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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 10.12.2023 19:11

Titel: [NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 10.12.2023 19:11
Die Prognosen zu den möglicherweise künftigen Besoldungstabellen Niedersachsen sind nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 10.12.2023 21:13
Nur kurz aus Interesse und wahrscheinlich nicht wichtig. Aber sind die Erhöhung des Freibeträge und die 6,3%ige Erhöhung der Stufen für die Lohnsteuer in solchen Rechnungen schon enthalten oder ist es mit 2023 berechnet?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Reisinger850 am 10.12.2023 21:34
Man sieht überall im Rechner noch, dass nur Steuer 2023 ausgewählt werden kann. Heisst, der 2024er Grundfreibetrag ist nicht drin.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 10.12.2023 21:44
Spuckt der Rechner auch die 120 Euro nicht aus? Oder sehe ich es falsch? Von Januar bis Oktober
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 10.12.2023 21:49
Spuckt der Rechner auch die 120 Euro nicht aus? Oder sehe ich es falsch? Von Januar bis Oktober

Natürlich nicht, ist keine lineare Erhöhung, sondern eine unversteuerte, nicht Renten wirksame Prämie
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 11.12.2023 02:49
Spuckt der Rechner auch die 120 Euro nicht aus? Oder sehe ich es falsch? Von Januar bis Oktober

Nein, an Einmalzahlungen beteiligen wir uns nicht. Wir stellen im Rechner nur dar, was tabellenwirksam ist!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 11.12.2023 02:49
Man sieht überall im Rechner noch, dass nur Steuer 2023 ausgewählt werden kann. Heisst, der 2024er Grundfreibetrag ist nicht drin.

das neue Steuermodul kommt traditionell zwischen Weihnachten und Neujahr.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Reisinger850 am 11.12.2023 08:02
Sollte nicht böse gemeint sein :) Die Verwaltung der Seite und die ganzen Tabellen jetzt sind sicher schon ne ganze Menge Extraarbeit
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 11.12.2023 21:22

Wir haben die Prognose für Niedersachsen wieder entfernt. Das Finanzministerium hat entgegen erster Meldungen keine Übernahme zugesichert, sondern lediglich Gespräche über die Übernahme.

Die Meldung vom 10.12. auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
ist entsprechend angepaßt.

Zitat
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) teilt mit, sich mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten beschäftigen zu wollen. Ursprüngliche Meldungen, nachdem eine Übertragung bereits zugesichert worden sei, haben sich als nicht zutreffend herausgestellt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 11.12.2023 23:01
Da Herr Heere das Besoldungsgesetz ja für schwebend verfassungswidrig hält setzt er sich bestimmt bei der Gelegenheit direkt für einen  Doppelbesoldungswumms ein und drückt eine 20%-Erhöhung durch.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.12.2023 07:10
Ich bin gespannt. Ein Termin mit dem DBB Niedersachsen existiert wohl schon. Die DGB will dazu stoßen und der Philologenverband spricht die amtsangemessene Alimentation auch an. Nur kostet das ganze mal eben 2,4€ Mrd. laut grober Schätzung und für 2024 sind Mehrausgaben von 800 Mio. eingeplant.

Niedersachsen wird doch wohl keine krummen Dinger abziehen  ;D
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: maxigott am 12.12.2023 07:25
Die Zahlen nochmal ins rechte Licht gerückt: Laut Medienberichten kostet die Erhöhung 2,4 Mrd. € insgesamt bis 2025! Herr Heere hat verlautbaren lassen, dass dafür genügend Rückstellungen gebildet wurden!

Tarifabschluss belastet den Landesetat: Unterdessen zeigt sich Finanzminister
Heere zufrieden mit dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder. Mehrbelastungen für den Landesetat werden erwartet in Höhe von 460 Millionen Euro in
diesem Jahr, 420 Millionen Euro für 2024 und 1,46 Milliarden Euro für 2025. Der im
Haushaltsentwurf für 2024 eingeplante Reservebetrag für die Tariferhöhung reiche
aus, erklärt Heeres Sprecherin. Der Abschluss solle „zeitnah“ auch auf die Beamten
übertragen werden. Christoph Rabbow vom Philologenverband sagte, die Anpassung
des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes solle noch vor Weihnachten das Kabinett
passieren, damit die Beamten zügig, nämlich gleich Anfang des Jahres, in den Genuss
der für die Angestellten ausgehandelten Vergünstigungen gelangen können. Es gehe um
die steuerfreie Inflations-Ausgleichszahlung von 1800 Euro. Auf eine „wirkungsgleiche“
Umsetzung des Tarifabschlusses für alle Beamte lege der Philologenverband großen
Wert.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.12.2023 08:23
Die Zahlen nochmal ins rechte Licht gerückt: Laut Medienberichten kostet die Erhöhung 2,4 Mrd. € insgesamt bis 2025! Herr Heere hat verlautbaren lassen, dass dafür genügend Rückstellungen gebildet wurden!

Tarifabschluss belastet den Landesetat: Unterdessen zeigt sich Finanzminister
Heere zufrieden mit dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder. Mehrbelastungen für den Landesetat werden erwartet in Höhe von 460 Millionen Euro in
diesem Jahr, 420 Millionen Euro für 2024 und 1,46 Milliarden Euro für 2025. Der im
Haushaltsentwurf für 2024 eingeplante Reservebetrag für die Tariferhöhung reiche
aus, erklärt Heeres Sprecherin. Der Abschluss solle „zeitnah“ auch auf die Beamten
übertragen werden. Christoph Rabbow vom Philologenverband sagte, die Anpassung
des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes solle noch vor Weihnachten das Kabinett
passieren, damit die Beamten zügig, nämlich gleich Anfang des Jahres, in den Genuss
der für die Angestellten ausgehandelten Vergünstigungen gelangen können. Es gehe um
die steuerfreie Inflations-Ausgleichszahlung von 1800 Euro. Auf eine „wirkungsgleiche“
Umsetzung des Tarifabschlusses für alle Beamte lege der Philologenverband großen
Wert.


Danke, 2025 ist natürlich mit enthalten! Erst Kaffee, dann denken...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 08:51
Ausgerechnet Niedersachsen wird es doch wohl hoffentlich nicht wagen, den Tarifabschluss NICHT zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen. :(
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Wenst63 am 12.12.2023 09:05
Moin,
hat jemand eine Erklärung dafür?

Niedersachsen
[Update]
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) teilt mit, sich mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten beschäftigen zu wollen. Ursprüngliche Meldungen, nachdem eine Übertragung bereits zugesichert worden sei, haben sich als nicht zutreffend herausgestellt.

So wie es aussieht, möchte Herr Heere, dass wir wieder bei der Besoldung die rote Laterne bekommen?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.12.2023 09:35
Wäre schön was direktes von Heere zu hören, nicht über Sprecher, Gewerkschaften, Zeitungen oder Kombinationen dergleichen.

Wird schon. Der Haushalt gibt es her. Vielleicht etwas später, aber dann ist der Abschlag größer. Amtsangemessen ist das dann bis November auf keinen Fall, da die IAP sicherlich nicht als Alimentation aufgefasst werden kann, oder etwa doch?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 10:26
Die Erhöhungen zum 01.11.24 und 01.02.25 sind ja eigentlich kaum noch weiter nach hinten zu schieben,
da sie ohnehin erst so spät umgesetzt werden.
Ob wir sie in gleicher Höhe bekommen ist wohl eher die Frage.
Und die IAP - eigentlich kann ich mir fast nicht vorstellen, dass wir sie nicht bekommen.
Da lassen wir uns mal überraschen.




Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Desperado am 12.12.2023 10:30
Lasst uns einfach vom Besten ausgehen: sie überlegen noch um wie viel sie zusätzlich anheben, damit die Amtsangemessenheit gegeben ist.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.12.2023 10:36
Lasst uns einfach vom Besten ausgehen: sie überlegen noch um wie viel sie zusätzlich anheben, damit die Amtsangemessenheit gegeben ist.

Hahahahaha, ahahaha, haha...
Danke.
Das wäre dermaßen untypisch Niedersachsen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 10:43
Herr Heere soll ja nach eigener Aussage ein Zahlenmensch und Freund von Statistiken sein.
Da muss er wohl erst noch ein bisschen was zusammenbasteln, bevor im Finanzministerium eine Entscheidung getroffen werden kann.
Wie war das noch? Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. ;D
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.12.2023 10:52
Ich finde es unverantwortlich, dass er sich bis jetzt nicht geäußert hat. Insbesondere, nachdem zunächst so getan wurde, als wäre es schon bestätigt.


Sehr, sehr schwach.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 10:55
Beim grossen Nachbarn hat man noch nichtmal im Ansatz eine Aussage. Wenn sich auch nur ein Bundesland wagt, weniger IPA zu zahlen oder so, gäbe es einen Shitstorm, auf den ich extrem gespannt wäre.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 10:59
Ich finde es unverantwortlich, dass er sich bis jetzt nicht geäußert hat. Insbesondere, nachdem zunächst so getan wurde, als wäre es schon bestätigt.


Sehr, sehr schwach.

Er hat sich ja geäußert.
Er will sich damit "beschäftigen".
Okay, ich dachte zwar bisher, es wäre eigentlich auch seine Aufgabe, sich mit der Besoldung seiner Landesbeamten zu beschäftigen, aber offenbar ist es ja doch etwas Außergewöhnliches, so dass es explizit erwähnt werden muss. :)
Also, wir sind dann einfach mal dankbar dafür, dass wir es wert sind, dass man sich mit unserer Besoldung beschäftigt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.12.2023 11:35

Er hat sich ja geäußert.
Er will sich damit "beschäftigen".


Macht es eher schlimmer, nicht?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 11:39

Er hat sich ja geäußert.
Er will sich damit "beschäftigen".


Macht es eher schlimmer, nicht?

Auf jeden Fall!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.12.2023 11:53
Vielleicht gibt es ja morgen nach dem Haushaltsausschuss etwas Neues...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.12.2023 11:56
Vielleicht gibt es ja morgen nach dem Haushaltsausschuss etwas Neues...

Mindestens die IAP ließe sich da besprechen,  da sie nicht, anders als beider  Alimentation, gesetzlich verankert werden muss.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: nusswien am 12.12.2023 12:43
Gerade in der Landtagsrede von Heere um 12:26 Uhr, sagte er, er begrüßt den Tarifabschluss und wird ihn auf die Beamten übertragen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 12.12.2023 13:21
Wir haben das Video der Plenarsitzung geprüft und können bestätigen. Der Finanzminister sagte wörtlich:
"Wir werden den Abschluß auf die Beamtinnen und Beamten übertragen".

Damit ist unsere Prognose zur Besoldungstabelle Niedersachsen nun wieder online.

Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=a3yJCeP0X0U
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.12.2023 13:27
Wir haben das Video der Plenarsitzung geprüft und können bestätigen. Der Finanzminister sagte wörtlich:
"Wir werden den Abschluß auf die Beamtinnen und Beamten übertragen".

Damit ist unsere Prognose zur Besoldungstabelle Niedersachsen nun wieder online.

Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=a3yJCeP0X0U

Vielen Dank!

Ich hoffe auf eine zeitliche, nicht nur inhaltliche, Übertragung.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 13:28
Vielen Dank für das schnelle Update. :)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Daniel1908 am 19.12.2023 18:09
Hat jemand von euch schon neue Information? Nach der Ankündigung von Herrn Heere kam ja keine Info mehr. Bei anderen Bundesländern weiß man ja schon etwas mehr wie beispielsweise den Auszahlungszeitpunkt der 1. Rate des IAP.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 19.12.2023 18:39
Es stehen noch Gespräche mit dem DBB, dem Philologenverband etc. aus. Der Landtag war gerade erst am 14. Zu Ende gegangen. Der Haushalt wurde zwar beschlossen aber eine genaue Aufschlüsselung geschweige denn eine Äußerung zu der Besoldung hab ich bisher nicht gesehen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 19.12.2023 21:21
Der Landtag tagt erst wieder vom 7. bis 9. Februar. Das ist der frühestens mögliche Termin  für eine
Änderung des niedersächsischen Besoldungsgesetzes. Ich gehe daher davon aus, dass erst Ende Februar die Inflationsprämie ausgezahlt wird. Im Januar wird man sicherlich die Details besprechen..Ich hoffe, es gibt  nicht so unangenehme Überraschungen wie bei den Kollegen  in BaWü.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: LehrerinRLP am 19.12.2023 22:39
Die Kollegen in BaWü verdienen dafür in der Summe sowieso mehr als die Niedersachsen ... !
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 19.12.2023 23:23
Dafür sind die Lebenshaltungskosten in der Tendenz in BaWü höher als in Goslar, Meppen oder Rothenburg (Wümme). Ich schätze selbst Oldenburg, Osnabrück und Hannover sind billiger als die Baden-Württembergische Großstädte.

Den Sockel aber in eine prozentuale Steigerung umzurechnen, die bei geschätzt 90% der Beamten geringer als der Sockel ist, ist schon frech. Ich bin noch nicht sicher, ob nicht andere BL auch solche Absichten haben zwecks Einhaltung des Abstandsgebotes.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 19.12.2023 23:24
Im Grunde ist es doch so: Gibt es eine Überraschung wie in BaWü steigt die Wahrscheinlichkeit einer verfasssungswidrigen Besoldung. 2 Monate 200€ Brutto zu liefern ist nicht gerade verfassungskonform aber immer noch besser als 3,6%...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 19.12.2023 23:26
Heere meinte doch, Nds. sei gerüstet und hat genug erspartes. Das klappt schon + ein Leckerli.
So 400€ Extra für das 7. Kind oder so.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 19.12.2023 23:28
Die verfassungswidrige Besoldung in NI wird m.E. auch nicht mit einem 200 Euro Sockel geheilt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Jimbo am 20.12.2023 18:19
Falls ihr mal alle lachen möchtet, aber das OLG Celle hat uns Beamten jetzt ans Herz gelegt zu kündigen bzw. uns aus dem Beamtendienst zu entlassen um uns als Angestellte einstellen zu lassen, da wir so dann ja E9a bekommen würden.

Dabei versucht man offenbar die eventuell fälligen Nachzahlungen an Beamte, sollte man eines Tages die amtsangemessene Alimentation noch nachträglich "gönnen", zu umschiffen und die Beamten loszuwerden. Besonderes Leckerli: Es besteht kein Anspruch auf anschließende Anstellung als Angestellter, aber die Möglichkeit. Ich würde mich nicht wundern wenn da am Ende der ein oder andere sogar beim Jobcenter sitzt weil er ausgedribbelt wurde....

Die Angestellten erhielten eine rückwirkende Nachzahlung bis Juli 2022 meine ich, diese wird der wechselnde Beamte ebenfalls nicht bekommen. Man versucht es gerade recht hochnotpeinlich die Leute um die Nachzahlung zu bringen. Gut für die dann übriggebliebenen, dadurch dass es dann weniger Beamte gibt wird es dem Dienstherrn wohl endlich mal leichter fallen denen das Geld zu überweisen was sie sich seit Jahren eigentlich verdient haben anstatt sie lange hinzuhalten.

