Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ndsftw am 02.11.2020 17:20
-
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich wollte mich mal erkundigen, ob es im Beamtenrecht möglich ist, Zeitzuschläge zu erhalten, wenn man vom Dienstherrn aufgrund der Coronapandemie zu einem Schichtdienst bis 20 Uhr bzw. Samstage als Ausweichtermine verpflichtet wird. Besteht evtl. sogar ein Anspruch? Zu "normalen" Zeiten besteht eine Gleitzeitregelung.
Vielen Dank im Voraus.
-
Mein Tipp wäre §4 und §5 NEZulVO.