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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Massltoff am 02.11.2021 09:08

Titel: [BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 02.11.2021 09:08
Hallo zusammen!
Ich bin seit dem 01.03.2017 in meinem Landratsamt beschäftigt und habe bis zum 30.06.2021 auf einer A10er Stelle gesessen. Seit dem 01.07.2021 sitze ich auf einer A12er Stelle.
Laut Personalabteilung gibt es hier im Hause die Richtung, dass man erst einmal 1 Jahr auf der Stelle sitzen muss, um befördert werden zu können. Daher werde ich nach aktuellem Stand zum 01.08.2022 nach A11 und 01.08.2023 nach A12 befördert. (Beförderungsrunden im Hause 01.03. und 01.08.).

Natürlich ärgert mich das, weil ich aus einem anderen Landkreis ein Angebot bekommen habe und dort sofort eine Beförderung bekommen würde.

Kann man gegen solche 'Hauslinien', die ja nun wirklich nicht mehr Zeitgemäß sind (Stichwort Personalmangel), etwas tun? Oder heißt es dann immer nur 'Kein Recht auf Beförderung blabla'.

§ 20 LBG gibt zumindet hier nicht vor, dass man 1 Jahr auf der Stelle sitzen muss. 1 Jahr nach Einstellung. Aber ich bin ja bereits seit 2017 im Haus.

Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.

Vielen Dank vorab!
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: 2strong am 02.11.2021 09:24
Wie Du schon sagst: Ein Anspruch auf Beförderung. I'm Übrigen hat der Dienstherr einen weiten Ermessenspielraum. Meines Erachtens solltest Du Dir bewusst machen, dass es auf ein Jahr früher oder später rückblickend nicht angekommen sein wird und Du eine gute mittelfristige Perspektive bei Euch im Haus zu haben scheinst. Glückwunsch!
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 02.11.2021 09:35
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 09:45
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.

Das Jahr Wartezeit zwischen den Beförderungen ist zumeist eine rechtliche Grundlage, keine Hausline.
Ansonsten ist es halt so im Beamtentum, dass der Dienstherr über das Wohlergehen seiner Untergebenen entscheidet. Oder auch gerne mal der Haushaltsgesetzgeber. Ärgerlich ist der Unterschied zu Angestellten schon, aber das wird bei der Ernennung mit eingekauft.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 02.11.2021 09:51
Das Jahr Wartezeit zwischen den Beförderungen ist zumeist eine rechtliche Grundlage, keine Hausline.
Richtig. Bei der Hauslinie meine ich ja auch die Tatsache, dass ich ab Stellenantritt ein Jahr warten muss, um nach A11 befördert zu werden. Meine Beförderung nach A10 war im März 2020.
Die Wartezeit von A11 nach A12 ist eben die rechtliche Grundlage, ein Jahr warten. Insofern Okay.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 09:56
Das Jahr Wartezeit zwischen den Beförderungen ist zumeist eine rechtliche Grundlage, keine Hausline.
Richtig. Bei der Hauslinie meine ich ja auch die Tatsache, dass ich ab Stellenantritt ein Jahr warten muss, um nach A11 befördert zu werden. Meine Beförderung nach A10 war im März 2020.

Habe ich auch so verstanden. Aus Erfahrung in verschiedenen Behörden kann ich dir versichern - und insoweit 2strong bestätigen - dass die von dir beschriebene Lage sehr gut ist. Insbesondere auf Kommunalebene ist deine Situation hervorragend, in vielen anderen Behörden geht es viel viel langsamer. Wartezeiten von drei Jahren für A11 bis A 12 sind durchaus üblich bis hin zu gar keiner Beförderung, weil keine Planstelle da ist.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Muenchner82 am 02.11.2021 10:02
Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.

Wenn Dich das Beamtentum so benachteiligt solltest Du um Entlassung und Einstellung als Angestellter in E12 bitten!
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 02.11.2021 10:07
Wenn Dich das Beamtentum so benachteiligt solltest Du um Entlassung und Einstellung als Angestellter in E12 bitten!

Das war und ist nicht das Thema. Und wird es auch nie sein.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 02.11.2021 10:09

Habe ich auch so verstanden. Aus Erfahrung in verschiedenen Behörden kann ich dir versichern - und insoweit 2strong bestätigen - dass die von dir beschriebene Lage sehr gut ist. Insbesondere auf Kommunalebene ist deine Situation hervorragend, in vielen anderen Behörden geht es viel viel langsamer. Wartezeiten von drei Jahren für A11 bis A 12 sind durchaus üblich bis hin zu gar keiner Beförderung, weil keine Planstelle da ist.

Ja. Und das ist einfach nur traurig.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: BüroLurchNRW am 02.11.2021 10:11
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.

Endlich mal jmd der meine Ansichten teilt  ;D ;D ;D
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Feidl am 02.11.2021 10:16
Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.
Das ist nun mal eine der Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten. (sag ich als Beamter, dessen Stelle auch niedriger ist als der Dienstposten)
Was du machen kannst, zumindest zur Beförderung auf A11, dafür sorgen, dass dein Vorgesetzer sich für dich einsetzt. Vielleicht auch anmerken, dass du dich umschaust, um woanders schneller voran zu kommen.

Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 02.11.2021 10:30
Was du machen kannst, zumindest zur Beförderung auf A11, dafür sorgen, dass dein Vorgesetzer sich für dich einsetzt. Vielleicht auch anmerken, dass du dich umschaust, um woanders schneller voran zu kommen.
Na das werde ich auf jeden Fall tun  ;)
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 02.11.2021 10:32
Endlich mal jmd der meine Ansichten teilt  ;D ;D ;D

Dito!  :D
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 02.11.2021 10:46
Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.

Diese Frage ist weiterhin offen.
Falls jemand dazu hilfreiche Anmerkungen hat, gern!
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: 2strong am 02.11.2021 11:12
Richtig. Bei der Hauslinie meine ich ja auch die Tatsache, dass ich ab Stellenantritt ein Jahr warten muss, um nach A11 befördert zu werden. Meine Beförderung nach A10 war im März 2020.
Die Wartezeit von A11 nach A12 ist eben die rechtliche Grundlage, ein Jahr warten. Insofern Okay.
In BW gelten m. W. ohnehin drei Monate Erprobungszeit auf höherwertigem Dienstposten. Und auch sonst wäre die in Aussicht stehende Taktung außergewöhnlich gut. Das geht auch in obersten Behörden nicht schneller.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Bastel am 02.11.2021 11:44
Wenn Dich das Beamtentum so benachteiligt solltest Du um Entlassung und Einstellung als Angestellter in E12 bitten!

Das war und ist nicht das Thema. Und wird es auch nie sein.

Dann heule leise.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 11:53
Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.

Diese Frage ist weiterhin offen.
Falls jemand dazu hilfreiche Anmerkungen hat, gern!

Krasser Ausnahmefall, noch nie erlebt. Das ist vorgesehen, für ganz besondere Fälle, die eine Abweichung von den üblichen Regelungen erfordern. Bei deinem Fall sehe ich keine besonderen dienstlichen Bedürfnisse im Sinne der o.g. Regelung.
Ich könnte mir eine Sprungbeförderung allenfalls vorstellen, wenn ansonsten wesentliche Bereiche der Verwaltung nicht mehr funktionieren würden. Bei dir ists der Standardfall.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: 2strong am 02.11.2021 12:09
Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.
Das meinte ich Ausgangs mit dem weiten Ermessenspielraum.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: EiTee am 02.11.2021 14:01
Ich werde nicht müde es immer wieder zu posten.

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung.

Da Du dich anscheinend monetär benachteiligt fühlst, vergisst Du wohl, dass Du als Beamter mit der Dienst- und Treuepflicht d'accord bist. In diesem Falle lebt man damit, dass man auf einem A16er Posten sitzt und nur A13 bekommt. Die paar Kröten zwischen A10 und A12 jucken doch niemanden, ich bekomme auch nur B9 und versuche damit gerade so zu überleben.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 02.11.2021 14:30
Dann heule leise.

Verkriech dich einfach.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 02.11.2021 14:31
Ich werde nicht müde es immer wieder zu posten.

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung.

Da Du dich anscheinend monetär benachteiligt fühlst, vergisst Du wohl, dass Du als Beamter mit der Dienst- und Treuepflicht d'accord bist. In diesem Falle lebt man damit, dass man auf einem A16er Posten sitzt und nur A13 bekommt. Die paar Kröten zwischen A10 und A12 jucken doch niemanden, ich bekomme auch nur B9 und versuche damit gerade so zu überleben.

Bei deinen Karmapunkten wundert mich nichts.
Auch hier.
Verkriech dich einfach.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: BüroLurchNRW am 02.11.2021 15:05
Ich werde nicht müde es immer wieder zu posten.

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung.

Da Du dich anscheinend monetär benachteiligt fühlst, vergisst Du wohl, dass Du als Beamter mit der Dienst- und Treuepflicht d'accord bist. In diesem Falle lebt man damit, dass man auf einem A16er Posten sitzt und nur A13 bekommt. Die paar Kröten zwischen A10 und A12 jucken doch niemanden, ich bekomme auch nur B9 und versuche damit gerade so zu überleben.

 :o über 500€ sind doch nicht ein paar Kröten
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: algo86 am 03.11.2021 10:36
Hallo zusammen!
Ich bin seit dem 01.03.2017 in meinem Landratsamt beschäftigt und habe bis zum 30.06.2021 auf einer A10er Stelle gesessen. Seit dem 01.07.2021 sitze ich auf einer A12er Stelle.
Laut Personalabteilung gibt es hier im Hause die Richtung, dass man erst einmal 1 Jahr auf der Stelle sitzen muss, um befördert werden zu können. Daher werde ich nach aktuellem Stand zum 01.08.2022 nach A11 und 01.08.2023 nach A12 befördert. (Beförderungsrunden im Hause 01.03. und 01.08.).

Natürlich ärgert mich das, weil ich aus einem anderen Landkreis ein Angebot bekommen habe und dort sofort eine Beförderung bekommen würde.

Kann man gegen solche 'Hauslinien', die ja nun wirklich nicht mehr Zeitgemäß sind (Stichwort Personalmangel), etwas tun? Oder heißt es dann immer nur 'Kein Recht auf Beförderung blabla'.

§ 20 LBG gibt zumindet hier nicht vor, dass man 1 Jahr auf der Stelle sitzen muss. 1 Jahr nach Einstellung. Aber ich bin ja bereits seit 2017 im Haus.

Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.

Vielen Dank vorab!

Ich kann dir nur zu deiner Situation gratulieren.
Bei uns in Bayern Landesbehörde wartest du auf die A11 durchschnittlich 10 Jahre und A12 werden nur Wenige...
Vielleicht sollte man zur Kommune wechseln. Habe schon öfter gehört, dass es dort wesentlich schneller geht.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 03.11.2021 14:16
Ich kann dir nur zu deiner Situation gratulieren.
Bei uns in Bayern Landesbehörde wartest du auf die A11 durchschnittlich 10 Jahre und A12 werden nur Wenige...
Vielleicht sollte man zur Kommune wechseln. Habe schon öfter gehört, dass es dort wesentlich schneller geht.

Noch wurde ich nicht befördert. Ich gehe davon aus, dass dies kein Problem ist. Falls doch ziehe ich natürlich einen Wechsel in Erwägung. Ich will für meine Arbeit entsprechend bezahlt werden und lasse mich nicht von irgendwelchen Sparmaßnahmen der Behörden oder der Politik damit abspeisen. Von daher kann ich dir das auch nur empfehlen.

Außer dir ist das Geld auch egal, wie anscheinend so einigen hier.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 03.11.2021 14:23
Ich will für meine Arbeit entsprechend bezahlt werden und lasse mich nicht von irgendwelchen Sparmaßnahmen der Behörden oder der Politik damit abspeisen.

Und da ist der Denkfehler. Als Beamter wirst du nicht für deine Arbeit (ensprechend) bezahlt, sondern aufgrund des verliehenen Amtes alimentiert. Allenfalls hast du Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung.

Wenn du deiner Arbeit entsprechend bezahlt werden willst, solltest du schnellstmöglich dein Beamtenverhältnis beenden.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: gerzeb am 03.11.2021 14:39
Ich kann dir nur zu deiner Situation gratulieren.
Bei uns in Bayern Landesbehörde wartest du auf die A11 durchschnittlich 10 Jahre und A12 werden nur Wenige...
Vielleicht sollte man zur Kommune wechseln. Habe schon öfter gehört, dass es dort wesentlich schneller geht.

Noch wurde ich nicht befördert. Ich gehe davon aus, dass dies kein Problem ist. Falls doch ziehe ich natürlich einen Wechsel in Erwägung. Ich will für meine Arbeit entsprechend bezahlt werden und lasse mich nicht von irgendwelchen Sparmaßnahmen der Behörden oder der Politik damit abspeisen. Von daher kann ich dir das auch nur empfehlen.

Außer dir ist das Geld auch egal, wie anscheinend so einigen hier.

Treff dich doch mit BüroLurchNRW und gründet eine Protest-Armee. Aber Achtung: Montags und Freitags sind schon regelmäßig Streiks und Proteste, wie wäre es mit einem Streik / Protest zum Bergfest?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 03.11.2021 16:02
Und da ist der Denkfehler. Als Beamter wirst du nicht für deine Arbeit (ensprechend) bezahlt, sondern aufgrund des verliehenen Amtes alimentiert. Allenfalls hast du Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung.

Wenn du deiner Arbeit entsprechend bezahlt werden willst, solltest du schnellstmöglich dein Beamtenverhältnis beenden.

Ich danke dir für die erneuten Hinweise auf die gesetzlichen Regelungen. Diese sind mir aber durchaus bewusst.
Allerdings leiste ich völlig unabhängig von meinem Amt eine Arbeit, die nach der Stellenausschreibung einer Bezahlung nach A 12 gleichkommt. Nicht einer Bezahlung nach A 10. Insofern kein Denkfehler sondern ein Systemfehler.

Letztendlich kommen wir aber in dieser Diskussion wieder an den Punkt, dass das Beamtentum in diesem Sinne schlichtweg maximal veraltet ist und sich nicht an die neuen Gegebenheiten anpasst.

Ich kann mich natürlich hinsetzen und sagen juhuu hab ne A12er Stelle (obwohl ich nicht entsprechend vergütet werde) und irgendwann bekomme ich sicher die Beförderung und wenn nicht, dann habe ich zumindest meinen Dienst geleistet und meine Treue zum Staat bewiesen.
Wahnsinn. Motivation pur! Wertschätzung pur!
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Schokobon am 03.11.2021 16:11
Also ein bisschen "mimimimi" lese ich da schon heraus.
Am besten - wie schon empfohlen - das Beamtenverhältnis beenden.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 03.11.2021 16:11
Treff dich doch mit BüroLurchNRW und gründet eine Protest-Armee. Aber Achtung: Montags und Freitags sind schon regelmäßig Streiks und Proteste, wie wäre es mit einem Streik / Protest zum Bergfest?

Wie Anfangs bereits beschrieben habe ich in meiner Studienzeit mit anderen dafür gekämpft, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung rückwirkend aufgehoben wird. Hierzu waren wir auch im Landtag zu einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden. Nach langer Zeit und dem Zutun vieler engagierter Personen ist es gelungen.
Wahrscheinlich hätte euch der Erhalt dieser Regelung auch noch erfreut?

Warum sollte es nicht klappen, dass auch bei Beförderungen anders verfahren wird.
Richtig. Weil es Geld kostet.

Sitz ich deswegen da und applaudiere, dass der Arbeitgeber sich an das Gesetz hält und sonst nichts tut?
Richtig. Nein.

