Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: pat am 26.10.2020 14:55
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Hallo,
ich bin derzeit Beschäftigter im TVöD in EG11, möchte aber evtl. meinen Arbeitgeber anfragen, ob eine Verbeamtung aufgrund des sonstigen Qualifikationserwerbs nach Art. 39 LlbG möglich ist (Qualifikation liegt vor).
Hierzu habe ich ein paar Fragen, die ich vor einer Anfrage bereits gerne geklärt hätte, um besser vorbereitet zu sein.
1. Können meine bisherigen Zeiten im TVöD (7 Jahre) bei der Stufenlaufzeit berücksichtigt werden oder erfolgt immer ein Beginn in Stufe 2 des Eingangsamts?
2. Könnte das Eingangsamt A9 auch übersprungen werden?
3. Falls eine Ernennung für das Beamtenverhältnis auf Probe in A9 erfolgt, dann muss die Probezeit abgewartet werden (2 Jahre aber evtl. Verkürzung?) und danach gilt noch ein Beförderungsverbot von 3 Jahren nach A10, oder?
Leider fehlt mir die Erfahrung im Beamtenrecht und ich möchte nicht komplett blank in ein Personalgespräch gehen. Ich freue mich sehr, wenn jemand meine Fragen kurz beantworten könnte, evtl. sogar mit passender Rechtsgrundlage, vielen lieben Dank!!
Viele Grüße
pat
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Können Angestellte in E11 kein Gesetz lesen?
Ein Blick ins richtige Fachgesetz hilft ungemein bei der Findung der Antwort.
Einem Angestellten bis E8 wäre die Frage beantwortet worden.
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Guten Tag,
in welchem Bundesland sind Sie denn beschäftigt?
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Hallo,
@Kleeblatt: Ich entschuldige meine Unwissenheit, mit beamtenrechtlichen Vorschriften hatte ich bislang noch keine Berührung.
@gotti: Ich bin bei einer Landesbehörde in Bayern beschäftigt.
Vielen Dank.
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@pat
Ich antworte Ihnen später mal :-)...
Grüße
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zu 1.
Bisherige Zeiten können berücksichtigt werden
zu 2.
theoretisch ja, praktisch ist es eine seltene Ausnahme.
zu 3.
Verkürzung Probezeit ist möglich, aber Mindestprobezeit (6 Monate) muss eingehalten werden. Danach kann sofort nach A10 befördert werden. (Beförderungsverbot gilt erst nach der letzten Beförderung oder nach Einstellung in ein Beförderungamt, A9 wäre aber das Eingangsamt).
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Vielen lieben Dank !!! ;)
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Können Angestellte in E11 kein Gesetz lesen?
Ein Blick ins richtige Fachgesetz hilft ungemein bei der Findung der Antwort.
Einem Angestellten bis E8 wäre die Frage beantwortet worden.
Schön, daß du die Grenze deiner Hilfsbereitschaft zwischen E8 und E9 ziehst. Diese Grenze möchten wir aber bitte nicht hier im Forum etablieren. Hier wird sogar B11ern geholfen!