Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 30.09.2019 11:19
-
Hallo,
eine Erzieherin in EG S 8a Stufe 5 soll eine Zulage bekommen zur EG S 15. Den Unterschiedsbetrag dann auch in der S 15 Stufe 5??
-
Welche Zulage?
-
für eine höherwertige Tätigkeit nach § 14 TVÖD (ständige Vertreterin der Hortleitung - soll erstmal nur eine Zulage sein, wegen Erprobung)
-
Wenn die höherwertige Tätigkeit zunächst nur vorübergehend übertragen wird, ist die Zulage zu der Entgeltgruppe/Stufe zu zahlen, die sich bei dauerhafter Übertragung ergäbe, hier S15/5.
-
danke