Ich suche Möglichkeiten.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 03.11.2021 16:12
Also ein bisschen "mimimimi" lese ich da schon heraus.
Am besten - wie schon empfohlen - das Beamtenverhältnis beenden.

Dann lerne Lesen und lese richtig.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 03.11.2021 16:25
Ich danke dir für die erneuten Hinweise auf die gesetzlichen Regelungen. Diese sind mir aber durchaus bewusst.
Allerdings leiste ich völlig unabhängig von meinem Amt eine Arbeit, die nach der Stellenausschreibung einer Bezahlung nach A 12 gleichkommt. Nicht einer Bezahlung nach A 10. Insofern kein Denkfehler sondern ein Systemfehler.

Letztendlich kommen wir aber in dieser Diskussion wieder an den Punkt, dass das Beamtentum in diesem Sinne schlichtweg maximal veraltet ist und sich nicht an die neuen Gegebenheiten anpasst.

Ich kann mich natürlich hinsetzen und sagen juhuu hab ne A12er Stelle (obwohl ich nicht entsprechend vergütet werde) und irgendwann bekomme ich sicher die Beförderung und wenn nicht, dann habe ich zumindest meinen Dienst geleistet und meine Treue zum Staat bewiesen.
Wahnsinn. Motivation pur! Wertschätzung pur!

Ich sehe da keinen Systemfehler. Eher ein anderes System als das des klassischen Arbeitnehmers. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Einen Nachteil des Beamtentums hast du gerade formuliert.

Glücklicherweise hat man jedoch die Wahl, man kann sich - im Gegensatz zu so ziemlich allen anderen Ländern auf der Welt - selber das beste System aussuchen. Insofern kann ich nicht verstehen, warum man sich für ein bestimmtes System entscheidet und dann anfängt, es blöd zu finden. Es gibt doch Alternativen und keinen Zwang.

Und ob das Beamtentum in Gänze veraltet und systematisch fehlerhaft ist, wage ich zu bezweifeln. Allenfalls Teile davon, die sich - wie in übrigens allen Systemen auch - dem gesellschaftlichen Wandel anpassen müssen. Mit deiner Generalkritik jedenfalls bist du wohl eher in der Minderheit.

Wenn dich dein Arbeitsumfeld so sehr demotiviert, dann frage ich mich, warum du dir kein neues suchst.

und

Allerdings leiste ich völlig unabhängig von meinem Amt eine Arbeit, die nach der Stellenausschreibung einer Bezahlung nach A 12 gleichkommt. Nicht einer Bezahlung nach A 10. Insofern kein Denkfehler sondern ein

auch dazu wird dich wohl niemand gezwungen haben. Hättest ja auf deinem Amt nach A 10 bleiben  oder dir eine entsprechende Tätigkeit suchen können. Wer sich jedoch aktiv und bewusst in eine bestimmte Situation bringt und sich dann darüber beschwert - nunja, das muss jeder selbst bewerten.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 03.11.2021 16:28

Sitz ich deswegen da und applaudiere, dass der Arbeitgeber sich an das Gesetz hält und sonst nichts tut?


Ich applaudiere auch nicht, dass sich irgendjemand an Gesetze hält. Ich erwarte es. Schließlich hat sich die Mehrheit der Gesellschaft durch ihre Repräsentanten für das gesetzlich normierte Vorgehen entschieden. Obs mir passt oder nicht.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 03.11.2021 16:30
@Organisator

Wie alt bist du, wenn ich fragen darf?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 03.11.2021 16:49
@Organisator

Wie alt bist du, wenn ich fragen darf?

Das darfst du selbstverständlich, aber Privates behalte ich in öffentlichen Foren für mich.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 03.11.2021 17:24
Letztendlich kommen wir aber in dieser Diskussion wieder an den Punkt, dass das Beamtentum in diesem Sinne schlichtweg maximal veraltet ist und sich nicht an die neuen Gegebenheiten anpasst.
Du meinst das System der lebenslangen Alimenation?
Das der Beförderungen?
Du fändest es also besser, wenn der Dienstherr dich exakt nach der Stellenausschreibung / Wertigkeit deiner Arbeit bezahlen würde.
Mal A10 mal A13 und dann wieder runter auf A11, wenn keine A13er Aufgaben für dich da sind?
Also entsprechend der Möglichkeiten, die dem AG beim Tarifbeschäftigten offen stehen.

Darüber kann man Nachdenken, allerdings sehe ich eher es so dass 80% der Beamten nicht Beamte sein sollten, sondern die Tätigkeiten könnten von TBler erledigt werden.

Wie Organisator schon sagte:
Es gibt Vor und Nachteile in dem System und es gibt sicher Verbesserungsmöglichkeiten.
Ob die Einbahnstrasse der Beförderungen dazu gehört?

Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 03.11.2021 17:36
Ich sehe z.B. ganz klaren Verbesserungsbedarf beim vertikalen Laufbahnwechsel ("Aufstieg"). Die gläserne Decke zwischen den Laufbahnen ist schon extrem. Selbst mit einer vorhandenen Bildungsvorausssetzung sind externe Bewerber für die höhere Laufbahn gefühlt beliebter.

Da ist aber wohl eher ein Umdenken in den Köpfen der Dienstherren / Personaler notwendig; selbst im Tarifbereich, wo es häufig gar keiner Bildungsvoraussetzung in dem strengen Sinne bedarf, wird noch zu oft in Laufbahnen gedacht.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 03.11.2021 18:49
Absolut korrekt, damit im hD mehr Praktiker an das Ruder kommen und nicht nur ahnungslose Juristen.
Bin durchweg mit den Aufsteigerreferatsleitungen zufrieden.
Und im Tarifsystem boxe ich zumindest im IT Bereich inzwischen auch nicht BSCler auf die E12.
Aber war ein langer Weg die Beamtenkalkrieselschädel davon zu überzeugen.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: BüroLurchNRW am 04.11.2021 07:50
Treff dich doch mit BüroLurchNRW und gründet eine Protest-Armee. Aber Achtung: Montags und Freitags sind schon regelmäßig Streiks und Proteste, wie wäre es mit einem Streik / Protest zum Bergfest?

Wie Anfangs bereits beschrieben habe ich in meiner Studienzeit mit anderen dafür gekämpft, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung rückwirkend aufgehoben wird. Hierzu waren wir auch im Landtag zu einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden. Nach langer Zeit und dem Zutun vieler engagierter Personen ist es gelungen.
Wahrscheinlich hätte euch der Erhalt dieser Regelung auch noch erfreut?

Warum sollte es nicht klappen, dass auch bei Beförderungen anders verfahren wird.
Richtig. Weil es Geld kostet.

Sitz ich deswegen da und applaudiere, dass der Arbeitgeber sich an das Gesetz hält und sonst nichts tut?
Richtig. Nein.

Ich suche Möglichkeiten.

Macht dasselbe doch dann bitte auch nochmal mit den 41 Stunden, die ja angeblich nicht gesenkt werden können, weil dann X neue Leute eingestellt werden müssten ... ich lache immer noch über diese "Logik". Komisch, dass alle anderen ihre Arbeit in 39Std schaffen, die Beamten vor dieser Regelung ja auch, nun aber gesagt wird, dass die Beamten offenbar nicht in der Lage sind dieselbe Arbeit auch in 39/40Std zu leisten. Kostet auch wieder Geld, weshalb das wohl noch ewig und 3 Tage so weitergeht. So muss der kleine Beamte andere Wege finden seine Stunden zu reduzieren, ohne, dass irgendwer das checkt.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 04.11.2021 08:52
Macht dasselbe doch dann bitte auch nochmal mit den 41 Stunden, die ja angeblich nicht gesenkt werden können, weil dann X neue Leute eingestellt werden müssten ... ich lache immer noch über diese "Logik". Komisch, dass alle anderen ihre Arbeit in 39Std schaffen, die Beamten vor dieser Regelung ja auch, nun aber gesagt wird, dass die Beamten offenbar nicht in der Lage sind dieselbe Arbeit auch in 39/40Std zu leisten. Kostet auch wieder Geld, weshalb das wohl noch ewig und 3 Tage so weitergeht. So muss der kleine Beamte andere Wege finden seine Stunden zu reduzieren, ohne, dass irgendwer das checkt.

Wenn der Beamte seine Aufgaben auch in 39 Stunden schaffen würde, dann hat er zu wenig Aufgaben bekommen. Wenn er genausoviele Aufgaben hat, wie ein Angestellter mit 39 Stunden vor, liegt Führungsversagen vor.
Kurzum ist von der Führungskraft zu erwarten, die Aufgaben nicht nur qualitativ sondern auch quantitativ angemessen zu verteilen.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: BüroLurchNRW am 04.11.2021 09:29
Macht dasselbe doch dann bitte auch nochmal mit den 41 Stunden, die ja angeblich nicht gesenkt werden können, weil dann X neue Leute eingestellt werden müssten ... ich lache immer noch über diese "Logik". Komisch, dass alle anderen ihre Arbeit in 39Std schaffen, die Beamten vor dieser Regelung ja auch, nun aber gesagt wird, dass die Beamten offenbar nicht in der Lage sind dieselbe Arbeit auch in 39/40Std zu leisten. Kostet auch wieder Geld, weshalb das wohl noch ewig und 3 Tage so weitergeht. So muss der kleine Beamte andere Wege finden seine Stunden zu reduzieren, ohne, dass irgendwer das checkt.

Wenn der Beamte seine Aufgaben auch in 39 Stunden schaffen würde, dann hat er zu wenig Aufgaben bekommen. Wenn er genausoviele Aufgaben hat, wie ein Angestellter mit 39 Stunden vor, liegt Führungsversagen vor.
Kurzum ist von der Führungskraft zu erwarten, die Aufgaben nicht nur qualitativ sondern auch quantitativ angemessen zu verteilen.

Weil das in der Praxis auch genauso läuft - nicht  :o
Wir machen hier alle dasselbe und jeder hat dieselbe Anzahl von Fällen. Egal ob Beamter oder Angestellter. Gleiches im technischen Bereich. Und auch in jedem Amt und jeder Behörde wo ich je war. Da achtet doch kein Schwein drauf. Davon ab sollten die 41Std nur temporär sein und wurden auch in anderen Bundesländern längst wieder abgeschafft. Komisch ...  irgendwie scheinst du auch ein Verfechter vom Ist-Zustand zu sein oder vielleicht jmd der alles verteidigt damit auch alles direkt nieder gemacht wird.
Und offenbar auch zu wenig Aufgaben, wo du hier so viele Beiträge produzierst ^^
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 04.11.2021 10:03
Weil das in der Praxis auch genauso läuft - nicht  :o
Wir machen hier alle dasselbe und jeder hat dieselbe Anzahl von Fällen. Egal ob Beamter oder Angestellter.

Schließe nicht von dir auf andere oder von deinem Dienstherren auf andere.

Komisch ...  irgendwie scheinst du auch ein Verfechter vom Ist-Zustand zu sein o

Na dazu habe ich doch gerade einen Vorschlag gemacht, wie z.B. euer Ist-Zustand verbessert , bzw. den Arbeitszeitrealitäten gerecht werden kann. Nix mit Ist-Zustand.

der vielleicht jmd der alles verteidigt damit auch alles direkt nieder gemacht wird.
Es geht nicht darum, etwas "nieder zu machen", sondern ständiges Rumgemecker nervt mich. Wenn du dir ein blaues Auto kaufst und nach einem Jahr feststellst, das grün doch schöner wäre kann der Verkäufer auch nichts dafür. Du kanntest die Spielregeln vorher und beschwerst dich nun darüber, wie sie sind.

Und offenbar auch zu wenig Aufgaben, wo du hier so viele Beiträge produzierst ^^

Oha! Gehen dir die Argumente aus, oder warum wirst du persönlich?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: BüroLurchNRW am 04.11.2021 12:11
Weil das in der Praxis auch genauso läuft - nicht  :o
Wir machen hier alle dasselbe und jeder hat dieselbe Anzahl von Fällen. Egal ob Beamter oder Angestellter.

Schließe nicht von dir auf andere oder von deinem Dienstherren auf andere.

Komisch ...  irgendwie scheinst du auch ein Verfechter vom Ist-Zustand zu sein o

Na dazu habe ich doch gerade einen Vorschlag gemacht, wie z.B. euer Ist-Zustand verbessert , bzw. den Arbeitszeitrealitäten gerecht werden kann. Nix mit Ist-Zustand.

der vielleicht jmd der alles verteidigt damit auch alles direkt nieder gemacht wird.
Es geht nicht darum, etwas "nieder zu machen", sondern ständiges Rumgemecker nervt mich. Wenn du dir ein blaues Auto kaufst und nach einem Jahr feststellst, das grün doch schöner wäre kann der Verkäufer auch nichts dafür. Du kanntest die Spielregeln vorher und beschwerst dich nun darüber, wie sie sind.

Und offenbar auch zu wenig Aufgaben, wo du hier so viele Beiträge produzierst ^^

Oha! Gehen dir die Argumente aus, oder warum wirst du persönlich?

Na wenn du das schon "persönlich" nimmst, kann ich dir auch nicht helfen. Aber offenbar hast du ja sehr viel Zeit und dementsprechend offenbar zu wenig Aufgaben. Ich hingegen sagte ja schon, dass ich keine 41 Std brauche um den Job zu machen. Zu tun ist genug, aber ich arbeite einfach nicht so schnarchig langsam wie die meisten Trödlis hier, die ihr Leben bei diesem Dienstherren beginnen und beenden. Wenn die alle mal so zackig arbeiten würden wie am Fließband, dann könnten wir auch die 30 Std Woche einführen.

Und du musst dir das Gemecker ja nicht "anhören" (lesen). Steht dir ja auch frei. Ich muss mir ja auch deine Kommentare gebe. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Und ich sagte, dass es bei ALLEN Dienstherren der Fall war bisher, dass nicht unterschieden wird zwischen Angestellten und Beamten. Die Leute vom Studium sind ja auch kreuz und quer verteilt in verschiedenen Behörden und auch da gibt es solche Unterschiede nicht. Dann ist deine Behörde vielleicht ide Ausnahme-Vorzeige Behörde ;)
Du schließt zudem auch immer von dir auf andere (super allwissend und alles nachschlagen müssen....etc.pp) ;) Wer im Glashaus sitzt.

Mich würde ja wirkllich brennend interessieren auf was für einer Besoldung/Gehalt du sitzt :D

Offenbar bist du ja auch noch nicht müde des weiteren lesens meines "Gejammers" und der Kommentierung, also kann es so schlimm nicht sein oder dir ist einfach unfassbar langweilig (das musst du übrigens auch nciht persönlich nehmen).
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 04.11.2021 12:23
Du solltest nicht von dir auf mich schließen. Wie kommst du ansonsten darauf, dass ich viel Zeit und wenig Aufgaben habe? Möglicherweise arbeite ich gar nicht? Oder zumindest nicht, wenn ich hier poste? Zerbrich dir mal nicht meinen Kopf zum Tagesablauf.

Ansonsten schließe ich auch nicht von mir auf dich. Ich habe lediglich eine - vielleicht etwas naive - Erwartung an Beamte im gD mit einem passenden Studium dazu. Aus meiner Sicht sollte da eine gewisse Problemerkenntnis und vor allem Problemlösungskompetenz vorhanden sein. Dies erwarte ich zumindest, wenn ich auf dem Amt mit meinen Sorgen und Nöten erscheine.

