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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fefech am 20.06.2020 17:53
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Hallo zusammen,
ich arbeite demnächst im Erziehungsdienst als pädagogischer Mitarbeiter im Nachtdienst einer kommunalen Wohngruppe gemäß TVöD-SuE. Aktuell bin ich in selber Tätigkeit bei einem anderen Träger mit dem AVR-C angestellt.
Kann mir jemand sagen wie hoch die (steuerfreien) Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind? Und wie die Bereitschaftszeiten anteilig berechnet werden? (BZ von 23:00 - 06:00 Uhr)
Vielen Dank. Passt auf euch auf!
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Es gibt keinen TVÖD-SuE.
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Was ist das hier?
/entgelttabelle/tvoed-sue.html]TVöD-SuE (https://www.[xxx)
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Ein Link, der nicht funktioniert - und auch wenn er funktionierte, änderte er nichts an dem Umstand, daß es keinen TVÖD-SuE gibt.
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Danke für die hilfreiche Antwort. Dann weiß ich Bescheid.
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So einfach ist das nicht zu beantworten. Im TVöD gelten gemäß § 8 folgende Zuschläge:
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) 1Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
a) für Überstunden in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 v.H.,
in den Entgeltgruppen 9c bis 15 15 v.H.,
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit - ohne Freizeitausgleich 135 v.H., -
- mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt 20 v.H.
Dazu gilt dann eine Zuordnungstabelle, die die S-Entgeltgruppen den o.g. Entgeltgruppen zuordnet.
Bei Bereitschaft ist zunächst zu klären, ob es sich um Rufbereitschaft oder echte Bereitschaft handelt.
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Hallo zusammen,
ich arbeite demnächst im Erziehungsdienst als pädagogischer Mitarbeiter im Nachtdienst einer kommunalen Wohngruppe gemäß TVöD-SuE. Aktuell bin ich in selber Tätigkeit bei einem anderen Träger mit dem AVR-C angestellt.
Kann mir jemand sagen wie hoch die (steuerfreien) Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind? Und wie die Bereitschaftszeiten anteilig berechnet werden? (BZ von 23:00 - 06:00 Uhr)
Vielen Dank. Passt auf euch auf!
Dafür bräuchten wir:
Eingruppierung
Stufe
Art der Nachtbereitschaftszeiten
Grundätzlich sind Nachtbereitschaftszeiten bei den Zuschlägen zu 100% zu berechnen, allerdings bei der Stundenabrechnung Faktorisiert.
Gruß
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Zunächst vielen Dank für die letzten beiden Antworten!
Eingruppiert in S8a, mit 85% Stunden, Stufe 2, Bereitschaftszeit ist tatsächlicher Bereitschaftsdienst vor Ort (keine Rufbereitschaft).
Viele Grüße
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Zur Sachlage:
TVöD = der Tarifvertrag:
hier wird geregelt weleche Zuschläge wann wie gezahlt werden müssen.
SuE = die Entgelttabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes:
hier finden wir das Tabellenentgelt auf dessen Basis die Nachtbereitschaft gezahlt wird.
Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr.
Auch Bereitschaft ist in dieser Zeit Nachtarbeit.
Bereitschaftszeit wird faktorisiert - 2/1.
Nachtarbeitszuschläge werden NICHT faktorisiert.
Die Zuschläge sind:
für Nachtarbeit 20 %
für Sonntagsarbeit 25 %
für Feiertagsarbeit
ohne Freizeitausgleich 135 %
mit Freizeitausgleich 35 %
wenn du nun den Stundenentgelt ausrechnest kommst du auf die Zuschläge.
Grüße
PS. also pro Stunde Nachtarbeit sind das dann ca.: 4,40€