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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Kingrakadabra am 20.01.2021 17:16

Titel: [Allg] Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Kingrakadabra am 20.01.2021 17:16
Hey,

ich möchte ggf. den Dienstherren wechseln (Stadt zu Landkreis) und habe bereits eine mündliche Einstellungszusage. Meine Personalakte wird nun angefordert, meine Einverständnis habe ich erteilt. Weiß jemand wie das abläuft? Schriftlich? Wie lange dauert sowas ungefähr? Danach soll ich eine schriftliche Zusage erhalten, daraufhin muss ich meine Versetzung beantragen. Muss ich da dann nochmal extra zustimmen oder gilt meine Zustimmung quasi als "erteilt"?
Frage: Kann man die Beantragung der Versetzung "hinauszögern (warte noch auf ein anderes Vorstellungsgespräch) bzw. wie lang kann ich dort noch absagen? Nach Beantragung der Versetzung ist das wahrscheinlich schlechter Stil, oder?

Danke und einen schönen Abend.

Hage
Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: BStromberg am 21.01.2021 06:47
Das hängt von sehr vielen Variablen ab, die HIER niemand seriös beantworten kann.

Direkte Versetzung oder vorgeschaltete Abordnung mit dem Ziel der endgültigen Versetzung?

Wie ist es um die aktuelle Arbeit bestellt?

Hat der aktuelle Dienstherr ein Interesse, dass noch Projekte bzw. Abschlussarbeiten erledigt werden (1-2 Monate Verzug) oder kann/will er dich sofort loswerden?

Sind Alt-Urlaubstage, abzufeiernde Mehrarbeitsstunden, Langzeiturlaub oder ein AZK vorhanden, das es noch abzufeiern gilt?

Das alles und noch viel mehr wird zwischen den beiden Personalstellen besprochen und dann "einigt" man sich auf einen Wechseltermin. Wenn die Akte gerade eben erst angefordert ist, wäre es relativ schnell, einen Wechsel zu Mitte Februar bzw. zu Anfang März zu vereinbaren. Realistischer im Zeithorizont dürfte wohl ein Wechsel zu Anfang April bzw. Mai sein (aber das ist bloß ein Anhaltspunkt aus ein paar Dutzend vergleichbaren Wechseln, in die ich Akteneinsicht gehabt habe). Dass es sehr schnell läuft ist eher selten der Fall.   
Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Kingrakadabra am 21.01.2021 09:56
Guten Morgen Strombose,

nein, direkte Versetzung.
Frag lieber nicht nach der aktuellen Situation... ;)

Wie lange dauert es denn erfahrungsgemäß bis der "alte" Dienstherr meine Personalakte zum "neuen" Dienstherren schickt? Erfolgt da die Anforderung schriftlich?

Wie lang kann ich dann dort noch absagen bzw. muss ich meiner Einstellung vll. gar schriftlich zustimmen?

Danke für deine hilfreichen Antworten.

Hage
Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: BStromberg am 21.01.2021 19:27
Aktenanforderung... hängt vom Sachbearbeiter ab.

Bei einem dienstbeflissenen Kollegen (insb. bei eAktenführug) kann das in 3 Tagen erledigt sein von der Anfrage bis zur Mail. 1-2 Wochen dürfte Standard sein... länger wohl eher kaum.

Absagen kannst du immer... indem du die Urkunde nicht annimmst! Kalter Liebesentzug würde ich mal sagen; keinesfalls das Mittel der Wahl. Dann sollte man bei einem designierten dritten Dienstherren aber wirklich alles in trockenen Tüchern haben, wenn man so "arschig" verfahren will.

Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Kingrakadabra am 21.01.2021 21:12
Ja, das ist klar. Was heißt arschig, es geht ja um mich und nicht um den Dienstherren.
Meines Wissens gibt es bei der Versetzung keine Urkunde.

VG
Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Feidl am 22.01.2021 13:52
Du musst also noch den Antrag auf Versetzung stellen. Damit kannst du die Zeit hinauszögern, danach hast du keinen wirklichen Einfluss mehr. Im Antrag selbst kannst du Zeitpunkt der Versetzung festlegen.

Von Antrag bis zum Zeitpunkt der Versetzung hat es bei mir 3 Monate gedauert (geplant waren 2), war allerdings länderübergreifend.

Urkunde muss es nicht geben, die gibt es dann erst bei der nächsten Beförderung oder Statuswechsel (z.B. Verbeamtung auf Lebenszeit).
Titel: Antw:[Allg] Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Kingrakadabra am 23.01.2021 15:06
Hey,

den Zeitpunkt der Versetzung werde ich nicht selbst bestimmen können. 3 Monate sind realistisch, ja.