Und weder Alter noch Einkommen machen Argumente weniger oder mehr zutreffend. Auf den Inhalt kommt es an, nicht auf den Sprecher.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 04.11.2021 12:24
@lurch
Also du glaubst also, dass wenn man in deinem Bundesland auf 40h umstellt, dass da die Masse nicht um die Ecke kommt und sagt, dass das aber mit einer Reduktion der Tätigkeiten führen muss?
Soll dann bei euch auch ab 60 wieder 40h gearbeitet werden?

btw: die meisten Länder sind ja inzwischen wieder bei 40h
nur mal so zur Information für dich.
Titel: [BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: One am 04.11.2021 14:04
Und ich dachte, dass Forum verliert nach dem Abgang von Spid an Unterhaltungswert. Hier und in dem korrespondierenden Thread von @BüroLurchNRW werde ich aber gerade eines besseren belehrt...  ;D

Insgesamt ist mal wieder festzustellen, dass es einigen Usern im bedenklichen Maße an Kenntnis und Grundlagenwissen zum Berufsbeamtentum in Deutschland und zu den althergebrachten Grundsätzen fehlt. Sonst würden Beschwerden, dass man auf einen A 12 endbewerteten Dienstposten sitzt und nur nach A 10 besoldet wird, gar nicht erst kommen.

Exkurs zu den hergebrachten Grundsätzen:
Ein Beamter steht in einem Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn. Er wird alimentiert und erhält kein Arbeitsentgelt. Ein Beamter hat sich mit seiner gesamten Kraft dem Dienst zu verschreiben (früher stand im Gesetz "volle Hingabe"), egal wie schwer, wie zeitlich umfangreich, wie umfassend oder anstrengend das ist. Dafür garantiert der Dienstherr lebenslangen amtsangemessene Beschäftigung und Unterhalt, Fürsorge sowie Versorgung.

Jeder Beamte, der sich diese Grundsätze mit allen Folgewirkungen vor Augen führt, dem dürfte klar sein, dass eine Diskussion, ob nun 40h oder 41h die Woche Dienst zu leisten ist, müßig ist. Der Dienstherr entscheidet über eine angemessene Wochenarbeitszeit. Früher war der preußische Beamte immer im Dienst, egal ob Tag oder Nacht, Sommer oder Winter. Der Dienstherr hat ihm nur ab und an eine Dienstzeitunterbrechung genehmigt, so dass er auch mal schlafen und private Dinge erledigen konnte.

Gleiches gilt für die Besoldung als Ausfluss des Alimentationsprinzips. Was eine angemessene Besoldung für ein Amt ist, entscheidet grundsätzlich einseitig der Dienstherr. Es gibt nur ein paar wenige meist aus der Rechtsprechung entwickelte Planken, die es einzuhalten gilt (z.B. Abstandsgebot). D.h. wenn der Dienstherr sagt, man wird für ein Amt mit A 10 besoldet, dann ist das so, egal ob man gerade einen Dienstposten mit Endbewertung A 12 ausübt oder nicht. Die Endbewertung eines Dienstpostens ist organisatorisch gesehen auch nur eine Höchstgrenze. Sie heißt nicht, dass man zwingend A 12 sein muss, um diesen Dienstposten wahrzunehmen.

Warum schreibe ich das?

Zum einen, weil wie eingangs geschrieben, es anscheinend hier eklatante Wissenslücken zu diesen Grundsätzen gibt und zum anderen sich jeder einmal vor Augen führen sollte, was es heißt Beamter zu sein. Ich mag da etwas konservativ und altmodisch sein, aber Beamter ist eine Berufung und kein Beruf. Man wird nicht Beamter um sein persönliches Lebensmodell und/oder seine Work-Life-Balance zu realisieren, auch wenn dies, das weiß ich auch, viele leider so sehen und die Fürsorge des Dienstherrn dahingehend ausnutzen, um sich ein nettes ruhiges Leben zu machen.

Dem Grunde nach gelten die oben beschriebenen Grundsätze aber weiterhin fort, auch wenn mittlerweile durch viele Regelungen in der Praxis aufgeweicht bzw. unterhöhlt. Jeder, der Beamter wird, kennt diese Rahmenbedingungen bzw. sollte diese kennen. Man schließt ja im Privaten auch keine Verträge ab, ohne das Kleingedruckte zu lesen. Von daher kann ich bei vielen Äußerungen von @BüroLurchNRW oder @Massltoff nur mit dem Kopf schütteln.

Wer jedoch die Abschaffung dieser Grundsätze fordert, fordert nicht mehr, als die Abschaffung des Beamtentums an sich. Dies zu Verstehen, bedarf jedoch eines gewissen Verständnisses des Berufsbeamtentums als Ganzes, an dem es hier wohl mangelt. 
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 04.11.2021 14:35
@One
Deine Meinung. Akzeptier ich so.

Ich stimme dir zu, dass du in der Hinsicht altmodisch bist. Was ich hiermit ausdrücklich nicht schlechtreden möchte.
In vielen Dingen bin ich auch altmodisch.

Ich bin mir aller Grundlagen des Beamtentums bewusst. Das Studium macht man ja nicht mal so nebenher.

Aber:
Die Zeit hat sich nun mal drastisch geändert. Vieles was früher war, gibt es heute nicht mehr.

Ich arbeite, um zu leben. Nicht andersrum.
Von einer Berufung würde ich niemals sprechen. Das muss jede Person für sich entscheiden.

Ich kann beim besten Willen aber nicht davon ausgehen, dass hier viele Kommentatoren jung sind. Eher im Ü40/Ü50 Bereich und schon im gewünschten Amt (was sich evtl. auch hingezogen hat mit den Beförderungen).
Diese 'Weiter-so' oder 'Das-war-schon-immer-so'-Haltung kann ich mir anderenfalls einfach nicht erklären. Passt aber natürlich zur Verwaltung wie die Faust auf's Auge.

Letztendlich ist der Beamte genau wie der Angestellte in der Regel gezwungen seine Miete zu zahlen und die Familie zu ernähren.
Ich stimme auch bei der 41h-Woche dem Bürolurch zu. Dies ist schlichtweg unnötig. Die Arbeit ist in allen Ämtern (in denen ich war; mit Ausbildung und Studium 9 verschiedene Behörden) für Angestellte und Beamte die Gleiche. Nicht ein einziger Unterschied festzustellen.

Eine Abschaffung des Beamtentums, das eben Vorteile und Nachteile mit sich bringt, wurde hier nicht gefordert.
Sondern mehr oder weniger eine Anpassung an die heutige Zeit.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 04.11.2021 15:09
Eine Abschaffung des Beamtentums, das eben Vorteile und Nachteile mit sich bringt, wurde hier nicht gefordert.
Sondern mehr oder weniger eine Anpassung an die heutige Zeit.

Dann stellt sich die Frage, was denn eine solche Anpassung wäre. Eine tätigkeitsbezogene Bezahlung gibt es schon, nämlich im Tarifbereich. Das kann und wird es in dieser Form nicht im Beamtentum geben, da man anonsten dem Diensherrn die gewollte Flexibilität nimmt. Hier muss der einzelne so flexibel sein und sich seine Art des Arbeitsverhältnisses aussuchen.

Mit den Stunden gebe ich dir recht. Ich sehe da aber ein Organisationsversagen seitens des Arbeitgebers / Dienstherrn. Wenn ich ein Team von Beschäftigten mit unterschiedlich langen Arbeitzeiten habe, muss ich auch die Arbeit entsprechend verteilen. Was wäre denn mit Teilzeitbeschäftigten? Müssen die auch das volle Pensum schaffen?
Insoweit kann man ja z.B. bei einer Massenverwaltung die Anzahl der laufenden Fälle im Verhältnis zur vorhandenen Gesamtarbeitszeit auf die individuellen Arbeitszeiten aufteilen.

Mögliche Anpassungen haben WDN und ich schon andiskutiert. Was fiele dir noch ein?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: One am 04.11.2021 15:18
Aber:
Die Zeit hat sich nun mal drastisch geändert. Vieles was früher war, gibt es heute nicht mehr.
Zustimmung

Ich arbeite, um zu leben. Nicht andersrum.
Von einer Berufung würde ich niemals sprechen. Das muss jede Person für sich entscheiden.
Das sehe ich anders. Man wird von Wortlaut des Gesetzes her als Beamter ernannt bzw. in ein Amt berufen. Mit dieser Berufung ist man Bestandteil einer der drei Staatsgewalten Exekutive, Legislative oder Judikative. Dies ist keine profane Arbeit oder mit einem Arbeitsverhältnis zu vergleichen, weil daraus völlig unterschiedliche Rechtstellungen und Kompetenzen einhergehen. Um dies zu erkennen, muss man jedoch aus dem kleinen Kästchendenken seines eigenen Dienstpostens und der dort zu erledigenden Aufgaben heraus über den eigenen Tellerrand hinaus das gesamte Konstrukt global betrachten.   

Diese 'Weiter-so' oder 'Das-war-schon-immer-so'-Haltung kann ich mir anderenfalls einfach nicht erklären. Passt aber natürlich zur Verwaltung wie die Faust auf's Auge.
Ich halte ebenfalls nichts von "weiter so". Im Gegenteil. Ich halte viele Dinge im Berufsbeamtentum für extrem reformbedürftig, z.B. das System der Kranken- und Gesundheitsversorgung der Beamten. Ich halte das System der PKV plus Beihilfe schlichtweg nicht mehr zeitgemäß, überbürokratisiert und und auch nicht zwangsläufig als Ausfluss der Fürsorge und Alimentation des Dienstherrn notwendig. Allerdings stelle ich nicht das Beamtentum an sich in Frage.

Ich stimme auch bei der 41h-Woche dem Bürolurch zu. Dies ist schlichtweg unnötig. Die Arbeit ist in allen Ämtern (in denen ich war; mit Ausbildung und Studium 9 verschiedene Behörden) für Angestellte und Beamte die Gleiche. Nicht ein einziger Unterschied festzustellen.
Kurzfassung: Diese wurde eingeführt, um eine rechnerische (nicht faktische) pauschale Stelleinsparung zu generieren und nicht um die Beamten zu ärgern. Zumindest auf Bundesebene war dies so. Alternativen wären eine pauschale Stellenbesetzungssperre oder eine Besoldungsabsenkung gewesen. Da halte ich eine 41h-Woche noch für das geringere Übel. Und vor dem Hintergrund, dass in diesem Thread ja vielfach geschrieben wurde, dass man seine Arbeit angeblich auch in 30h schaffe, scheint ja damit keiner schlechter zu fahren. Im Gegenteil.

Eine Abschaffung des Beamtentums, das eben Vorteile und Nachteile mit sich bringt, wurde hier nicht gefordert.
Sondern mehr oder weniger eine Anpassung an die heutige Zeit.
Die in diesem Thread vorgetragenen Anpassungen an die heutige Zeit, wer auch immer der Ansicht ist, die Deutungshoheit zu haben, woraus eine Anpassungsnotwendigkeit resultiere, wären jedoch nichts anderes, als die Abschaffung des Berufsbeamtentums. Beispiel: Forderung der Besoldung nach übertragenen Tätigkeiten/Dienstposten und nicht nach Amt.

*edit: Eine Anmerkung korrigiert.*
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Onek am 04.11.2021 15:38
Ich finde das alles sehr belustigend wie hier (generell im Forum) miteinander umgegangen wird. Dann muss ich immer an die gute alte Kameradschaftspflicht denken oder sogar ans GG aber diese Gedanken sind ja fast so alt wie die von @one beschriebenen althergebrachten Grundsätze. Es entsteht der Eindruck einige fühlen sich hier besser als andere... Aber macht weiter so ich finde es lustig.


"Jeder hat einen Plan - bis er was auf die Fresse bekommt." Mike Tyson
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 04.11.2021 15:52
@Onek
Ich sehe hier wenig Problematik. Sofern die Diskussion sachlich verläuft - mag sie für manchen noch so nervig sein - ist doch alles in Ordnung.

Anmerkungen wie 'Dann heule leise' oder pure Angeberei und solche Dinge brauch niemand.

Ich vertrete meine Meinung, genau wie die Personen hinter z.B. Organisator, WasDennNun oder One Ihre Meinung vertreten. Und das ist auch gut so.
Auch wenn mir hier und da sämtliche Kenntniss über das Beamtentum abgesprochen wird verstehe ich das jetzt nicht als Beleidigung.
Es ist eher die Haltung und Meinung gegenüber des Ganzen, die uns hier unterscheidet als die Kenntniss über das Beamtentum. Ein Austausch darüber ist vermutlich immer kontrovers. Aber das läuft hier in diesem Thread doch eigentlich noch recht angenehm.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Onek am 04.11.2021 16:10
Finde es auch nicht dramatisch aber trotzdem nicht immer kollegial (bezogen auf das gesamte Forum).
Das Leuten hier nach einer Fragestellung, auch wenn total bescheuert, sämtliche "Beamtenskills" abgesprochen werden finde ich persönlich falsch. Mir sind Leute mit dummen Fragen lieber als welche mit dummen Antworten! Will hier aber niemanden ärgern ist hin und wieder ja auch informativ, bin nun aber schon lange stiller Mitleser und nun musste es aus mir heraus.
Mitteilungsbedürfnis und so.... Schönen Dienstschluss euch
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 04.11.2021 16:12
Es ist eher die Haltung und Meinung gegenüber des Ganzen, die uns hier unterscheidet als die Kenntniss über das Beamtentum. Ein Austausch darüber ist vermutlich immer kontrovers. Aber das läuft hier in diesem Thread doch eigentlich noch recht angenehm.

Dem stimme ich zu. Ich freue mich auch auch immer über andere Ansichten und einen ordentlichen konstruktiven Streit. Oder Diskurs, wie manche sagen...

Schwierig bei so einem komplexen Thema ist, wenn man sich einzelne Punkte herauspickt und diese versucht zu bewerten. Manche dieser einzelnen Punkte erscheinen unlogisch, im Gesamtbild haben sie jedoch wieder Sinn. Insoweit finde ich auch solche einordnenden Beiträge sehr hilfreich:

Man wird von Wortlaut des Gesetzes her als Beamter ernannt bzw. in ein Amt berufen. Mit dieser Berufung ist man Bestandteil einer der drei Staatsgewalten Exekutive, Legislative oder Judikative. Dies ist keine profane Arbeit oder mit einem Arbeitsverhältnis zu vergleichen, weil daraus völlig unterschiedliche Rechtstellungen und Kompetenzen einhergehen. Um dies zu erkennen, muss man jedoch aus dem kleinen Kästchendenken seines eigenen Dienstpostens und der dort zu erledigenden Aufgaben heraus über den eigenen Tellerrand hinaus das gesamte Konstrukt global betrachten.   

Unabhängig davon besteht jedoch wie in jedem System auch im Beamtentum Anpassungsbedarf, denn die Welt dreht sich weiter. Dazu auch meine Anmerkungen zum Laufbahnprinzip.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 04.11.2021 16:58
Eine Abschaffung des Beamtentums, das eben Vorteile und Nachteile mit sich bringt, wurde hier nicht gefordert.
Sondern mehr oder weniger eine Anpassung an die heutige Zeit.
Und die da wären?
40 statt 41h ist schon genannt und in der Mehrheit der Länder umgesetzt.

Tätigkeitsbezogene Besoldung:
Also A13 Tätigkeit A13 Geld ok, aber du wirst es sicher nicht lustig finden, wenn dann der Dienstherr dir A9er Tätigkeiten zuweist, dass du dann A9er Entgelt bekommst, oder? Also dann doch lieber Beförderungen und lebenslange Sicherheit (und beiderseitige Planbarkeit? zu Lasten des Dienstherren) und wer auf einer A12 Stelle sitzt mit A10, der wird auch irgendwann A12 wenn er nicht absolut unfähig ist.