Dachte euch interessiert dieser neue "Trick" vielleicht. Wo kann ich die Rundverfügung des OLG hochladen für euch?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Bauernopfer am 20.12.2023 21:14
Im Grunde ist es doch so: Gibt es eine Überraschung wie in BaWü steigt die Wahrscheinlichkeit einer verfasssungswidrigen Besoldung. 2 Monate 200€ Brutto zu liefern ist nicht gerade verfassungskonform aber immer noch besser als 3,6%...
Zumal 3,6% für viele Ba-Wü-Beamte weniger sein wird als die 120 € netto, die sie bis dahin als IAP erhalten!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 20.12.2023 21:49
Heute im Politikjournal Rundblick:

Beamtenbesoldung steht erst im Januar auf der Kabinetts-Tagesordnung

 Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder wird für Niedersachsen teuer, sogar sehr teuer. Finanzminister Gerald Heere hat wiederholt erklärt, dass die Regeln „wirkungsgleich“ auf die Beamten, Richter und Pensionäre übertragen werden sollen.

Das heißt dann im Etat für 2023 eine Mehrbelastung von insgesamt 460 Mil­lionen Euro, für 2024 von 420 Millionen Euro und für 2025 sogar von 1,46 Milliarden Euro. Die Vorsorge dafür sei aber getroffen, teilt das Finanzministerium mit.

Nun hatten einige Beamtenverbände den Wunsch formuliert, die Landesregierung möge noch vor Weihnachten die Übertragung des Abschlusses auf die Beamten beschließen. Das wäre dann die Chance, so meinte jüngst Christoph Rabbow als Vorsitzender des Philologen­verbandes, die steuerfreie Inflations-Ausgleichzahlung von 1800 Euro pro Kopf noch in diesem Jahr an alle Landesbeamten, Richter und Pensionäre zu überweisen. „Die Signale aus der Landesregierung stimmen hoffnungsfroh.“ 

Seit gestern ist nun klar: Das geschieht 2023 nicht mehr. Eine Kabinettssitzung hat es gestern nicht gegeben, ein Umlauf-Beschluss des Kabinetts ist bisher nicht vor­gesehen, auch nach Weihnachten dürfte die Regierung nicht zusammenkommen.

Der Sprecher von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) erklärte am Dienstag auf Anfrage des Politikjournals Rundblick, das Kabinett werde sich erst im Januar mit dem Thema beschäftigen. Dann stünden auch weitere Kontakte mit den Gewerkschaften und dem Beamtenbund bevor.

Alexander Zimbehl, Vorsitzender des Niedersächsischen Beam­tenbundes (NBB) zeigte dafür Verständnis: Die Übertragung des Tarifabschlusses klinge einfach, sei es aber nicht – bei der Angleichung des Sockelbetrages gehe es um eine nicht unkomplizierte Übertragung vom Tarif- ins Beamtenrecht.

Er vermute nicht, dass auch nur eines der Bundesländer es schaffen könne, die ersten 1800 Euro an Inflations­Ausgleichsgeld noch 2023 an seine Landesbeamten zu überweisen. Deshalb werde das 2024 geschehen, und das sei auch richtig so. Die Signale aus der Landesregierung wegen der Übertragung des Abschlusses stimmten hoffnungsfroh.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 20.12.2023 21:52
Ich frage mich, was hier mit einer "Angleichung des Sockelbetrages" gemeint ist... So eine Nummer wie in BW?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Daniel1908 am 20.12.2023 22:07
Zumal wieder die Rede davon ist, dass man sich mit dem Thema #
„beschäftigen“ wird. Klingt ja nicht alles sehr sicher.
Frag mich ist sowieso, warum man die IAP nicht bereits vorzeitig auszahlen kann. Das Gesetzänderungsverfahren wird sich ja bestimmt noch einige Monate hinziehen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 20.12.2023 22:24

Es ist müßig zu spekulieren. Warten wir mal den Januar ab, frühestens im Februar wird es meiner Einschätzung nach Geld geben.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 21.12.2023 00:25
Ich bin ja mal gespannt, ob das mit der IAP genausolange dauert, wie mit dem Familienergänzungszuschlag. :(
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Malkav am 21.12.2023 10:40
Hier noch die Rundverfügung zum aufregen oder lachen

[Link entfernt, da nur noch Spam. Admin am 17.01.2024]

Ich bin einfach sprachlos. Die haben im dortigen MJ doch echt den A**** offen. Bisher sind es ja nur ressortinterne Planungen, aber das wird schon irgendwann kommen.

Also hier fangen die Beamten im mittleren Justizdienst mittlerweile ja auch mit A 7 an, aber A 8 ist echt hart. Da werden Beamtinnen de facto zweimal "befördert" ohne sich auch nur einmal in einer BEstenauswahl durchgesetzt zu haben. Andere Kollegen, welche regulär bis A 8 befördert wurden, und dafür nach Eignung, Leistung und Befähigung ausgewählt wurden, müssen sich doch auf den Arm genommen fühlen.

Auch, dass mit keiner Silbe wenigstens überlegt wird das Eingangsamt des Rechtspflegerdienstes (gD in der Justiz) analog um zwei Ämter auf A 11 zu heben, spricht Bände.

Irgendetwas sagt mir, dass bei einer notwendigen Hebung aller Rechtspfleger auf A 11 die Hebung aller Richter/Staatanwälte auf R 2 relativ schnell gehen würde  ;)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Jimbo am 21.12.2023 11:41
Okay, aber guckst du dir auch das Pendant dazu, die Angestellten an? Die bekommen direkt als Quereinsteiger ohne Berufserfahrung oder Vorkenntnisse mindestens E8, sogar E9a. Intern kommt das prima an.
Und A8 wird ja auch gar nicht gemacht wie du gelesen haben solltest.
Sondern empfohlen sich als Angestellter neu einstellen zu lassen um dann MEHR als ein Rechtspfleger zu bekommen der gerade ausstudiert hat.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 21.12.2023 12:08
Dann sollen die Beamten des Landes sich mal nach Ausschreibungen der Kommunen umsehen….

Viele Stellen sind da A8/E09 A, oft auch A9 / E09A
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: BeamteNI am 21.12.2023 15:17
Die Besoldungsgruppen die früher A5 waren sind jetzt A7. Das Geld ist aber im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung nicht mehr geworden. Finanziell leiden tun die Ämter, die nicht neu bewertet werden.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nero92 am 02.01.2024 19:21
Weiß jemand zufällig, wie es sich bei Teilzeitbeschäftigten verhält im Bezug auf die Inflationsprämie?
Grundsätzlich ist es ja glaube ich so, dass man es anteilig bekommt je nach Prozentsatz der Arbeitszeit.
Wir sollen ja 1800 Euro plus 120 Euro pro Monat bis Oktober erhalten.
Wenn ich jetzt sagen wir in ein paar Monaten auf Teilzeit gehe, bekomme ich dann diese monatlichen Zahlungen anteilsmäßig oder voll weil ich zum Zeitpunkt des Beschlusses noch Vollzeit war?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 02.01.2024 19:33
Weiß jemand zufällig, wie es sich bei Teilzeitbeschäftigten verhält im Bezug auf die Inflationsprämie?
Grundsätzlich ist es ja glaube ich so, dass man es anteilig bekommt je nach Prozentsatz der Arbeitszeit.
Wir sollen ja 1800 Euro plus 120 Euro pro Monat bis Oktober erhalten.
Wenn ich jetzt sagen wir in ein paar Monaten auf Teilzeit gehe, bekomme ich dann diese monatlichen Zahlungen anteilsmäßig oder voll weil ich zum Zeitpunkt des Beschlusses noch Vollzeit war?
Das ist eine gute Frage. Leider habe ich keine Antwort für dich, aber ich habe noch immer Zweifel, dass wir etwas bekommen, so lange nichts durch den Landtag ist .

Sehe ich es richtig, dass wir frühstens zum März mit mehr Geld rechnen können, weil die nächste Sitzung in Februar ist?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nero92 am 02.01.2024 19:42
Also da so gut wie alle Landesregierungen eine Übernahme zugesagt haben gehe ich schon davon aus. Sollte es im Februar erst beschlossen werden wird das NLBV kotzen und sagen es dauert länger…
Werde meine Frage mal auf Bundesebene stellen, wo der Ausgleich schon ausgezahlt wurde. 😊
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Alboretti am 03.01.2024 09:14
Moin Liebe Community,

ich habe folgende Frage zum Thema Inflationsprämie:
Ich arbeite normalerweise Vollzeit, bin aber vom 09.02 bis zum 09.04 in Elternzeit. Sollte die Auszahlung dann in diesem Zeitraum statt finden, dann hab ich wahrscheinlich Pech gehabt und bin aussen vor oder?

Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 03.01.2024 19:39
Moin Liebe Community,

ich habe folgende Frage zum Thema Inflationsprämie:
Ich arbeite normalerweise Vollzeit, bin aber vom 09.02 bis zum 09.04 in Elternzeit. Sollte die Auszahlung dann in diesem Zeitraum statt finden, dann hab ich wahrscheinlich Pech gehabt und bin aussen vor oder?

Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus

Wahrscheinlich gelten die Regeln des TV Inflation auch für die Beamten, unabhängig vom Tag des Gesetzesbeschlusses (inhaltsgleich….):


Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in
der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Boßler am 08.01.2024 09:35
https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/umsetzung-des-tarifergebnisses-muss-nun-umgehend-erfolgen/


Da bin ich ja mal gespannt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: CKY I Tango am 08.01.2024 15:13
Kann mir zufällig jemand sagen wie sich die IAP berechnet.
Kurz zur Situation.
Meine Frau war vom 01.01.23-31.08.23 in Elternzeit. Vom 01.09.23-31.10.23 Vollzeit. Vom 01.11.2023-31.12.23 Teilzeit 15 Std./Woche.
Ich vermute das der Stichtag zählt also der 08.12.23. Kenne mich da aber leider zu wenig aus.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 08.01.2024 20:25
Lies mal die Regelungen des Tvöd-L. Danach würde sie die vollen 1800 Euro bekommen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 08.01.2024 22:04
Lies mal die Regelungen des Tvöd-L. Danach würde sie die vollen 1800 Euro bekommen.

Sie meinen TV-L und da den TV Inflationausgleich…. Dieser verweist aber auf die Anwendung des §24 Abs 2. TV-L..

Dort steht:
2) Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: sh196 am 12.01.2024 12:47
https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/tarifergebnis-wird-11-fuer-beamte-und-versorgungsempfaenger-uebertragen/

Auszahlung der IAP wohl im April.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.01.2024 13:54
Im selben Artikel weiter unten:
"Klare Zielrichtung ist nun, dass die Umsetzung dieser vereinbarten Zahlungen technisch so schnell wie möglich erfolgen soll. So will das Land Niedersachsen nunmehr umgehend in die Auszahlung gehen.

Der NBB, der im Weiteren durch Oliver Haupt, Vorsitzender der Landestarifkommission, und Thorsten Balster, stellvertretender Landesvorsitzender des NBB, an den Besoldungsgesprächen beteiligt war, drängt auf eine Umsetzung bis spätestens Ende Februar. Alternativ lautet die klare Forderung des NBB, dass das Land in Form von Abschlagszahlungen in eine individuelle Vorleistung eintreten solle."

Was denn nun?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.01.2024 16:04
Im selben Artikel weiter unten:
"Klare Zielrichtung ist nun, dass die Umsetzung dieser vereinbarten Zahlungen technisch so schnell wie möglich erfolgen soll. So will das Land Niedersachsen nunmehr umgehend in die Auszahlung gehen.

Der NBB, der im Weiteren durch Oliver Haupt, Vorsitzender der Landestarifkommission, und Thorsten Balster, stellvertretender Landesvorsitzender des NBB, an den Besoldungsgesprächen beteiligt war, drängt auf eine Umsetzung bis spätestens Ende Februar. Alternativ lautet die klare Forderung des NBB, dass das Land in Form von Abschlagszahlungen in eine individuelle Vorleistung eintreten solle."

Was denn nun?

Das Land geht von März (Zahlung April) aus, der Vertreter des NBB möchte gerne schon einen Monat eher (Ende Februar)

Es gibt bis heute keinen Gesetzentwurf und die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses ist erst am 31.01.24…..
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.01.2024 17:46
Ich gewöhne mich irgendwann nochmal daran, dass "umgehend" tatsächlich in einigen Monaten dauert.

Für die Besoldung benötigt es sicher ein Gesetz im Sinne des LBesG aber für die IAP doch nicht. Könnte die nicht angewiesen werden, wie in anderen Bundesländern?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.01.2024 18:44
Ich gewöhne mich irgendwann nochmal daran, dass "umgehend" tatsächlich in einigen Monaten dauert.

Für die Besoldung benötigt es sicher ein Gesetz im Sinne des LBesG aber für die IAP doch nicht. Könnte die nicht angewiesen werden, wie in anderen Bundesländern?

§3 NBesG regelt dies… bei der Corona Sonderzahlung 201 wurde dafür §63a NBesG eingefügt…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 12.01.2024 19:30
Also Ende März dann…Auszahlung von…

- 1800 Euro
- Nachzahlung 360 Euro für Jan-März
- 120 Euro für April

Richtig?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.01.2024 20:16
Also Ende März dann…Auszahlung von…

- 1800 Euro
- Nachzahlung 360 Euro für Jan-März
- 120 Euro für April

Richtig?

Beim Land wohl so geplant

Die Kommunen müssen dann wohl sehen, wann sie es hinbekommen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 13.01.2024 00:45
Und der DGB Niedersachsen mit seinem Statement

https://niedersachsen.dgb.de/presse/++co++b582439a-b143-11ee-b81f-001a4a160123
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 13.01.2024 09:05
"Eine Schippe drauf legen" ist doch fast ausgeschlossen. Die Bürgergelderhöhung wurde von Niedersachsen doch schon als Grund für Anpassungen als nicht relevant betrachtet. Die lächerliche Erhöhung Ende 2022 reicht locker aus, um dem Mindestabstand zu wahren. Notfalls werden untere Stufen einfach gekappt oder kinderreiche Familien begünstigt. NRW zeigt uns wie es geht. 3 Kinder+ pro Beamter ist das Ziel. Bis die ausziehen vergehen Jahrzehne bevor man bemerkt, dass der Grundbetrag doch zu gering war.

Wenigstens soll der Tarifvertrag übernommen werden.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 13.01.2024 10:37
Ich habe ganz tief und insgeheim gehofft dass man die Chance nutzt und die Grundbesoldung noch etwas mehr anhebt, als dass es der Abschluss vorsieht. Ich meine Thüringen hatte doch zwischendurch zusätzlich mal angehoben.
Egal, ich kann vor lauter Wertschätzung ja jetzt schon kaum noch schlafen.

Und wenn ich dann lese dass gefordert wird, dass gerade bei Beschäftigten der unteren Besoldungsgruppen Nachbesserungen erforderlich seien kommt mir die Galle hoch. Verstanden haben die das mit Abstandsgebot zwischen den Gruppen immer noch nicht so ganz…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 13.01.2024 12:48
Ich habe ganz tief und insgeheim gehofft dass man die Chance nutzt und die Grundbesoldung noch etwas mehr anhebt, als dass es der Abschluss vorsieht. Ich meine Thüringen hatte doch zwischendurch zusätzlich mal angehoben.
Egal, ich kann vor lauter Wertschätzung ja jetzt schon kaum noch schlafen.

