Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Gockel am 20.01.2021 10:16

Titel: Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Gockel am 20.01.2021 10:16
Hallo,
kann mir jemand sagen wir der Wechsel von TV-L-S (S17 Stufe 4) in TV-L E 14 aussieht. Gibt es eine Tabelle bzw. Erläuterung zum Wechsel, habe dazu nichts gefunden. In welche Stufe erfolgt eine Eingruppierung beim Wechsel?
Schon mal jetzt vielen Dank!
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Spid am 20.01.2021 10:23
Es gibt keinen TV-L-S.

Es handelt sich um eine ganz gewöhnliche Höhergruppierung. Ob dabei ein Tabellenwechsel stattfindet, ist unbeachtlich, denn die TVP haben keine abweichende Regelung dafür vereinbart. Durch die dazwischenliegenden Entgeltgruppen ergibt sich eine Höhergruppierung in E14/4.
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: McOldie am 20.01.2021 11:11
hier die Durchführungshinweise der TdL dazu
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjLv--6oqruAhWJw4sKHQpeC5MQFjACegQIARAC&url=https%3A%2F%2Fcms2.niedersachsen.de%2Fdownload%2F149757%2FTabellenwechsel_-_Stand_18.11.2019.pdf&usg=AOvVaw2pU1bxvQfcSvJur0LK1xLE
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Spid am 20.01.2021 11:16
Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich. Es handelt sich um einseitige Festlegungen des AG, die das Rechtsverhältnis zwischen AG und AN nicht berühren und die u.a. nicht die Rechtsmacht haben, zwingend anzuwendendes Tarifrecht aus Vereinfachungsgründen außer Kraft zu setzen.
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Jockel am 21.01.2021 14:54
Das wird dann wohl ein spannende Klage. Ich würde vermuten, dass die Dienststelle meint, dass Stufe 2 in EG 14 einschlägig ist. Was zu einem Entgelt von S17 Stufe 4 + 180€ für die nächsten 2 Jahre führt.

Da dies ein ganz erheblicher Unterschied zu EG 14 Stufe 4 ist, wird die Frage zu beantworten sein, ob die von Spid vertretende Auffassung so überzeugend ist, dass man ein arbeitsgerichtliches Verfahren anstrebt. ;D

2025/26 wird das dann das BAG entscheiden.
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Spid am 21.01.2021 14:58
Mitte 2021 wird dies bereits das ArbG tun, sofern in den nächsten Monaten Klage erhoben wird.
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Jockel am 21.01.2021 15:10
ja und ? Wen interessiert ein AG-Urteil ? oder bei dieser Grundsatzfrage ein LAG-Urteil ?
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Spid am 21.01.2021 15:12
Alle, die sich in einer ähnlichen Situation befinden -> Klagewelle
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Jockel am 21.01.2021 15:42
Da überschätzt du aber ganz extrem sowohl die Klientel als auch die Klagefreude von Menschen im ÖD allgemein. :-)
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Spid am 21.01.2021 15:53
Da es derlei nach vereinzelten erfolgreichen erstinstanzlichen Klagen bei den TrSpL im Bund und den Ordnungsstreifen der Kommunen gegeben hat, sehe ich nicht, daß man sich beruhigt zurücklehnen könnte. Und sind nicht in den Ländern derzeit zahlreiche Klagen von Geschäftsstelleitarbeitern der Justiz anhängig?
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Jockel am 22.01.2021 09:25
aufgewiegelt von Verdi und dbb, ja. Aber die kümmern sich nur marginal um Leute, die ein EG 14 bekommen.
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Spid am 22.01.2021 09:30
Also die TrSpL waren mit IVa weder Verdi-Klientel noch bekannt dafür, besonders stark gewerkschaftlich orientiert gewesen zu sein...
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Lars73 am 22.01.2021 09:41
@Spid
Da mi die Abkürzung TrSpL nicht geläufig ist. Es geht um die Sportlehrer der Bundeswehr wo es ja tatsächlich einiges an BAG Entscheidungen gab?
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: Spid am 22.01.2021 09:45
Ja, die TruppenSportLehrer.
Titel: Antw:Übergang von TVL-S in TV-L allgemein
Beitrag von: sigma5345 am 22.01.2021 12:53

2025/26 wird das dann das BAG entscheiden.

Und wenn schon .... Ansprüche sind doch mit der Klage geltend gemacht... also gibt's für die Betreffenden 2025 ein neues Auto von der Nachzahlung  ;D. Nur weil man Geld später bekommt, ist es nicht automatisch weniger wert :-D.