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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Thomas75RL am 07.10.2021 06:43
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Hallo,
meine Frage ist kurz und schmerzlos :)
Beginn des Arbeitsverhältnisses war der 15.01.2020 mit einem unbefristeten Vertrag.
Dieser Vertrag wurde dann nach 1 Jahr verlängert.
Am 01.10.2021 wurde dann umgestellt auf einen unbefristeten Vertrag.
Wie ist jetzt gerade die Kündigungsfrist seitens des Arbeitnehmers? 2 Wochen zum Monatsende, oder wird die vorherige Beschäftigungszeit mit angerechnet?
Vielen Dank schon mal
Thomas
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Welche „vorherige Beschäftigungszeit“? Beim selben AG ist es dieselbe Beschäftigungszeit, §34 Abs. 3 Satz 1 TV-L. Die Kündigungsfrist ist also 6 Wochen zum Quartalsende.