Wahlfreiheit PKV oder GKV zu Beginn der "Karriere":
Wird angegangen, ist in einigen Bundesländer schon da, andere werden folgen...
Pech für die die jetzt schon Beamter sind.
Aber als Angestellter kann man auch nicht einfach zurück wechseln, da müsste sicherlich auch noch was gemacht werden für die Bestandsbeamten.

Also @BüroLurch und Massltoff : Welche Veränderungen fehlen da noch?
(Frage ich als Tarifbeschäftigter)
Bisher habe ich leider nur individuelle Problem (teure PKV) und Unzufriedenheiten bzgl. der Besoldungshöhe gelesen.
letztere auch noch fehlerhaft in der Wahrnehmung, da bezogen auf die Lebenszeit nicht zutreffend.
Dass man als Tarifbeschäftigter z.B. auch einiges vom Netto bezahlen muss, damit man die gleiche "Rente" bekommt wird einfach als muss man ja nicht machen ignoriert.
Das ist Rosinenpickern vom feinsten, bzw. leider Apfel und Birne vergleichen, sehr Schade.


Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 05.11.2021 07:38
Und die da wären?
40 statt 41h ist schon genannt und in der Mehrheit der Länder umgesetzt.

Hier entsprechende Anpassung an die 39h-Woche der Angestellten. Ist zumindest bei uns in BW so, dass die Angestellten hier eine 39h-Woche haben.
Dafür wird ja auch schon gekämpft. Unterschriftensammlungen, Gespräche usw.
Es wird aber sicher noch dauern, wenn es überhaupt so kommt. Das Lebensarbeitszeitkonto wird hier wahrscheinlich eher kommen.

wer auf einer A12 Stelle sitzt mit A10, der wird auch irgendwann A12 wenn er nicht absolut unfähig ist.

Richtig. Hier stört mich ja auch einfach nur das 'irgendwann'.
Wie man hier ja schon mitbekommen hat gibt es einige Behörden, die dieses 'irgendwann' deutlich hinauszögern. Und das stört mich. Das Gesetz gibt ja an, wie befördert werden kann.

Warum habe ich also in der einen Behörde sofort eine Beförderung und in der anderen nicht.
In meiner Behörde ist eben eine Hauslinie da, dass man ein Jahr auf einer höherwertigen Stelle sitzen muss, um befördert zu werden.
Dass man dann tatsächlich befördert wird, steht ja nicht zwingend fest. Ich gehe nur davon aus und setze mich dafür ein, dass das klappt.

Und das war ja auch meine Ausgangsfrage. Die Hauslinie. In einer Behörde so in der anderen so. Beides in meinem Fall Landratsämter.

Im Endeffekt bewirbt man sich ja auf eine Stelle, um auch dieses Gehalt zu bekommen. Die Arbeit sollte einem natürlich auch irgendwie liegen, muss man hier doch recht lange noch damit zurechtkommen.


Wahlfreiheit PKV oder GKV zu Beginn der "Karriere":

Hm ich bin eigentlich recht froh in der PKV zu sein. Auch wenn es oft lästig und nervig ist dem Geld hinterherzurennen.
Wenn irgendwann eine Bürgerversicherung kommt, ist das so. Sofern die Masse hier gerne eine Wahlfreiheit hätte, warum nicht.


Dass man als Tarifbeschäftigter z.B. auch einiges vom Netto bezahlen muss, damit man die gleiche "Rente" bekommt wird einfach als muss man ja nicht machen ignoriert.
Das ist Rosinenpickern vom feinsten, bzw. leider Apfel und Birne vergleichen, sehr Schade.

Da hast du recht. Solange die Pension so bleibt, wie sie aktuell ist, kann ich mich glücklich schätzen. Da das für mich aber erst in 40 Jahren interessant sein wird, bin ich skeptisch. Über den Bestand der Pension wird schon lange diskutiert. Evtl. gibt es die Pension in 20 Jahren in der Form nicht mehr.
Rentensystem für alle. usw.
Aber:
Was bringt mir eine gute Rente, wenn ich mit 68 an irgendetwas sterbe.

Ich schaue auf das hier und jetzt und versuche das Bestmöglichste rauszuholen. Man lebt nur einmal und versucht Familie, Haus, Baum, Hund, Reisen usw. unter einen Hut zu bekommen. Einer Hinterlassenschaft für die Nachkommen wäre ja auch wünschenswert. Netto 500 € mehr macht da schon unfassbar viel aus.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 05.11.2021 08:49
Und die da wären?
40 statt 41h ist schon genannt und in der Mehrheit der Länder umgesetzt.
Hier entsprechende Anpassung an die 39h-Woche der Angestellten. Ist zumindest bei uns in BW so, dass die Angestellten hier eine 39h-Woche haben.
Ach ja: Kommune: BW Land haben die Angestellten 39,45h
Also wäre hier nicht pauschal 39 zu fordern, sondern Angleichung an Amtsgleiche-Angestellten.
(Inkl. Streichung vom AZV Tag für die Beamten)

Zitat
wer auf einer A12 Stelle sitzt mit A10, der wird auch irgendwann A12 wenn er nicht absolut unfähig ist.

Richtig. Hier stört mich ja auch einfach nur das 'irgendwann'.
Wie man hier ja schon mitbekommen hat gibt es einige Behörden, die dieses 'irgendwann' deutlich hinauszögern. Und das stört mich. Das Gesetz gibt ja an, wie befördert werden kann.

Warum habe ich also in der einen Behörde sofort eine Beförderung und in der anderen nicht.
In meiner Behörde ist eben eine Hauslinie da, dass man ein Jahr auf einer höherwertigen Stelle sitzen muss, um befördert zu werden.
Dass man dann tatsächlich befördert wird, steht ja nicht zwingend fest. Ich gehe nur davon aus und setze mich dafür ein, dass das klappt.

Und das war ja auch meine Ausgangsfrage. Die Hauslinie. In einer Behörde so in der anderen so. Beides in meinem Fall Landratsämter.

Im Endeffekt bewirbt man sich ja auf eine Stelle, um auch dieses Gehalt zu bekommen. Die Arbeit sollte einem natürlich auch irgendwie liegen, muss man hier doch recht lange noch damit zurechtkommen.
Nun hier liegt mMn ein kleiner Irrtum vor:
Du erlangst als Beamte lebenslang ein neuen Status und wirst lebenslang danach alimentiert.
Einige Ämter sehen diese Lebenslangen Bedarf, andere nicht und man muss da warten bis ein A12 gegangen ist.
Ist in der Tat ungerecht, aber hat mit dem Beamtenprinzipien ja nichts zu tun, sondern mit der unterschiedlichen Bedarfsberechnung an Ämterstellen.
(oder weil da geizige/verschwenderische Arschkrampen das System manipulieren, sowohl in die für euch positive Richtung als auch negative, aber anderes Thema und keines was mit dem Beamtentum an für sich zu tun hat)

Der Angestellte kann seine EG wieder verlieren, wenn die Arbeit nicht da ist.

Was willst du da also modernisieren?
Das es unterschiedliche Bedarfe bei unterschiedlichen Ämtern gibt?
Starrere Regelungen wie schnell man auf Posten befördert wird?
Das würde dazu führen, dass du auf einen A11 Posten sitzt und dieser erst später zu einem A12 gewandelt wird etc.
Das Problem was der Dienstherr mit Beamten hat, ist das er natürlich bzgl. der Befördung seinen zukünftigen Bedarf im Blick haben muss, denn er kann ja eben nicht (wie bei TBler) degradieren, wenn die Arbeit nicht mehr da ist.

Also da sehe ich von dir jetzt noch keinen Vorschlag, wie man dieses Dilemma lösen kann.
Sondern individuellen Frust oder Freude das man schnell oder langsam befördert wird, wenn man auf einen höher Posten sitzt.
Andere sind gefrustet, weil sie höherwertige Dinge machen, der Posten aber nicht angehoben wird. Auch nicht besser.
Zitat
Wahlfreiheit PKV oder GKV zu Beginn der "Karriere":
Hm ich bin eigentlich recht froh in der PKV zu sein. Auch wenn es oft lästig und nervig ist dem Geld hinterherzurennen.
Dann erkläre mal BüroLurch was er "falsch" gemacht hat.
Zitat
Dass man als Tarifbeschäftigter z.B. auch einiges vom Netto bezahlen muss, damit man die gleiche "Rente" bekommt wird einfach als muss man ja nicht machen ignoriert.
Das ist Rosinenpickern vom feinsten, bzw. leider Apfel und Birne vergleichen, sehr Schade.
Da hast du recht. Solange die Pension so bleibt, wie sie aktuell ist, kann ich mich glücklich schätzen. Da das für mich aber erst in 40 Jahren interessant sein wird, bin ich skeptisch. Über den Bestand der Pension wird schon lange diskutiert. Evtl. gibt es die Pension in 20 Jahren in der Form nicht mehr.
Rentensystem für alle. usw.
Aber:
Was bringt mir eine gute Rente, wenn ich mit 68 an irgendetwas sterbe.
Stimmt was bringt dir eine Beförderung wenn du 1 Jahr später stirbst?
Zitat
Ich schaue auf das hier und jetzt und versuche das Bestmöglichste rauszuholen. Man lebt nur einmal und versucht Familie, Haus, Baum, Hund, Reisen usw. unter einen Hut zu bekommen. Einer Hinterlassenschaft für die Nachkommen wäre ja auch wünschenswert. Netto 500 € mehr macht da schon unfassbar viel aus.
Was nützen mir 500 Netto mehr, wenn ich übermorgen nur noch die Hälfte Verdiene als TBler, oder in Kurzarbeit bin oder ... (Anaolog zu deiner Argumentation mit 68 zu sterben.)

Sondern mehr oder weniger eine Anpassung an die heutige Zeit.
Also bleibt als einzige notwendige Anpassung an die heutige Zeit:
* Gleiche Arbeitszeit für alle die im gleichen Amt arbeiten.
(Bei mir wäre das statt 40h  dann nur noch 39 h und 48 min)
Ergänzende Forderung von mir:
* Abschaffung AZV für Beamte (Also hat ja eigentlich der Beamte bei uns "umgerechnet" eine 39 58 min Woche  8))



Diskussionsfähig:
* Besoldung sofort nach aktuelle Stellenbeschreibung (dann natürlich mit der Kröte wieder degradiert werden zu können)
* GKV für alle Beamte und nur PKV Wahlfreiheit ab A13 (bzw. ab entsprechender Grundbesoldung, so wie bei Angestellte)
Ketzerisch:
* Reduktion der Besoldung nach 42 Tage Krankheitstage?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: 2strong am 05.11.2021 09:17
Natürlich ist der Workload der 41h-Woche für das Gros der Beschäftigten problemlos auch in 39h zu schaffen. Daran hängt die Entscheidung aber doch nicht. Die Arbeitszeit ist ein wesentlicher Bemessungsfaktor bei der Berechnung von Personalbedarfen - und in kritischer Dimension natürlich nicht bei der Gemeinde Kleinkleckersdorf, sondern in den Landeshaushalten, deren Verwalter über die Bestimmung der Arbeitszeit der meisten Beamten mitbefinden.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 05.11.2021 09:45
Also wäre hier nicht pauschal 39 zu fordern, sondern Angleichung an Amtsgleiche-Angestellten.
(Inkl. Streichung vom AZV Tag für die Beamten)

Nehm ich!
Dein Vergleich hinkt.
Grobe Rechnung:

1 AZV Tag gegen (in meinem Fall) 2 Stunden weniger pro Woche. 8 Stunden pro Monat.
96 Stunden im Jahr.

1 AZV Tag gegen (in deinem Fall) 1,55 h weniger pro Woche. 6,2 Stunden pro Monat.
74,4 Stunden im Jahr.

Was soll ich da bitte mit dem mickrigen AZV Tag???

(Also hat ja eigentlich der Beamte bei uns "umgerechnet" eine 39 58 min Woche  8))

Falsch
41 * 4 * 12= 1.968 Stunden im Jahr
- 1 AZV Tag
1.959,80 Stunden im Jahr / 12 / 4 = 40,83h Woche
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: BüroLurchNRW am 05.11.2021 10:13
@lurch
Also du glaubst also, dass wenn man in deinem Bundesland auf 40h umstellt, dass da die Masse nicht um die Ecke kommt und sagt, dass das aber mit einer Reduktion der Tätigkeiten führen muss?
Soll dann bei euch auch ab 60 wieder 40h gearbeitet werden?

btw: die meisten Länder sind ja inzwischen wieder bei 40h
nur mal so zur Information für dich.

Genau das sage ich doch die ganze Zeit, dass diemeisten Länder es längst zurückgedrecht haben!!! Nur NRW,Schl-Hol und BaWü nicht! 3 Länder nur noch- das sagt doch schon alles.
Wieso sollen Beamte überhaupt mehr arbeiten als der Rest? Sehe da einfach keinen Sinn drin und es sollte vorübergehend erhöht werden um Arbeitsspitzen aufzufangen, es war nie die Rede davon es dauerhaft so zu belassen.... Daher bedarf es m.E. auch keinerlei Begründung oder sonst was dies wieder rückgängig zu machen.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: BüroLurchNRW am 05.11.2021 10:21
"Ich schaue auf das hier und jetzt und versuche das Bestmöglichste rauszuholen. Man lebt nur einmal und versucht Familie, Haus, Baum, Hund, Reisen usw. unter einen Hut zu bekommen. Einer Hinterlassenschaft für die Nachkommen wäre ja auch wünschenswert. Netto 500 € mehr macht da schon unfassbar viel aus."Zitat von: Massltoff am 04.11.2021 14:35

-> genau meine Meinung! Ich lebe jetzt und im Alter bin ich krank, klapprig, nicht mehr sooo fit, da braucht man einfach nicht mehr so viel Kohle. Und die Pension in 35 Jahren wird nicht mehr so sein wie heute. Heute ist sie ja auch schon geringer als noch vor 15 Jahren!

@WasDennNun: Wer bitte musss als Angestellter im öD in Kurzarbeit?? Oder wird auf und abgestuft. Habe ich hier in der Praxis noch nie erlebt. Ebenso wird man auch nur gekündigt wenn man den goldenen Löffel klaut (als Beamter fliegt man dann ebenso und hat KEINE Ansprüche mehr und kann Hartz4 beantragen).

Und die Nicht-Reduzierung mit Personalpolitik zu begründen ist lächerlich. Zumal heutzutage in sehr vielen Behörden der Anteil der Beamten eh sehr gering ist im Verhältnis zu den Angestellten.


Also bleibt als einzige notwendige Anpassung an die heutige Zeit:
* Gleiche Arbeitszeit für alle die im gleichen Amt arbeiten.

Ergänzende Forderung von mir:
* Abschaffung AZV für Beamte -> welche Beamten haben denn AZV???

Diskussionsfähig:
* Besoldung sofort nach aktuelle Stellenbeschreibung (dann natürlich mit der Kröte wieder degradiert werden zu können) -> defintiv JA , doer zumindest nach 6 Monaten, so wie es der Gesetzgeber ja eigentlich vorgesehen hat und was bei Städten auch durchaus üblich ist.
* GKV für alle Beamte und nur PKV Wahlfreiheit ab A13 (bzw. ab entsprechender Grundbesoldung, so wie bei Angestellte)  -> ab entsprechender Besoldung!

Ketzerisch:
* Reduktion der Besoldung nach 42 Tage Krankheitstage?  -> warum nicht- gleiches Recht für alle, wenn man dann Krankengeld bekommt. Da würden so manche beamte auch plötzlich viel weniger krank sein

* Keine Unterschiede mehr in der Arbeitszeit zwischen Land und Kommune
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: BüroLurchNRW am 05.11.2021 10:28
Du solltest nicht von dir auf mich schließen. Wie kommst du ansonsten darauf, dass ich viel Zeit und wenig Aufgaben habe? Möglicherweise arbeite ich gar nicht? Oder zumindest nicht, wenn ich hier poste? Zerbrich dir mal nicht meinen Kopf zum Tagesablauf.

