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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: danyfd am 27.10.2020 15:34
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Hallo Community,
ich trete mal wieder mit der lästigen Frage der Verbeamtung an Euch heran.
Ich bin
- 35 Jahre jung
- kommunaler Beschäftigter, ausgebildeter Verwaltungsfachwirt
- seit 2005 im TVÖD
- Seit 01/2018 in EG 9C Stufe 4
Nun bin ich derzeit im Bewerbungsverfahren nach A13/EG12 (g.D.) und der "neue" AG ist gewillt zu verbeamten.
Meine Fragen nun:
- Sollte die Verbeamtung stattfinden, in welche Besoldung und Erfahrungsstufe werde ich gesteckt?
- Wie gestaltet sich das Ruhegehalt? Rente/Pension
Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich natürlich freuen.
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- Besoldungsgruppe A 9
- ca. 1,8 % Pensionsanspruch pro Jahr, nach 40 Jahren der volle Anspruch von knapp 72 % der letzten Bruttobesoldung
Wenn die Alternative eine E 12 ist, lohnt sich die Verbeamtung nur, wenn schnelle Beförderungen zu erwarten wären.
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Meine Fragen nun:
- Sollte die Verbeamtung stattfinden, in welche Besoldung und Erfahrungsstufe werde ich gesteckt?
- Wie gestaltet sich das Ruhegehalt? Rente/Pension
A9, die Stufe richtet sich nach 29 HBesG hier kannst du vereinfacht gesagt anpeilen, das alle Zeiten in EG 9 und höher angerechnet werden, Zeiten für Tätigkeiten darunter können, müssen aber nicht. Zu Pension, siehe Post von Organisator
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Herzlichen Dank für die Informationen.
Wie könne man die Beförderungen beschleunigen?
Gesetzlich sind es im gD bekanntlich alle 2 Jahre.
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Herzlichen Dank für die Informationen.
Wie könne man die Beförderungen beschleunigen?
Gesetzlich sind es im gD bekanntlich alle 2 Jahre.
Auf welches Gesetz beziehst du dich da?
Da es keinen Rechtsanspruch auf Beförderung gibt, würde ich herausfinden, wie das in deiner Behörde gehandhabt wird. Daraus kannst du dir dann ungefähr ableiten, wann mit welchen Beförderungen zu rechnen ist und wie sich das im Vergleich zur E 12 (die du ja sofort bekommen würdest) rechnet.
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Herzlichen Dank für die Informationen.
Wie könne man die Beförderungen beschleunigen?
Gesetzlich sind es im gD bekanntlich alle 2 Jahre.
Es sind gemäß § 21 I 1 HBG mindestens zwei Jahre; bitte beachten, dass ist ein großer Unterschied. Über Ausnahmen hiervon kann nur der Direktor des LPA entscheiden und die sind selten (mir im gD keine bekannt).
Wie schnell die Beförderungen dann in der Praxis ablaufen, kann dir niemand sagen, da es von Behörde, Dienstposten, Haushaltslage uvm abhängig ist. Gerade bei (kleineren) Kommunalverwaltungen wird die Planstelle oft mit dem Dienstposten verknüpft, so dass eine Beförderung quasi automatisch alle zwei Jahre erfolgt.
Bei größeren Behörden oder auch der Landesverwaltung gibt es in der Regel Beförderungsrunden bei denen alle Beamte, die theoretisch befördert werden könnten, beurteilt werden. Der mit der besten Beurteilung kriegt dann die Beförderung.
Edit: Nicht vergessen, dass die Verbeamtung zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt, also erstmal drei Jahre Probezeit, dann ein Jahr Sperre nach der Probezeit, dann A 10 (frühestens) ab dann der Zwei-Jahres-Turnus.
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...wobei bereits nach zwei Jahren in der Probezeit befördert werden kann und hier ggf. die Probezeit selbst verkürzt werden könnte.
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Wenn er hervorragende Leistungen iSd § 10 HLVO erbringt, dann ja; aber auch hier, stark Behörden abhängig.