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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: AMUC am 07.04.2020 16:39

Titel: Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: AMUC am 07.04.2020 16:39
Hallo zusammen,

ich trete demnächst eine neue Stelle als Sozialarbeiter in der stationären Jugendhilfe bei einem städtischen Träger (in Bayern) an, der nach TVÖD zahlt.
Ich habe soeben mein Studium beendet. Vorweisen kann ich eine 5 jährige Erzieherausbildung sowie 5 Jahre Berufserfahrung in der stationären Jugendhilfe als Erzieher.
Die Eingruppierung soll in S12 Stufe 1 erfolgen. Ich habe versucht, die Stufe zu verhandeln. Allerdings ohne Erfolg. Die Stadt möchte meine Berufserfahrung als Erzieher, die ich in dem Bereich gesammelt habe, nicht als förderliche Zeiten bei der Einstufung anerkennen. Meiner Meinung nach ist meine Berufserfahrung mehr als förderlich für die anzutretende Stelle, es handelt sich hier um genau den gleichen Arbeitsbereich. Und im Gruppendienst lassen sich die Aufgaben eines Erziehers und eines Sozialpädagogen nicht trennen.

Die Stadt argumentiert damit, dass es keinen Verhandlungsspielraum gibt, da sie sich an den Tarifvertrag halten müssen und keine Ausnahmen machen können. Nach §16 Abs. 2 Satz 3 könnten sie dies meines Erachtens nach allerdings schon.

Hinzu kommt, dass ich es äußerst schwierig finde, jemanden mit Berufserfahrung auf die gleiche Stufen zu stellen, wie jemanden, der direkt nach dem Abi sein Studium absolviert hat und tatsächlich keine Berufserfahrung vorweisen kann.

Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stude aushandeln kann?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im Voraus dafür.
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: Spid am 07.04.2020 16:40
Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: Organisator am 07.04.2020 17:00
Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stufe aushandeln kann?

Du hast es ganz zutreffend formuliert. Der Arbeitgeber sieht fälschlicherweise keinen Spielraum, obwohl förderliche Zeiten anerkannt werden können.

Ich würden den Arbeitgeber auf seinen Irrtum hinweisen und ihn bitten, seine Argumente zu überprüfen. Dann würde ich empfehlen, einen Termin für ein persönliches Gespräch zu machen um über die Ergebnisse zu sprechen. Je nach Verlauf des Gesprächs (und deiner persönlichen Lage den Job bekommen zu wollen) könntest Du dann auch anbringen, ansonsten für Stufe 1 den Job nicht antreten zu wollen.

Falls Du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hast, gibt es nichts mehr zu verhandeln, höchstens ein Vorziehen der nächsten Stufe unter Androhung deiner Kündigung.

Halte uns mal auf dem Laufenden :)
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: BATKFMaui am 07.04.2020 17:07
"Und im Gruppendienst lassen sich die Aufgaben eines Erziehers und eines Sozialpädagogen nicht trennen"!. (Zitat-Ende)
Dies ist eine "schädliche Argumentaion" zu Lasten des Sozialpädagogen B.A.

Auch hier darf erkannt werden, dass es ( im sozialen Bereich) keinen eklatanten Fachkräftemangel geben kann; denn allein die Eingruppierung nach S12 lässt daran zweifeln.
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: Spid am 07.04.2020 17:08
Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stufe aushandeln kann?

Du hast es ganz zutreffend formuliert. Der Arbeitgeber sieht fälschlicherweise keinen Spielraum, obwohl förderliche Zeiten anerkannt werden können.

Ich würden den Arbeitgeber auf seinen Irrtum hinweisen und ihn bitten, seine Argumente zu überprüfen. Dann würde ich empfehlen, einen Termin für ein persönliches Gespräch zu machen um über die Ergebnisse zu sprechen. Je nach Verlauf des Gesprächs (und deiner persönlichen Lage den Job bekommen zu wollen) könntest Du dann auch anbringen, ansonsten für Stufe 1 den Job nicht antreten zu wollen.

Falls Du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hast, gibt es nichts mehr zu verhandeln, höchstens ein Vorziehen der nächsten Stufe unter Androhung deiner Kündigung.

Halte uns mal auf dem Laufenden :)

Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist in Stufe 1 tariflich nicht möglich.
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: Organisator am 07.04.2020 17:12
Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist in Stufe 1 tariflich nicht möglich.

Und wieder was gelernt :)
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: WasDennNun am 07.04.2020 17:20
Die Stadt argumentiert damit, dass es keinen Verhandlungsspielraum gibt, da sie sich an den Tarifvertrag halten müssen und keine Ausnahmen machen können. Nach §16 Abs. 2 Satz 3 könnten sie dies meines Erachtens nach allerdings schon.
Theoretisch schon, wenn du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hast nicht mehr, da ja "zur Deckung des Personalbedarfs" nicht mehr korrekt ist, denn die Stelle ist ja mit dir besetzt. Ziemlich zynisch die Situation.
Zitat
Hinzu kommt, dass ich es äußerst schwierig finde, jemanden mit Berufserfahrung auf die gleiche Stufen zu stellen, wie jemanden, der direkt nach dem Abi sein Studium absolviert hat und tatsächlich keine Berufserfahrung vorweisen kann.
Verständlich, ist aber dem Tarifsystem und möglicherweise deinem AG egal.