Ansonsten schließe ich auch nicht von mir auf dich. Ich habe lediglich eine - vielleicht etwas naive - Erwartung an Beamte im gD mit einem passenden Studium dazu. Aus meiner Sicht sollte da eine gewisse Problemerkenntnis und vor allem Problemlösungskompetenz vorhanden sein. Dies erwarte ich zumindest, wenn ich auf dem Amt mit meinen Sorgen und Nöten erscheine.

Und weder Alter noch Einkommen machen Argumente weniger oder mehr zutreffend. Auf den Inhalt kommt es an, nicht auf den Sprecher.

Reines Interesse, kein Kopfzerbrechen ;) Und es macht schon etwas aus wer etwas sagt und in welcher Position dieser ist. Jmd mit A6 kann sicher eher beurteilen wie es ist jeden Euro umzudrehen als jemand mit A14. Zumal jemand mit  A14 und dem entsprechneden Amt sicher auch andere Erwartungen hegt an sein Umfeld, Kollegen, Untergebene etc pp. . . Und ja, vielleicht bist du ja schon in Rente/Pension und hast deshalb viel Zeit. Solltest du aber arbeiten kannst du definitiv nicht so viele Pausen haben um hier so viel zu schreiben. Deine Posts kommen ja nicht nach Feierabend sondern tagsüber.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Tagelöhner am 05.11.2021 10:29
Ich sehe hier eher mal wieder ein Vertreter der "Ich krieg den Hals nicht voll genug"-Beamtenschaft.

Ein gutes Beispiel ist auch der Neid so mancher Beamter in BW auf die Jahressonderzahlung von Angestellten. Dass diese Sonderzahlung (Weihnachtsgeld oder wie immer man es sonst nennen will) in BW für Beamte aber vor vielen vielen Jahren bewusst abgeschafft wurde, um die monatliche Besoldung entsprechend zu erhöhen, was ja zweifellos von Vorteil ist, will zunehmend keiner mehr hören. Insofern ist an der spöttischen Aussage..."Geh doch Heulen" halt doch ein Funken Wahrheit dran.

Das Dienst- und Treueverhältnis mit allen Vorteilen wird sehr gerne zur Selbstverständlichkeit und nicht mehr/kaum mehr wertgeschätzt, die damit verbundenen Pflichten, welche in der Praxis bei nur wenigen Beamten tatsächlich abgerufen bzw. abverlangt werden und die zu ein paar Nachteilen führen, werden überdramatisiert. Und dabei wird dann gerne gänzlich noch der Blick für die Nachteile des alternativen Angestelltenverhältnisses ausgeblendet.

Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 05.11.2021 11:30
Reines Interesse, kein Kopfzerbrechen ;) Und es macht schon etwas aus wer etwas sagt und in welcher Position dieser ist. Jmd mit A6 kann sicher eher beurteilen wie es ist jeden Euro umzudrehen als jemand mit A14. Zumal jemand mit  A14 und dem entsprechneden Amt sicher auch andere Erwartungen hegt an sein Umfeld, Kollegen, Untergebene etc pp. . . Und ja, vielleicht bist du ja schon in Rente/Pension und hast deshalb viel Zeit. Solltest du aber arbeiten kannst du definitiv nicht so viele Pausen haben um hier so viel zu schreiben. Deine Posts kommen ja nicht nach Feierabend sondern tagsüber.

Gerne diskutiere ich hier auf Sachebene mit dir weiter, wie meine private Situation aussieht bleibt privat.
Und meine Ansprüche insbesondere an Staatsdiener ist unabhängig von meinem Einkommen / beruflichem Status.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 05.11.2021 11:31
Ich sehe hier eher mal wieder ein Vertreter der "Ich krieg den Hals nicht voll genug"-Beamtenschaft.

Das würde ich gar nicht mal unbedingt an dem beruflichen Status festmachen ;)
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Tagelöhner am 05.11.2021 11:45
Ich leider inzwischen schon. Es gibt im Beamtenverhältnis natürlich auch viele rechtschaffene und redliche Überzeugungstäter, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die mit dem Status verbundenen Privilegien vor allem auch anziehend auf einen Personenkreis wirken, der lediglich aus reinem Eigennutz und weniger aus höheren Beweggründen wie z.B. dem viel zitierten Gemeinwohl agiert. Die Vorteile für das Individuum werden dann schädigend für Dienstherr/Steuerzahler maximal ausgenutzt (Stichwort Frühpensionierung, volle Alimentation im Krankheitsfall, Unkündbarkeit trotz unterirdischer Leistung...).

Zumindest deckt sich das mit meinen gemachten Erfahrungen, dass die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bei einigen Zeitgenossen nicht gerade die positiven Charaktermerkmale hervorkehrt, sondern es vielmehr anschließend ganz schnell bergab geht.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 05.11.2021 12:31
Ich leider inzwischen schon. Es gibt im Beamtenverhältnis natürlich auch viele rechtschaffene und redliche Überzeugungstäter, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die mit dem Status verbundenen Privilegien vor allem auch anziehend auf einen Personenkreis wirken, der lediglich aus reinem Eigennutz und weniger aus höheren Beweggründen wie z.B. dem viel zitierten Gemeinwohl agiert. Die Vorteile für das Individuum werden dann schädigend für Dienstherr/Steuerzahler maximal ausgenutzt (Stichwort Frühpensionierung, volle Alimentation im Krankheitsfall, Unkündbarkeit trotz unterirdischer Leistung...).

Zumindest deckt sich das mit meinen gemachten Erfahrungen, dass die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bei einigen Zeitgenossen nicht gerade die positiven Charaktermerkmale hervorkehrt, sondern es vielmehr anschließend ganz schnell bergab geht.

Ich habe das auch eher auf die beiden Poster bezogen. Ausnutzenwollen des Status sehe ich eher nicht, vielmehr Unmut über die Situation.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 05.11.2021 12:46
Also wäre hier nicht pauschal 39 zu fordern, sondern Angleichung an Amtsgleiche-Angestellten.
(Inkl. Streichung vom AZV Tag für die Beamten)

Nehm ich!
Dein Vergleich hinkt.
Grobe Rechnung:

1 AZV Tag gegen (in meinem Fall) 2 Stunden weniger pro Woche. 8 Stunden pro Monat.
96 Stunden im Jahr.

1 AZV Tag gegen (in deinem Fall) 1,55 h weniger pro Woche. 6,2 Stunden pro Monat.
74,4 Stunden im Jahr.

Was soll ich da bitte mit dem mickrigen AZV Tag???

(Also hat ja eigentlich der Beamte bei uns "umgerechnet" eine 39 58 min Woche  8))

Falsch
41 * 4 * 12= 1.968 Stunden im Jahr
- 1 AZV Tag
1.959,80 Stunden im Jahr / 12 / 4 = 40,83h Woche
Du hast meine Worte nicht richtig gelesen:
Bei uns sind der AZV Tag 2 Minuten pro Arbeitstag!! Und bestimmt auch bei DIR! 8h /220 Arbeitstage!

Daher der Kommentar statt 40h Woche hat bei uns der Beamte eigentlich (durch den AZV Tag) nur eine 39:58 Woche (anstelle der offiziellen 40h Woche) und der Tarifler eine 39:48 Woche.

und es war kein Vergleich, sondern es war die Aussage, dass man halt beides Angleichen sollte.

Also Beamter und Angestellter sollen gleiche Stundenzahlen und gleiche frei Tage haben.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 05.11.2021 13:07
"Ich schaue auf das hier und jetzt und versuche das Bestmöglichste rauszuholen. Man lebt nur einmal und versucht Familie, Haus, Baum, Hund, Reisen usw. unter einen Hut zu bekommen. Einer Hinterlassenschaft für die Nachkommen wäre ja auch wünschenswert. Netto 500 € mehr macht da schon unfassbar viel aus."Zitat von: Massltoff am 04.11.2021 14:35

-> genau meine Meinung! Ich lebe jetzt und im Alter bin ich krank, klapprig, nicht mehr sooo fit, da braucht man einfach nicht mehr so viel Kohle. Und die Pension in 35 Jahren wird nicht mehr so sein wie heute. Heute ist sie ja auch schon geringer als noch vor 15 Jahren!
Und die Rente wird noch geringer sein. Also was ist das für ein Argument.
ja Richtig: Frau und Kinder, diese zusätzliche Zahlungen haben wir noch gar nicht betrachtet.
BTW: zukünftig wird es für das 3. Kind locker 500-700 Brutto mehr geben müssen, so das BVerG und das ist Gut so, wenn man das Alimenationsprinzip befürwortet.


Zitat
@WasDennNun: Wer bitte musss als Angestellter im öD in Kurzarbeit?? Oder wird auf und abgestuft. Habe ich hier in der Praxis noch nie erlebt. Ebenso wird man auch nur gekündigt wenn man den goldenen Löffel klaut (als Beamter fliegt man dann ebenso und hat KEINE Ansprüche mehr und kann Hartz4 beantragen).
Betriebsbedingte Kündigungen habe ich schon mehrfach gesehen.
Nicht in der Kern-Verwaltung, da hast du Recht.
Herabgruppierung auch / wg. Ämterverlegung und man die alternative runter oder weiterer Weg vorgelegt bekommen hat. Aber wenn man in einer Kommun und nicht in einem Land oder beim Bund sitzt, dann ist man da sicherlich sicherer.
Und nicht durchgeführte Höhergruppierungen sind auch existent.
Aber genauso habe ich es noch nicht erlebt, dass jemand mit A10 auf einem A11er Posten länger als 3 Jahre auf die Beförderung warten musste. (Und A12 auf A13 waren es allerdings durchaus ~13Jahre max)
Zitat
Und die Nicht-Reduzierung mit Personalpolitik zu begründen ist lächerlich.
Ist es auch. Ich bin voll bei dir, einfach reduzieren und alle mache weiter wie bisher würde klappen.
Zitat
Also bleibt als einzige notwendige Anpassung an die heutige Zeit:
* Gleiche Arbeitszeit für alle die im gleichen Amt arbeiten.

Ergänzende Forderung von mir:
* Abschaffung AZV für Beamte -> welche Beamten haben denn AZV???
Die meinigen zumindest, keine Ahnung welche noch.
Als ich Jung und mein erste Zeit als TBler beim öD war, hatte ich auch noch 2 AZV Tage, aber die wurden uns TBler schon länger geklaut.
Was ich auch ok finde.
Zitat
Diskussionsfähig:
* Besoldung sofort nach aktuelle Stellenbeschreibung (dann natürlich mit der Kröte wieder degradiert werden zu können) -> defintiv JA , doer zumindest nach 6 Monaten, so wie es der Gesetzgeber ja eigentlich vorgesehen hat und was bei Städten auch durchaus üblich ist.
Ist natürlich dickes Brett, wenn dann die Degradierung kommt.
Zitat
* GKV für alle Beamte und nur PKV Wahlfreiheit ab A13 (bzw. ab entsprechender Grundbesoldung, so wie bei Angestellte)  -> ab entsprechender Besoldung!
Ne Grundbesoldung, da die Alimenationsanteile für Kind und Kegel zu sehr im Laufe der Zeit schwanken, denn hier wird der Besodungsgeber demnächst ordentlich drauflegen müssen, wg. BVerG!
Zitat
Ketzerisch:
* Reduktion der Besoldung nach 42 Tage Krankheitstage?  -> warum nicht- gleiches Recht für alle, wenn man dann Krankengeld bekommt. Da würden so manche beamte auch plötzlich viel weniger krank sein
Eben.
Zitat
* Keine Unterschiede mehr in der Arbeitszeit zwischen Land und Kommune
innerhalb des jeweiligen Bundeslandes meinst du, richtig?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 05.11.2021 13:17
Ich leider inzwischen schon. Es gibt im Beamtenverhältnis natürlich auch viele rechtschaffene und redliche Überzeugungstäter, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die mit dem Status verbundenen Privilegien vor allem auch anziehend auf einen Personenkreis wirken, der lediglich aus reinem Eigennutz und weniger aus höheren Beweggründen wie z.B. dem viel zitierten Gemeinwohl agiert. Die Vorteile für das Individuum werden dann schädigend für Dienstherr/Steuerzahler maximal ausgenutzt (Stichwort Frühpensionierung, volle Alimentation im Krankheitsfall, Unkündbarkeit trotz unterirdischer Leistung...).
Ja, da gebe ich dir durchaus Recht. Es ist leider festzustellen, dass die charakterliche Eignung für das Beamten sein immer weniger existiert.
Also das Selbstverständnis bzgl. des besonderen Dienst und Treu Verhältnis und die damit verbundene Berufung.
Trauriger Weise auch beim Dienstherren (sonst hätte er ja schon längst die Arbeitszeit angeglichen).

Man trifft immer mehr Beamte, die sich wie Angestellte empfinden und sich da 1:1 mit vergleichen. Allerdings leider (so ist Mensch nun mal) immer nur das schwarze sehend.

Ich persönlich hatte und haben definitiv nicht diese charakterliche Eignung und deswegen kam es für mich nie in Frage Beamter zu werden, da ich meine Freiheiten zu sehr liebe und auch in meinem Berufsleben nutzen konnte.
Mich ein Leben lang für einen Dienstherren zu verpflichten war bei mir nicht drin.
Meine absolute Loyalität für meinen aktuellen Brötchengeber ist eben nur die Zeit des AVs gegeben.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Bastel am 05.11.2021 13:29
Dem Staat fehlt auch die charakterliche Eignung... Wie erklärt man sonst die verfassungswidrige Besoldung und das brechen von Versprechen (war die 41h Woche nicht nur temporär angedacht?). Ich bin gespannt, wann die Korruption auch hier wieder Einzug hält...
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 05.11.2021 13:50
Du hast meine Worte nicht richtig gelesen:
Bei uns sind der AZV Tag 2 Minuten pro Arbeitstag!! Und bestimmt auch bei DIR! 8h /220 Arbeitstage!

Daher der Kommentar statt 40h Woche hat bei uns der Beamte eigentlich (durch den AZV Tag) nur eine 39:58 Woche (anstelle der offiziellen 40h Woche) und der Tarifler eine 39:48 Woche.

und es war kein Vergleich, sondern es war die Aussage, dass man halt beides Angleichen sollte.

Also Beamter und Angestellter sollen gleiche Stundenzahlen und gleiche frei Tage haben.

Da komm ich jetzt durcheinander...
Also BW Arbeitszeit Beamte 41h
Angestellte Landkreis 39h

Beamte haben hier einen Tag AZV also 8h12min
Entspricht meiner o.g. Rechnung

Welche Regelungen gelten denn bei dir?

Deinem letzten Satz möchte ich hier natürlich ausdrücklich zustimmen.
Einfach 39h Woche für alle und gut ist.

Im Rahmen der Diskussionen um Work-Life-Balance und Produktivität durch Mitarbeitermotivation kann man natülich gerne auch die 4-Tage-Woche in Angriff nehmen  :D
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 05.11.2021 14:21
Ich leider inzwischen schon. Es gibt im Beamtenverhältnis natürlich auch viele rechtschaffene und redliche Überzeugungstäter, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die mit dem Status verbundenen Privilegien vor allem auch anziehend auf einen Personenkreis wirken, der lediglich aus reinem Eigennutz und weniger aus höheren Beweggründen wie z.B. dem viel zitierten Gemeinwohl agiert. Die Vorteile für das Individuum werden dann schädigend für Dienstherr/Steuerzahler maximal ausgenutzt (Stichwort Frühpensionierung, volle Alimentation im Krankheitsfall, Unkündbarkeit trotz unterirdischer Leistung...).
Ja, da gebe ich dir durchaus Recht. Es ist leider festzustellen, dass die charakterliche Eignung für das Beamten sein immer weniger existiert.


