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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Caladrie am 07.08.2019 20:22

Titel: Garantiebeitrag
Beitrag von: Caladrie am 07.08.2019 20:22
Hallo,

es tut mir Leid, dass ich dafür eine neues Thema eröffne, was ähnliches habe ich aber nicht gefunden.

Ich verstehe das mit dem Garantiebeitrag nicht so ganz.

Meiner Vorgesetzten wurde für mich entweder eine Zulange von 200 € Brutto in Aussicht gestellt (wäre mit dem neuen Tarifvertrag wohl das erste mal möglich) und die Höhergruppierung auf nächstes Jahr zu verschieben. Oder ein Wechsel in die E9b. Sie hat in der Verhandlung leider zu der Zulange überreden lassen. Ihr wurde von der Personalabteilung gesagt, dass ich durch die Höhergruppierung nur 50 € Brutto mehr erhalten würde.
Aber was ist mit dem
Oder gibt es Bereiche, in denen der Garantiebeitrag nicht gezahlt wird?

Wenn ich das richtig nachvollziehe, würde ich von derzeit E9k Stufe 2 Rückwirkend zum 01.01.2019 in E9 a Stufe 3 wechseln. Von dort würde ich dann in die E9 b Stufe 3 wechseln und weil der Beitrag so gering ist, würde ich den Garantiebeitrag erhalten?



Vielen Dank im Voraus.

Mit Freundlichen Grüßen
Caladrie
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 20:29
Der Garantiebetrag wird auf den Höhergruppierungsgewinn bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt sein.

TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Caladrie am 07.08.2019 20:39
Den Absatz habe ich gelelsen, aber nicht verstanden. Was heißt stufengleiche Höhergruppierung? Wäre das von E9a3 zu E9b3 nicht stufengleich?
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 20:41
Ja, stufengleiche Höhergruppierung bedeutet eine Höhergruppierung, die in die gleiche Stufe der höheren Entgeltgruppe führt.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Caladrie am 07.08.2019 20:50
Vielen Vielen Dank
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: WasDennNun am 08.08.2019 07:27
Ihr wurde von der Personalabteilung gesagt, dass ich durch die Höhergruppierung nur 50 € Brutto mehr erhalten würde.
Und was würdest du sagen, wieviel Brutto du bei einer Höhergruppierung bekommen würdest?
3272-3177 sind ja eher 50€  Netto

Spannend bleibt es wie damit umgegangen wird, wenn man von der e9as2 in die e9bs2 kommt:
Würde ja bedeuten 0 € mehr Geld wg 0€ Garantiebetrag.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: hannes123 am 08.08.2019 07:38
Ihr wurde von der Personalabteilung gesagt, dass ich durch die Höhergruppierung nur 50 € Brutto mehr erhalten würde.
Und was würdest du sagen, wieviel Brutto du bei einer Höhergruppierung bekommen würdest?
3272-3177 sind ja eher 50€  Netto

Spannend bleibt es wie damit umgegangen wird, wenn man von der e9as2 in die e9bs2 kommt:
Würde ja bedeuten 0 € mehr Geld wg 0€ Garantiebetrag.

oder von 9a St. 5 in 9b St. 4, dies ist ja auch der gleiche Betrag!
Würde mich auch einmal interessieren, wie das geregelt wird?!
Kommt man dann gleich in die 9b St. 5 oder in die 9a St.4 mit Garantiebetrag?!
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: WasDennNun am 08.08.2019 07:40
Ihr wurde von der Personalabteilung gesagt, dass ich durch die Höhergruppierung nur 50 € Brutto mehr erhalten würde.
Und was würdest du sagen, wieviel Brutto du bei einer Höhergruppierung bekommen würdest?
3272-3177 sind ja eher 50€  Netto

Spannend bleibt es wie damit umgegangen wird, wenn man von der e9as2 in die e9bs2 kommt:
Würde ja bedeuten 0 € mehr Geld wg 0€ Garantiebetrag.

oder von 9a St. 5 in 9b St. 4, dies ist ja auch der gleiche Betrag!
Würde mich auch einmal interessieren, wie das geregelt wird?!
Kommt man dann gleich in die 9b St. 5 oder in die 9a St.4 mit Garantiebetrag?!
letzteres
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Capo am 08.08.2019 10:08
Hallo,

Die Tabelle https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html gibt vielleicht mehr Klarheit.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Trigger am 15.08.2019 09:43
Hallo, da es hier zur Überschrift Garantiebetrag passt, möchte ich gerne folgende Sachverhalt zur Diskussion stellen:

SV: TV-L Höhergruppierung zum 01.01.2018 von EG 13Ü Stufe 5 in EG 14 Stufe 5. Da die Entgelttabellenwerte betragsmäßig gleich waren, wurde gemäß 17 Abs. 4 ein Garantiebetrag von 64,13 € (damals gültige Höhe) bestimmt.

