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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Thomas75RL am 07.10.2021 06:43

Titel: Kündigungsfrist TVL bei Wechsel von befristet auf unbefristet
Beitrag von: Thomas75RL am 07.10.2021 06:43
Hallo,
meine Frage ist kurz und schmerzlos  :)

Beginn des Arbeitsverhältnisses war der 15.01.2020 mit einem unbefristeten Vertrag.

Dieser Vertrag wurde dann nach 1 Jahr verlängert.

Am 01.10.2021 wurde dann umgestellt auf einen unbefristeten Vertrag.

Wie ist jetzt gerade die Kündigungsfrist seitens des Arbeitnehmers? 2 Wochen zum Monatsende, oder wird die vorherige Beschäftigungszeit mit angerechnet?

Vielen Dank schon mal
Thomas
Titel: Antw:Kündigungsfrist TVL bei Wechsel von befristet auf unbefristet
Beitrag von: Spid am 07.10.2021 06:47
Welche „vorherige Beschäftigungszeit“? Beim selben AG ist es dieselbe Beschäftigungszeit, §34 Abs. 3 Satz 1 TV-L. Die Kündigungsfrist ist also 6 Wochen zum Quartalsende.