Da bin ich ganz anderer Meinung.
Die charakterliche Eignung des Beamten lässt sich ja wohl nicht absprechen, weil man über Gehalt und Arbeitszeit diskutiert. Das wäre höchstens der Fall, wenn ich dadurch meine Arbeit nicht oder nur unzureichend machen würde.
Charakterliche Eignung eines Beamten entspringt eher seinem Verhalten, weshalb zB Führungszeugnisse verlangt werden. Strafrechtliche Verfahren, Diskriminierung anderer Personen, spezielle politische Aktivitäten, Table-Dance, usw.
Hierzu gab es schon Verfahren gegen Beamte. Und das ist ja auch gut so. Soll nun mal nicht jeder Vollhonk Beamter werden.

Aber doch nicht, weil man über die Verzögerung bei der Beförderung (ACHTUNG: Nicht die Beförderungsregelung mit Jahressperre nach letzter Beförderung sondern die Verzögerung bei tatsächlich möglicher Beförderung) enttäuscht ist?!

Und das Gemeinwohl??
Steht es dem Gemeinwohl etwa entgegen, wenn ein Beamter entsprechend dem Gesetz und seiner Möglichkeiten befördert wird??
Wer kann da bitte was dagegen haben.

Wer seinen Dienst nicht angemessen ausführt und sich -tschuldigung- dumm verhält (vor allem anderen Menschen oder sogar Kunden gegenüber), hat im Beamtenverhältnis nichts verloren.
Diese Personen loszuwerden ist aber genauso leicht wie das Anheben der eurasischen Kontinentalplatte.
Das ist bei Angestellten im öD ganz genauso. Sofern es einen unbefristeten Vertrag gibt.
Erleben wir im Amt bei uns grade hautnah.

Ich nehme meinen Dienst sehr ernst.
Aber der Dienstherr hat eben eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren.
Da kann man ja zumindest diskutieren ;)
Und bei Beförderung nach gesetzlicher Grundlage würde es diese Diskussionen doch gar nicht erst geben.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 05.11.2021 15:45
Welche Regelungen gelten denn bei dir?
Aktuell Land Niedersachsen
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 05.11.2021 15:58
Da bin ich ganz anderer Meinung.
Die charakterliche Eignung des Beamten lässt sich ja wohl nicht absprechen, weil man über Gehalt und Arbeitszeit diskutiert. Das wäre höchstens der Fall, wenn ich dadurch meine Arbeit nicht oder nur unzureichend machen würde.
Hat das jemand getan?

Ich stelle nur fest dass die innere Einstellung zum Beamten sein sich arg verschoben hat zu der eines Angestellten.

Zitat
Charakterliche Eignung eines Beamten entspringt eher seinem Verhalten, weshalb zB Führungszeugnisse verlangt werden. Strafrechtliche Verfahren, Diskriminierung anderer Personen, spezielle politische Aktivitäten, Table-Dance, usw.
Hierzu gab es schon Verfahren gegen Beamte. Und das ist ja auch gut so. Soll nun mal nicht jeder Vollhonk Beamter werden.
Diese charakterliche Eignungen muss auch ein Angestellter in einer (Landes)behörde mitbringen, da gibt es kein Unterschied zu dem Beamten.

Zitat
Aber doch nicht, weil man über die Verzögerung bei der Beförderung (ACHTUNG: Nicht die Beförderungsregelung mit Jahressperre nach letzter Beförderung sondern die Verzögerung bei tatsächlich möglicher Beförderung) enttäuscht ist?!
Natürlich nicht, man darf sogar gegen den Dienstherrenklagen und verliert dadurch nicht seine charakterliche Eignung, dass hat aber auch keiner behauptet.

Zitat
Und das Gemeinwohl??
Steht es dem Gemeinwohl etwa entgegen, wenn ein Beamter entsprechend dem Gesetz und seiner Möglichkeiten befördert wird??
Wer kann da bitte was dagegen haben.
Kommt drauf an. Wenn es langfristigen Personalplanungen entgegensteht. Wenn die Personen "nicht" dran sind, weil ihre Rückennummer noch zu niedrig.

Zitat
Wer seinen Dienst nicht angemessen ausführt und sich -tschuldigung- dumm verhält (vor allem anderen Menschen oder sogar Kunden gegenüber), hat im Beamtenverhältnis nichts verloren.
Diese Personen loszuwerden ist aber genauso leicht wie das Anheben der eurasischen Kontinentalplatte.
Richtig
Zitat
Das ist bei Angestellten im öD ganz genauso. Sofern es einen unbefristeten Vertrag gibt.
Erleben wir im Amt bei uns grade hautnah.
Falsch, da kann es sich dann nur um minderwertige Personaler handeln, die das nicht hinbekommen.

Zitat
Ich nehme meinen Dienst sehr ernst.
Aber der Dienstherr hat eben eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren.
Da kann man ja zumindest diskutieren ;)
Nun das macht leider dein Dienstherr mitnichten, siehe BVerG Urteile, aber andere Baustelle.
Zitat
Und bei Beförderung nach gesetzlicher Grundlage würde es diese Diskussionen doch gar nicht erst geben.
Wie du oben ausführst, wird doch nach gesetzlicher Grundlage befördert.
Nur das es halt mehrere Faktoren gibt, die man erfüllen muss um befördert zu werden.
Einer ist: entsprechende höherwertige Stelle "gewinnen"
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 08:36
Dem Staat fehlt auch die charakterliche Eignung... Wie erklärt man sonst die verfassungswidrige Besoldung und das brechen von Versprechen (war die 41h Woche nicht nur temporär angedacht?). Ich bin gespannt, wann die Korruption auch hier wieder Einzug hält...

 8)
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 08:37
Du hast meine Worte nicht richtig gelesen:
Bei uns sind der AZV Tag 2 Minuten pro Arbeitstag!! Und bestimmt auch bei DIR! 8h /220 Arbeitstage!

Daher der Kommentar statt 40h Woche hat bei uns der Beamte eigentlich (durch den AZV Tag) nur eine 39:58 Woche (anstelle der offiziellen 40h Woche) und der Tarifler eine 39:48 Woche.

und es war kein Vergleich, sondern es war die Aussage, dass man halt beides Angleichen sollte.

Also Beamter und Angestellter sollen gleiche Stundenzahlen und gleiche frei Tage haben.

Da komm ich jetzt durcheinander...
Also BW Arbeitszeit Beamte 41h
Angestellte Landkreis 39h

Beamte haben hier einen Tag AZV also 8h12min
Entspricht meiner o.g. Rechnung
 ist.

Im Rahmen der Diskussionen um Work-Life-Balance und Produktivität durch Mitarbeitermotivation kann man natülich gerne auch die 4-Tage-Woche in Angriff nehmen  :D

Also AZV habe ich tatsächlich noch nie von gehört und gibt es hier auch nicht. Musste ich googlen :D
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: semper fi am 08.11.2021 09:09
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.

Hallo Massltoff, also wenn das stimmt was du schreibst, dann sag mir bitte mal deinen Dienstherren, ich wechsle gern sofort zu dem. Ich bin Landesbeamter auf A12er Dienstposten, 33 Jahre alt und immer noch im Eingangsamt A9. Insoweit würde ich ohne Ende feiern und jubeln, wenn mir in Aussicht gestellt werden würde, dass ich innerhalb von 2 Jahren in die A12 steigen würde. Gut mir persönlich würde schon einmal eine erste Beförderung reichen aber so wie bei dir wäre schon ein Traum. Bin in Thüringen, aufgrund der jährlichen Beförderungsquoten von gerade mal 5% findet eine Beförderung rechnerisch hier alle 20 Jahre statt. Bei einigen Kollegen kann ich das leider nur bestätigen, bei mir werden es aller Voraussicht nach "nur" 12 Jahre sein bis zur A10. Insoweit, bitte schreib mir deinen Dienstherren, ich wechsle sofort, ich kündige zur Not auch hier, weil das echt wahnsinnig gut ist. Ich gratuliere dir zu diesem Dienstherren.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: 2strong am 08.11.2021 09:11
Sind das tatsächlich die Verhältnisse im thüringischen Landesdienst? Wenn Du nicht ortsgebunden bist, würde ich unter diesen Voraussetzungen wirklich nicht bleiben.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 09:23
Hallo Massltoff, also wenn das stimmt was du schreibst, dann sag mir bitte mal deinen Dienstherren, ich wechsle gern sofort zu dem. Ich bin Landesbeamter auf A12er Dienstposten, 33 Jahre alt und immer noch im Eingangsamt A9. Insoweit würde ich ohne Ende feiern und jubeln, wenn mir in Aussicht gestellt werden würde, dass ich innerhalb von 2 Jahren in die A12 steigen würde. Gut mir persönlich würde schon einmal eine erste Beförderung reichen aber so wie bei dir wäre schon ein Traum. Bin in Thüringen, aufgrund der jährlichen Beförderungsquoten von gerade mal 5% findet eine Beförderung rechnerisch hier alle 20 Jahre statt. Bei einigen Kollegen kann ich das leider nur bestätigen, bei mir werden es aller Voraussicht nach "nur" 12 Jahre sein bis zur A10. Insoweit, bitte schreib mir deinen Dienstherren, ich wechsle sofort, ich kündige zur Not auch hier, weil das echt wahnsinnig gut ist. Ich gratuliere dir zu diesem Dienstherren.

Oha!
Da würde ich aber schon langsam daran zweifeln, ob der Dienstherr hier seiner Fürsorgepflicht noch angemessen nachkommt.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 09:58
Sind das tatsächlich die Verhältnisse im thüringischen Landesdienst? Wenn Du nicht ortsgebunden bist, würde ich unter diesen Voraussetzungen wirklich nicht bleiben.
Scheint Kommune zu sein.
In den 5 Landesdiensten, die ich kenne ist kein A9er gD, der auf eine 10er oder höhere Stelle sitzt länger als 4 Jahre ohne Beförderung, wenn er nicht so grottig in den Beurteilungen ist, dass die neuen ihn immer überholen.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: 2strong am 08.11.2021 11:42
Auf allen Ebenen habe ich durchaus schon längere Stand Zeiten als nur vier Jahre auch bis A 10 beobachtet (Polizei und Justiz sind so Fälle), aber zwölf Jahre bis zum ersten Beförderungsamt sind echt unterirdisch.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 12:08
Auf allen Ebenen habe ich durchaus schon längere Stand Zeiten als nur vier Jahre auch bis A 10 beobachtet (Polizei und Justiz sind so Fälle), aber zwölf Jahre bis zum ersten Beförderungsamt sind echt unterirdisch.

Sind das Standzeiten, die als solche definiert sind, oder fehlende Beförderungswertigkeiten?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: 2strong am 08.11.2021 12:58
Ich weiß gar nicht, ob es da eine einheitliche Definition gibt. Ganz sicher sind es zumindest teilweise auch schlicht fehlende Beförderungsmöglichkeiten und nicht nur personalpolitisch gesetzte Mindestverweildauern.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 13:15
Wie gesagt, habe ich da öfters beobachtet, dass jüngere an einige Langläufern vorbeigezogen sind, weil die Beurteilungen eben grottig waren oder diese Personen eben nicht genehm waren.
(Ob zu Recht oder nicht kann ich nicht beurteilen)
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 13:31
Ich weiß gar nicht, ob es da eine einheitliche Definition gibt. Ganz sicher sind es zumindest teilweise auch schlicht fehlende Beförderungsmöglichkeiten und nicht nur personalpolitisch gesetzte Mindestverweildauern.

okay, danke für die Info. Wenn es nur Standzeiten wären, fände ich das übel. Ein (vom Haushaltsgesetzgeber festgelegter) zu enger Stellenkegel ist natürlich etwas anderes.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 08.11.2021 13:48
Hallo Massltoff, also wenn das stimmt was du schreibst, dann sag mir bitte mal deinen Dienstherren, ich wechsle gern sofort zu dem. Ich bin Landesbeamter auf A12er Dienstposten, 33 Jahre alt und immer noch im Eingangsamt A9. Insoweit würde ich ohne Ende feiern und jubeln, wenn mir in Aussicht gestellt werden würde, dass ich innerhalb von 2 Jahren in die A12 steigen würde. Gut mir persönlich würde schon einmal eine erste Beförderung reichen aber so wie bei dir wäre schon ein Traum. Bin in Thüringen, aufgrund der jährlichen Beförderungsquoten von gerade mal 5% findet eine Beförderung rechnerisch hier alle 20 Jahre statt. Bei einigen Kollegen kann ich das leider nur bestätigen, bei mir werden es aller Voraussicht nach "nur" 12 Jahre sein bis zur A10. Insoweit, bitte schreib mir deinen Dienstherren, ich wechsle sofort, ich kündige zur Not auch hier, weil das echt wahnsinnig gut ist. Ich gratuliere dir zu diesem Dienstherren.

In deinem Fall würde ich einfach nach BW wechseln. Hier sollte es im großteil deutlich schneller gehen.
Keinerlei Probleme im südlicheren Bereich bisher festgestellt ;)
Bis auf die von mir angesprochene Hauslinie. (Nicht hyperdramatisch, dennoch ärgerlich).
Ob ich befördert werde, werden wir sehen. Aber davon gehe ich aus.

Bei deiner Aussicht hoffe ich, dass dir die Arbeit wenigstens spaß macht.
Ansonsten ist es echt nur traurig.

Ps. Ich würde da auf jeden Fall was ändern.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Feidl am 09.11.2021 10:10
Sind das tatsächlich die Verhältnisse im thüringischen Landesdienst? Wenn Du nicht ortsgebunden bist, würde ich unter diesen Voraussetzungen wirklich nicht bleiben.
Ja, sind sie. Das kann ich bestätigen.
Gleich zwei Kollegen an meiner Dienststelle haben 20 Jahre warten müssen, bis sie vom Eingangsamt höher befördert wurden. Bei anderen Kollegen waren es meist 10-15 Jahre.
Ich bin noch im Eingangsamt, allerdings auch eine Generation jünger, rein rechtlich hätte ich erst ab diesem Jahr die Möglichkeit zur Beförderung. Wenn diese nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kommt, bin ich hier weg. Da aber hier Mangel an Nachwuchs gibt (Altersschnitt in meiner Dienststelle: 54), sind zumindest meine Chancen wesentlich besser als früher.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 09.11.2021 10:28
Ja, sind sie. Das kann ich bestätigen.
Gleich zwei Kollegen an meiner Dienststelle haben 20 Jahre warten müssen, bis sie vom Eingangsamt höher befördert wurden. Bei anderen Kollegen waren es meist 10-15 Jahre.
Ich bin noch im Eingangsamt, allerdings auch eine Generation jünger, rein rechtlich hätte ich erst ab diesem Jahr die Möglichkeit zur Beförderung. Wenn diese nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kommt, bin ich hier weg. Da aber hier Mangel an Nachwuchs gibt (Altersschnitt in meiner Dienststelle: 54), sind zumindest meine Chancen wesentlich besser als früher.