Wie ist dieser SV ab dem 01.01.2019 zu behandeln, wenn denn der Tarifabschluss gegengezeichnet wird und die Einigung zur Anwendung der neuen Garantiebetragshöhen auch auf „Altfälle“ praktisch angewandt werden soll. Kennt da jemand „schon“ Falldiskussionsergebnisse aus den Redaktionsverhandlungen? Wurden Fallkonstellationen besprochen?Vor dem Hintergrund der Tarifeinigung „Die Höhe des jeweiligen Garantiebetrages ist darüber hinaus auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung begrenzt.“ sind verschiedene Lösungsvarianten ab dem 01.01.2019 denkbar.
Variante 1: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den damaligen maximalen Differenzbetrag zur nächst höheren Stufe (6). Ergäbe einen Garantiebetrag von 84,71 €.
Variante 2: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den Differenzbetrag zur nächst höheren Stufe 6 zum Zeitpunkt 31.12.2018. Ergäbe einen Garantiebetrag von 169,42 €.
Variante 3: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den Differenzbetrag zur nächst höheren Stufe 6 zum Zeitpunkt 01.01.2019. Ergäbe einen Garantiebetrag von 174,52 €.
Variante 4: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den neuen maximalen Garantiebetragswert von 180,00 €, da es GAR KEINEN Unterschiedsbetrag bei der stufengleichen Zuordnung (EG 13Ü Stufe 5 zu EG 14 Stufe 5) gab.
„Spaß“-Variante 5: Verringerung des Garantiebetrages von 64,13 € auf 0,00 €, da die Höhe des jeweiligen Garantiebetrages darüberhinaus auf den Unterschiedsbetrag (der ja Null ist) bei einer stufengleichen Zuordnung BEGRENZT ist. Vermutlich „retten“ uns vor dieser Variante die zwei Wörter im Einigungspapier „darüber hinaus“...

Vorab vielen Dank für eure Meinungen, Rechtsansichten und sonstigen Ideen!  ;)

Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 15.08.2019 09:54
Im Einigungspapier steht:
"Die Garantiebeträge werden zum 01. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1-8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9-14) erhöht.

Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung."

Ich lese da nichts von "darüber hinaus". Mithin dürfte Variante 5 zutreffen - und zwar auch für Altfälle, da Verdi dafür ja aufopferungsvoll gekämpft hat...
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Trigger am 15.08.2019 10:08
Stimmt jetzt fällt es mir auch auf. ;D Die Wörter „darüber hinaus“ hat ein konservatives Finanzministerium in seiner Mitteilung zur Tarifeinigung „reingemogelt“...

Hat noch jemand ernstgemeinte Hinweise, abgesehen von der „sehr wahrscheinlichen“ Null-Variante?
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 15.08.2019 10:15
Da die Tarifvertragsparteien bekannt dafür sind, häufiger mal Mist zu vereinbaren und vor allem die Gewerkschaftsseite häufig die Folgen ihres Tuns nicht absieht, das zudem eine tolle Gelegenheit ist, den Gewerkschaften eins reinzuwürgen und sich anschließend als AG großzügig in der übertariflichen Gewährung des bisherigen Garantiebetrages zu zeigen, würde ich bis zur Veröffentlichung des entsprechenden Änderungstarifvertrages nicht von einer anderen Lösung ausgehen - ist ja schließlich so in der Tarifeinigung vereinbart und Verdi hat so doll für die Berücksichtigung von Altfällen gekämpft...
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Trigger am 15.08.2019 10:23
Na ja - dein verbitterter Sarkasmus in aller Ehren, aber die Systematik des Grundgedanken des 17 Abs. 4 Satz 2 gilt ja weiterhin...  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: TV-Ler am 15.08.2019 10:26
Na ja - dein verbitterter Sarkasmus in aller Ehren, aber die Systematik des Grundgedanken des 17 Abs. 4 Satz 2 gilt ja weiterhin...  ;D ;D ;D
Sarkasmus sicherlich, aber Verbitterung wirst du bei Spid nicht finden.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: WasDennNun am 15.08.2019 10:27
Ich frage mich ja allen Ernstes immer wieder, ob die nicht Rechenmodelle einsetzt und warum die dann so etwas nicht bemerken.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 15.08.2019 10:30
Na ja - dein verbitterter Sarkasmus in aller Ehren, aber die Systematik des Grundgedanken des 17 Abs. 4 Satz 2 gilt ja weiterhin...  ;D ;D ;D

