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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Käthe1 am 06.01.2021 18:32

Titel: [Allg] Betriesbwirt VWA
Beitrag von: Käthe1 am 06.01.2021 18:32
Hallo Zusammen, hat jemand praktische Erfahrung mit folgender Konstelation: Einstig in die QE2 Mittlerer nicht technischer Dienst Verwaltung und Finanzen. Vorbildung: kaufm. Berufsaufsbildung + Betriebswirt VWA +  Ada-Schein + Angesteller im öffentlichen Dienst. Es schein alles auf Ermessensentscheidung des Dienstherren rauszulaufen. Kann jemand konkret was zur Anerkennung des Betrieswirts VWA sagen? Hat jemand Infos zu möglichen Gerichtsentscheidungen in dem Kontex?
https://www.w-vwa.de/studium/betriebswirt.html wird immer noch mit " Staatlich geprüfte Techniker, Industrie- und Handwerksmeister sowie Angehörige des gehobenen und höheren Dienstes mit mindestens einjähriger Berufspraxis, bei der kaufmännische bzw. wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind" geworben. Vielen Dank für Konkrete Infos und/oder Anlaufstellen!

Titel: Antw:[Allg] Betriesbwirt VWA
Beitrag von: Jockel am 08.01.2021 13:39
VWA-Abschlüsse werden schon selten als tariflich relevant eingestuft. Dass irgendein Land sie als laufbahnrechtlich relevant anerkennt, wäre mir neu. VWA ist Zeit- und Geldverschwendung wenn der Blick auf die Karriere geht.
Titel: Antw:[Allg] Betriesbwirt VWA
Beitrag von: Alexandra112 am 10.01.2021 16:13
So ganz würde ich die VWA nicht auf null runterstufen.
Ich habe meine Qualifizierungsmaßnahmen (§ 22 LBG BW) bei der VWA erworben.
LG Alex