Und wenn ich dann lese dass gefordert wird, dass gerade bei Beschäftigten der unteren Besoldungsgruppen Nachbesserungen erforderlich seien kommt mir die Galle hoch. Verstanden haben die das mit Abstandsgebot zwischen den Gruppen immer noch nicht so ganz…

Schon 2021 bzw. 2022 war es so, dass die Pränie zunächst isoliert beschlossen wurde, die Anpassung der Besoldung aber erst 9 Monate später…

Vielleicht schafft es ja das Bundesverfassungsgericht endlich mal den erforderlichen Impuls (durch eine kräftige Ohrfeige für die Besoldungspolitil des Landes) zu geben, die einen Anpassungsbedarf vorsieht…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 14.01.2024 23:00
Welche Luftschlösser baut ihr? Unser geliebter Dienstherr, der seine Beamte möglichst am unteren Ende der Skala alimentiert, soll freiwillig eine Schippe drauflegen. Dass ich nicht lache.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: rs am 15.01.2024 09:05
Bei uns in MV gab es tatsächlich letztes Jahr eine solche Überlegung, weil wir am untersten Ende der Besoldungsskala sind.
Zusammen mit den grundgesetzlich notwendigen Erhöhungen für Kinderreiche und die untersten Besoldungsgruppen sollte eine 1%ige Erhöhung für ALLE kommen. Über Monate (!) in einem sog. Besoldungsdialog mit zahlreichen Gewerkschaften ausgehandelt.
Es gab einen Gesetzesentwurf dazu, die üblichen Beteiligungen von Verbänden, von allen Seiten das OK und dann kam der 19.12.23. Da saßen die Minister und ihre Chefin Fr. Schwesig 2h zusammen. Und danach waren die 1% Geschichte - aus dem Entwurf gestrichen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 15.01.2024 09:48
Politikjournal Rundblick vom 15.01.2024:

"Alles wie geplant: Beamte sollen von der Tariferhöhung zügig profitieren

Die Botschaft, die Finanzminister Gerald Heere (Grüne) am vergangenen Freitag für die Spitzen der Gewerkschaften und des Beamtenbundes parat hatte, klang weihnachtlich-harmonisch. Die Landesregierung will am 16. Januar beschließen, dass auch die 135.000 Landesbeamten und knapp 100.000 Pensionäre in Niedersachsen von den Tariferhöhungen der Angestellten im Landesdienst profitieren sollen.

Selbstverständlich ist dies nun nicht, denn die Beamten sind dem Tarifrecht nicht unterworfen, ihre Bezüge werden vom Dienstherrn, also hier vom Land, festgelegt. Nun war es meistens guter Brauch, dass eine „Eins-zu-Eins-Übertragung“ festgestellt wurde.

Allerdings hatte es davon im vergangenen Jahr auch schon Ausnahmen gegeben, etwa eine verzögerte Übertragung, die dann die Haushaltskasse des Landes etwas schonen würde. Das ist diesmal nicht vorgesehen Auf die absehbare Kabinettsentscheidung am 16. Februar (ist wohl ein Schreibfehler muss 16. Januar 2024 heissen) folgt noch eine Beschlussfassung über ein Gesetz im Landtag, die frühestens Anfang Februar sein könnte.

Erst danach könnten die Landesbehörden die höhere Auszahlung an Beamte und Pensionäre dann vornehmen.

Die Mehrausgaben, die mit dem Tarifabschluss und der Übertragung auf die Beamten einhergehen, sind in der Tat kräftig: für das vergangene Jahr waren es 460 Millionen Euro, für dieses Jahr 420 Millionen und für 2025 sogar 1,46 Milliarden Euro. Da die Festlegung für 2023 im Dezember nicht mehr so schnell umgesetzt werden konnte, fällt der diesbezügliche Betrag nun in diesem Jahr an. Das Finanzministerium hatte vor Weihnachten betont, dass für diese teilweise erheblichen Beträge, gerade mit Blick auf 2025, „Vorsorge getroffen ist“.

Wie genau diese aussieht und auf welchen Einnahmegrundlagen sie beruht, ist gerade mit Blick auf 2025
allerdings wohl noch offen. Im Landeshaushalt steht auch noch eine nicht unbeträchtliche Rücklage bereit.

Alexander Zimbehl, erster Vorsitzender des Niedersächsischen Beamtenbundes (NBB), lobte die Entscheidung der Regierung. „Dies ist ein gutes und richtiges Signal gegenüber den Beamten.“ Der Beamtenbund knüpfte daran aber die Erwartung, dass bis Ende Februar die Besoldungserhöhung auch ausgezahlt wird – ein Schritt,
der auch Vorbereitungen beim Landesamt für Bezüge und Versorgung erfordert.

Wenn das nicht in diesem Zeitrahmen möglich sei, solle es für die Beamten Vorab-Abschlagszahlungen geben. Dabei geht es vor allem um den „Inflationsausgleich“ in Höhe von 1800 Euro, der den Angestellten schon im Dezember zukam. Für die Beamten kommt das nun zeitverzögert.

Neben den 1800 Euro pro Kopf (für 2023) sind noch weitere Anhebungen vorgesehen:
Monatlich 120 Euro mehr zwischen Januar und Oktober 2024, für Pensionäre hier eine Zahlung entsprechend ihres individuellen Ruhegehaltssatzes, zum 1. November 2024 dann eine Anhebung der Grundgehälter um 200 Euro. Der nächste Schritt schließt sich dann zum 1. Februar 2025 an, dann sollen die Grundgehälter um
5,5 Prozent steigen.

An dem Gespräch mit Heere nahmen die NBB-Vorsitzenden Zimbehl und Peter Specke teil, zudem der DGB-Vorsitzende Mehrdad Payandeh und Vertreter von Verdi, Gewerkschaft der Polizei und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Payandeh sagte, der DGB freue sich über das fruchtbare Gespräch mit Heere.

Kritik des BdSt: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die geplante Übertragung auf die Beamten für „fahrlässig“. Die Angestellten müssten mit jeder Gehaltserhöhung höhere Sozialabgaben leisten, den Beamten bleibe das erspart, somit seinen die Beamten privilegiert. Außerdem sei es verkehrt, den Pensionären das Inflations-Ausgleichsgeld zu zahlen, denn die Rentner hätten darauf keinen Anspruch. (kw)"
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Der Obelix am 15.01.2024 12:48
Der Bund der Steuerzahler :-) :-) naja man sollte einen in Sachen Besoldung völlig unbedarfte und nicht durch Expertise glänzende Vereinigung nicht zu Worte kommen lassen.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 16.01.2024 14:05
Wohl wahr. Bund der Steuerzahler klingt schon fast gemeinnützig, ist aber auch nur ein Lobbyverein.

Der Bund der Steuerzahler :-) :-) naja man sollte einen in Sachen Besoldung völlig unbedarfte und nicht durch Expertise glänzende Vereinigung nicht zu Worte kommen lassen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 16.01.2024 16:38
Die neuesten Infos vom NMF:

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/besoldung_und_versorgung/ubertragung-der-tarifeinigung-im-offentlichen-dienst-228696.html
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 16.01.2024 21:41
Ende März gibt's also 1800€ + 3 x 120€ für den April?
Die 120€ für den April kommen dann später? Hab ich jetzt den Denkfehler oder ist der Text falsch?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 16.01.2024 22:08
Ende März gibt's also 1800€ + 3 x 120€ für den April?
Die 120€ für den April kommen dann später? Hab ich jetzt den Denkfehler oder ist der Text falsch?

Im April die Nachzahlungen und die Zahlung für April

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 17.01.2024 09:09
Ist ne Stange Geld. Ich hoffe, es hilft einigen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 17.01.2024 13:32

Das Gesetz wird

Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz – NISZG

heißen… Ist aber in den Parlamentsdokumenten noch nicht zu finden
Titel: Antw:[NI] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: heikre am 17.01.2024 16:18
Ich habe mal bzgl. des Familienergänzungszuschlages beim Finanzministerium angefragt; dort teilte man mir Folgendes mit:

"Sehr geehrter Herr,
die befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist voraussichtlich im laufenden Quartal zu erwarten, da die vorgeschalteten regierungsinternen Beteiligungsverfahren leider noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Verordnung wird rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und im Falle eines bestehenden Anspruchs werden die entsprechenden Familienergänzungszuschläge nachgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
Titel: Antw:[NI] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Grandia am 17.01.2024 16:52
Ich habe mal bzgl. des Familienergänzungszuschlages beim Finanzministerium angefragt; dort teilte man mir Folgendes mit:

"Sehr geehrter Herr,
die befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist voraussichtlich im laufenden Quartal zu erwarten, da die vorgeschalteten regierungsinternen Beteiligungsverfahren leider noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Verordnung wird rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und im Falle eines bestehenden Anspruchs werden die entsprechenden Familienergänzungszuschläge nachgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

Klingt vielversprechend.
Ist der Familienergänzungszuschlag aber nicht irgendwo eine Farce?
Es werden dabei doch die Einkommen beider Elternteile herangezogen, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren. Seit wann wird die amtsangemessene Besoldung von beiden Einkommen abhängig gemacht?
Auch ist es mir ein Rätsel, warum Kinder in verschiedenen Besoldungsgruppen zu unterschiedlichen Lebensstandards deklariert werden. Klar verdient der gehobene Dienst mehr, aber die unterschiedlichen Familienzuschläge zeigen doch nur, dass es keine Zuschläge in Abhängigkeit der Familie sind, sondern geändert werden, um eine allgemeine Erhöhung der Grundbesoldung aus dem Weg zu gehen.
Anders ausgedrückt: A9 und A10 Stufe 1 sind zum Beispiel bis auf wenige Cent identisch ab 2 Kindern.
Zumindest liest sich das ein ganzes Stück so.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 17.01.2024 17:30
Selbst der Gesetzgebungs- und Bratungsdienst des Landtages ist im Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen, dass dies nicht verfassungskonform ist…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 17.01.2024 17:43
Selbst der Gesetzgebungs- und Bratungsdienst des Landtages ist im Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen, dass dies nicht verfassungskonform ist…

Selbst der momentan zuständige Minister hielt das Gesetz für verfassungswidrig!

Vielleicht wartet man als Beamter deshalb seit einem Jahr auf die Nutzung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnung durch die Exekutive!?

Oder man wartet in Hannover einfach nur auf Erlösung durch das BVerfG...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 17.01.2024 17:53
Ich plädiere auf Letzteres.

Zugegebenermaßen weiß ich auch nicht exakt, was richtig oder falsch ist. Es ist momentan nur nicht plausibel genug. Anders wäre es sicher auch einfach zu teuer.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 17.01.2024 18:39
Grds. muss der Dienstherr ja angemessen alimentieren. Dies heißt deutlich über Grundsicherungsniveau, angemessen im Verhältnis zu den Beschäftigten im ö.D. Und natürlich auch mit dem angemessenen Abstandsgebot zur Wahrung der Aufgabenverteilung zwischen den Ämtern…

Bereits durch den Taschenspielertrick bestimmte Ämter einfach entfallen zu lassen hat der Dienstherr bisher niedriger besoldete Ämter aufgewertet ohne die anderen Ämter auch aufzuwerten, jetzt der nächste Trick die Alimentation des einzelnen Beamten auf die Familie auszuweiten und so eine beamtenrechtliche Bedarfsgemeinschaft zu fingieren….

Leider ist das BVerfG zu träge bei besoldungsrechtlichen Fragestellungen… aber wenn es dann mal knallt, dann wird es fiskalisch noch heikler…..
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 17.01.2024 21:32
Im Rundblick hat man bereits im März oder April 2023 mit einer baldigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerechnet.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 17.01.2024 23:17
Das BverG wird auch da nur feststellen, ob amtsangemessen alimentiert wurde. Und selbst wenn nicht, gespart wurde dan bei allen Beamten, die keinen Widerspruch eingelegt haben.
Im Endeffekt müsste das Gericht die amtsangemessene Alimentation nachdrücklich fordern.
Geduld ist wohl eine Tugend. Rein garnichts über dieses Thema zu wissen hat wohl auch seine Reize.
Stellt euch mal vor, ihr bekommt alle paar Jahre einfach so etwas mehr Geld, ohne zu wissen warum. Und auf einmal 5.000€ extra.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 18.01.2024 11:14
Hallo,

hier für die nächsten 7 Tage der Link zum Gesetzentwurf...

https://uploadnow.io/f/XH0YqbB
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 18.01.2024 11:33
@Goldene Vier: vielen Dank. Allerdings sehe ich nur eine Seite, fehlt der Rest oder ist hier meine limitierte technische Fähigkeit die Ursache?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 18.01.2024 12:09
@Goldene Vier: vielen Dank. Allerdings sehe ich nur eine Seite, fehlt der Rest oder ist hier meine limitierte technische Fähigkeit die Ursache?

Auf der rechten Seite ist ein Pfeil nach unten, klick man darauf wird die Datei heruntergeladen, 12 Seiten
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 18.01.2024 14:05
Peinlich, danke dir!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 18.01.2024 14:25
Hallo,

hier für die nächsten 7 Tage der Link zum Gesetzentwurf...

vielen Dank für die Zusendung. Da dieser Link nicht "stabil" ist, hier eine stabile URL:
http://oeffentlicher-dienst.info/g/ni-niszg
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 18.01.2024 20:52
Nur zum Verständnis:
Die steuerfreie Sonderzahlung bedeutet nicht, dass einfach 1800€ / 120€zusätzlich überwiesen werden, oder?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 18.01.2024 22:01
Nur zum Verständnis:
Die steuerfreie Sonderzahlung bedeutet nicht, dass einfach 1800€ / 120€zusätzlich überwiesen werden, oder?

Was denn sonst…. Bis zu 3000 € können bis zum 31.12.24 steuerfrei freiwillig gezahlt werden…

Es gibt zum normalen Gehalt 1.800 € und ab Januar bis Oktober monatlich 120 € brutto für netto (sind insgesamt 3.000 €)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 18.01.2024 22:10
Ich wollte es nur nochmal zur Sicherheit schriftlich haben. Danke!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 19.01.2024 09:06
Hat sich eigentlich jemand einmal Gedanken darüber gemacht, wie es sich auf das Kriterium der zeitnahen Geltendmachung auswirkt, wenn der Gesetzgeber quasi im Nachhinein Änderungen in der Besoldung vornimmt oder die endgültige Besoldung erst im Nachhinein festlegt?

Die Ausgleichspauschale soll ja nun rückwirkend für 2023 gezahlt werden, gesetzlich geregelt wird diese aber mit Rückwirkung in 2024.

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Rechtsverordnung zum Familienergänzungszuschlag für 2023. Hierbei handelt es sich ja nicht um ein "Ausbesserungsgesetz". Vielmehr unterlässt es die Landesregierung seit über einem Jahr, die ergänzende Rechtsverordnung zum NBesG zu erlassen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 30.01.2024 14:05
Kann mir jemand den Teil zu Personen in Elternzeit im Gesetzesentwurf erklären?

(5)
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Referendarinnen und Referendare sind für die einmalige Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 30.01.2024 14:23
Kann mir jemand den Teil zu Personen in Elternzeit im Gesetzesentwurf erklären?

(5)
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Referendarinnen und Referendare sind für die einmalige Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.

Abatz 3 regelt, dass entsprechend § 11 NBesG Anwendung findet, also die Sonderzahlungen entsprechend dem Teilzeitanteil gezahlt werden. Nach Absatz 4 ist bestimmender Zeitpunkt hierfür der 09.12.23 und Absatz 5 bestimmt, dass für den genannten Personenkreis, der am 09.12.23 beurlaubt etc. ist, der Anteil zum Zeitpunkt der Beurlaubung etc. maßgeblich ist…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 30.01.2024 15:01
Heißt, wenn ich zum 09.12. in Elternzeit war, und vorher Vollzeit beschäftigt, kriege ich trotzdem die Sonderzahlung?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 30.01.2024 17:13
Heißt, wenn ich zum 09.12. in Elternzeit war, und vorher Vollzeit beschäftigt, kriege ich trotzdem die Sonderzahlung?