Liegt das an einem (bescheidenen) Stellenkegel oder weniger höher dotierten Dienstposten oder internen Regeln (Standzeiten) oder an noch etwas anderem?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: WasDennNun am 09.11.2021 10:41
Ja, sind sie. Das kann ich bestätigen.
Gleich zwei Kollegen an meiner Dienststelle haben 20 Jahre warten müssen, bis sie vom Eingangsamt höher befördert wurden. Bei anderen Kollegen waren es meist 10-15 Jahre.
Krass!
Wie lange haben sie denn gebraucht sich auf einen höheren Dienstposten erfolgreich zu bewerben?
Bei uns sind solche Zeiten damit verbunden, dass die Personen auch 10-15 Jahre zufrieden auf ihren Posten geblieben sind und sich erst (z.B. wg. Kind und Kegel) dann mehr zugetraut haben.
Allerdings nicht A9, sondern schon von einer A10er, bei A9 habe ich das noch nicht erlebt.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: semper fi am 09.11.2021 20:24
Sind das tatsächlich die Verhältnisse im thüringischen Landesdienst? Wenn Du nicht ortsgebunden bist, würde ich unter diesen Voraussetzungen wirklich nicht bleiben.
Scheint Kommune zu sein.
In den 5 Landesdiensten, die ich kenne ist kein A9er gD, der auf eine 10er oder höhere Stelle sitzt länger als 4 Jahre ohne Beförderung, wenn er nicht so grottig in den Beurteilungen ist, dass die neuen ihn immer überholen.

Nein bin Landesbeamter. Gut, ich war etliche Jahre als A9er auf A10er Stelle und habe mich dann erfolgreich auf eine A12er Stelle beworben auf der ich nun aber auch schon seit mehr als 2 Jahren auf die erste Beförderung warte. Beförderungen in Thüringen sind unterirdisch, als wäre es die Pest seine Leute zu befördern. Die Leute hier wollen fast alle weg, soweit sie nicht durch Kinder/Familie/Haus oder ähnliches gebunden sind. Habe überdurchschnittliche Beurteilungen aber wenn man die nötigen Punkte immer weiter nach oben schraubt, dann wird es eben auch nicht leichter. Bei uns gibt es ein neues Beurteilungssystem seit einem Jahr, jetzt gibt es 15 Punkte (wobei 14 und 15 nicht vergeben werden) und für eine Beförderung von A9 zu A10 brauchte man 13 oder übersetzt, kann übers Wasser gehen, Wasser zu Wein verwandeln und Blinde heilen. Ich habe 12 Punkte, was zumindest nächstes Jahr die erste Beförderung möglich werden lässt, dann bin ich 34. Die A12 werde ich bei der Geschwindigkeit wohl kaum erreichen können. Habe leider kein Parteibuch, habe gehört das soll bei den Linken und den anderen Roten der Regierung wohl helfen für eine schneller Beförderung. Ein Kollege hat seinen Antrag auf Pension gestellt, als A9er. Er hat die Schnauze voll und mit seinen 11 Punkten bekommt er eine Beförderung nicht mehr rechtzeitig, damit sie sich auch in der Pension auswirken könnte. Kann nur jedem jungen Menschen davon abraten seinen Dienst in Thüringen zu leisten. Überall, aber nicht in Thüringen.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: 2strong am 10.11.2021 00:44
In welchem Verwaltungszweig bist Du tätig?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: GentleGiant am 10.11.2021 12:11
Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass es scheinbar Dienstherren bzw. Dienstbehörden gibt, die ihre Bediensteten am "langen Arm verhungern lassen". Mit Blick auf den Altersschnitt vieler Dienststellen und die zumeist schwierige Lage gutes Personal zu bekommen, ist das schon äußerst fahrlässig.

Ich, 30 Jahre alt, kann aus meiner Erfahrung im Berliner Landesdienst (Bereich Justiz) bisher nur positives berichten. Habe mich 2017 als Probebeamter A9 auf eine A11 Stelle beworben und wurde entsprechend ausgewählt. Letztes Jahr gab es dann "pünktlich" die A10 und dieses Jahr die Beförderung nach A11. Somit bin ich innerhalb von fünf Jahren nach Ernennung zum BaP bereits bis A11 befördert worden, da gibt es überhaupt keinen Grund zu klagen! In anderen Bereichen ist es vielleicht nicht so reibungslos und es hängt natürlich auch das Wohlwollen der/des Vorgesetzten dran, aber es kann heute schnell nach oben gehen.

Ich habe da allerdings auch eine recht pragmatische Sicht auf die Dinge, denn am Ende des Tages habe ich "nur" 30-35 Jahre um meine Schäfchen ins Trockene zu bringen und einen guten Lebensstanddard zu erreichen. Dementsprechend würde ich auch danach schauen, dass man mir gegenüber "fair" und wertschätzend agiert und sollte ein Dienstherr bzw. eine Dienstbehörde dies nicht tuen, ziehe ich zur Nächsten weiter, in der Hinsicht bin ich Nomade. Hier in Berlin haben wir mit den Bundesbehörden natürlich immer potentiell interessante Optionen.

Mein Ziel ist es bis Ende 30 im Endamt und das ist in den heutigen Zeiten absolut realistisch.

Deshalb: lasst euch nicht verarschen und hinhalten!
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 10.11.2021 13:45
Sehe ich ähnlich.
Sofern der Dienstherr die Beförderungen entsprechend der gesetzlichen Grundlage durchführt ist alles in Ordnung.
Wenn aber hinausgezögert wird durch irgendwelche Hauslinien und/oder sonstigen vermeintlichen Problemen wirds kritisch.
Es sollte absolut nichts gegen eine Beförderung sprechen, wenn der Beamte auf seiner Stelle einen guten Job macht.
Eine entsprechende Stelle im HH-Plan sollte ja auch kein Problem sein, da man das bei der Stellenausschreibung schon weiß.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 10.11.2021 14:33
Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass es scheinbar Dienstherren bzw. Dienstbehörden gibt, die ihre Bediensteten am "langen Arm verhungern lassen". Mit Blick auf den Altersschnitt vieler Dienststellen und die zumeist schwierige Lage gutes Personal zu bekommen, ist das schon äußerst fahrlässig.

Ich, 30 Jahre alt, kann aus meiner Erfahrung im Berliner Landesdienst (Bereich Justiz) bisher nur positives berichten. Habe mich 2017 als Probebeamter A9 auf eine A11 Stelle beworben und wurde entsprechend ausgewählt. Letztes Jahr gab es dann "pünktlich" die A10 und dieses Jahr die Beförderung nach A11. Somit bin ich innerhalb von fünf Jahren nach Ernennung zum BaP bereits bis A11 befördert worden, da gibt es überhaupt keinen Grund zu klagen! In anderen Bereichen ist es vielleicht nicht so reibungslos und es hängt natürlich auch das Wohlwollen der/des Vorgesetzten dran, aber es kann heute schnell nach oben gehen.

Ich habe da allerdings auch eine recht pragmatische Sicht auf die Dinge, denn am Ende des Tages habe ich "nur" 30-35 Jahre um meine Schäfchen ins Trockene zu bringen und einen guten Lebensstanddard zu erreichen. Dementsprechend würde ich auch danach schauen, dass man mir gegenüber "fair" und wertschätzend agiert und sollte ein Dienstherr bzw. eine Dienstbehörde dies nicht tuen, ziehe ich zur Nächsten weiter, in der Hinsicht bin ich Nomade. Hier in Berlin haben wir mit den Bundesbehörden natürlich immer potentiell interessante Optionen.

Mein Ziel ist es bis Ende 30 im Endamt und das ist in den heutigen Zeiten absolut realistisch.

Deshalb: lasst euch nicht verarschen und hinhalten!

Inhaltlich volle Zustimmung.
Aber sprich mal mit älteren Kollegen. Im vor allem armen Berlin sah es in den 90ern bis Anfang der 10er Jahr noch ähnlich düster aus wie in Thüringen geschildert.
5 Jahre Probezeit, höherwertige Tätigkeiten ohne Aussicht auf Beförderung (da @ Massltoff eben keine Planstelle vorhanden war) waren da durchaus üblich.

Von daher kommt es wahrscheinlich auf immer auf die Zeit und die Haushaltslage an. Keine Rechtfertigung, aber wohl ein Grund :(
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: gerzeb am 11.11.2021 09:17
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.

Hallo Massltoff, also wenn das stimmt was du schreibst, dann sag mir bitte mal deinen Dienstherren, ich wechsle gern sofort zu dem. Ich bin Landesbeamter auf A12er Dienstposten, 33 Jahre alt und immer noch im Eingangsamt A9. Insoweit würde ich ohne Ende feiern und jubeln, wenn mir in Aussicht gestellt werden würde, dass ich innerhalb von 2 Jahren in die A12 steigen würde. Gut mir persönlich würde schon einmal eine erste Beförderung reichen aber so wie bei dir wäre schon ein Traum. Bin in Thüringen, aufgrund der jährlichen Beförderungsquoten von gerade mal 5% findet eine Beförderung rechnerisch hier alle 20 Jahre statt. Bei einigen Kollegen kann ich das leider nur bestätigen, bei mir werden es aller Voraussicht nach "nur" 12 Jahre sein bis zur A10. Insoweit, bitte schreib mir deinen Dienstherren, ich wechsle sofort, ich kündige zur Not auch hier, weil das echt wahnsinnig gut ist. Ich gratuliere dir zu diesem Dienstherren.

Das ist echt hart, unglaublich. Da kann ich echt froh sein, bei einer größeren Kommune in NRW zu sein.
2015 Ende Vorbereitungsdienst m. D.
2017 Beförderung nach A 7 (Probezeit wurde auf 6 Monate verkürzt,, da vorher Tb in der Landesverwaltung)
2018 Beförderung nach A 8 und Beginn des Aufstieges
2021 Aufstieg beendet, A 9 inne. Sitze auf einer A10er Stelle, gehe mal davon aus, dass 2022 wieder pünktlich die Beförderung ansteht.

Auch ich kann nur sagen... Lasst euch nicht verarschen über Jahrzehnte, es geht auch anders!
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: algo86 am 11.11.2021 09:25
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.

Hallo Massltoff, also wenn das stimmt was du schreibst, dann sag mir bitte mal deinen Dienstherren, ich wechsle gern sofort zu dem. Ich bin Landesbeamter auf A12er Dienstposten, 33 Jahre alt und immer noch im Eingangsamt A9. Insoweit würde ich ohne Ende feiern und jubeln, wenn mir in Aussicht gestellt werden würde, dass ich innerhalb von 2 Jahren in die A12 steigen würde. Gut mir persönlich würde schon einmal eine erste Beförderung reichen aber so wie bei dir wäre schon ein Traum. Bin in Thüringen, aufgrund der jährlichen Beförderungsquoten von gerade mal 5% findet eine Beförderung rechnerisch hier alle 20 Jahre statt. Bei einigen Kollegen kann ich das leider nur bestätigen, bei mir werden es aller Voraussicht nach "nur" 12 Jahre sein bis zur A10. Insoweit, bitte schreib mir deinen Dienstherren, ich wechsle sofort, ich kündige zur Not auch hier, weil das echt wahnsinnig gut ist. Ich gratuliere dir zu diesem Dienstherren.

Das ist echt hart, unglaublich. Da kann ich echt froh sein, bei einer größeren Kommune in NRW zu sein.
2015 Ende Vorbereitungsdienst m. D.
2017 Beförderung nach A 7 (Probezeit wurde auf 6 Monate verkürzt,, da vorher Tb in der Landesverwaltung)
2018 Beförderung nach A 8 und Beginn des Aufstieges
2021 Aufstieg beendet, A 9 inne. Sitze auf einer A10er Stelle, gehe mal davon aus, dass 2022 wieder pünktlich die Beförderung ansteht.

Auch ich kann nur sagen... Lasst euch nicht verarschen über Jahrzehnte, es geht auch anders!

wow das ist auch ordentlich.

Bei mir schaut's so aus:

2006 BAP
2008 A7
2013 A8
2021 A9
und das ist schon vergleichweise schnell.
Und das auch noch im immer gelobten Bayern...
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: gerzeb am 11.11.2021 09:44
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.

Hallo Massltoff, also wenn das stimmt was du schreibst, dann sag mir bitte mal deinen Dienstherren, ich wechsle gern sofort zu dem. Ich bin Landesbeamter auf A12er Dienstposten, 33 Jahre alt und immer noch im Eingangsamt A9. Insoweit würde ich ohne Ende feiern und jubeln, wenn mir in Aussicht gestellt werden würde, dass ich innerhalb von 2 Jahren in die A12 steigen würde. Gut mir persönlich würde schon einmal eine erste Beförderung reichen aber so wie bei dir wäre schon ein Traum. Bin in Thüringen, aufgrund der jährlichen Beförderungsquoten von gerade mal 5% findet eine Beförderung rechnerisch hier alle 20 Jahre statt. Bei einigen Kollegen kann ich das leider nur bestätigen, bei mir werden es aller Voraussicht nach "nur" 12 Jahre sein bis zur A10. Insoweit, bitte schreib mir deinen Dienstherren, ich wechsle sofort, ich kündige zur Not auch hier, weil das echt wahnsinnig gut ist. Ich gratuliere dir zu diesem Dienstherren.

Das ist echt hart, unglaublich. Da kann ich echt froh sein, bei einer größeren Kommune in NRW zu sein.
2015 Ende Vorbereitungsdienst m. D.
2017 Beförderung nach A 7 (Probezeit wurde auf 6 Monate verkürzt,, da vorher Tb in der Landesverwaltung)
2018 Beförderung nach A 8 und Beginn des Aufstieges
2021 Aufstieg beendet, A 9 inne. Sitze auf einer A10er Stelle, gehe mal davon aus, dass 2022 wieder pünktlich die Beförderung ansteht.

Auch ich kann nur sagen... Lasst euch nicht verarschen über Jahrzehnte, es geht auch anders!

wow das ist auch ordentlich.

Bei mir schaut's so aus:

2006 BAP
2008 A7
2013 A8
2021 A9
und das ist schon vergleichweise schnell.
Und das auch noch im immer gelobten Bayern...

Wow, 8 Jahre von A 8 zu A 9? Wie lange hast du denn auf dem A9er Dienstposten gesessen? Das ist echt heftig diese Unterschiede.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: algo86 am 11.11.2021 10:27
wie gesagt, das ist noch verhältnismäßig schnell.
Wie bei uns genau die Beförderungsrichtlinien und der DP Plan aussieht, weiß ich nicht.
Wenn man entsprechende Punkte und Wartezeit hat, kommt irgendwann die Beförderung.

Im geh. D dauert es z.B. von der A10 bis zur A11 ca. 10 Jahre...
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: semper fi am 11.11.2021 13:57
In welchem Verwaltungszweig bist Du tätig?

Bin Finanzbeamter.

Wenn ich das hier im Forum so lese, wie schnell das doch bei einigen geht, dann kommt man schon sehr ins Grübeln, ob man nicht doch noch die Reißleine zieht und geht.

Ich bin mir sicher, dass meine Leistungen und natürlich die Leistungen der Beamten in Thüringen grundsätzlich nicht schlechter sind, als die der Kollegen in anderen Bundesländern. Es sind die gleichen Aufgaben, der Schwierigkeitsgrad ist gleich, selbst die Ausbildung/Studium sind zumindest im Finanzbereich bundeseinheitlich. Weshalb man dann in Thüringen 15,20,25 Jahre oder noch länger warten muss, um zumindest einmal befördert zu werden, ist schlicht nicht nachvollziehbar und die Beiträge der Kollegen aus anderen Bundesländern hier im Forum zeigt, dass es auch anders geht.

