Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: frido2001 am 30.10.2020 10:18
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Hallo,
kurze Schilderung der Situation. In Sachsen werden / können Lehrer bis zum 42. Lj verbeamtet werden.
Angenommen ich schließe mein Studium (StEx I) mit 41 ab. Gehe als mit 41 in den Vorbereitungsdienst und bin Beamtenanwärter. Schließe das StEx II mit vollendetem 42 Lj. ab.
Kann ich dann noch verbeamtet werden? Wann ist die "Deadline" zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst bzw. Beamtenanwärter?
Vielen Dank.
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In das Beamtenverhältnis darf nicht berufen werden, wer das 42. Lebensjahr vollendet hat. - §7 Absatz 1, Satz 1 Sächs. BeamtG. Auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist ein Beamtenverhältnis...