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#1
TVöD Kommunen / Aw: Familienzuschlag Pendant f...
Letzter Beitrag von BAT - Heute um 18:03
Man müsste es ausrechnen. Auch hier: Ordnungsrecht.

Hätte man die Supermärkte seit vielen Jahren verpflichtet, die Parkplätze und die Dächer hiermit auszurüsten, könnte der gleiche Effekt eintreten mit einer perfekten Kostenverteilung auf alle und dein Auto wird im Sommer beim Einkauf nicht so heiß.
#2
allgemeine Diskussion / Aw: Rentenreform 2026/ 2027
Letzter Beitrag von Faunus - Heute um 18:00
Zitat von: Bürohengst in Heute um 16:48... es gibt zig Motive, eher früher als später die berufliche Tätigkeit zu beenden. Arbeit ist nicht alles im Leben und irgendwann ist auch mal gut.

Ja, es gibt zig Motive.
Man wählt ja sein Berufsfeld relativ früh und ich habe dieses auch über die Jahre intensiviert und auch eine Menge Spass gehabt, aber nach 47 Jahren im MINT-Bereich darf es auch gerne mal was anderes sein. Es gibt für mich inzw. sinnvollere Tätigkeiten, die mir heute weit mehr Freude bereiten. Da man aber in Deutschland für alles und nix "Scheine" benötigt, (fort-) bilde ich mich seit einiger Zeit nebenbei weiter - mit Prüfungen & dem ganzen PiPaPo. Es ist gut für mich, es ist gut für andere und ich bin selbständig ohne finanziellen Druck und der Fiskus hat u.U. auch noch ein biserl was ;).
#3
allgemeine Diskussion / Aw: Rentenreform 2026/ 2027
Letzter Beitrag von cyrix42 - Heute um 17:53
Zitat von: Bürohengst in Heute um 16:48es gibt zig Motive, eher früher als später die berufliche Tätigkeit zu beenden. Arbeit ist nicht alles im Leben und irgendwann ist auch mal gut.

Alle Motive sind verständlich; aber warum sollte die Allgemeinheit für diese individuellen Lebensentscheidungen aufkommen? Wer es sich leisten kann und will, kann ja als Privatier leben...
#4
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von xap - Heute um 17:32
Zitat von: AltStrG in Heute um 15:42Nun, er bestätigt zumindest, dass das Partnereinkommen doch so problematisch ist, wie vermutet. Immerhin ein Erkenntnisgewinn. Ist doch gut.

Mir wäre ein Erkenntnisgewinn auf meiner Entgeltabrechnung nach 6 Jahren des Wartens ehrlich gesagt lieber.
#5
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von Ryan - Heute um 17:29
Zitat von: AltStrG in Heute um 13:34Sie haben dir also eine Rückwirkung bestätigt? Wie ist der genaue Wortlaut? Die Formulierung "Daraufhin wurden Eingang, Ruhendstellung, Verzicht auf das Erfordernis einer haushaltjahrnahen Geltendmachung und Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung von der Behörde im Namen des Bundes bestätigt" sagt erst einmal nichts darüber aus.

Die Grundsätzlichkeiten hinsichtlich von Rundschreiben bleibt bestehen. Ich bin ja kein Beamter und auch kein expliziter Verwaltungsrechtler, aber eine Rückwirkung von Ansprüchen, welche mit Bescheid positiv beschieden und verfestigt werden (würden), überrascht mich dann doch. Dadurch wäre die haushaltsnahe Geltendmachung ab absurdum geführt und alle Antragsteller (auch kommende!) würde Gleich im Ungleichen behandelt.

Ich verstehe nicht ganz, warum Du wieder von einem Bescheid sprichst. Auch der von Dir angesprochene Zeitraum ab 2008 bis 2020 scheint eine andere Baustelle zu sein (Berlin). Es geht hier aber um das Rundschreiben des Bundes, den Zeitraum ab 2021 und, in meinem Fall, einen Widerspruch im Jahr 2024 für Jahre 2021 bis 2024.

Aus dem Antwortschreiben (kein Bescheid).

"ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Widerspruchs".
"Ihren Widerspruch stelle ich ruhend."
"Auf die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Bund wird verzichtet".
"Ab dem Jahr 2021 wird auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet"

Für mich heißt das, dass die Behörde der Empfehlung gem. Rundschreibens gefolgt ist und in meinem konkreten Fall "zur Anwendung gebracht hat".


#6
allgemeine Diskussion / Aw: Rentenreform 2026/ 2027
Letzter Beitrag von Rowhin - Heute um 17:22
Bei den jetzt gerade in Rente/Pension gehenden Kolleginnen und Kollegen nehme ich oft auch den Wunsch wahr, "gleichzeitig" mit dem Partner bzw. der Partnerin in den Ruhestand zu gehen. Da geht man dann auch gerne mal ein Jahr früher (nur sehr teilweise später), um noch möglichst viele Jahre in Ruhe zu zweit verbringen zu können. Vor allem, wenn ein deutlicherer ALtersunterschied vorhanden ist.
#7
Beamte Bayern / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von Anwender - Heute um 17:12
https://www.bbb-bayern.de/weiss-blaue-auszeichnung-fuer-besonderen-einsatz/

So kann man sich bei den Gewerkschaften auch beliebt machen und sicher sein, dass sie den ganzen Schwachsinn, was die Staatsregierung bei der aA verzapft, auch schön mit abnicken.

Mich würde schon mal interessieren, was für ein "besonderer Einsatz" hier gemeint ist. Für die bay. Beamten hat er jedenfalls gar nichts gebracht. :-X
#8
Zitat von: ExponentialFud in Heute um 16:43Ob die Dienstherren das austesten wollen?

LOL! Ist die Frage ernstgemeint? Die letzten 50 Jahre BVerfG-Urteile und die Reaktionen der Besoldungsgesetzgeber hierauf mitbekommen?

Das BVerfG sichert die Missachtung der Beschlüsse durch den Gesetzgeber sogar noch regelmäßig ab, indem nur jene mit Nachzahlungen bedacht werden, die ein laufendes Verfahren geltend machen können. Alle anderen gehen, vom BVerfG bestätigt, absolut leer aus.

Es gibt schlicht keinen Grund für den Dienstherrn, anders zu handeln. Jeder Dienstherr ist - mit Verlaub - dämlich, der NICHT zuerst bewusst unteralimentiert, so lange wie möglich, bis genau SEIN Verhalten in Karlsruhe abgeurteilt wird. Denn die fünfmarksechzig, die er dann den paar Hanseln nachzahlen muss, sind besser als die Drölfzilliarden, die er ansonsten hätte zahlen müssen.

#9
Zitat von: ExponentialFud in Heute um 16:43In Rn 91 wird angedeutet, dass es "gewisse Grenzen" geben wird, wenn die Rechtsprechung dazu nötig werden sollte. Ob die Dienstherren das austesten wollen?

Austesten, um die Spielräume maximal auszureitzen? Ja!
#10
TVöD Kommunen / Aw: Familienzuschlag Pendant f...
Letzter Beitrag von Organisator - Heute um 16:48
Zitat von: BAT in Heute um 16:07Aber siehe da, wer hat von den Subventionen für PV profitiert? Eher die bessere Hälfte der Gesellschaft.

Um bei dem Beispiel zu bleiben - profitiert hat die Allgemeinheit.
PV-Anlagen oder Batterien waren so teuer, dass sie unwirtschaftlich waren und somit nicht gekauft wurden. Erst durch Subventionen wurden sie so wirtschaftlich, dass deren Kauf Sinn hatte und durch planvoll bemessene Subventionen im Ergebnis eine schwarze 0 brachten. Profitiert hat auch der Käufer der besseren Hälfte der Gesellschaft nicht, sondern nur keinen Verlust gemacht.
Profitiert hat die Allgemeinheit, da hier ein gesamtgesellschaftliches Ziel befördert wurde.

Unter diesen, und nur diesen, Voraussetzungen haben Subventionen Sinn. Nicht jedoch, wenn sie dauerhaft gewährt werden. Dann kommts zu dem von dir beschriebenen Effekt der Bräsigkeit. Subventionen sollen anstoßen, nicht erhalten.