Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: bettelmusikant am 12.05.2020 14:09
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Hallo,
ich habe gerade die Rechner für Bayern und Hessen verglichen: In Bayern wird der Sonderbetrag/Sonderzahlung für Kinder (2,13 € je Kind je Monat gem. Art. 85 BayBesG), Zahlung jährlich, bei Jahresbeträgen ausgewiesen, für Hessen (ebenfalls 2,13 € je Kind je Monat gem. § 6 HSZG), Zahlung monatlich, nicht gesondert ausgewiesen. Übersehe ich hier etwasetwas?