Ich bin der Meinung, dass hierfür die Voruassetzungen des § 2 kumulativ vorliegen müssen:

(1) Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern wird eine einmalige Sonderzahlung für den Kalendermonat Januar 2024 in Höhe von 1 800 Euro gewährt, wenn

1. das Dienstverhältnis am 9.Dezember 2023  bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. August bis zum 8. Dezember 2023 mindestens an einem Tag ein Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat

Ansonsten würden aktive Beamte schlechter gestellt als beurlaubte Beamte… und das ist sicher nicht gewollt.

Auch bei den monatlichen Zahlungen ab Januar 2024 wird auf einen Tag mit Ansprüchen auf Dienstbezüge abgestellt.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 30.01.2024 17:56
Schade, 2. trifft nicht zu. Bin seit Ende Mai bis Anfang April in Elternzeit.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 30.01.2024 18:39
Schade, 2. trifft nicht zu. Bin seit Ende Mai bis Anfang April in Elternzeit.
[/quote
]
Hier mal was von Verdi::

https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++0b6fd916-9f1a-11ee-92b6-35a1e4539ccd


Auch wenn die Aussagen zu Beschäftigten gemacht wurden mag das zumindest Licht ins Dunkel bringen:

Zunächst ist Voraussetzung für den Anspruch, dass ein Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht. Das ist auch bei Beschäftigten in Elternzeit der Fall (ruhendes Arbeitsverhältnis). Weiter müssen Entgelt oder vergleichbare Leistungen (s.o.) im Zeitraum von 1. August bis 8. Dezember 2023 bezogen worden sein.  Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld, wenn sie in diesem Zeitraum Leistungen nach den §§ 3, 19 MuSchG erhalten haben (d.h. bis acht (max. zwölf) Wochen vor und nach der Geburt des Kindes). Für die reine Elternzeit erfolgt keine Zahlung.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 30.01.2024 20:51
Ja ok, damit bin ich raus…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Monodon am 02.02.2024 09:25
Hat hier schon jemand aus Niedersachsen die 1800 Euro bekommen?

Auf der NLBV-Seite steht ja „Die Einmalzahlung wird mit den Bezügen für den Monat Februar 2024 geleistet werden.”

Mir wurden jedoch nur mein ganz normalen Bezüge überwiesen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: heikre am 02.02.2024 10:58
Die Auszahlung im Februar gilt meines Erachtens für die Tarifbeschäftigten.
Die Beamten bekommen die Gelder mit der Aprilauszahlung (4 x 120,- = 480,-) + 1.800,- = 2.280,- bei einer Vollzeitkraft.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Monodon am 02.02.2024 12:17
Besten Dank:)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 02.02.2024 13:57
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Studienrat am 03.02.2024 13:28
Die Auszahlung im Februar gilt meines Erachtens für die Tarifbeschäftigten.
Die Beamten bekommen die Gelder mit der Aprilauszahlung (4 x 120,- = 480,-) + 1.800,- = 2.280,- bei einer Vollzeitkraft.

Ja Mensch, da sind selbst wir in Mecklenburg euch weit voraus;)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 05.02.2024 21:55
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……
Bevor das nicht durch ist, mache ich mir keinen Sekt auf. Man sieht ja schon bei den anderen Ländern, wie die "Vorgaben" übernommen werden.... Nicht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 05.02.2024 22:11
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……
Bevor das nicht durch ist, mache ich mir keinen Sekt auf. Man sieht ja schon bei den anderen Ländern, wie die "Vorgaben" übernommen werden.... Nicht.

Es wird zunächst nur die IAP geregelt…. Rest erst später im Jahr… vermutlich warten sie die Klatsche aus Karlsruhe ab
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 06.02.2024 09:02
Kommt die Klatsche aus Karlsruhe in den nächsten Monaten?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Hans Werner Mangold am 06.02.2024 09:50
Kommt die Klatsche aus Karlsruhe in den nächsten Monaten?


Das kann nur Ulrich Maidowski beantworten!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Hans Werner Mangold am 06.02.2024 09:52
Ich warte täglich auf dieses Urteil!!! Seit 2011 stelle ich jährlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation. Willkommen im Jahr 2024!  >:(
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 06.02.2024 11:23
Im Hinblick auf die Berliner Verfahren, die auch zu den bisher in den Jahresübersichten als Entscheidungen des jeweiligen Jahres aufgeführt wurden kommt wohl deutliche Bewegung

https://www.berliner-besoldung.de/bverfg-fordert-stellungnahmen-ein-hpr-kann-liefern/

insoweit wird es immer wahrscheinlicher, dass zeitnah eine Befassung durch das BVerfG erfolgt....
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 10.02.2024 13:49
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: AVP am 11.02.2024 00:26
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…

Gleiche Besoldungsgruppe, gleiches Amt, gleiche Anzahl Kinder, gleiche Mietstufe, gleiches Berufserfahrung hätte ich im Bund (ab März), in Thüringen, in Hessen, in NRW (also alle örtlich relativ nah gelegenen Länder) jährlich zwischen 8.000 und 10.000€ brutto mehr. Sind ca. 500€ netto weniger im Monat. Da scheint mir dein beschriebener Abstand zu Sachsen noch recht human
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 11.02.2024 01:38
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…

Gleiche Besoldungsgruppe, gleiches Amt, gleiche Anzahl Kinder, gleiche Mietstufe, gleiches Berufserfahrung hätte ich im Bund (ab März), in Thüringen, in Hessen, in NRW (also alle örtlich relativ nah gelegenen Länder) jährlich zwischen 8.000 und 10.000€ brutto mehr. Sind ca. 500€ netto weniger im Monat. Da scheint mir dein beschriebener Abstand zu Sachsen noch recht human

Das mag sein, aber in Sachsen gibt es ab 01.01.2024 auch noch 4,1% on top zur Vereinbarung TV-L
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: heikre am 12.02.2024 09:34
(Nichts) Neues zum Familienergänzungszuschlag:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/tanja-meyer/fragen-antworten/wann-ist-mit-einer-verordnung-isd-36a-nbesg-zu-rechnen-das-gesetz-ist-bereits-seit-dem-01012023-in-kraft-gehen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 12.02.2024 10:15
Die Verordnung wird wohl allem unmittelbar nach Erlass hoffentlich direkt nach §47 Abs. 6 VwGO zum OVG gehen.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.02.2024 12:58
Und hier eine kleine Anfrage zum Familienergänzungszuschlag aus dem Landtag

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03001-03500/19-03455.pdf
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 12.02.2024 14:04
Diese Anfrage ist eine absolute Unverschämtheit:

Die Frage der Gesetzesfolgenabschätzung hätte man sich damals als Abgeordneter der Regierungskoalition bereits selbst beantworten sollen. Zumindest, wenn man denn selbst für das Gesetz gestimmt haben sollte.


Unabhängig davon, dass es ein Skandal ist, dass der jetzige Finanzminster sich damals ausdrücklich gegen das Gesetz ausgesprochen hat und nun offensichtlich wider besseren Wissens in Untätigkeit verharrt, ist es genauso ein Skandal, ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz, so insbesondere auch der juristische Dienst des Landtages, mit zu verabschieden und nun vollkommen "unbeteiligt" als vermeintliches Unschuldslamm eine solche Anfrage zu stellen, die keine weitere Intention beherbergt, als den politischen Gegner vorzuführen.

Mitnichten kann sich die CDU hier als Partei der Beamten aufspielen. Auf sie gehen die eklatantesten Einschnitte in der Besoldung in der Vergangenheit zurück.

Es liegt hier m.E. der Verdacht nahe, dass man mit der Verordnungsermächtigung der Nachfolgeregierung bewusst ein "Geschenk" hinterlassen wollte. Für die Beamten wollte man nichts tun.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 12.02.2024 22:23
@ ChRosFw

auch wenn manche Punkte, die Du schreibst, durchaus richtig sind, gibt es für diese Anfrage doch noch eine andere Intention:

Ich hatte mich in dieser Angelegenheit an die Mitglieder des Finanzausschusses gewandt, da mit das Finanzministerium die Antwort auf meine Nachfragen verweigert und immer nur mitteilt, dass die Verordnung "aufgrund der Komplexität der Materie" noch in Vorbereitung sei.

Auf meine Nachfrage hatten sich der Ausschutzvorsitzende Björn Thümler und die Abgeordnete Melanie Reinecke bei mir gemeldet und mir angeboten, eine kleine Anfrage zu stellen. Allerdings ist diese Anfrage extrem verkürzt, da ich folgende Fragen gestellt habe:

-   Wann ist mit der Festsetzung und Veröffentlichung des Familienergänzungszuschlags gem. § 36a NBesG für die
    Zeit ab dem, 01.01.2023 zu rechnen?
-   Warum ist diese Festsetzung trotz Gesetzesvorbehalt nicht - wie in Bremen und Schleswig-Holstein - direkt im
     Besoldungsgesetz erfolgt?
-    Weshalb war es - anders als bspw. in Bremen und Schleswig-Holstein - nicht möglich, zeitnah zur
     Verabschiedung der Änderung des NBesG die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen?
-    Wird bei dieser Verzögerung zumindest die Erhöhung der Regelsätze nach dem SGB II bei der Berechnung des
     Zuschlags berücksichtigt, damit das Abstandsgebot gewahrt bleibt? Wo ist die der Festsetzung         
     zugrundeliegende Berechnung einzusehen?
-    Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt (Verzugszinsen
      etc.)
-    Wer übernimmt die politische Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes
      und eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, und welche Konsequenzen 
      zieht diese Person?


Neben Herrn Thümler und Frau Reinecke haben sich auch noch das Büro des Abgeordneten meines Wahlkreises, Eike Holsten (CDU), sowie die Ausschussmitglieder Peer Lilienthal (AFD) Sina Beckmann (Grüne) zurückgemeldet und mit versprochen, in der Sache nachzufragen. Frau Beckmann hat mit indem Zusammenhang vorab noch mitgeteilt, "dass die Befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist im 1. Quartal 2024 zu erwarten ist".

Die übrigen Abgeordneten haben es nicht für nötig erachtet, zu antworten. Insbesondere kein Abgeordneter der SPD, während von allen anderen Fraktionen zumindest ein Abgeordneter geantwortet hat.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.02.2024 22:54
@ ChRosFw

auch wenn manche Punkte, die Du schreibst, durchaus richtig sind, gibt es für diese Anfrage doch noch eine andere Intention:

Ich hatte mich in dieser Angelegenheit an die Mitglieder des Finanzausschusses gewandt, da mit das Finanzministerium die Antwort auf meine Nachfragen verweigert und immer nur mitteilt, dass die Verordnung "aufgrund der Komplexität der Materie" noch in Vorbereitung sei.

Auf meine Nachfrage hatten sich der Ausschutzvorsitzende Björn Thümler und die Abgeordnete Melanie Reinecke bei mir gemeldet und mir angeboten, eine kleine Anfrage zu stellen. Allerdings ist diese Anfrage extrem verkürzt, da ich folgende Fragen gestellt habe:

-   Wann ist mit der Festsetzung und Veröffentlichung des Familienergänzungszuschlags gem. § 36a NBesG für die
    Zeit ab dem, 01.01.2023 zu rechnen?
-   Warum ist diese Festsetzung trotz Gesetzesvorbehalt nicht - wie in Bremen und Schleswig-Holstein - direkt im
     Besoldungsgesetz erfolgt?
-    Weshalb war es - anders als bspw. in Bremen und Schleswig-Holstein - nicht möglich, zeitnah zur
     Verabschiedung der Änderung des NBesG die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen?
-    Wird bei dieser Verzögerung zumindest die Erhöhung der Regelsätze nach dem SGB II bei der Berechnung des
     Zuschlags berücksichtigt, damit das Abstandsgebot gewahrt bleibt? Wo ist die der Festsetzung         
     zugrundeliegende Berechnung einzusehen?
-    Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt (Verzugszinsen
      etc.)
-    Wer übernimmt die politische Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes
      und eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, und welche Konsequenzen 
      zieht diese Person?


Neben Herrn Thümler und Frau Reinecke haben sich auch noch das Büro des Abgeordneten meines Wahlkreises, Eike Holsten (CDU), sowie die Ausschussmitglieder Peer Lilienthal (AFD) Sina Beckmann (Grüne) zurückgemeldet und mit versprochen, in der Sache nachzufragen. Frau Beckmann hat mit indem Zusammenhang vorab noch mitgeteilt, "dass die Befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist im 1. Quartal 2024 zu erwarten ist".

Die übrigen Abgeordneten haben es nicht für nötig erachtet, zu antworten. Insbesondere kein Abgeordneter der SPD, während von allen anderen Fraktionen zumindest ein Abgeordneter geantwortet hat.


Prinzipiell wäre ja auch mal interessant, ob die genannten MDL´s auch eine Meinung zu den starken Anpassungen in Sachen haben
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 14.02.2024 15:45
Das Problem ist insbesondere in Niedersachsen die fehlende Mietenstufe. In NRW Kommilitone von mir (Kinder, Stufe etc, alles gleich) 400€ mehr. Das ist schon heftig.
Müsste ja auch Thema in West Niedersachsen sein, aufgrund der nrw Nähe. Wenn ich die Besoldungsrechner durchspiele, sind wir in Niedersachsen schlusslicht...Das Gesetz von 2022 zur amtsangemessenen A. ist nur Augenwischerei.
Ich sehe auch keine Partei die das aktiv angeht.




Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 14.02.2024 15:53
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€

452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.

Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 14.02.2024 16:03
https://www.focus.de/politik/deutschland/satte-zuschlaege-beamte-sollen-wegen-gestiegener-mietkosten-fast-10-000-euro-mehr-bekommen_id_180400320.html

Warum passiert das in Niedersachsen nicht?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: MonteCristo am 14.02.2024 18:47
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€

452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.

Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...

In RLP gibt es noch weniger... Kostendämpfungspauschale bei A13 sind dann noch mal 300€ Abzug jährlich.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 14.02.2024 20:03
Wären bei mir in Stufe 9 4.384€ (Nds. 4232€). Niedersachsen ist Schlusslicht in der Besoldung.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Hans Werner Mangold am 14.02.2024 20:19
Wären bei mir in Stufe 9 4.384€ (Nds. 4232€). Niedersachsen ist Schlusslicht in der Besoldung.

Ist nicht das Saarland Schlusslicht in der Besoldung?!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 14.02.2024 20:42
4.200€ vs 4232€ Niedersachsen..nimmt sich nichts.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: BeamteNI am 14.02.2024 20:43
Wären bei mir in Stufe 9 4.384€ (Nds. 4232€). Niedersachsen ist Schlusslicht in der Besoldung.

Ist nicht das Saarland Schlusslicht in der Besoldung?!

Niedersachsen liegt gerade für Alleinstehende noch im (unteren) Mittelfeld. Für Familien schon zu den unteren 30 Prozent der Bundesländer. Aber es ist auf keinen Fall Schlusslicht…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 14.02.2024 20:55

In RLP gibt es noch weniger... Kostendämpfungspauschale bei A13 sind dann noch mal 300€ Abzug jährlich.
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: MonteCristo am 14.02.2024 21:48

In RLP gibt es noch weniger... Kostendämpfungspauschale bei A13 sind dann noch mal 300€ Abzug jährlich.
Was ist die Kostendämpfungspauschale?

