Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: darkmessiah am 31.10.2019 08:45
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Guten Morgen,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen:
In einem kommunalen Krankenhaus (Arbeitgeber ist Mitglied im KAV) gilt der TVÖD BT Krankenhäuser.
Eine MFA soll für den Zentralsteri eingestellt werden. Sämtliche Mitarbeiter dort erhalten mit Fachkundelehrgang Teil 1 und 2 (ingesamt 240 Stunden) EG 4. Diese MFA soll aber die EG 5 erhalten. Obwohl sie nicht, wie in der EGO gefordert mit "entsprechender Tätigkeit" dort arbeitet (Teil A, Abschnitt I Nr. 3.).
Wie seht Ihr das? ???
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, sie ergibt sich aufgrund der tariflichen Regelungen aus der auszuübenden Tätigkeit. Ungeachtet dessen steht es dem AG arbeits- und tarifrechtlich frei, einzelne TB besserzustellen als andere.