen lassen), dass man die Software Erweiterung anschaffen will, dass sie nicht der Überwachung dient oder dafür geeignet scheint.
(Dazu halt die üblichen Unterlagen denen mitgeben)
Und dass der Personalrat, sofern er andere Meinung ist, sollen sie bitte die Gründe für die Mitbestimmung mitteilen, so dass man sie dann in die Mitbestimmung nehmen kann.
Damit kann sich der PR damit beschäftigen und keiner ist beleidigt, dass man nichts davon wusste, man muss aber auch nicht darauf warten, dass die irgendwas Mitbestimmen, sondern da müssen die sich dann erstmal selber mit beschäftigen.
Aber das wäre ja Arbeit und damit ist es vom Tisch.
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Der Hinweis an den Personalrat ist gut und wichtig und auch ausdruck , einer guten und vertrauensvollen zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung.
Wenn eine Einführung Mitbestimmungstatbestände auslöst, sollte das dem Personalrat auffallen und er dies mitteilen.
Setzt aber 2 Sachen voraus:
1. vernünftige Beschreibung des Projekts bzw. Moduls und gffs. auch eine Besprechung
2. Hinweis an den Personalrat nicht 2 Tage vor der Einführung, sondern rechtzeitig.
Die beiden letzten Punkte sind durch die Dienststelle nach meiner Erfahrung nach jedoch nicht immer erfüllt, insofern nützt dann auch der Beste Sachverstand im Personalrat nichts, wenn es keine Informationen gibt.