Irgendwie schon fast lustig, dass die Niedersachsen das noch nicht einmal mehr kennen.

Die Kostendämpfungspauschale ist eine Selbstbeteiligung der Beamten an den Kosten für die gesundheitliche Versorgung. Sie wird von den Beihilfezahlungen des Dienstherrn abgezogen.
Diese würde eingeführt, als man in der gesetzlichen Krankenkasse 10€ pro Quartal zahlen musste wenn man zum Arzt ging (man bemerke die leichte Diskrepanz)und in vielen BL wieder abgeschafft als der 10€ Beitrag abgeschafft wurde.



Bei A13 sind das die ersten 300€ pro Jahr. Da kommt man so ziemlich jedes Jahr drüber...
Die kann man also bei der Jahresbesoldung gleich getrost abziehen.


Von den Besoldungsstufen her gibt es sich fast nichts. Gleich schlecht sozusagen. Nur für die letzte Besoldungsstufen 12 muss der Niedersachse "nur" 4 Jahre warten, der Rheinland - Pfälzer 5 Jahre.
Naja, dafür hat Rheinland -Pfalz schöne Weinanbaugebiete :-)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 16.02.2024 16:51
Mal was Interessantes aus Berlin vom HPR, der in einer Stellungnahme an das BVerfG zu den Verfahren 2 BvL 5/18 - 9/18 mal Tacheles redet…. Passt perfekt zu Niedersachsen was die Weigerungshaltung der Anpassung betrifft und auch einen Seitenhieb auf die  Tricks mit den Ergänzungszuschlägen

https://www.berlin.de/hpr/_assets/stellungnahme_hpr_vom_30.01.2024.pdf?ts=1708019930

Und hier der Hintergrund der Stellungnahme

https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2024/hpr-aktuell-info-eine-vertane-chance-1417382.php
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: AVP am 20.02.2024 10:35
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€

452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.

Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...

Das sieht in Hessen, Thüringen, Sachsen -Anhalt, Hamburg, ab März beim Bund, BaWü etc. nicht groß anders aus.

Mittlerweile ist das Amt gar nicht mehr entscheidend, sondern der Dienstherr. Eine A13 Stufe 9 entspricht in Hessen halt nur einer A11 Stufe 7 (4.226€ bei 2 Kindern).

Ich kann nur empfehlen sich mal beim Abgeordneten des eigenen Wahlkreises mit entsprechenden Beispielrechnungen zu melden und auf die eklatanten Unterschiede aufmerksam zu machen, vielen ist dies wohl gar nicht bekannt.
Oder man wechselt zum Bund, aktuell und die nächsten Jahre wird sowieso überall händerringend nach Personal gesucht

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Librarian am 20.02.2024 10:48
Ich erhielt heute die Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung für das Jahr 2023 (ich habe den Mustertext der GEW nachgenutzt). Interessant dabei empfinde ich folgende Stelle, die letztes Jahr noch ganz anders klang:

Zitat
Abschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.

In der Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch bzgl. 2022 hieß es noch deutlich, ich solle darauf verzichten, jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen  :o Nun gut, mir soweit egal, da ich ohnehin jedes Jahr Widerspruch einlege  8)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Jimbo am 20.02.2024 11:01
Ich erhielt heute die Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung für das Jahr 2023 (ich habe den Mustertext der GEW nachgenutzt). Interessant dabei empfinde ich folgende Stelle, die letztes Jahr noch ganz anders klang:

Zitat
Abschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.

In der Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch bzgl. 2022 hieß es noch deutlich, ich solle darauf verzichten, jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen  :o Nun gut, mir soweit egal, da ich ohnehin jedes Jahr Widerspruch einlege  8)

Das ist allerdings nichts Neues, es wurde erst vor Kurzem entschieden dass dieser Widerspruch wieder jährlich gemacht werden muss.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 20.02.2024 12:37
Pressemitteilung vom 20.02.204:

Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation für Beamtinnen und Beamte - Gesetz geht nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag
 

Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, der für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie vorsieht. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden Gewerkschaften und Verbände beteiligt und deren Anregungen zum Teil aufgegriffen.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht, verbunden mit der Bitte um sofortige Ausschussüberweisung. Das würde einen Beschluss im März-Plenum ermöglichen. Sollte der Landtag im März zustimmen, können im Anschluss die Auszahlungen in die Wege geleitet werden.

Die Beamtinnen und Beamten könnten so voraussichtlich mit der Besoldung für April 2024 eine einmalige Inflationsausgleichsauszahlung von 1.800 Euro erhalten. Außerdem sind für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro vorgesehen, wobei die Beträge für Januar bis März in die Aprilzahlung einbezogen werden sollen. Im April käme es damit zu einer Ausgleichszahlung von 2.280 Euro.

Die Sonderzahlungen gehen an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes sowie an die Altersgeldempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Anteilssatzes.

Mit dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf wird der erste Teil des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 übernommen. Die Übertragung der ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarten Entgeltsteigerung soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden, da sie wesentlich komplexer ist als eine Sonderzahlung. Die Landesregierung hat sich für das stufenweise Vorgehen entschieden, um den Inflationsausgleich möglichst schnell auszahlen zu können.

Die Tarifbeschäftigten sollen die erste Sonderzahlung zusammen mit den Februarbezügen am Ende des Monats erhalten. Hierfür ist kein Beschluss des Landtages nötig.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 20.02.2024 13:55
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/die-bundesregierung-will-beim-personal-auf-keinen-fall-sparen-19502694.html#void

Da bleibt für uns nicht mehr viel übrig.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Pukki am 20.02.2024 16:49
Was hat denn die Personalsituation beim Bund mit der aktuellen Besoldungsrunde in Niedersachsen zu tun?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 22.02.2024 15:18
Hier der aktuelle Link im Nilas zum Vorgang - Inflationsausgleichzahlung mit offiziellem Gesetzentwurf

https://www.nilas.niedersachsen.de/portala/vorgang/V-466665
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 22.02.2024 22:38
Hier der aktuelle Link im Nilas zum Vorgang - Inflationsausgleichzahlung mit offiziellem Gesetzentwurf

https://www.nilas.niedersachsen.de/portala/vorgang/V-466665

Vielen Dank.

Ich bin gespannt, was mit Erhöhung Ende des Jahres passiert. Mit jedem Monat, der verstreicht, hoffe ich auf mehr Nachbarländer, die nicht den besprochenen, sondern den besseren Weg gehen.
Der erste "falsche" Schritt wurde mit diesem Gesetz gemacht. Und trotzdem können sich wieder alle in NDS. auf die Schulter klopfen....
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 22.02.2024 23:11
Hier mal die Begründung aus Brandenburg……zur frühzeitigen Anpassung
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kirk40 am 23.02.2024 09:28
Moin
Brandenburg wäre das zweite mitteldeutsche Bundesland, was mit solch einem Schritt den Vorgaben des Herrn Voßkuhle annähert. Fehlt noch Thüringen. Aber aufgrund der Wahlen, dürfte es auch dort es nicht mehr lange dauern bis ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag kommt.

Die nächsten Wahlen in Niedersachsen finden ja erst in 2027 statt. Insofern hat der Herr Heere ja noch ein bißchen Zeit. Allerdings fehlt mir daran der Glaube. Siehe auch seine Äußerungen zur Allimentation vor den und nach der letzten Landtagswahl.
Die Niedersachsen und die Bremer haben sich letzten Jahren nicht so sehr um das Wohlergehen ihrer Beamten gekümmert. Und das ist noch sehr wohlwollend formuliert. Aber nach 20 jahren in der Bremer und der niedersächsischen Finanzverwaltung hat man leider keine Illusionen mehr.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 23.02.2024 09:48
Hier mal die Begründung aus Brandenburg……zur frühzeitigen Anpassung

Was ist das denn für eine Idee mit den Sonderzuschlägen? Da gibt man dann an dass man den Dienstherrn wechseln möchte und bekommt dann zur Verhinderung dieses behaupteten Vorhabens einen Zuschlag?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: loustead am 23.02.2024 10:13
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz. Das Vorgehen des Landes Brandenbrug, aber auch des Landes Sachsen ist vorbildhaft, wenn sie sich auch erst nach Beschluss des BVG (vom 22. Juni 2023 - 2 C 4.22) richtig orientieren.
Der Sockelbetrag von 200 € kann gar nicht rechtskonform sein, von den praktischen Nullrunden 2023 und 2024 ganz zu schweigen. Dennoch scheint man u.a. in Bayern da eine andere Meinung zu haben. Falls sich unsere Politiker in Niedersaschsen darauf verlassen, am Ende nur denen, die einen Widerspruch gegen ihre Alimentation für das Jahr 2023 eingereicht haben (Bestätigung kam bei mir gestern) einen Ausgleich zahlen zu müssen, so hoffe ich, dass sie mit dieser schäbigen Vorgehensweise scheitern mögen.


Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Altoran am 23.02.2024 10:14
Moin
Brandenburg wäre das zweite mitteldeutsche Bundesland, was mit solch einem Schritt den Vorgaben des Herrn Voßkuhle annähert. Fehlt noch Thüringen. Aber aufgrund der Wahlen, dürfte es auch dort es nicht mehr lange dauern bis ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag kommt.

Die nächsten Wahlen in Niedersachsen finden ja erst in 2027 statt. Insofern hat der Herr Heere ja noch ein bißchen Zeit. Allerdings fehlt mir daran der Glaube. Siehe auch seine Äußerungen zur Allimentation vor den und nach der letzten Landtagswahl.
Die Niedersachsen und die Bremer haben sich letzten Jahren nicht so sehr um das Wohlergehen ihrer Beamten gekümmert. Und das ist noch sehr wohlwollend formuliert. Aber nach 20 jahren in der Bremer und der niedersächsischen Finanzverwaltung hat man leider keine Illusionen mehr.

Thüringen hatte bereits ab 1.1.23 alle Tabellenwerte um 3,25 Prozent erhöht. Da dies aber wohl im Vorfeld der Besoldungsrunde 2023 stattfand, wird es hier https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/ (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/) nicht berücksichtigt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kirk40 am 23.02.2024 11:24
Ja, stimmt bitte um Nachsicht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 23.02.2024 11:32
Da aber in Thgüringen die Erhöhung mit der aktuellen Anpassung verrechnet wird, steht Thüringen auch nicht anders da als NI
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 23.02.2024 13:09
Thüringen hatte bereits ab 1.1.23 alle Tabellenwerte um 3,25 Prozent erhöht. Da dies aber wohl im Vorfeld der Besoldungsrunde 2023 stattfand, wird es hier https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/ (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/) nicht berücksichtigt.

Genau! Das wäre ja sonst wie ein zurückgefordertes Geschenk.
Wir haben hier nun aber eine Fußnote als Hinweis darauf angebracht!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Altoran am 23.02.2024 14:12
Da aber in Thgüringen die Erhöhung mit der aktuellen Anpassung verrechnet wird, steht Thüringen auch nicht anders da als NI

Da die ersten 3.25 Prozent in Thüringen wie gesagt ab dem 1.1.23 gelten, steht Thüringen insgesamt und prozentual tatsächlich doch besser da. Ebenso in Hinblick auf die prognostizierten Tabellenwerte 2025.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 24.02.2024 13:07
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz.

Das hat doch herzlich wenig mit Politik zu tun. Die gibt die erster Richtung vor. Der Rest ist eine Frage der Verwaltung und Beratung.

Ich sehe den Kompetenzverlust nicht bei den Leuten mit dem Hut auf, sondern darunter. Leider stehen da fast nur Leute von uns, weshalb es schöner ist, die Schuld nach oben zu geben.
Aber das hat wieder nichts mit dem Thema zu tun.

Ich bete einfach nur, dass irgendwo jemand ist, der im Finanzministerium ruft: "Chance nutzen! Lineare Erhöhung!"
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Bastel am 24.02.2024 13:18
Was denkst du wohl, wer die Vorgaben macht? Der Beamte?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: loustead am 24.02.2024 14:32
"Politik bezeichnet die Strukturen (Polity), Prozesse (Politics) und Inhalte (Policy) zur Regelung der Angelegenheiten eines Gemeinwesens durch allgemein verbindliche und somit in der Regel auf politischer Macht beruhende Entscheidungen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Politik (letzter Aufruf 24.02.2024)

Man könnte noch an den letzten Absatz anfügen: ...unter Einhaltung geltenden Rechtes und geltender Gesetze!  Genau da mangelt es! Vor allen Dingen werden Prozesse verschleppt und Inhalte aufgeschoben! Die Rechtsgrundlagen werden ignoriert und Beratung wird dem Anschein nach nur unzureichend in Anspruch genommen. Die Politik hat übrigens immer dann versagt, wenn Gerichte Entscheidungen einfordern müssen oder getroffene einkassieren!

Anmerkung:
Beamte in Niederaschsen verschiedener Besoldungsgruppen befinden sich stets in der Schlussgruppe, bei der Höhe der Besoldung (s. dazu Besoldungstabellen der Länder) und z.B. hier: https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++7f86857a-cd5b-11ed-b069-001a4a160123
Auf dieser Homepage sind übrigens auch direkte Länder-Vergleiche möglich und da staunt man nicht schlecht!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 24.02.2024 14:51
Was denkst du wohl, wer die Vorgaben macht? Der Beamte?

Was denkst du wohl, was ich mit "der Rest ist Beratung" meine? Danke, dass du dich so gut in mein Bild fügst.

@loustead: "Als Politiker wird eine Person bezeichnet, die ein politisches Amt[1] oder Mandat innehat oder in sonstiger Weise politisch wirkt.[2] Politiker sind meist Mitglied einer Partei.[1]" aus Wikipedia: Politiker. (letzter Aufruf: 24.2.24)
Da von "Politikern" die Rede war, brauchen wir keine Erklärung von Politik. Auch dein Beitrag passt wieder in mein Bild.
Meine Beiträge leider auch.

Können wir uns jetzt darauf konzentrieren, was die Landesregierung macht und wie wir Einfluss auf diese nehmen können?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: loustead am 24.02.2024 15:06
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz.
Das hat doch herzlich wenig mit Politik zu tun.
Wer schwenkte also begrifflich von den Personen (Politikern) auf den allg. Begriff Politik?
Bastel hat die richtige Frage gestellt - Punkt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: BeamteNI am 24.02.2024 17:47
Der Finanzminister wird sich nicht direkt mit der genauen Ausgestaltung der Besoldung beschäftigen. Das sind wirklich mehr die Staatssekretäre und Referatsleiter. Die Politik gibt natürlich die Richtlinien vor.
 Von daher habt ihr alle ein bisschen Recht und wir können uns wieder darauf konzentrieren, das die Besoldung in Niedersachsen nicht ganz abfällt. Ich möchte irgendwann ein Haus kaufen, der studierte bei Simens nebenan verdient nur mittlerweile das doppelte Brutto von mir.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 27.02.2024 22:36
Die Antwort der Landesregierung, in Form des Finanzministeriums auf die kleine Anfrage der CDU bzgl. des Familienergänzungszuschlags ist zwischenzeitlich eingegangen:

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung
gemäß § 46 Abs. 2 GO LT
mit Antwort der Landesregierung
[/b]

Anfrage der Abgeordneten Melanie Reinecke und Dr. h.c. Björn Thümler (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung

Familienergänzungszuschlag gem. § 36 a NBesG

Anfrage der Abgeordneten Melanie Reinecke und Dr. h. c. Björn Thümler (CDU), eingegangen am
08.02.2024 - Drs. 19/3455,

an die Staatskanzlei übersandt am 09.02.2024

Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 26.02.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation vom 23. September 2022
(Nds. GVBl. Nr. 33/2022, S. 611 ff.) ist vor dem Hintergrund konkretisierender Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur zwingenden Einhaltung eines Mindestabstandes zur sozialen Grundsicherung und zur Gewährleistung einer ausreichenden Alimentation von alleinverdienenden Beamtinnen und Beamten mit Familie bei mehr als zwei Kindern § 36 a in das Niedersächsische Besoldungsgesetz eingefügt worden, der bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Familienergänzungszuschlag begründet.
Die Änderung trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. In § 36 a Abs. 6 Satz 2 NBesG wurde die Landesregierung ermächtigt, die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens durch Verordnung zu regeln. Eine solche Verordnung ist bis heute nicht erlassen worden. Das für Besoldung zuständige Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung kündigt auf seiner Homepage unverändert an: „Nähere Informationen dazu werden zu gegebener Zeit auf unserer Internetseite veröffentlicht werden“.

