Zitat von: Bürohengst in Heute um 16:48... es gibt zig Motive, eher früher als später die berufliche Tätigkeit zu beenden. Arbeit ist nicht alles im Leben und irgendwann ist auch mal gut.
.Zitat von: Bürohengst in Heute um 16:48es gibt zig Motive, eher früher als später die berufliche Tätigkeit zu beenden. Arbeit ist nicht alles im Leben und irgendwann ist auch mal gut.
Zitat von: AltStrG in Heute um 15:42Nun, er bestätigt zumindest, dass das Partnereinkommen doch so problematisch ist, wie vermutet. Immerhin ein Erkenntnisgewinn. Ist doch gut.
Zitat von: AltStrG in Heute um 13:34Sie haben dir also eine Rückwirkung bestätigt? Wie ist der genaue Wortlaut? Die Formulierung "Daraufhin wurden Eingang, Ruhendstellung, Verzicht auf das Erfordernis einer haushaltjahrnahen Geltendmachung und Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung von der Behörde im Namen des Bundes bestätigt" sagt erst einmal nichts darüber aus.
Die Grundsätzlichkeiten hinsichtlich von Rundschreiben bleibt bestehen. Ich bin ja kein Beamter und auch kein expliziter Verwaltungsrechtler, aber eine Rückwirkung von Ansprüchen, welche mit Bescheid positiv beschieden und verfestigt werden (würden), überrascht mich dann doch. Dadurch wäre die haushaltsnahe Geltendmachung ab absurdum geführt und alle Antragsteller (auch kommende!) würde Gleich im Ungleichen behandelt.
Zitat von: ExponentialFud in Heute um 16:43Ob die Dienstherren das austesten wollen?
Zitat von: ExponentialFud in Heute um 16:43In Rn 91 wird angedeutet, dass es "gewisse Grenzen" geben wird, wenn die Rechtsprechung dazu nötig werden sollte. Ob die Dienstherren das austesten wollen?
Zitat von: BAT in Heute um 16:07Aber siehe da, wer hat von den Subventionen für PV profitiert? Eher die bessere Hälfte der Gesellschaft.