Aber wie gesagt, wir bekommen auch dadurch kaum noch gute Leute zu uns und wenn, dann gehen die sehr schnell wieder. In meinem Jahrgang waren damals 50 Anwärter. Von denen sind noch 23 da und 5 (von denen ich weiß) wollen gehen. Die nachfolgenden Jahrgänge sehen da nicht viel besser aus. Wie man da eine Pensionierungswelle überleben will, ist mir schleierhaft. Aber vielleicht hat die Ministerin ja noch ein paar hundert Finanzwirte und Diplom Finanzwirte in der Hinterhand von denen nur keiner weiß oder sie glaubt man könne diese am 3D-Drucker "ausbrüten" oder so, ich weiß es nicht. Fakt ist, es gehen mehr Leute, als nachfolgen bei mindestens gleichbleibendem, eher aber steigendem Arbeitsaufkommen.   

Das System wird kollabieren, mehr Arbeit wird auf immer weniger Personal verteilt, dieses bekommt dafür aber keine Wertschätzung, insbesondere nicht in Form von Beförderungen, die Leute gehen und die Arbeit muss dann wiederum auf nochmal weniger Personal verteilt werden. Diese Spirale ist in meinen Augen nicht mehr aufzuhalten und die Ministerin tut in diesem Bereich auch überhaupt gar nichts. Vor Kurzem sagte sie, ihr sei jeder Absolvent und jeder Bedienstete wichtig und sie will alles dafür tun, dass die Leute bleiben. Eine Woche später gibt sie wieder nur 5 % Beförderungen frei, blanker Hohn ist das. Da kann man sich einfach nur noch an den Kopf fassen. Es sind halt nur leere Worte von Leuten, die von Personalführung keinen blassen Dunst haben aber gleichzeitig so arrogant sind, dass sie beratungsresistent sind und glauben alles richtig zu machen. Dies sieht man auch bei der Debatte um eine amtsangemessene Alimentation. Laut Finanzministerium ist die Besoldung in Thüringen bis zur A9 gD verfassungswidrig unteralimentiert. Lösungen gibt es aber die kosten Geld, also machen wir einfach weiter so. Schon klar, wenn man nicht selbst betroffen ist, warum soll man dann was ändern. Die Folge ist, die Bediensteten werden massenhaft gegen ihren Dienstherren klagen. Leider sind aber Beförderungen nicht einklagbar, sonst würden die Verwaltungsgerichte in Thüringen an entsprechenden Klagen schlicht absaufen. Währenddessen schiebt das Finanzministerium 3 Mrd. EUR hin und her um Negativzinsen zu vermeiden und manchmal geht dann aber was schief, weil man zum Beispiel Geld bei einer insolventen Bank anlegt und dann sind (wie vor Kurzem passiert) mal eben 50 Mio. EUR futsch. Wie viele Beförderungen davon wohl hätten bezahlt werden können?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: EiTee am 11.11.2021 15:40
Man sollte vllt. noch erwähnen, dass irgendwelche Wartezeit- oder Reihenfolgenlisten, wie sie in manchen (oder auch einigen) Behörden existieren, kein Kriterium sind und auch nicht sein dürfen. Lediglich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Wer mal in einer Behörde gearbeitet hat, die ähnlich wie - toll - klingt, den wundert es nicht, dass es so langsam vorangeht. Daher muss man wechselwillig sein. Das sah bei mir dann so aus.

BaW 2011
2014 BaP
2016 A10 (Behördenwechsel mit Beförderung)
2017 A11 BaL
2019 A13 (nach dem Master zum 1.6.2017 erfolgreich auf einen hD Posten gewechselt, nach Erreichung der Laufbahnbefähigung und Erprobungszeit folgte die unmittelbare Beförderung)
2020 A14

Da bei uns mit Stellen um sich geworfen wird und wir unseren Bedarf bis dato nicht im Ansatz decken können, ist solch eine Historie schon 0815. Tut mir leid für jeden, wo das nicht so ist.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: algo86 am 11.11.2021 16:06
Man sollte vllt. noch erwähnen, dass irgendwelche Wartezeit- oder Reihenfolgenlisten, wie sie in manchen (oder auch einigen) Behörden existieren, kein Kriterium sind und auch nicht sein dürfen. Lediglich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Wer mal in einer Behörde gearbeitet hat, die ähnlich wie - toll - klingt, den wundert es nicht, dass es so langsam vorangeht. Daher muss man wechselwillig sein. Das sah bei mir dann so aus.

BaW 2011
2014 BaP
2016 A10 (Behördenwechsel mit Beförderung)
2017 A11 BaL
2019 A13 (nach dem Master zum 1.6.2017 erfolgreich auf einen hD Posten gewechselt, nach Erreichung der Laufbahnbefähigung und Erprobungszeit folgte die unmittelbare Beförderung)
2020 A14

Da bei uns mit Stellen um sich geworfen wird und wir unseren Bedarf bis dato nicht im Ansatz decken können, ist solch eine Historie schon 0815. Tut mir leid für jeden, wo das nicht so ist.

Wo bist du denn tätig, wenn man fragen darf?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: EiTee am 11.11.2021 17:43
Ich diene in einer IT Behörde.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: algo86 am 11.11.2021 18:17
Also Bundesbeamter in einer obersten Dienst Behörde?
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Elur am 11.11.2021 21:57
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.

Hallo Massltoff, also wenn das stimmt was du schreibst, dann sag mir bitte mal deinen Dienstherren, ich wechsle gern sofort zu dem. Ich bin Landesbeamter auf A12er Dienstposten, 33 Jahre alt und immer noch im Eingangsamt A9. Insoweit würde ich ohne Ende feiern und jubeln, wenn mir in Aussicht gestellt werden würde, dass ich innerhalb von 2 Jahren in die A12 steigen würde. Gut mir persönlich würde schon einmal eine erste Beförderung reichen aber so wie bei dir wäre schon ein Traum. Bin in Thüringen, aufgrund der jährlichen Beförderungsquoten von gerade mal 5% findet eine Beförderung rechnerisch hier alle 20 Jahre statt. Bei einigen Kollegen kann ich das leider nur bestätigen, bei mir werden es aller Voraussicht nach "nur" 12 Jahre sein bis zur A10. Insoweit, bitte schreib mir deinen Dienstherren, ich wechsle sofort, ich kündige zur Not auch hier, weil das echt wahnsinnig gut ist. Ich gratuliere dir zu diesem Dienstherren.

Das ist echt hart, unglaublich. Da kann ich echt froh sein, bei einer größeren Kommune in NRW zu sein.
2015 Ende Vorbereitungsdienst m. D.
2017 Beförderung nach A 7 (Probezeit wurde auf 6 Monate verkürzt,, da vorher Tb in der Landesverwaltung)
2018 Beförderung nach A 8 und Beginn des Aufstieges
2021 Aufstieg beendet, A 9 inne. Sitze auf einer A10er Stelle, gehe mal davon aus, dass 2022 wieder pünktlich die Beförderung ansteht.

Auch ich kann nur sagen... Lasst euch nicht verarschen über Jahrzehnte, es geht auch anders!


Ähnlich war es bei mir auch:

2011 Beamter auf Probe A6
2015 A7
2017 A8
2018 nebenberuflichem Studium an der HS Bund A9
2020 A10.

Die A11 kommt sehr wahrscheinlich 2023.
Für die A12 müsste ich mich umbewerben, da mir aber mein Job sehr viel Spaß macht, werde ich das eher nicht tun. Wenn mir einer vor 10 Jahren gesagt hätte, wo ich in 10 Jahren bin, ich hätte ihn für verrückt erklärt als kleine Tarifangestellte in E5.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Massltoff am 12.11.2021 06:42
Für die A12 müsste ich mich umbewerben, da mir aber mein Job sehr viel Spaß macht, werde ich das eher nicht tun.

Richtige Einstellung! :)
Das ist für so eine lange Zeit eigentlich das Wichtigste...
Und A11 ist ja auch schon super!

Man sollte vllt. noch erwähnen, dass irgendwelche Wartezeit- oder Reihenfolgenlisten, wie sie in manchen (oder auch einigen) Behörden existieren, kein Kriterium sind und auch nicht sein dürfen. Lediglich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Wer mal in einer Behörde gearbeitet hat, die ähnlich wie - toll - klingt, den wundert es nicht, dass es so langsam vorangeht. Daher muss man wechselwillig sein. Das sah bei mir dann so aus.

BaW 2011
2014 BaP
2016 A10 (Behördenwechsel mit Beförderung)
2017 A11 BaL
2019 A13 (nach dem Master zum 1.6.2017 erfolgreich auf einen hD Posten gewechselt, nach Erreichung der Laufbahnbefähigung und Erprobungszeit folgte die unmittelbare Beförderung)
2020 A14

Da bei uns mit Stellen um sich geworfen wird und wir unseren Bedarf bis dato nicht im Ansatz decken können, ist solch eine Historie schon 0815. Tut mir leid für jeden, wo das nicht so ist.

Na wunderbar!
Endlich mal ein paar Musterbeispiele hier, wie es sein sollte! So und nicht anders!
Außer natürlich bei Eignungsproblemen usw.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: 2strong am 12.11.2021 08:22
BaW 2011
2014 BaP
2016 A10 (Behördenwechsel mit Beförderung)
2017 A11 BaL
2019 A13 (nach dem Master zum 1.6.2017 erfolgreich auf einen hD Posten gewechselt, nach Erreichung der Laufbahnbefähigung und Erprobungszeit folgte die unmittelbare Beförderung)
2020 A14
Musstest Du bei Euch nicht (alles in allem) drei Jahre als Referent erproben, bevor die Ernennung zum RR erfolgte?

Gruß aus der Nachbarschaft...
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: ProfTii am 12.11.2021 08:55
Ich bin wirklich mal gespannt - scheinbar gibt es ja wirklich eine große Bandbreite zwischen "ein Träumchen von Beförderungshistorie" und "ich werde in meinem Leben nicht einmal befördert" und dabei ist die vorhandene Planstelle ja scheinbar vollkommen unbeachtlich.

Zu mir:
Ich bin dieses Jahr mit meinem Vorbereitungsdienst fertig geworden und bin eingestiegen auf einer Planstelle nach A10. Jetzt habe ich einen Stellenwechsel auf einen A11er-Dienstposten vollzogen. Die erste Beförderung wäre entsprechend 2025 möglich...
Mein Vorgesetzter hat mir versichert, dass hier alles dafür getan wird, dass jeder das Amt verliehen bekommen, dass ihm dem Dienstposten nach "zusteht". Aus Gesprächen mit den Kollegen kann ich ziehen, dass dem bisher auch immer so war (ausgenommen "Beförderungssperren" aufgrund fehlender Haushaltsgenehmigung, ect.). Heißt ich bin auch nach euren Ausführungen her doch optimistisch, dass einer "guten" Karriere nichts im Wege stehen dürfte - auch wenn das irgendwann einmal mit einem (oder vllt auch meherern) Wechseln verbunden sein könnte.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: 2strong am 12.11.2021 10:20
Also Bundesbeamter in einer obersten Dienst Behörde?
Es dürfte eine Oberbehörde sein (ITZ, BSI etc.), keine Oberste (BMF, BMI etc.)
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: EiTee am 12.11.2021 11:06
Es dürfte eine Oberbehörde sein (ITZ, BSI etc.), keine Oberste (BMF, BMI etc.)
Das ist korrekt
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: One am 12.11.2021 12:47

Ich bin dieses Jahr mit meinem Vorbereitungsdienst fertig geworden und bin eingestiegen auf einer Planstelle nach A10. Jetzt habe ich einen Stellenwechsel auf einen A11er-Dienstposten vollzogen. Die erste Beförderung wäre entsprechend 2025 möglich...


Kurzer Einwurf von mir, da bei dir und auch an anderer Stelle dieses Threads bei einigen ein falsches Verständnis durchklingt:

Dienstposten ist nicht gleich Planstelle.

Ein Dienstposten ist organisatorisch bewertet, oftmals über mehrere Ämter. Das heißt eine Dienstposten kann z.B.  A 10/11 bewertet sein. Das heißt es hat halt irgendwann mal eine organisatorische Betrachtung stattgefunden und man ist zu dem Ergebnis gekommen, die Aufgaben des Dienstposten müssten im Sinne einer amtsangemessenen Verwendung von einem Beamten A 10 bis maximal A 11 wahrgenommen werden.

Planstellen haben damit nichts zu tun. Es kommt in der Praxis oftmals vor, dass selbst A 10/11 bewertete Dienstposten nicht mit den notwendigen Planstellenwertigkeiten unterlegt sind, da diese sich aus dem Haushaltsplan speisen. Und wenn der Haushaltsgesetzgeber beim Bund oder dem jeweiligen Land z.B. bei Stelleneinsparungen der Meinung ist, die Wertigkeit der Stellenausstattung anzupassen, wird nicht automatisch die Dienstpostenbewertung angepasst.

Im Ergebnis kann man auf einem A 10/11 bewerteten Dienstposten sitzen und es ist keine Planstelle A 11 vorhanden, so dass die Behörde, selbst wenn sie wollen würde, auch nicht befördern kann.

Planstellen werden heute in Personalbewirtschaftungssystemen "Just in Time" bewirtschaftet. Heißt man hat keine Planstelle die einem gehört, sondern man wird im Hintergrund, ohne es zu wissen, in der "Buchhaltung" hin und her gebucht, je nachdem wie es gerade passt. Das durfte ich für meine Person als ich als Personaler tätig war mehrfach beobachten. So hatte ich einmal innerhalb einer Woche im Wechsel 3 verschiedene Planstellen mit unterschiedlichen Wertigkeiten inne, weil ich automatisch vom System gebucht wurde.

Mein Tipp, wenn es jemanden wirklich um gute Beförderungschancen geht, vor einer Bewerbung bei einer Behörde x sich den Stellenplan dieser Behörde anzuschauen. Diese sind öffentlich zugänglich. Insbesondere wichtig dabei ist das Delta zwischen Stellensoll und der Ist-Besetzung. Daraus lässt sich zumindest in der Tendenz ablesen, wie die Stellenausstattung der Behörde im Vergleich zu den Ämtern der Bestandsbeamten ist. Umso mehr höherwertige Planstellen unbesetzt sind umso besser sind meist mögliche Beförderungschancen, wenn nicht gerade Bewirtschaftsungsbeschränkungen (z.B. Beförderungssperren) bestehen.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: Organisator am 12.11.2021 12:50
Mein Tipp, wenn es jemanden wirklich um gute Beförderungschancen geht, vor einer Bewerbung bei einer Behörde x sich den Stellenplan dieser Behörde anzuschauen. Diese sind öffentlich zugänglich. Insbesondere wichtig dabei ist das Delta zwischen Stellensoll und der Ist-Besetzung. Daraus lässt sich zumindest in der Tendenz ablesen, wie die Stellenausstattung der Behörde im Vergleich zu den Ämtern der Bestandsbeamten ist. Umso mehr höherwertige Planstellen unbesetzt sind umso besser sind meist mögliche Beförderungschancen, wenn nicht gerade Bewirtschaftsungsbeschränkungen (z.B. Beförderungssperren) bestehen.

Als Ergänzung noch dazu der Hinweis auf ein Beförderungskonzept und festgelegte Standzeiten. Auch wenn es ausreichende Beförderungswertigkeiten gibt, kann es sein, dass aufgrund anderer Regelungen doch (noch) nicht befördert wird.

Ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Dingen, die man beachten muss.
Titel: Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
Beitrag von: ProfTii am 15.11.2021 07:55
@ one

Ja ich seh's grade - da ist mir die "Planstelle" reingerutscht. Ich meinte auch hier den Dienstposten. (hab grade noch eine andere Sache am Laufen, die mit der Planstelle zusammenhängt, weswegen das so in meinem Kopf saß ;) )

Bei uns stellt sich die Situation glücklicherweise so dar, dass hier auch die notwendigen Planstellen zur Verfügung stehen und wir keine gesonderten Wartezeiten, die über die gesetzliche Regelung hinausgehen, festgeschrieben haben.