Sie gilt in der Form, wie die Tarifvertragsparteien sie vereinbaren - und wenn sie vereinbaren, eine stufengleiche Höhergruppierung sei das Maximum des Höhergruppierungsgewinns, dann ist das so. Wenn man davon Ausnahmen haben möchte, muß man das in den Tariftext hineinschreiben.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Trigger am 15.08.2019 10:34
Ich frage mich ja allen Ernstes immer wieder, ob die nicht Rechenmodelle einsetzt und warum die dann so etwas nicht bemerken.

Hatte gehofft, dass es hier vielleicht einen Insider gibt, welcher zu den Fallkonstellationen schon etwas sagen kann... Es sei denn, Fallkonstellationen wurden sowieso nicht erörtert.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: N8 am 16.08.2019 18:45
wie verhält es sich denn mit dem garantiebetrag, wenn bei der höhergruppierung eine stufe übersprungen wird?

von E6/6 nach E8:
E 6/6 -> E 7/5 -> E 8/4 (laut höhergruppierungsmatrix)

gibt es dann das tabellenentgelt von E 6/6 + 100 € garantiebetrag?
oder das tabellenentgelt E 7/5 + 100 € garantiebetrag?
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 16.08.2019 18:55
Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, also E6/6 plus Garantiebetrag.
Titel: Garantiebeträge veränderter Bezug?
Beitrag von: TV-Ler am 19.08.2019 09:00
Bzgl. der Erhöhung der Garantiebeträge bin ich über folgendes gestolpert, was ich bislang übersehen hatte:

In § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L heißt es "... Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 50 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 15 ..."

In der Tarifeinigung heißt es hingegen "Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8 ) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht."

Bedeutet dies nicht, das bisher in § 17 Abs. 4 auf das "Ziel" der Höhergruppierung Bezug genommen wird, in der Tarifeinigung aber der "Ausgangspunkt", also die bisherige EG den Bezug bildet?

Wäre dem so, dann hätte das doch Konsequenzen bei einer Höhergruppierung mit EG8 als bisheriger Entgeltgruppe: Bislang gibt es in solchen Fällen den höheren der beiden Garantiebeträge, zukünftig den kleineren.

@Spid Siehst du das auch so?
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 09:10
Ja, in der Tarifeinigung wird auf die Ausgangsentgeltgruppen Bezug genommen und nicht wie im Tarifvertrag auf die Zielentgeltgruppen. Das hat man sprachlich so gestaltet, weil man die Trennlinie nicht zwischen E8 und E9a haben wollte, sondern zwischen E9a und E9b, man aber noch nicht auf E9a und E9b Bezug nehmen wollte. Ich bin gespannt, wie die Umsetzung im Tariftext aussieht.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Wastelandwarrior am 19.08.2019 10:20
Bei Höhergruppierungen IN EG 9a werden 180 € fällig.

Im ÄTV werden an dieser Stelle lediglich die Beträge ersetzt und "EG 9" durch "EG 9a".

