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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: peopleshernandez am 29.11.2020 14:48
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Ist die Ausgestaltung der Mittagspause (Länge, Zeit) von jedem Mitarbeiter frei zu gestalten? Auch während der Anfangszeit einer Beschäftigung?
Habe bald einen recht wichtigen Arzttermin gegen 11 Uhr. Würde meine Mittagspause dann auf ca. 60-90 Minuten verlängern.
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Das hängt von den Arbeitszeitregelungen der jeweiligen Behörde ab. Gibt es Gleitzeit oder feste Arbeitszeiten? Soweit Gleitzeit kommt es dann auf die Gestaltung an.
Ja nach Details des Arzttermins kann aber Anspruch auf Arbeitsbefreiung bestehen.
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Das hängt von den Arbeitszeitregelungen der jeweiligen Behörde ab. Gibt es Gleitzeit oder feste Arbeitszeiten? Soweit Gleitzeit kommt es dann auf die Gestaltung an.
Ja nach Details des Arzttermins kann aber Anspruch auf Arbeitsbefreiung bestehen.
Gleitzeit. Völlig frei zwischen 6 und 22 Uhr. Eine extra Regelung bezüglich Mittag besteht nicht.
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Dann kannst du ja beliebig lange zwischen durch Ärzte besuchen.
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Ich würde da unbedingt in die Dienstanweisungen schauen.
Wir haben zwar Gleitzeit zwischen 6:00 und 20:00 Uhr und müssen die Mittagspause zwischen 11:00 und 13:00 nehmen, aber die beträgt nur 30 Minuten.
Es gibt bei euch die Möglichkeit, eine 90-minütige Mittagspause zu machen? Ich denke eher, du meinst die Abwesenheit und die Zeit geht dann von deinen Überstunden ab. Klar kannst du dann einen Arzt aufsuchen.
Oder habe ich das falsch verstanden?
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Ich würde da unbedingt in die Dienstanweisungen schauen.
Wir haben zwar Gleitzeit zwischen 6:00 und 20:00 Uhr und müssen die Mittagspause zwischen 11:00 und 13:00 nehmen, aber die beträgt nur 30 Minuten.
Es gibt bei euch die Möglichkeit, eine 90-minütige Mittagspause zu machen? Ich denke eher, du meinst die Abwesenheit und die Zeit geht dann von deinen Überstunden ab. Klar kannst du dann einen Arzt aufsuchen.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Also das die Zeit die ich weg bleibe von meinem Konto abgeht ist natürlich klar. Ich erwarte nicht 90 Minuten Pause zu machen und dann nur 30 Minuten abgezogen zu bekommen :)
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...mit anderen Woeten: du kannst 120 Minuten Pause machen und musst mindetsens 30 Minuten...und dir werden mindestens 30 Minuten abgezogen und die evtl darüber liegende Pausenzeit bis 120 Minuten...
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....wir haben flexible Arbeiszeit im Rahmen zwischen 06.30 - 19.00...keine Kernarbeitszeit..
...wen die dienstlichen Belange es zulassen, kann man kommen und gehen, wann man will....und das auch mehrmals am Tag...seine Wochenarbeitszeit muss man natürlich erfüllen...
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....wir haben flexible Arbeiszeit im Rahmen zwischen 06.30 - 19.00...keine Kernarbeitszeit..
...wen die dienstlichen Belange es zulassen, kann man kommen und gehen, wann man will....und das auch mehrmals am Tag...seine Wochenarbeitszeit muss man natürlich erfüllen...
Wir haben Funktionszeiten (9-12 14-15:30), sprich müssen dafür sorgen, dass das Telefon dann umgeleitet ist und der Andere es auch weiß, dass er dann für mich funktionieren muss.
Und die Wochenarbeitszeit ist egal, Hauptsache am Ende der 12 Monate hat man nicht mehr al 60h plus oder 11 minus.
Drum ist Arzt etc. jederzeit möglich und privat kram.
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...wir haben Zeitkonten, die als grün-glb-rot Phase geführt werden...bis zur Hälfte der individuellen Wochenarbeitszeit kann in der Grünphase über oder unterschreitet werden...ab mehr Über/Unterschreitung ist man in der Gelbphase, in der der jeweilige Vorgesetzte die Entwicklung im Auge haben soll...ab Über/unterschreitung von einer individuellen Wochenarbeitszeit befindet man sich in der Rotphase (hier muss der Vorgesetzte das Gespräch suchen und ggfls. geeignete Maßnahmen zum Auf/Abbau von Std. vereinbaren...alles über 80 Plusstunden verfällt (hier muss halt jeder persönlich drauf achten)...
...es besteht zudem die Möglichkeit, bis zu 15 zusätzliche freie Tage/Jahr durch Abbau von Plusstunden zu machen (dürfen allerdings nicht zusammenhängend genommen werden)...diese zusätzlichen freie Tage werden gerne als Brückentage oder zu Beginn und Ende des Jahresurlaubes genommen...
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....wir haben flexible Arbeiszeit im Rahmen zwischen 06.30 - 19.00...keine Kernarbeitszeit..
...wen die dienstlichen Belange es zulassen, kann man kommen und gehen, wann man will....und das auch mehrmals am Tag...seine Wochenarbeitszeit muss man natürlich erfüllen...
So sieht es bei uns auch aus!
Abwesenheiten sollten nach Möglichkeit kurz besprochen werden, damit nicht alle gleichzeitig zum Arzt gehen. Gab diesbezüglich aber auch noch nie Schwierigkeiten.
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Wir haben flexible Arbeitszeiten, die Regelungen zu Arztbesuchen wurden aber aus dem Kernzeitmodel übernommen.
D.h. nicht verschiebbare Arzttermine können während der Arbeitszeit genommen werden, der Termin zzgl. Hin- und Rückfahrt gilt als Arbeitszeit.
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D.h. nicht verschiebbare Arzttermine können während der Arbeitszeit genommen werden, der Termin zzgl. Hin- und Rückfahrt gilt als Arbeitszeit.
Welcher Arzttermin ist denn heutzutage (mit tlw. Facharzt-Vorlaufzeiten von 1/2 bis 1 Jahr) noch faktisch "verschiebbar"? Oder geht es um die Abgrenzung "akut/dringend" vs. "planbar"?
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Wir haben flexible Arbeitszeiten, die Regelungen zu Arztbesuchen wurden aber aus dem Kernzeitmodel übernommen.
D.h. nicht verschiebbare Arzttermine können während der Arbeitszeit genommen werden, der Termin zzgl. Hin- und Rückfahrt gilt als Arbeitszeit.
Sofern TVÖD/TV-L Anwendung finden, steht dies nicht zur Disposition der Betriebsparteien.
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Steht es nicht jedem Arbeitgeber frei, kraft eigenem Ermessen den Arbeitnehmer bezahlt von der Arbeit freizustellen? z.B. hier stundenweise?
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Dem AG einseitig schon, der Vereinbarung durch die Betriebsparteien steht die abschließende tarifliche Regelung entgegen.
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Also kann der AG selbst über die Freistellung entscheiden, sich aber nicht durch Vereinbarungen binden lassen?
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Genau - denn weder Betriebs- noch Dienstvereinbarungen dürfen zu Sachverhalten geschlossen werden, die durch Tarifvertrag abschließend geregelt sind.
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wenn zu lange dauert zb morgens beim arzt dann stemple ich von hand plus minus null an dem tag