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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Giuso72 am 07.04.2020 14:06
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Guten Tag zusammen,
ab Mai werde ich in einer neuen Firma arbeiten.
Ich werde bezahlt sein mit TVöD, als Musiktherapeut in Klasse 9
Ich war in Stufe 3 eingruppiert, aber ich arbeite als Musiktherapeut seit 2009 ( ich habe die Zeugnisse) und bin Italiener studierter Musiktherapeut ab 2012.
Ich bin auch GastProfessor an der Universität.
Also, Wer entscheidet die TVöD Stufe und wie darf ich verstehen ob alles in Ordnung ist?
Danke
GS
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Über den Anspruch auf eine bestimmte Stufe entscheidet niemand, er ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Ob der AG von einer darüber hinausgehenden Kann-Regelung Gebrauch macht, liegt in dessen Ermessen.
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Bei Einstellung bei einem neuen Arbeitgeber hat man nur Anspruch auf Stufe drei sofern man einschlägige Berufserfahrung hat.
Der AG kann aber vorherige Tätigkeiten als förderliche Zeiten anerkennen und einem ggfls. eine höher Stufe geben (wenn er will). Das muss man aber in der Regel vor Vertragsabschluß klären.
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Dank an beide.
Ich habe noch nichts unterschrieben, sie haben mir den Vertrag per Brief geschickt, in dem zwar die Entgeltgruppe, nicht aber die Stufe angegeben ist.
Glauben Sie, dass ich antworten kann, dass während des Gespräches von Stufe 4 gesprochen wurde und dass diese Stufe meiner Berufserfahrung besser entspricht?
Ich bedanke mich bei Ihnen für die Hilfe
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Ja.
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Vielen Danke
Sie waren sehr nett und hilfreich
GS
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Hallo
Ich möchte mir bei Ihnen noch einmal bedanken, da Sie mir geholfen haben
Die Firma hat mir besser eingruppiert.
Danke