1. Welche konkreten Hinderungsgründe rechtfertigen angesichts von Gesetzeszweck und Adressatenkreis der Regelung, dass die Landesregierung ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, mehr als 15 Monate nach Verabschiedung des Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation und anderthalb Jahre nach Einbringung des korrespondierenden Gesetzentwurfes durch die Landesregierung von der Ermächtigung in § 36 a Abs. 6 Satz 2 NBesG bisher keinen Gebrauch gemacht hat?

Mit der Erstellung des Verordnungsentwurfs wurde zeitnah nach der Verabschiedung des Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation durch den Landtag begonnen. Im weiteren Verlauf galt es vielfältige Fragestellungen zu klären. Insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Grundsicherungsniveaus, das entsprechend der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung über die Regelbedarfsstufensätze hinaus weitere landesspezifische Komponenten beinhaltet, waren detaillierte Recherchen erforderlich. Ein ausführlicher Abstimmungsprozess mit der Arbeitsgruppe Normprüfung konnte bereits erfolgreich beendet werden, die Ressortbeteiligung steht kurz vor ihrem Abschluss.

Wegen zwischenzeitlich vorliegender aktuellerer Daten im Bereich des Grundsicherungsniveaus für das Kalenderjahr 2023 ist eine erneute Nachberechnung der bereits ermittelten Familienergänzungszuschlagsbeträge erforderlich. Der Verordnungsentwurf soll deshalb spätestens im April zur Verbandsbeteiligung freigegeben werden
.

2. Welche haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen wird der Erlass der ausstehenden Verordnung nach Einschätzung der Landesregierung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025
ff. auslösen (bitte aufgeschlüsselt nach Zahl der betroffenen Mehrkinderhaushalte, Besoldungsgruppen der Empfänger, Nach- und laufenden Zahlungen sowie mutmaßlich unterschiedlicher Betragshöhe infolge der Erhöhung der Regelsätze nach SGB II)?


Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 liegen noch keine Hochrechnungen vor. Darüber hinaus ist
die Aufschlüsselung mangels Kenntnis über die Anzahl der betroffenen Haushalte noch nicht möglich, weshalb diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden kann.


3. Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt?

Die zustehenden Familienergänzungszuschlagsbeträge werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2023
ausgezahlt. Eine darüber hinausgehende Entschädigung für etwaige Zinsverluste ist im Besoldungsrecht nicht vorgesehen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Rukh am 28.02.2024 10:06
Ich bin ja maximal naiv. April Verbandsbeteiligung und dann? Über welchen Zeithorizont reden wir da?
Sobald die Verbandsbeteiligung erfolgt bekommt man die Öffentlichkeit die konkrete Ausgestaltung der Verordnung zu sehen?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 28.02.2024 12:38
Das OVG hat bestimmt schon einen Termin reserviert für den ersten Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO.  ;D
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 29.02.2024 14:39
Ich bin ja maximal naiv. April Verbandsbeteiligung und dann? Über welchen Zeithorizont reden wir da?
Sobald die Verbandsbeteiligung erfolgt bekommt man die Öffentlichkeit die konkrete Ausgestaltung der Verordnung zu sehen?

Gemäß § 31 Abs. 3 GGO ist für die Abgabe einer Stellungnahme in der Regel eine Frist von sechs Wochen einzuräumen, in besonders eiligen Fällen kann die Frist bis auf drei Wochen verkürzt werden.

Ich gehe nicht davon aus, dass unser Dienstherr hierin einen besonders eiligen Fall sieht. Und spätestens im April bedeutet dann vermutlich eher, am 30. April, so dass die Frist zur Stellungnahme Mitte Juni ablaufen wird. Dann müssen die Stellungnahmen erst noch geprüft und der Verordnungsentwurf ggf. überarbeitet werden. Also wird die Verordnung vermutlich frühestens Mitte / Ende Juli erlassen und dann muss erst noch eine entsprechendes Update für die EDV-Programme für die Besoldungsberechnung erstellt und eingespielt werden. Mit ein bisschen Glück könnte es für September mit einer Auszahlung klappen.

Und dabei hat man ja den (höchststrittigen) Weg mit der Verordnungsermächtigung extra deswegen gewählt, um das ganze Verfahren zu beschleunigen  ::)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 29.02.2024 17:27
Nein, damit die Regierung die Besoldung nach Gutdünken ohne Beteiligung des Parlaments und der Öffentlichkeit regeln kann.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 29.02.2024 23:50
Ist mir klar, wollte nur sarkastisch sein. ;)

Aber im Ernst, welche Recherchen sollen den bitte über ein Jahr gedauert haben? Mann hätte doch nur in Bundesländern wie NRW oder Bremen mal nachfragen müssen. Die haben schließlich die Berechnung der Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile wesentlich früher abgeschlossen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.03.2024 08:24
Ist mir klar, wollte nur sarkastisch sein. ;)

Aber im Ernst, welche Recherchen sollen den bitte über ein Jahr gedauert haben? Mann hätte doch nur in Bundesländern wie NRW oder Bremen mal nachfragen müssen. Die haben schließlich die Berechnung der Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile wesentlich früher abgeschlossen.

Es gibt offensichtlich keinen sachlichen Grund dafür, nach der Verabschiedung des Niedesächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation vom 23.09.2022 (Nds. GVBl. 2022 S. 611) seit mittlerweile knapp anderthalb Jahren nicht der Verpflichtung nachzukommen, die sich aus Art. 1 Nr. 3 § 36a Abs. 6 ergibt und die also lautet: "Die Landesregierung wird ermächtigt, die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens durch Verordnung zu regeln." Da die Landesregierung seit spätestens Frühsommer 2022 weiß, dass die gewährte Alimentation mindestens in Teilen der niedersächsischen Beamtenschaft nicht amtsangemessen und also verfassungswidrig zu gering ist, was sie in jenem Frühsommer 2022 mit der aufgenommenen Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingestanden hat, sieht sie sich seit spätestens der Verabschiedung des Gesetzes gezwungen, an der Rechtsverordnung zu arbeiten, zu deren Erlass sie zum 01.01.2023 - dem Inkrafttreten des Gesetzes - ermächtigt worden ist (Art. 3 Nr. 1).

Die Beschaffung des notwendigen Datenmaterials und deren Ressortsabstimmung für die weiterhin nicht erlassene Rechtsverordnung ins Feld führen zu wollen, wäre entsprechend dabei offensichtlich eine sachwidrige Erwägung, da die Beschaffung sich sachlich - alles andere Material lag mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vor - nur auf die Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie des monetären Gegenwerts für die Sozialtarife beziehen könnte, dieses Material aber den niedersächsischen Behörden bereits seit Beginn der Arbeit an dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorliegt und ein Abstimmungsprozess zur Klärung "vielfältige[r] Fragestellungen" offensichtlich im Gesetzgebungsverfahren bzw. bis spätestens der Inkrafttretung des Gesetzes hätte vollzogen werden müssen, wenn eine Landesregierung am Ausgangspunkt des genannten Gesetzgebungsverfahrens plante, mittels eines von ihr initiierten Gesetzentwurfs vom Gesetzgeber zur Rechtsverordnung ermächtigt zu werden, die zum 01.01.2023 gegeben werden sollte. Denn wenn sie dann im Anschluss an die von ihr im Gesetzgebungsverfahren initiierten Ermächtigung nach der ihr vom Gesetzgeber vollzogenen Erteilung der Ermächtigung weiterhin den von ihr am Ausgangspunkt des Gesetzgebungsverfahrens eingestandenen verfassungswidrigen Zustand fortbestehen lässt und also nicht bis zum 01.01.2023 - dem Datum der Inkrafttretung des Gesetzes - die Verordnung hat in Kraft treten lassen, um den Zustand der am Ausgangspunkt des Gesetzgebungsverfahrens eingestandenen verfassungswidrigen Unteralimentation auch noch weit mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes fortbestehen zu lassen, dann könnte sie dafür kaum die Ressortabstimmung ins Feld führen, welche letztere ja mit dem Kabinettsbeschluss bereits vollzogen worden ist, der den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat. Denn der Kabinettsbeschluss zum Einbringen des Gesetzentwurfs vom 12.07.2022 (Nds.-Drs. 18/11498) in den Landtag muss ja mindestens eine einfache Mehrheit erhalten haben; er muss also zuvor zwischen den Ressorts abgestimmt worden sein (vgl. das Vorblatt der gerade genannten Drucksache; https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_12500/11001-11500/18-11498.pdf).

Entweder hätte sich die damalige Niedersächsische Landesregierung also mit diesem Kabinettsbeschluss als sachlich unfähig angesehen, die Sachlage - eine einfach herzustellende verfassungskonforme Alimentation ihrer Landesbeamten zu initiiteren, von der bislang noch kein Dienstherr in Deutschland angenommen hat (mir ist jedenfalls bislang kein solcher Fall bekannt), dass er sich aus sachlichen Gründe nicht in der Lage sähe, sie gewähren zu können - sachgerecht zu überblicken, wäre also von der einfachen Sachlage so überfordert gewesen, dass sie für keine sachgerechte Lösung hätte sorgen können, was sich seitdem unter der seit 2022 sich im Amt befindlichen Landesregierung ungebrochen fortgesetzt hätte, oder die heutige Landesregierung hätte sich nach ihrer Amtseinführung durchaus in der Lage gesehen, die einfache Sachlage zu überblicken, dann hätte sie sicherlich bis zum 01. März 2024 eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, sollte man annehmen, und also nicht auch noch darüber hinaus und also weiterhin auf unbestimmte Zeit in die Zukunft hinein die im Frühsommer 2022 eingestandene verfassungswidrige Unteralimentation von mindestens Teilen der niedersächsischen Bediensteten ohne eine abschließende Handlung bestehen gelassen.

All diese Fragen werden sich dann sicherlich sachgerecht vor dem OVG klären lassen, da die Landesregierung ja ihr Handeln bis zum Abschluss ihrer Arbeit an der Rechtsverordnung sachgerecht dokumentiert hat, diese Dokumente  also ins Feld geführt werden können, um so das eigene Handeln transparent zu machen. Denn dazu sind die an Recht und Gesetz und darin weisungsgebundenen Behörden ja verpflichtet, transparent zu arbeiten.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Malkav am 01.03.2024 09:29
All diese Fragen werden sich dann sicherlich sachgerecht vor dem OVG klären lassen, da die Landesregierung ja ihr Handeln bis zum Abschluss ihrer Arbeit an der Rechtsverordnung sachgerecht dokumentiert hat, diese Dokumente  also ins Feld geführt werden können, um so das eigene Handeln transparent zu machen. Denn dazu sind die an Recht und Gesetz und darin weisungsgebundenen Behörden ja verpflichtet, transparent zu arbeiten.

Lese ich leichten Sarkasmus?

Das OVG wird selbstverständlich zeitnah und unmittelbar Rechtsschutz gewähren und dabei volllumfänglich über die inhaltliche Zulässigkeit eines solchen einkommensabhängigen Zuschlags befinden. Keinesfalls käme man auf die Idee diese Frage als entscheidungsunerheblich offen zu lassen, da bereits die Ermächtigung einen Verstoß gegen das Wesentlichkeitsgebot darstellen würde.  ;)

Wenn Richter etwas nicht entscheiden wollen, finden sie immer einen Weg  ::)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.03.2024 10:18
Sarkasmus? Aber doch nicht in Niedersachsen, Malkav: Das Land und seine hier seit 2005 vollzogene Besoldungsgesetzgebung bieten doch ganz bestimmt keinen Anlass dazu, wie sicherlich auch der Zweite Senat das in den anstehenden Entscheidungen so feststellen wird... Es ist alles im Lot auf dem Riverboat und jetzt fahren wir los nach Cuxhaven (oder war es nach Karlsruhe?).
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 05.03.2024 18:20
Ich bin nicht so 100% im Bild, aber ständig heißt es, die Entscheidung würde bald getroffen werden.

Das lese ich jetzt schon seit locker einem Jahr.

Wo kann man denn etwas zum aktuellen Stand lesen?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: KarloSchlau am 06.03.2024 11:05
Im Netz kann man dazu wenig finden. ich bin zumindest nicht fündig geworden...

Aber in Niedersachsen kannst du dir sicher sein, dass alles in Bezug auf Besoldung/ amtsangemessene Alimentation so lange aufgeschoben wird wie nur irgends möglich.

Andere Bundesländer sind da schon weiter...:
Brandenburg zieht die Besoldungserhöhung auf den 01.01.2024 vor und erhöht um 4,76 % und
in einem weiteren Schritt zum 01.07.2024 um weitere 5,54%.
Sachsen zahlt ab dem 01.01.2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1 %, ab dem
01.11.2024 eine Erhöhung von 4,76 % und ab dem 01.02.2025 eine Erhöhung von 5,5 % aus.
Schleswig-Holstein erhöht ab dem 01.11.2024 die Besoldung um den Sockelbetrag von 200
Euro und um 5,5%. Ferner werden pro Kind Sonderzahlungen in Höhe von je 250 Euro für die
Jahre 2023 und 2024 ausgezahlt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Rukh am 07.03.2024 11:59
Das wäre ja mal ein ganz guter Maßstab für unseren Dienstherren.
Man darf ja noch träumen - bin mal gespannt wann es den ersten Durchstich dieser hoch geheimen Nachberechnung gibt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 08.03.2024 14:42
Am 13.03.24 soll der Landtag den im Ausschuss modifizierten Gesetzentwurf zu den Inflationsausgleichszahlungen beschließen

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03666.pdf
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 09.03.2024 07:15
Wieso beschließt NI nickte gleich das ganze Paket? Das tun andere Bundesländer auch?

