Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Christopher am 09.06.2021 15:41
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Hallo,
wenn bei Stellenanzeigen im ÖD (bspw. Landesministerium) von der grundsätzlichen Möglichkeit der Verbeamtung gesprochen wird, kann man dann als Berufseinsteiger/Bewerber davon ausgehen, dass man auch direkt verbeamtet wird, sofern man es wünscht?
Konkret geht es bei mir (Master-Abschluss) darum, dass ich mich auf eine Stelle im gehobenen Dienst bewerbe; diese Stelle ist mit maximal EG11 bzw. A12 beschrieben. EG11 wäre mir zu wenig, aber A12 käme ja schon nahe an die A13 im höheren Dienst. Kann ich davon ausgehen, dass man mir mit Master die A12 direkt anbieten wird?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Mühen!
Grüße
Christopher
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Nein.
Einerseits erfüllst Du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht, andererseits erfolgt die Verbeamtung grundsätzlich im Eingangsamt, in der Regel A9.
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Nein.
Einerseits erfüllst Du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht, andererseits erfolgt die Verbeamtung grundsätzlich im Eingangsamt, in der Regel A9.
Inwiefern erfülle ich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht? Weil ich überqualifiziert bin?
Das mit dem Einstiegsamt bei der Verbeamtung klingt ernüchternd. Gibt es davon keine Ausnahmen?
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§ 25 Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt BLV
(1) 1Beamtinnen und Beamte können in ein höheres Amt als das Eingangsamt eingestellt werden, wenn die beruflichen Erfahrungen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind, ihrer Art und Bedeutung nach dem angestrebten Amt gleichwertig sind. 2Liegen gleichwertige berufliche Erfahrungen nicht vor, muss die besondere Befähigung für das angestrebte Amt der betreffenden Laufbahn durch förderliche Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden. 3Das Beförderungsamt muss nach dem individuellen fiktiven Werdegang erreichbar sein.
(2) Soweit Zeiten nach Absatz 1 auf den Vorbereitungsdienst angerechnet worden sind, können sie nicht berücksichtigt werden.
Wäre das nicht quasi mein Fallbeispiel?
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Wäre das nicht quasi mein Fallbeispiel?
Genau, wäre es nicht.
Hier sind berufliche Erfahrungen nach dem Abschluss gefordert. Als Berufseinsteiger hast du diese nicht.
Zu deinem anderen Post
Die BLV ist schon zutreffend, schau mal in den § 20. Dir fehlt als Berufseinsteiger die hauptberufliche Tätigkeit.
Ausnahmen gibt es, wie im § 25 BLV beschrieben. Gleichwertige berufliche Erfahrungen :)
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Stellt der Master oder vielleicht Praktika keine Zusatzqualifikation im Sinne der BLV dar?
Das wäre ziemlich ärgerlich >:( ;D
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Bzw bedeutet §20 BLV dass man mit Bachelor im GD quasi immer nur erstmal Angestellter ist und sich danach erst verbeamten lassen kann?
Und nach §21 BLV ist es beim Master sogar 2 Jahre erstmal Angestellter (?) -.-
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Die BLV gilt ja für Bundesbeamte... ist das in den Landesgesetzen genauso?
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Stellt der Master oder vielleicht Praktika keine Zusatzqualifikation im Sinne der BLV dar?
Das wäre ziemlich ärgerlich >:( ;D
korrekt.
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Bzw bedeutet §20 BLV dass man mit Bachelor im GD quasi immer nur erstmal Angestellter ist und sich danach erst verbeamten lassen kann?
Und nach §21 BLV ist es beim Master sogar 2 Jahre erstmal Angestellter (?) -.-
Nein, nur wenn man keine Laufbahnbefähigung hat und diese durch die Regelungen im § 20 BLV erlangen möchte.
gemäß § 21 BLV sind es 2 Jahre und 6 Monate.
