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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Adlerauge am 14.02.2021 23:04

Titel: Kündigung an wen richten?
Beitrag von: Adlerauge am 14.02.2021 23:04
Ich möchte meine anstellung in einer Kommunenverwaltung kündigen.
Wen erwähne ich den als Ansprechpartner in der Kündigung?
Titel: Antw:Kündigung an wen richten?
Beitrag von: Mask am 15.02.2021 06:56
Ich würde denjenigen nehmen, der damals den Arbeitsvertrag für die Verwaltung unterschrieben hat; also vermutlich den Bürgermeister
Titel: Antw:Kündigung an wen richten?
Beitrag von: Adlerauge am 15.02.2021 08:08
Bürgermeister hat gewechselt, Dezernent und SGL ebenso haha.
Deshalb diese eventuell auch etwas verzweifelte Frage.
Und dann einfach im Personalbüro abgeben oder wie läuft das?
Titel: Antw:Kündigung an wen richten?
Beitrag von: Spid am 15.02.2021 08:11
Die Kündigung kann man einfach an den AG richten, das ist jene juristische Person, die im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber bezeichnet wird. Welche natürliche Person den AG vertritt, ist unbeachtlich.