Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lotte am 27.07.2021 12:03
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Hallo zusammen,
in welcher EG Gruppe ist ein Fahrer für die Tagespflege in der TVöD VKA Baden Württemberg eingruppiert?
(Holt Morgens die Gäste ab und bringt sie Abends wieder heim)
Danke
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Handelt es sich um freigestellten Verkehr?
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Hallo Spid,
danke für die Frage, ich habe sie auch bei den Kirchen und Wohlfahrt eingestellt. Weiß nicht wo sie richtig platziert ist.
Ich verstehe leider deine Frage nicht - Fahrer soll bei der Diakonie Württemberg angestellt werden.
Welche Infos brauchst du den noch genau?
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Deine andere Frage bezog sich ja auf einen gänzlich anderen Sachverhalt, bei dem auf das Arbeitsverhältnis nicht der TVÖD, sondern AVR Anwendung finden.
Wenn es sich um freigestellten Verkehr i.S.d. FrStllgV handelt, bestehen die rechtlichen Verpflichtungen aus dem PBefG und dessen Nebenrecht nicht - was sich in einer niedrigeren Entgeltgruppe niederschlägt, weil es geringerer Kenntnisse bedarf.
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Hallo Spid,
ja so ist es. Die AVR findet Anwendung.
Ja es handelt sich um einen freigestellten Verkehr.
Danke
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Gem. Deiner Sachverhaltsschilderung geht es doch um die Eingruppierung nach TVÖD VKA.
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bezahlt wird nach AVR Württemberg
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Die sind mir nicht bekannt und haben auch keinen Bezug zu diesem Unterforum.
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Hallo Spid,
hab ich mir schon gedacht. Habe aber auch gesehen, dass du immer zeitnah antwortest.
Was wäre denn dein Einschätzung in der VKA?
Danke
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E3.
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Danke und dir noch einen schönen Tag. :)
Arbeitgeber bietet die EG 2 an. Werde berichten
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Im Bereich TVÖD würde der AG übersehen, daß das Tätigkeitsmerkmal der E2 im Vergleich zu der LG2 des BMT-G, zu dem entsprechende Rechtsprechung ergangen ist, durch die zugehörige PE eine andere Qualität gewonnen hat. Für eine Tätigkeit in E2 darf im Vergleich zur LG2 keine Vorbildung mehr benötigt werden. Eine solche in Form einer entsprechenden Fahrerlaubnis setzt die Tätigkeit als Kraftfahrer aber - nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich - voraus.