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Die BLV gilt ja für Bundesbeamte... ist das in den Landesgesetzen genauso?
sehr wahrscheinlich. Schau einfach mal in die passende Landeslaufbahnverordnung.
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Link zur LVO NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=62820161004091233148)
Irgendwie finde ich hier keine entsprechung zum §25 BLV - also zum überspringen des Eingangsamtes. ???
Hab der Ansprechpartnerin für die Stelle auch schon ne Email geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.
Irgendwie widerspricht es doch dem common sense, dass man mit Master bei A13 verbeamtet werden kann, aber nicht bei A12 - dafür aber dann wieder mit A9 :D
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Irgendwie widerspricht es doch dem common sense, dass man mit Master bei A13 verbeamtet werden kann, aber nicht bei A12 - dafür aber dann wieder mit A9 :D
Das ist halt der feine Unterschied von Tarifrecht, wo man entsprechend der übertragenen Aufgaben bezahlt wird und dem Laufbahnrecht, wo man entsprechend dem übertragenen Amt bezahlt wird.
Kurzum: Ein Einstieg in A 12 im Verwaltungsdienst ist grundsätzlich nicht möglich.
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Kommt das Einstiegsamt denn nicht auf auf das Bundesland an?
In NRW z.B. ist zwingend das Einstiegsamt vorgeschrieben. A09 (Verwaltungsdienst) / A10 (technischer Dienst).
In anderen Bundesländern kann man doch (soweit mein Kenntnisstand) auch schon in Beförderungsämtern einsteigen.
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Kommt das Einstiegsamt denn nicht auf auf das Bundesland an?
Das ist gut möglich. Ich konnte da insoweit nur für den Bund bzw. die Möglichkeiten der BLV sprechen.
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Kommt das Einstiegsamt denn nicht auf auf das Bundesland an?
In NRW z.B. ist zwingend das Einstiegsamt vorgeschrieben. A09 (Verwaltungsdienst) / A10 (technischer Dienst).
In anderen Bundesländern kann man doch (soweit mein Kenntnisstand) auch schon in Beförderungsämtern einsteigen.
Hast du bzgl. NRW mal die genauen §§ zum nachlesen?
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Hast du bzgl. NRW mal die genauen §§ zum nachlesen?
§14 LBG NRW, §24 LBesG NRW
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THX @ newT
§ 14 LBG NRW – Einstellung
(1) Eine Ernennung zur Begründung des Beamtenverhältnisses (Einstellung) ist nur in den Einstiegsämtern der Laufbahn zulässig. Die Einstiegsämter bestimmen sich nach dem Besoldungsrecht. Der Landespersonalausschuss kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen.
Steht hier nicht explizit, dass Ausnahmen möglich sind? Gibts dazu nähere Informationen, wie eine solche Ausnahme aussehen könnte?
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Zumindest in Bayern ist der LPA sehr restriktiv und es gibt diese Ausnahmen nicht für jeden Hinz und Kunz, denn es heisst ja AUSNAHMEN und nicht REGELMÄßIG!
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Steht hier nicht explizit, dass Ausnahmen möglich sind? Gibts dazu nähere Informationen, wie eine solche Ausnahme aussehen könnte?
Ich vermag dem Sachverhalt nicht zu entnehmen, was eine Ausnahme rechtfertigen könnte.
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Hallo Ausnahmen sind möglich, ja....
wir haben in unserer Körperschaft schon öfters versucht Personen in einem Beförderungsamt zu Verbeamten (erst Verbeamtung). Es hat bisher nie geklappt.
Hier muss ein Antrag beim Landespersonalausschuss NRW gestellt werden.
Es werden nach RM des LPA nur besondere Ausnahmen / Härtefälle berücksichtigt. Sind sehr restriktiv das ganze...
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Die Mitarbeiterin des Ministeriums (NRW) hat mir heute per Email mitgeteilt, dass am Eingangsamt A9 in meinem Falle kein Weg vorbeiführen würde.
Vielen lieben Dank für die ganzen Antworten!
Schönes Wochenende!