Hat man in NI auch Probleme mit dem 200 € Sockel?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Jimbo am 09.03.2024 09:18
In Niedersachsen hat man das Problem dass man am liebsten gar nichts zahlen würde und am besten von seinen Beamten noch Geld dafür bekommen wollen würde dass wir hier arbeiten dürfen. Diese Wertschätzung, einfach bombastisch. Die politische Richtung in diesem Bundesland ist das allerletzte und kotzt einen nur noch an.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 09.03.2024 09:20
Es steht in NI noch viel bzgl. amtsangemessener Besoldu g aus, z.B. die vermutlich rechtsverletzende Auszahlung von Einkommensabhängigen Leistungen.
Meine unzureichende Vermutung ist eine Mischung aus Zeitspiel, Warten auf das BverG und mangelnde (handlungs)Kompetenz.
Ganz sicher bin ich mir nicht aber ich glaube, dass immer noch nach Mitteln und Wegen gesucht wird, möglichst wenig an der Grundbesoldung zu erhöhen. Trotz anstehenden Klatsche vom BverG.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 09.03.2024 12:20
Das zieht sich doch nun seit Jahren hin. Andere Länder haben längst nachgebessert bzgl. BVG Urteil. Mir scheint als würden in Niedersachsen zu wenige klagen...Vielleicht sind die Verbände in den anderen Ländern auch besser aufgestellt.
Jetzt gibts erstmal den Tarifabschluss als Beruhigungspille. Dann wird wieder Monate nichts passieren.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 09.03.2024 15:33
Die Zuständigen in den Spiegelreferaten von NMI und NMF sind zwar hochbezahlt, aber offenbar nur eingeschränkt leistungsfähig….

Bereits die relativ profane Übernahme der IAP Regelungen hat ja mehr als drei Monate gedauert….

Zudem wäre es viel schlauer gewesen, die Besoldung entsprechend dem Tarifergebnis umgehend anzupassen, da aktuell ja eine Entscheidung des BVerfG droht, die auf der Überprüfung der niedersächsischen Regelungen beruht….

Dann wird nämlich noch mehr Arbeit auf die leistungsbeschränkten Großverdiener zukommen….

Aber vielleicht wissen die auch gar nicht, dass das Verfahren auf der Jahresarbeitsliste 2023 des BVerfG steht…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 09.03.2024 19:25
Genau, vielleicht wissen die auch garnichts...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 09.03.2024 19:48
Es kommt jetzt der Ausgleich und später die Erhöhung, weil das "kompliziert" ist. Ergo: die Wahrscheinlichkeit, dass da etwas geht, ist nicht gerade klein.

Habe ich schon Mal geschrieben: je länger die brauchen, umso besser ist es für uns.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: KarloSchlau am 11.03.2024 09:42
Nicht unbedingt besser.

Das Besoldungsrecht kennt leider keine Verzinsung...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 11.03.2024 20:39
Am 13.03.24 soll der Landtag den im Ausschuss modifizierten Gesetzentwurf zu den Inflationsausgleichszahlungen beschließen

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03666.pdf

Bin ich gerade zu blöd, oder bekommen Beamte in elternzeit gem. § 2 Abs. 5 nun auch die 1.800 €? Ich muss es falsch verstehen, weil ich mir das nicht vorstellen kann.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 11.03.2024 21:35
Am 13.03.24 soll der Landtag den im Ausschuss modifizierten Gesetzentwurf zu den Inflationsausgleichszahlungen beschließen

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03666.pdf

Bin ich gerade zu blöd, oder bekommen Beamte in elternzeit gem. § 2 Abs. 5 nun auch die 1.800 €? Ich muss es falsch verstehen, weil ich mir das nicht vorstellen kann.

Nach der Drucksache 19/3545 Seite 8.  wohl nicht:

Die Anpassung der Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucher- preise an die Arbeitsverhältnisse der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Anwärterinnen, Anwärter, Referendarinnen und Referendare entspricht der Regelung zu jährlichen Sonderzahlun- gen gemäß § 63 Abs. 1 NBesG. Die Gewährung der Sonderzahlung in voller Höhe ungeachtet des Beschäftigungsumfangs entspräche nicht einer systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung. Gleiches gilt für die Erweiterung des Referenzzeitraums oder einen Verzicht auf diesen, da ein Anspruch auf die Einmalzahlung auch für Tarifbeschäftigte ausscheidet, wenn das Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis während des gesamten Referenzzeit- raums (1. August bis 8. Dezember 2023) geruht hat und daher kein Entgeltanspruch bestand. Ein vor oder nach dem Referenzzeitraum liegender Entgeltanspruch ist für die Gewährung der Einmal- zahlung zur Abmilderung der Inflationsfolgen nach dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 9. Dezember 2023 unbeachtlich. Auch diese Regelung wird systemgerecht auf die Besoldung übertragen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.03.2024 00:50
Bei Beamten in Elternzeit gilt das Verhältnis vor der Elternzeit. Wer vor dem 09.12. also mit 100% Arbeitszeit belastet war, erhält die 1800€. Steht doch so drin. Die Elternzeit hebt weder das Beamtenverhältnis auf, noch die Notwendigkeit des finanziellen Ausgleichs der Inflation.

Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge be￾urlaubte oder in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche
anspruchsberechtigte Personen sind für die einmalige
Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag
vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeb￾lich. Für am ersten Tag des jeweiligen Kalendermo￾nats ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche anspruchsberech￾tigte Personen sind für die monatlichen Sonderzah￾lungen nach Absatz 2 die Verhältnisse am Tag vor Be￾ginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.

Absatz 1 sind 1800€, Absatz 2 de Folgezahlumgen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.03.2024 05:44
Nun sind es zwei verschiedene Aussagen, die zweite bezieht sich auf die aktuelle Drucksache und so verstehe ich es auch.

So wie man Niedersachsen kennt, bin ich dennoch etwas ungläubig.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.03.2024 08:55
Bei Beamten in Elternzeit gilt das Verhältnis vor der Elternzeit. Wer vor dem 09.12. also mit 100% Arbeitszeit belastet war, erhält die 1800€. Steht doch so drin. Die Elternzeit hebt weder das Beamtenverhältnis auf, noch die Notwendigkeit des finanziellen Ausgleichs der Inflation.

Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge be￾urlaubte oder in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche
anspruchsberechtigte Personen sind für die einmalige
Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag
vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeb￾lich. Für am ersten Tag des jeweiligen Kalendermo￾nats ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche anspruchsberech￾tigte Personen sind für die monatlichen Sonderzah￾lungen nach Absatz 2 die Verhältnisse am Tag vor Be￾ginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.

Absatz 1 sind 1800€, Absatz 2 de Folgezahlumgen.

Man beachte den Zusatz anspruchsberechtigte Personen in der Empfehlung des Ausshusses....

Anspruchsberechtigt ist, wer Beamte(r) ist (dürfte auch bei Elternzeit so sein) UND im Zeitraum vom 01.08. - 08.12.2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge hatte.

Wer vor dem 01.08.2023 in Elternzeit gegangen ist dürfte also keine IAP erhalten....
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.03.2024 09:21
Hast recht. Beim Überfliegen nicht wirklich auf den ersten Absatz geachtet.

Zumindest war das Bauchgefühl richtig, ob das jetzt gut ist oder nicht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.03.2024 18:22
Bei Beamten in Elternzeit gilt das Verhältnis vor der Elternzeit. Wer vor dem 09.12. also mit 100% Arbeitszeit belastet war, erhält die 1800€. Steht doch so drin. Die Elternzeit hebt weder das Beamtenverhältnis auf, noch die Notwendigkeit des finanziellen Ausgleichs der Inflation.

Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge be￾urlaubte oder in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche
anspruchsberechtigte Personen sind für die einmalige
Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag
vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeb￾lich. Für am ersten Tag des jeweiligen Kalendermo￾nats ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche anspruchsberech￾tigte Personen sind für die monatlichen Sonderzah￾lungen nach Absatz 2 die Verhältnisse am Tag vor Be￾ginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.

Absatz 1 sind 1800€, Absatz 2 de Folgezahlumgen.

Man beachte den Zusatz anspruchsberechtigte Personen in der Empfehlung des Ausshusses....

Anspruchsberechtigt ist, wer Beamte(r) ist (dürfte auch bei Elternzeit so sein) UND im Zeitraum vom 01.08. - 08.12.2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge hatte.

Wer vor dem 01.08.2023 in Elternzeit gegangen ist dürfte also keine IAP erhalten....

Wo genau ist definiert wer anspruchsberechtigt ist? Das Wort alleine steht nur an dieser Stelle, oder? Als Mathematiker sehr unbefriedigend, hahaha.

Aber mal ehrlich: Das ist echt nicht lustig. Beamte die leider zu früh in Elternzeit gegangen sind, gehen leer aus? Obwohl sie genauso betroffen sind? Noch familienunfreundlicher geht's kaum! Naja schon, Niedersachsen!  Aber trotzdem.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.03.2024 18:52
Entspricht wohl den Vereinbarungen zum TV-L

Siehe hier: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++0b6fd916-9f1a-11ee-92b6-35a1e4539ccd

Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit waren, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld von 1.800,00 Euro?
Zunächst ist Voraussetzung für den Anspruch, dass ein Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht. Das ist auch bei Beschäftigten in Elternzeit der Fall (ruhendes Arbeitsverhältnis). Weiter müssen Entgelt oder vergleichbare Leistungen (s.o.) im Zeitraum von 1. August bis 8. Dezember 2023 bezogen worden sein.  Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld, wenn sie in diesem Zeitraum Leistungen nach den §§ 3, 19 MuSchG erhalten haben (d.h. bis acht (max. zwölf) Wochen vor und nach der Geburt des Kindes). Für die reine Elternzeit erfolgt keine Zahlung.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 12.03.2024 22:13
„die Verhältnisse am Tag  vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeb￾lic„

Aber das heißt doch, dass es um mein Verhältnis vor der Elternzeit geht. Wenn ich also im angegebenen Zeitraum in Elternzeit war, dann spielt die Zeit vor der Elternzeit eine Rolle…oder nicht?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.03.2024 23:53
„die Verhältnisse am Tag  vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeb￾lic„

Aber das heißt doch, dass es um mein Verhältnis vor der Elternzeit geht. Wenn ich also im angegebenen Zeitraum in Elternzeit war, dann spielt die Zeit vor der Elternzeit eine Rolle…oder nicht?

Aber es muss ein Anspruch bestehen….
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 13.03.2024 07:06
Aber der besteht doch aufgrund des Beamtenverhältnisses. Den zweiten Punkt bezüglich des Zeitraums kann man ja auchgrund der Elternzeit nicht erfüllen. Deswegen gibts doch die extra Klausel.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 13.03.2024 07:50
Ich bin mir sicher, dass beide Punkte erfüllt sein müssen, da sie durch das Wort UND verbunden sind (also kumulativ nicht alternativ)…..

Sofern der Anspruch vorliegt ist das der Anteil an der IAP zu zahlen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 13.03.2024 10:52
Update BVerfG:

Neue Verfahren, welche Richter Maidowski entscheiden will in 2024

Berlin2  BvL 5/18 - 9/18

Aus 2023 bleibt drin Bremen 2 BvL 2/16 bis 6/16

Raus sind:

Niedersachsen 2 BvL 5/19 und Schleswig-Holstein 2 BvL 13/18
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 13.03.2024 18:46
Raus sind:

Niedersachsen 2 BvL 5/19 und Schleswig-Holstein 2 BvL 13/18

Was heißt das?! NDS kommt 2025?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 13.03.2024 18:49
Ich möchte meinen verhaltenen Optimismus gegen Realismus eintauschen: je länger es dauert und je mehr aber Bundesländer von der Einigung abweichen, umso schlechter sieht es bei uns aus.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 13.03.2024 18:54
IAP eben im Landtag einstimmig beschlossen…..
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 13.03.2024 22:33
Meldung zur IP

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Inflationsausgleich-fuer-Beamtinnen-und-Beamte-in-Niedersachsen,aktuellhannover15668.html
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: oat98 am 18.03.2024 18:08
Erfolgt bei euch die Auszahlung der IAP tatsächlich mit den April-Bezügen? Wir haben heute unsere Bezüge-Mitteilung für April erhalten - nichts zu sehen davon...  >:(
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: N8 am 18.03.2024 19:01
Erfolgt bei euch die Auszahlung der IAP tatsächlich mit den April-Bezügen? Wir haben heute unsere Bezüge-Mitteilung für April erhalten - nichts zu sehen davon...  >:(
wir bekommen die bezügemitteilung aus aurich erfahrungsgemäß einen monat nach auszahlung. können also viele wahrscheinlich noch nichts zu sagen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 18.03.2024 19:28
Habe heute mal in der Bezügestelle nachgefragt, weil ich dort eh anrufen musste. Dort gab es erst am Freitag die Mitteilung und Zahllauf ist heute, von daher erst mit den Bezügen für Mai.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 18.03.2024 19:54
Die bekommen es nicht hin in 13 Tagen eine abzugsfreie Zusatzzahlung zu veranlassen? Mit anderen Worten: Besoldung + 2280€ ist wohl zu heftig.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Tyrion am 18.03.2024 21:38
Also das NLBV zahlt die Inflationsausgleichssonderzahlung für die Beamten mit den April-Bezügen in der nächsten Woche aus:

https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/zahlungen-nach-dem-nds-inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz-niszg-fur-den-besoldungs-und-versorgungsbereich-229297.html (https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/zahlungen-nach-dem-nds-inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz-niszg-fur-den-besoldungs-und-versorgungsbereich-229297.html)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 18.03.2024 21:42
So wie ich gehört habe, zahlt Landeshauptstadt für Jan.-April 2024 480 ,- mit April Bezügen (im Vorgriff), 1800,- aber erst im Mai 2024
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 19.03.2024 12:36
Hier mal eine Stellungnahme aus der Richterschaft zum Gesetzentwurf aus Brandenburg, die bei diesen Feststellungen nahezu ausnahmslos in allen Ländern gelten dürfte (Hervorhebungen durch Thread-Ersteller):

https://www.neuerichter.de/1900-2/

„ Unabhängig davon besteht grundlegender Veränderungsbedarf schließlich deshalb, weil ansonsten in Zukunft jede Besoldungsanpassung nach altem Muster mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Karlsruhe landen und mit zeitlichem Abstand immer wieder zu Nachzahlungen in Größenordnungen führen wird.

Das ist unbefriedigend, birgt ungeahnte Haushaltsrisiken und ist auch für die Bediensteten unzumutbar.

Die darin zum Ausdruck kommende Missachtung widerspricht nicht nur der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sondern degradiert den gesamten öffentlichen Dienst zu einem notwendigen Übel.

Der mangelnde Respekt durch den Haushaltsgesetzgeber wiederum trägt zu einer Erosion der Anerkennung des öffentlichen Dienstes insgesamt bei, die es den betroffenen Bediensteten erheblich erschwert, ihren Aufgaben gerecht zu werden.

Alimentation ist im Vertrauen darauf zu gewähren, dass die Empfänger sich ihrer würdig erweisen und ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen werden. Eine Alimentation allein nach dem derzeitigen Sparsamkeitsprinzip setzt eine Abwärtsspirale in Gang, die der Bedeutung des öffentlichen Dienstes für das rechtsstaatliche Gemeinwesen nicht gerecht wird und damit im Ergebnis kontraproduktiv ist.“
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: KarloSchlau am 21.03.2024 10:28
Nach Rücksprache mit dem NLBV wird nächste Woche die IAP wie "versprochen" fließen.

Das NLBV hat die Bezugsart im System.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 28.03.2024 20:16
Bei der Frage der Diäten ist der Landtag mal wieder großzügig, da spielt auch die vermeintlich leere Landeskasse gar keine Rolle:

Niedersachsens Abgeordnete können sich auf üppige Diätenerhöhung freuen

Die Diäten der Abgeordneten im niedersächsischen Landtag sollen zum 1. Juli um 6,2 Prozent steigen. Der Landtag hatte vor Jahren einen Automatismus eingeführt, hält sich daran aber nur bei auch steigenden Löhnen. Der Bund der Steuerzahler kritisierte die Pläne.
 
