Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Plantschbaer am 20.01.2021 00:16
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Ich hätte da mal eine interessante Frage an diverse Schlauköpfe hier:
Man wird befördert und fühlt sich wider Erwarten auf dem Posten nicht wohl. Die Erprobungszeit dauert ja mehrere Monate. Hat man innerhalb der Erprobungszeit die Möglichkeit auf seinen alten Dienstposten (auch wenn es z.B. an einer anderen Schule wäre) zurückversetzt zu werden?
Es heißt ja im §7 LVO - Wenn die Eignung nicht festgestellt werden kann, ist die probeweise Übertragung des Dienstpostens rückgängig zu machen.
Vielen Dank für qualifizierte Kommentare.....
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Welche Besoldungsgruppe? Welches Lehramt?
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A15, Berufskolleg
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Ist die Stelle auf Probe verliehen worden? Sprich: ruht das bisherige Beamtenverhaeltnis auf Lebenszeit fuer die Dauer der Erprobung oder wurde direkt befoerdert?
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Das Beamtenverhältnis ruht nicht, die Beförderung von A14 auf A15 ist ja an eine Erprobungszeit gebunden. Von einer direkten Beförderung kann man da nicht sprechen.... :)
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Das Beamtenverhältnis ruht nicht, die Beförderung von A14 auf A15 ist ja an eine Erprobungszeit gebunden. Von einer direkten Beförderung kann man da nicht sprechen.... :)
Also wirst du nicht befördert, sondern hast lediglich eine andere Tätigkeit übernommen, die nach erfolgreicher Erprobungszeit eine Beförderung nach sich ziehen könnte?
Wenn du dich dann nicht in der Erprobungszeit bewährst hast du den Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung in der bisherigen Besoldungsgruppe. Diese kann, muss aber nicht dier alte Dienstposten sein.
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Ja, so der Sachverhalt. Vielen Dank für Deine Antwort. Das hat sehr weitergeholfen.