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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: schwarzsaga am 02.09.2019 17:54

Titel: [HE] Erfahrungszeit bei einer Verbeamtung eines Angestellten im ÖD
Beitrag von: schwarzsaga am 02.09.2019 17:54
Hallo, ich bin Ingenieurin, 40 Jahre alt und seit 2008 im öffentlichen Dienst tätig. Aktuell in Hessen bei einer Kommunalverwaltung, seit 5,5 Jahre in der Führungsposition, in der nun die Verbeamtung erfolgen soll.
Als Angestellte bin ich aktuell in der Erfahrungsstufe 4.

Stimmt es, dass von den 5,5 Jahren Berufserfahrung in der Führungsposition 4 Jahre gestrichen werden als Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung im höheren Dienst? Diese 4 Jahre Erfahrungszeit nach §35 HLV sind zwar notwendig als Voraussetzung, aber werden diese tatsächlich nicht angerechnet als Erfahrungszeit für die Stufenfestsetzung?? Und wo kann ich das recherchieren? Aus der HLV und dem HesBG kann man das meines Erachtens nicht zurück schließen.

Und wo ist genau definiert, welche Tätigkeit darüber hinaus anerkannt werden können als Erfahrungszeit. Dies würde bei mir die Tätigkeit im ÖD betreffen als technischer Sachbearbeiter.

Wäre über ein paar Erfahrungswerte sehr dankbar!!!

Viele Grüße


Titel: Antw:Erfahrungszeit bei einer Verbeamtung eines Angestellten im ÖD
Beitrag von: calmac am 02.09.2019 19:24
§ 29 HBesG