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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fefech am 20.06.2020 17:53

Titel: TVöD SuE - Nachtarbeit
Beitrag von: Fefech am 20.06.2020 17:53
Hallo zusammen,

ich arbeite demnächst im Erziehungsdienst als pädagogischer Mitarbeiter im Nachtdienst einer kommunalen Wohngruppe gemäß TVöD-SuE. Aktuell bin ich in selber Tätigkeit bei einem anderen Träger mit dem AVR-C angestellt.

Kann mir jemand sagen wie hoch die (steuerfreien) Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind? Und wie die Bereitschaftszeiten anteilig berechnet werden? (BZ von 23:00 - 06:00 Uhr)

Vielen Dank. Passt auf euch auf!
Titel: Antw:TVöD SuE - Nachtarbeit
Beitrag von: Spid am 20.06.2020 17:54
Es gibt keinen TVÖD-SuE.
Titel: Antw:TVöD SuE - Nachtarbeit
Beitrag von: Fefech am 20.06.2020 17:58
Was ist das hier?

/entgelttabelle/tvoed-sue.html]TVöD-SuE (https://www.[xxx)
Titel: Antw:TVöD SuE - Nachtarbeit
Beitrag von: Spid am 20.06.2020 18:00
Ein Link, der nicht funktioniert - und auch wenn er funktionierte, änderte er nichts an dem Umstand, daß es keinen TVÖD-SuE gibt.
Titel: Antw:TVöD SuE - Nachtarbeit
Beitrag von: Fefech am 20.06.2020 18:02
Danke für die hilfreiche Antwort. Dann weiß ich Bescheid.
Titel: Antw:TVöD SuE - Nachtarbeit
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.06.2020 15:18
So einfach ist das nicht zu beantworten. Im TVöD gelten gemäß § 8 folgende Zuschläge:

§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
 
(1) 1Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
 a) für Überstunden  in den Entgeltgruppen 1 bis 9b    30 v.H., 
                             in den Entgeltgruppen 9c bis 15    15 v.H.,
b) für Nachtarbeit        20 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit       25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit    - ohne Freizeitausgleich   135 v.H., -
                                     - mit Freizeitausgleich     35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und  am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr    35 v.H.,
f) für Arbeit an Samstagen von   13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht  im Rahmen von Wechselschicht-  oder Schichtarbeit anfällt                                           20 v.H.

Dazu gilt dann eine Zuordnungstabelle, die die S-Entgeltgruppen den o.g. Entgeltgruppen zuordnet.

Bei Bereitschaft ist zunächst zu klären, ob es sich um Rufbereitschaft oder echte Bereitschaft handelt.
Titel: Antw:TVöD SuE - Nachtarbeit
Beitrag von: Novus am 22.06.2020 23:38
Hallo zusammen,

ich arbeite demnächst im Erziehungsdienst als pädagogischer Mitarbeiter im Nachtdienst einer kommunalen Wohngruppe gemäß TVöD-SuE. Aktuell bin ich in selber Tätigkeit bei einem anderen Träger mit dem AVR-C angestellt.

Kann mir jemand sagen wie hoch die (steuerfreien) Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind? Und wie die Bereitschaftszeiten anteilig berechnet werden? (BZ von 23:00 - 06:00 Uhr)

Vielen Dank. Passt auf euch auf!

Dafür bräuchten wir:
Eingruppierung
Stufe
Art der Nachtbereitschaftszeiten

Grundätzlich sind Nachtbereitschaftszeiten bei den Zuschlägen zu 100% zu berechnen, allerdings bei der Stundenabrechnung Faktorisiert.

Gruß
Titel: Antw:TVöD SuE - Nachtarbeit
Beitrag von: Fefech am 23.06.2020 21:36
Zunächst vielen Dank für die letzten beiden Antworten!

Eingruppiert in S8a, mit 85% Stunden, Stufe 2, Bereitschaftszeit ist tatsächlicher Bereitschaftsdienst vor Ort (keine Rufbereitschaft).

Viele Grüße
Titel: Antw:TVöD SuE - Nachtarbeit
Beitrag von: Novus am 28.06.2020 23:28
Zur Sachlage:

TVöD = der Tarifvertrag:
hier wird geregelt weleche Zuschläge wann wie gezahlt werden müssen.
SuE = die Entgelttabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes:
hier finden wir das Tabellenentgelt auf dessen Basis die Nachtbereitschaft gezahlt wird.

Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr.
Auch Bereitschaft ist in dieser Zeit Nachtarbeit.
Bereitschaftszeit wird faktorisiert - 2/1.
Nachtarbeitszuschläge werden NICHT faktorisiert.

Die Zuschläge sind:
für Nachtarbeit    20 %
für Sonntagsarbeit    25 %
für Feiertagsarbeit    
    ohne Freizeitausgleich   135 %
    mit Freizeitausgleich       35 %

wenn du nun den Stundenentgelt ausrechnest kommst du auf die Zuschläge.

Grüße


PS. also pro Stunde Nachtarbeit sind das dann ca.: 4,40€