Zitat
Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stude aushandeln kann?
Nicht im VKA Bereich, aber im TV-L Bereich. Da habe wir (Bereich IT)  den Menschen immer eine angemessene Stufe angeboten (sofern sie danach gefragt haben)
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: daseinsvorsorge am 07.04.2020 19:04

Auch hier darf erkannt werden, dass es ( im sozialen Bereich) keinen eklatanten Fachkräftemangel geben kann; denn allein die Eingruppierung nach S12 lässt daran zweifeln.

Welche andere Eingruppierung soll es denn in der stationären jugendhilfe sein- etwa S 14/Garantenstellung ?

Ob man von einem eklanten Fachkräftemangel im sozialen Bereich sprechen kann, ist so generell nicht zu beantworten.

Problematisch entwickeln sich - neben dem Erzieherbereich - aber die ASDs/BSDs mit Garantenstellung. Die Arbeitgeber wundern sich, warum sie die Stellen - wenn überhaupt- nur noch mit Berufsanfängern besetzen können, die relativ schnell ausgebrannt sind.

Diese wechseln dann in für sie weniger belastende Bereiche mit S12 (/daran angelehnt) und gehen nur mit  ca.  € 45,- netto weniger ggü. S 14/Stufen 1-5/Steuerk. I nach Hause. Keine guten Argumente , um für Bereich ASD/BSD zu werben.

Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: 2strong am 07.04.2020 20:14
Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist in Stufe 1 tariflich nicht möglich.

Und wieder was gelernt :)
Die ist, ebenso wie eine Verlängerung, erst ab Stufe 3 vorgesehen.
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: AMUC am 07.04.2020 20:21
S12 ist als Entgeltgruppe vollkommen richtig, auch wenn mehr natürlich wünschenswert wäre. Mir geht es um die Entwicklungsstufe. Hier würde ich gerne die 3er bekommen. Die 1er halte ich definitiv mit meiner Vorerfahrung für nicht angebracht.

Der Arbeitsvertrag ist noch nicht unterschrieben und es steht noch ein Telefonat aus, bei dem hoffentlich was sinnvolles bei rauskommt. Hier werde ich auch nochmals einige Argumente anbringen.
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: Kat am 08.04.2020 07:23
Wie kann jemand, der frisch von der Uni ist, einschlägige Berufserfahrung haben?
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: Spid am 08.04.2020 07:38
Das ist doch problemlos möglich, nur nicht im entsprechenden Studienberuf.
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: Organisator am 08.04.2020 07:40
Wie kann jemand, der frisch von der Uni ist, einschlägige Berufserfahrung haben?

Inwieweit hat das einen Bezug zur Frage des TE?
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: WasDennNun am 08.04.2020 08:30
Wie kann jemand, der frisch von der Uni ist, einschlägige Berufserfahrung haben?
In dem er z.B. während des Studium in diesem Beruf arbeitet?
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: Spid am 08.04.2020 08:32
In dem Beruf, auf den das Studium vorbereitet?
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: AMUC am 08.04.2020 10:39
Das Argument, dass ich über keine einschlägige Berufserfahrung als Sozialarbeiter habe, kann ich weitestgehend nachvollziehen. Tatsächlich habe ich aber in einem Arbeitsfeld für Sozialarbeiter neben dem Studium gearbeitet, war aber als Erzieher angestellt, da ich ja wie bereits beschrieben, bereits die Erzieherausbildung gemacht habe.

Was mir schwer fällt nachzuvollziehen, warum die Berufserfahrung nicht als förderlich für die anzutretende Stelle sein soll, da ich doch genau in dem Bereich tätig war, in dem ich jetzt anfangen soll...
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: Spid am 08.04.2020 10:52
Die Entscheidung, ob die Berufserfahrung förderlich ist, ist ins Ermessen des AG gestellt.
Titel: Antw:Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
Beitrag von: McOldie am 08.04.2020 11:04
Eine Berücksichtigung als förderliche Zeit ist nur möglich bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs. Der Personalbedarf muss objektiv vorliegen, indem entweder keine genügende Bewerberzahl (quantitativer Mangel) oder keine ausreichend qualifizierten Bewerber (qualitativer Mangel) vorliegt. Der Mangel kann tätigkeits- oder ortsbezogen sein.
An die Berücksichtigung förderlicher Zeiten sind geringere Anforderungen zu stellen als an die einschlägige Berufserfahrung. Vorherige berufliche Tätigkeiten sind förderlich, wenn sie der übertragenen Tätigkeit nützlich sind, indem sie die Qualität oder die Quantität der auszuübenden Tätigkeit zu steigern versprechen, und dem Arbeitgeber in irgendeiner Weise zugutekommen; BAG vom 19.12.2013 – 6 AZR 94/12 – ZTR 2014, 232 – und vom 21.11.2013 – 6 AZR 23/12 – ZTR 2014, 148. Es ist nicht entscheidend, dass die Tätigkeit derselben EntgGr. zugeordnet war. Sie muss in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der übertragenen Tätigkeit stehen. In Verbindung mit dem Merkmal der Deckung des Personalbedarfs müssen diese Zeiten letztlich Voraussetzung für die Entscheidung zur Einstellung des Beschäftigten gewesen sein. Eine „Deckung des Personalbedarfs“ liegt nicht schon dann vor, wenn der Arbeitgeber eine freie Stelle besetzen will.

Es ist aber – wie schon gesagt – eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers