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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: bike270 am 09.08.2021 07:54

Titel: Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: bike270 am 09.08.2021 07:54
Guten Tag !
Kurz zu meinem bisherigen Werdegang.
Ich bin Baujahr 1975 habe eine zivile Ausbildung im Technikbereich absolviert und ca 20 Jahre im zivilen gearbeitet und dort auch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
2015 habe ich mich entschlossen mich beruflich zu verändern und habe mich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr in meinem Technikbereich beworben.
Jetzt 2021 habe ich einen Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten gestellt.
Falls dieser durchgehen sollte wäre ich dann BS und würde später eine Pension bekommen.
Meine Frage in die Runde wäre was geschieht mit meinen zivil eingezahlten Rentenbeiträgen ?
Verfallen diese ?
Ich habe erfahren das ich mir max 5 Jahre für meine Ausbildung anrechnen lassen kann.
Aber dann sind immer noch ca 15 Jahre offen.
Nach jetzigem Stand würde ich dann nur ca 45 % der letzten Besoldung bekommen.
Ich habe schon versucht über den Sozialdienst der Bundeswehr eine Auskunft zu erhalten aber leider vergebens.
Vielleicht findet sich hier jemand der mir helfen kann und wenn möglich mir die Rechtsgrundlage nennen kann.
Vielen Dank im Voraus !
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: tumnus am 09.08.2021 07:58
Hallo,

soweit ich weiß, bekommst du dann trotzdem eine Rente. Diese kann aber teilweise oder voll die Pension angerechnet werden.
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: WasDennNun am 09.08.2021 08:25
Die Rente wird dir ganz normal ausgezahlt.
Es gilt Pension+ Rente kleiner/gleich Pension, die erreicht werden würde, würdest du nur Beamter gewesen sein.
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: Unknown am 09.08.2021 08:27
Du bekommst deine bisherigen Rentenansprüche die du erwirtschaftet hast und zusätzlich deine erdiente Pension. Da du nicht die maximale Pension bekommen wirst, werden die Ansprüche einfach addiert. Würdest du die maximale Pension bekommen, würde dir die gesetzliche Rente davon abgezogen werden.
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: tumnus am 09.08.2021 08:54
Wie verhält sich das eigentlich, wenn man nach Verbeamtung "nur" die Mindestpension bekommt? Wird die bisher erreicht Rente dann auch einfach addiert?
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: Organisator am 09.08.2021 08:55
Wie verhält sich das eigentlich, wenn man nach Verbeamtung "nur" die Mindestpension bekommt? Wird die bisher erreicht Rente dann auch einfach addiert?
Du bekommst deine bisherigen Rentenansprüche die du erwirtschaftet hast und zusätzlich deine erdiente Pension. Da du nicht die maximale Pension bekommen wirst, werden die Ansprüche einfach addiert. Würdest du die maximale Pension bekommen, würde dir die gesetzliche Rente davon abgezogen werden.
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: Rentenonkel am 09.08.2021 12:58
Guten Tag !
Kurz zu meinem bisherigen Werdegang.
Ich bin Baujahr 1975 habe eine zivile Ausbildung im Technikbereich absolviert und ca 20 Jahre im zivilen gearbeitet und dort auch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
2015 habe ich mich entschlossen mich beruflich zu verändern und habe mich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr in meinem Technikbereich beworben.
Jetzt 2021 habe ich einen Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten gestellt.
Falls dieser durchgehen sollte wäre ich dann BS und würde später eine Pension bekommen.
Meine Frage in die Runde wäre was geschieht mit meinen zivil eingezahlten Rentenbeiträgen ?
Verfallen diese ?
Ich habe erfahren das ich mir max 5 Jahre für meine Ausbildung anrechnen lassen kann.
Aber dann sind immer noch ca 15 Jahre offen.
Nach jetzigem Stand würde ich dann nur ca 45 % der letzten Besoldung bekommen.
Ich habe schon versucht über den Sozialdienst der Bundeswehr eine Auskunft zu erhalten aber leider vergebens.
Vielleicht findet sich hier jemand der mir helfen kann und wenn möglich mir die Rechtsgrundlage nennen kann.
Vielen Dank im Voraus !

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung führen zu einem Anspruch auf ungekürzte Altersrente ab dem Eintritt der Regelaltersgrenze, also aktuell dem 67. Lebensjahr. Zusätzlich zu der gesetzlichen Rente gibt es einen kleinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, sofern Du privat (und nicht gesetzlich) versichert sein solltest.

Diese gesetzliche Rente kann allerdings dazu führen, dass der Pensionsanspruch sinkt. Es gibt eine Höchstversorgungsgrenze, die sich nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes richtet. Sollte diese Grenze überschritten sein, wird die Pension soweit gekürzt, dass beide Versorgungen zusammen (ohne den Zuschuss zur privaten KV) die Höchstversorgungsgrenze nicht überschreiten.

Problematisch ist allerdings ein Zeitraum zwischen der Zeit der Pensionierung als Soldat (in der Regel vor dem 67. Lebensjahr) und dem Beginn der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. In dieser Phase musst Du alleine mit der Soldatenversorgung zurecht kommen.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, auch in der gesetzlichen Rentenversicherung einen früheren Renteneinstieg zu erreichen. Um vorzeitig mit Abzügen mit 63 Jahren in die Altersrente zu gehen, müsstest Du mindestens 35 Jahre zusammen bekommen. Diese 35 Jahre können auch mit freiwilligen Beiträgen aufgefüllt werden. Der monatliche Mindestbeitrag liegt derzeit bei 83,70 EUR. Die Beitragszahlung müsste zeitnah starten, damit die 35 Jahre auch bis zum 63. Lebensjahr erreicht sind. Beiträge dürfen nämlich nur für das laufende Jahr und die Zukunft gezahlt werden.
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: bike270 am 09.08.2021 13:45
Wie hoch ist derzeit die Höchstversorgungsgrenze ?
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: Rentenonkel am 09.08.2021 14:56
Wie hoch ist derzeit die Höchstversorgungsgrenze ?

In der Regel sind das meines Wissens nach 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge. Der Betrag kann jedoch auch geringer ausfallen, wenn das Ruhegehalt vorzeitig mit einer Minderung in Anspruch genommen wird.
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: Gustl am 09.08.2021 17:16
Wie verhält sich das eigentlich, wenn man nach Verbeamtung "nur" die Mindestpension bekommt? Wird die bisher erreicht Rente dann auch einfach addiert?
Du bekommst deine bisherigen Rentenansprüche die du erwirtschaftet hast und zusätzlich deine erdiente Pension. Da du nicht die maximale Pension bekommen wirst, werden die Ansprüche einfach addiert. Würdest du die maximale Pension bekommen, würde dir die gesetzliche Rente davon abgezogen werden.

Etwas missverständlich. Da die Mindestversorgung bereits einen "Bonus" enthält (eine höhere Pension als selbst erdient) wird im Falle beim Zusammentreffen von Mindestversorgung mit einer Rente zwar grundsätzlich unter Berücksichtigung des tatsächlich erdienten Ruhegehalts eine Minderung der Mindestversorgung vorgenommen, aber nur solange, wie die gesetzlichen Rentenansprüche höher sind als die Differenz von erdientem Ruhegehalt und Mindestversorgung.

In vereinfachten Zahlen:

Mindestversorgung    EUR 1.800
erdiente Versorgung  EUR 1.200
gesetzlicher Rente     EUR 1.000

--> EUR 2.200 kombinierter Pensions- und Rentenbezug, d.h. EUR 1.200 Pension + EUR 1.000 Altersrente. Der sogenannte "Ruhensbetrag", der nicht zur Auszahlung gelangt, beträgt EUR 600.

Im Falle eines Rentenanspruchs im Beispiel von weniger als EUR 600 bliebe es in Summe bei einem kombinierten Pensions- und Rentenbezug in Höhe der Mindestversorgung, da die Gesamtversorgung aus gekürzten Versorgungsbezügen und der Rente logischerweise nicht hinter der Mindestversorgung zurückbleiben darf.

Cf. § 14 Abs. 5 BeamtVG: "Übersteigt beim Zusammentreffen von Mindestversorgung nach Absatz 4 mit einer Rente nach Anwendung des § 55 die Versorgung das erdiente Ruhegehalt, so ruht die Versorgung bis zur Höhe des Unterschieds zwischen dem erdienten Ruhegehalt und der Mindestversorgung"




Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: Bastel am 13.08.2021 06:33
Was wäre, wenn die Rente über der Mindestversorgung läge? Wird dann die Rente gekürzt?
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: Organisator am 13.08.2021 08:41
Würdest du die maximale Pension bekommen, würde dir die gesetzliche Rente davon abgezogen werden.
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: WasDennNun am 13.08.2021 08:49
Was wäre, wenn die Rente über der Mindestversorgung läge? Wird dann die Rente gekürzt?
Auf welcher REchtsgrundlage soll das geschehen.
Du wirst evtl. 0€Pension bekommen, aber nie eine Rentenkürzung.
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: Rentenonkel am 14.08.2021 11:55
Was wäre, wenn die Rente über der Mindestversorgung läge? Wird dann die Rente gekürzt?

Dann wird sowohl die erdiente Versorgung als auch die gesetzliche Rente ausgezahlt.

Sollte die Summe aus erdienter  Versorgung plus gesetzlicher Rente allerdings die Höchstversorgungsgrenze überschreiten, würde die Pension entsprechend gekürzt.

Um das anhand eines Beispiels zu verdeutlichen:

gesetzliche Rente 2000 €
erdiente Versorgung: 1200 €
Mindestversorgung: 1800 €
Höchstversorgung: 3000 €

Ergebnis: 2000 Rente Plus 1000 € Pension
Titel: Antw:Rentenpunkte zivile Vortätigkeit
Beitrag von: flip am 30.08.2021 16:42
aber Achtung:  (ähnlicher Fall wie bei mir! -> https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,116552.0.html)
als Soldat wird du ggf. früher als mit 67 Jahren und Ruhestand gehen.
Die DRV zahlt erst mit 67, da du keine 35 Jahre zusammenbekommst.