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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Adlerauge am 14.02.2021 23:04
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Ich möchte meine anstellung in einer Kommunenverwaltung kündigen.
Wen erwähne ich den als Ansprechpartner in der Kündigung?
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Ich würde denjenigen nehmen, der damals den Arbeitsvertrag für die Verwaltung unterschrieben hat; also vermutlich den Bürgermeister
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Bürgermeister hat gewechselt, Dezernent und SGL ebenso haha.
Deshalb diese eventuell auch etwas verzweifelte Frage.
Und dann einfach im Personalbüro abgeben oder wie läuft das?
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Die Kündigung kann man einfach an den AG richten, das ist jene juristische Person, die im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber bezeichnet wird. Welche natürliche Person den AG vertritt, ist unbeachtlich.