Hannover. Die Diäten der 146 Abgeordneten im niedersächsischen Landtag sollen zum 1. Juli um 6,2 Prozent von jetzt 7635 Euro auf dann 8108 Euro steigen. Das ergibt sich nach Angaben des Landtags aus dem sogenannten Nominallohnindex, den das Landesamt für Statistik für das vergangene Jahr berechnet hat. Die Landtagsfraktionen signalisierten bereits ihre Zustimmung zu der üppigen Anhebung.

Die Diätenerhöhung folgt einem Automatismus, den der Landtag vor einigen Jahren eingeführt hat. Die Abgeordneten waren es leid, jährlich ihr Gehalt selbst festzulegen und die Angemessenheit rechtfertigen zu müssen. Für den Automatismus wurde die Bezahlung der Abgeordneten an die Vergütung von Beamten in der höchsten Stufe der A-16-Besoldung geknüpft. Seitdem richtet sich die Grundentschädigung nach der Entwicklung der Löhne.

Bestätigung ist Formsachse

Auch die Aufwandsentschädigung, mit der die Abgeordneten ihre Wahlkreisbüros und Material finanzieren, soll steigen. Der Zuschuss soll um 5 Prozent von 1635,88 Euro auf 1717,67 Euro angehoben werden. Landtagssprecher Jan-Thede Domeyer verwies darauf, dass es bisher nur eine Unterrichtung der Abgeordneten über die Lohn- und Preisentwicklung gebe. Für eine Diätensteigerung bedürfe es „einer Bestätigung durch den Landtag“. Das ist aber seit Jahren Formsache.

2020, im ersten Corona-Jahr, verzichteten die Abgeordneten auf eine Erhöhung – und ernteten Applaus. Auch im zweiten Jahr „verzichteten“ sie. Allerdings hätte der Automatismus zu einer Senkung der Diäten geführt. Im vergangenen Jahr wich der Landtag wieder ab. Statt der 2,4 nach Lohnentwicklung gönnte er sich 4,3 Prozent – um den Verzicht aus der Corona-Zeit nachzuholen.

Fraktionen verteidigen Anhebung

„Dass Abgeordnete als einzige Gruppe ihre Einkünfte selbst festlegen, wird in der Öffentlichkeit mitunter kritisch diskutiert“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Bajus dieser Redaktion. Das Bundesverfassungsgericht sehe die Entscheidung darüber, wie hoch die Anhebung ausfalle, aber allein bei den jeweiligen Parlamenten. In Niedersachsen überprüfe zudem eine Diätenkommission regelmäßig die Höhe der Bezüge. „Sie hat die Angemessenheit zuletzt im vergangenen Jahr bestätigt“, sagte Bajus.

„Der Vorschlag zur Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung kommt nicht von den Abgeordneten selbst, sondern von der unabhängigen Diätenkommission“, sagte CDU-Fraktionssprecher Ralph Makolla. Ihr Vorschlag richte sich nach einem Index, der zu Beginn jeder Wahlperiode überprüft werde. Die Abgeordneten seien gut beraten, dieser Empfehlung zu folgen.

Kritik vom Steuerzahlerbund

Die AfD erklärte, dass sie der Diätenkommission vertraue. „Jedem Parlamentarier, dem ein Diätenzuwachs unangemessen erscheint, steht es zudem frei, die Gelder zu spenden“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Peer Lilienthal. AfD-Abgeordnete hätten dies in der Vergangenheit bereits getan. „Die wiederkehrende Diskussion über Abgeordnetendiäten zeigt aber auch, wie wichtig es ist, endlich eine grundsätzliche Parlamentsreform anzugehen“, sagte Lilienthal. „Ein verschlankter Landtag wäre nicht nur leistungsfähiger, sondern auch kostengünstiger.“ Als Beispiel nannte er die „fünf gut bezahlten Landtagsvizepräsidenten“ der Altparteien.

Die SPD-Fraktion erklärte, sie habe das Thema gesehen, sich aber noch nicht damit beschäftigt.

Der Bund der Steuerzahler in Niedersachsen kritisiert unterdessen die Pläne. „Andere Arbeitnehmer mussten mit guten Argumenten für ihre Tarifanpassungen streiten“, sagte Vorstand Jan Vermöhlen der „Bild“-Zeitung. Die Landtagsabgeordneten entschieden selbst über ihre Gehaltserhöhung. „Das ist aber kein Muss.“

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: AVP am 29.03.2024 22:23
Finde die Orientierung an A16 für einen Abgeordneten ehrlich gesagt in Ordnung. Das passt vom Verhältnis schon. Und nach dieser Erhöhung wäre das auch noch im Lot (A16 Endstufe ist in Nds. derzeit 8.000€.)


In der Realität müsste aber A16 eigentlich auch deutlich höher liegen (die amtsangemessene Alimentation zieht sich ja durch alle Besoldungsgruppen), somit müssten auch die Abgeordnetendiäten eigentlich noch höher.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 29.03.2024 22:57
Finde die Orientierung an A16 für einen Abgeordneten ehrlich gesagt in Ordnung. Das passt vom Verhältnis schon. Und nach dieser Erhöhung wäre das auch noch im Lot (A16 Endstufe ist in Nds. derzeit 8.000€.)


In der Realität müsste aber A16 eigentlich auch deutlich höher liegen (die amtsangemessene Alimentation zieht sich ja durch alle Besoldungsgruppen), somit müssten auch die Abgeordnetendiäten eigentlich noch höher.

Betrachtet man aber die A 16 in der Endstufe wäre die in Aussicht gestellte Apassung in Höhe von 200,-  eine Erhöhung um 2,55%….. das wäre ja deutlich weniger als 6,2% … mal ganz abgesehen von en Zeitpunkten einmal ab November, einmal ab Juli….

Aber vielleicht gilt die Steigerungsrate, die ermittelt wurde auch für die Beamten … ds Gestz zur Anpassung ab November liegt ja noch nciht vor
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Jutta1899 am 03.04.2024 10:24
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: heikre am 10.04.2024 11:08
Laut Auskunft aus dem Ministerium soll der Verordnungsentwurf bzgl. des Familienergänzungszuschlages nach
§ 36a NBesG nächste Woche zur Freigabe für die Verbandsbeteiligung durchs Kabinett. Man darf gespannt sein, wie sich die Verbände äußern und wie die ggf. vorgetragenen Einwendungen prozedural entkräftet werden. Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Malkav am 10.04.2024 11:17
Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.

Das dürfte noch viel schneller gehen, da eine Verordnung gar nicht zum BVerfG muss, sondern gem. 47 VwGO das OVG direkt entscheiden kann, ob solch eine Verordnung verfassungswidrig ist.

Das OVG-Verfahren dürfte dann ordentlich Munition liefern.

Die Länder, welche diese Ergänzungszuschläge "schlauerweise" (und aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes auch korrekterweise) direkt ins Gesetz geschrieben haben, werden sich bei Niedersachsen noch bedanken. Eventuell macht sich das OVG jedoch auch einen schmalen Fuß und nimmt gar keine inhaltliche Wertung vor, sondern kippt die VO allein wegen des Verstoßes gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 11.04.2024 23:11
Laut Auskunft aus dem Ministerium soll der Verordnungsentwurf bzgl. des Familienergänzungszuschlages nach
§ 36a NBesG nächste Woche zur Freigabe für die Verbandsbeteiligung durchs Kabinett. Man darf gespannt sein, wie sich die Verbände äußern und wie die ggf. vorgetragenen Einwendungen prozedural entkräftet werden. Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.

Weiß irgendjemand, wann die Kabinettssitzung stattfindet bzw. wo man das nachschauen könnte?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 13.04.2024 19:43
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?

Also ich hab nichts bekommen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 14.04.2024 11:48
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?

Also ich hab nichts bekommen

Haben die aktiven Beamten die Prämie erhalten? Bei der LHH z.B. haben sie (unlogischerweise) nur die Zahlungen ab Januar geleistet, 1.800 folgen im Mai 24….
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 14.04.2024 14:55
Ich habe die 1.800,00  zzgl. jeweils 120,00 € für die Monate Januar bis April mit den Bezügen für April 24 bekommen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 14.04.2024 15:15
Me too, 2280€ extra
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: JeMa21 am 16.04.2024 07:58
Wir haben mit der Besoldung für April lediglich für die Monate Februar und März die 120 Euro nachgezahlt bekommen. Hat jemand (evtl. aus eigener Erfahrung) eine Idee warum der Januar fehlt?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 16.04.2024 13:28
Landesregierung gibt Verordnungsentwurf zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zur Verbandsbeteiligung frei
 

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf einer Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zugestimmt und die Freigabe zur Verbandsbeteiligung beschlossen.

Der Zuschlag betrifft Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter mit zwei oder mehr Kindern, deren Ehegatten oder Lebenspartner überhaupt nicht oder nur mit einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen. Er wird dann gewährt, wenn das gemeinsame Nettogehalt nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestabstand zur Grundsicherung zu gewährleisten.

Der beschlossene Verordnungsentwurf regelt die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens. Der konkrete Anspruch ist abhängig von der individuellen regelmäßigen Besoldung unter Berücksichtigung der Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe sowie der Zahl der Kinder mit Unterhaltsanspruch. Familien mit zwei Kindern können so, abhängig von den genannten Voraussetzungen, Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu einigen hundert Euro haben.

Da der Anspruch auf den Ergänzungszuschlag selbst und die jeweilige Höhe von sehr persönlichen Lebensumständen abhängt, lässt sich im Vorfeld keine belastbare Aussage über die auf den Landeshaushalt zukommenden Kosten treffen. Die Landesregierung hat ausreichend Vorsorge getroffen, sodass die zu erwartenden Belastungen durch die Ansätze in den Haushaltsplänen 2022/2023 und 2024 gedeckt sind.

Es ist vorgesehen, dass die Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.



Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Arwen am 18.04.2024 08:57
Hallo in die Runde ,
ich habe einen kurzen Sachverhalt für euch und eine anschließende Frage , zu der ich gerne eure Einschätzung hören würde. Ich denke hier auch an Ozy, der hinreichend Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten hat.
Der Beitrag ist vielleicht etwas am Thema vorbei, aber für den einen oder anderen vielleicht doch interessant.
Ich war Beamter des Landes NI und habe seit 2005 Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung/Versorgung beim NLBV erhoben. Auf Anraten der Gewerkschaften leider nur gegen den Wegfall der Sonderzahlung in den Jahren 05 - 08 . 2009 ist mir leider der gleiche fauxpas wieder unterlaufen. Auf den WS erhielt ich aber folgenden WB, den ich in Auszügen zitiere :
Wegfall der Sonderzuwendung
Amtsangemessene Alimentation

"Ihr WS richtet sich dagegen, dass die Höhe Ihrer Bezüge in ihrer Gesamtheit nicht dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation entspreche.
Die Entscheidung über Ihren WS werde ich daher solange aussetzen, bis über die anhängigen Musterverfahren bzw. deren Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Rechtsvorschriften entschieden worden ist. Gleichzeitig erkläre ich meinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Das bedeutet, dass durch das Ruhen des Verfahrens ggf. entstehende rückwirkende Ansprüche auf höhere Bezüge für dieses Kalenderjahr und die folgenden Jahre nicht verjähren und Ihnen eventuelle Nachzahlungsansprüche  nicht verlorengehen.
Eine jährliche Wiederholung des Antrages ist nicht erforderlich." Zitat ende.
Ich habe keine sofortige Entscheidung verlangt und entsprechend nicht geklagt.
Meint ihr, ich könnte für das Jahr 2009 Ansprüche geltend machen, im Gegensatz zu den 05 bis 08 wirkungslosen WS.
Etwas input :
Ich habe das NLBV auf Nachzahlungen hinsichtlich des Kinderzuschlags für mein 3. Kind ( bis 2018) verklagt, ohne in meinen WS darauf Bezug genommen zu haben. Die Berichterstatterin des zuständigen VG hat jetzt nach 2 Jahren eine erste Einschätzung gegeben und signalisiert, dass der Kinderzuschlag für das 3. Kind von den WS erfasst ist. Dieses sieht inzwischen auch das NLBV so, was mich doch ein wenig verwundert und ich suche noch nach dem Grund dafür. Zuvor sind in sämtlichen Stellungnahmen auf meine Klage und die Klageerweiterungen strikte Ablehnungen der geltend gemachten Ansprüche erfolgt.
Ich vertrete mich übrigens selbst, obwohl eine RSV besteht. Die bisherigen Kosten belaufen sich auf 148 Euro, da der Streitwert auf 500 Euro festgelegt worden ist. Die Nachzahlungen könnten sich zwischen 15.000 und 18.000 Euro bewegen ( nur 3. Kind). Nach dem Urteil des BverfG zu NI könnte es um viel mehr gehen.
Bei ähnlichen SV sollte unbedingt geklagt werden. Dies gilt meiner Meinung auch für die kommende Verordnung zum Familienergänzungszuschlag . Auf jeden Fall Widersprüche, Widersprüche und nochmals Widersprüche....

Gruß Arwen 
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 19.04.2024 07:34
Ich habe gestern im Rahmen der Verbandsbeteiligung den Entwurf der Verordnung über die Gewährung des Familienergänzungszuschlags gelesen.

Da wurden die mehr als 1,5 Jahre dazu genutzt, das Grundsicherungsniveau und damit auch die Mindestbesoldung klein zu rechnen. Im Ergebnis beträgt der Zuschlag nur ungefähr die Hälfte des Betrags, den andere Länder zahlen. Je nach Anzahl der Kinder sind die familienbezogenen Besoldungsbestandteile mehrere hundert Euro geringer, als in anderen Ländern, ohne dass das Grundgehalt (signifikant) höher wäre.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Arwen am 24.04.2024 14:50
Hallo in die Runde ,

ich habe gerade von meiner SB vom NLBV erfahren, dass demnächst die WS negativ beschieden werden.
Alle noch dieses Jahr. Yuhuuuuu es darf geklagt werden.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: justilegal am 25.04.2024 09:15
Hallo Arwen,
es freut mich, dass es in deinem Verfahren wenigstens voran geht. Unsere Klage wird seit fast 3 Jahren nicht angefasst. Das Gericht hatte das NLBV als letzten Schritt lediglich gebeten mitzuteilen, wann/ wenn/ falls andere Verfahren entschieden werden. Welches VG ist bei dir zuständig? Gern auch per PN
Gruß Anna
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Arwen am 25.04.2024 11:53
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 25.04.2024 13:37
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen

Das wäre aber neu…. Üblicherweise sind Besoldungsstreitigkeiten dem öffentlichen Recht zuzuordnen, so dass hier das Verwaltungsgericht zuständig ist und nicht die sog. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- oder Landgericht)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 25.04.2024 13:56
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen

Das wäre aber neu…. Üblicherweise sind Besoldungsstreitigkeiten dem öffentlichen Recht zuzuordnen, so dass hier das Verwaltungsgericht zuständig ist und nicht die sog. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- oder Landgericht)

Ich glaube, dass LG nicht für Landgericht, sondern für Lüneburg (Verwaltungsgericht Lüneburg) steht.....
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Arwen am 25.04.2024 14:08
Hallo an alle in Ni,
Natürlich hast du recht Marco.
Das ergibt sich aus dem Frage-/Antwortverhalten .Wie Goldene Vier auf Landgericht kommt,erschließt sich mir in dem Zusammenhang nicht.
Gruß Arwen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 27.04.2024 22:29
Gibt es eigentlich schon etwas Neues bzgl der Umsetzung?