Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: algo86 am 17.05.2019 13:27
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Hallo,
mir stellt sich gerade die Frage:
Nach erfolgreichem Abschluss der modularen Qualifikation für den Aufstieg in die 3. QE
- darf ich dann nur bis zur A11 befördert werden?
- darf ich bis zur A13 befördert werden, wenn ich noch die modulare Qualifikation für die 4. QE dran hänge?
Ich konnte aus den einschlägigen Gesetzestexten nichts herauslesen dazu.
Voraussetzung für den Beginn der 4.QE ist lediglich ein Amt mit A11 und bei Abschluss der Maßnahme A13.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayModQV
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV260174
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG
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Du kannst theoretisch bis A13Z befördert werden.
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Bevor ich mir Gedanken mache, ob ich bei Vorliegen entsprechender Planstellen nach A11 oder bis A13 befördert werden kann, würde ich mich erst einmal in Geduld üben. Oder verstehe ich den Art. 17 Abs. 6 LlbG falsch?
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Bevor ich mir Gedanken mache, ob ich bei Vorliegen entsprechender Planstellen nach A11 oder bis A13 befördert werden kann, würde ich mich erst einmal in Geduld üben. Oder verstehe ich den Art. 17 Abs. 6 LlbG falsch?
Der ist bedeutungslos, wenn man mehr als 10 Jahre schon Beamter auf Lebenszeit ist und die Qualifikation für die 3. QE hat
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anfangen in A11 ist möglich, mit der Prüfung muss aber A13 innegehabt werden,
also ist die Frage....