Das war nie strittig.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 10:40
Es ist jedenfalls etwas anderes als vereinbart wurde, siehe das Zitat von TV-Ler.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Wastelandwarrior am 19.08.2019 10:51
Ja, aber das wurde offenichtlich zügig als irrtümlich missverständlich formuliert erkannt. Wie an anderer Stelle von Ihnen selbst ausgedrückt: "Einigungspapier" ist "die Absicht, etwas zu vereinbaren". Wenn da in der Niederschrift etwas formuliert wird, was BEIDE so nicht erinnern, wird das eben so nicht gemacht. Niemand hatte anscheinend die Absicht, an dieser Stelle an der Systematik etwas zu ändern.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 11:06
Ich habe keine Änderung der Systematik behauptet noch ginge eine solche aus dem Einigungspapier hervor. Vielmehr hat man dort eine andere Grenze zwischen den Garantiebeträgen vereinbart als jene, von der Du berichtest, sie werde im ÄTV festgelegt werden. Mindestens zwei in der TdL organisierte Länder sind aufgrund der Tarifeinigung davon ausgegangen, daß die Grenze wie dort vereinbart zwischen E9a und E9b liegen würde.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Wastelandwarrior am 19.08.2019 11:20
Ja, die Länder sind nicht alle gleich gut ausgestattet mit Personal. :-)
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 11:27
Bezieht sich das jetzt auf die übrigen 13 (oder möglicherweise weniger) Länder, die die anderslautende Vereinbarung nicht erkannt haben?
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: TV-Ler am 19.08.2019 12:00
Mindestens zwei in der TdL organisierte Länder sind aufgrund der Tarifeinigung davon ausgegangen, daß die Grenze wie dort vereinbart zwischen E9a und E9b liegen würde.
Welche Länder sind das?
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 12:07
NW und SN.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Wastelandwarrior am 19.08.2019 12:54
Das war nur in Scherz. Passiert halt. Dafür gibt es ja dann Redaktion und interne Abstimmungen.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 13:05
"Passiert halt" ist ein wenig euphemistisch. Schließlich bildet das Einigungspapier sowohl Grundlage als auch "Mandat" für die Redaktionsverhandlungen, an denen ja schließlich die Entscheider nicht selbst teilnehmen. Ich stelle - egal in welcher Konstellation die Tarifvertragsparteien der jeweiligen Tarifverträge zusammentreffen - fest, daß man durch miserable Formulierungen oder Dinge, von denen man meint, sie seien hilfreich - wie jetzt z.B. die E9a-Überleitungstabellen - immer häufiger einen Haufen Mist fabriziert, u.a. auch, weil man offenbar die Kompetenz verloren hat, die Reichweite und Konsequenz von Vereinbarungen abzusehen. Ich hoffe, das setzt sich nicht in den endgültigen Tarifvertragstexten fort.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: TV-Ler am 19.08.2019 13:15
Bei Höhergruppierungen IN EG 9a werden 180 € fällig.

Im ÄTV werden an dieser Stelle lediglich die Beträge ersetzt und "EG 9" durch "EG 9a".

Das war nie strittig.
Wenn es nie strittig war, wie erklären sich dann die veränderten "Grenzen" im Einigungspapier? Wenn ich nichts außer den Beträgen ändern will, dann nehme ich die bisherige Formulierung aus dem TV.

Für mich sieht es so aus, als ob die TdL das "eingeschmuggelt" hat (weil Nutznießer einer veränderten Regelung) in der Hoffnung das die Gewerkschaften es nicht rechtzeitig bemerken.
So spart man entweder in der Zukunft hier und da ein paar Euro oder man hat für die Redaktionsgespräche wieder etwas Verhandlungsmasse rausgeschlagen ...

Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: WasDennNun am 19.08.2019 13:31
Verschlimmbessern kann ja auch ein Grund sein.
Ich bin ja auch gespannt wie es bei denen ausgeht wo die Stufengleich HG die monetäre Obergrenze kleiner Garantiebetrag sein wird.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Django79 am 23.08.2019 14:19
Kann mir ggf. jemand plausibel erklären, weswegen ich bei Höhergruppierung von E9a/4 nach E9b/3 (beide Stufen haben das selbe Entgelt von 3272.55 Euro) laut Höhergruppierungsmatrix lediglich einen reduzierten Garantiebetrag in Höhe von 95 Euro erhalte?

Beste Grüße
Django
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 23.08.2019 14:25
Es gibt im TV-L keine „Höhergruppierungsmatrix“.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Django79 am 23.08.2019 14:35
Hallo Spid,

ich beziehe mich auf den hinter folgendem Link entsprechend titulierte "Kasten":

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

lg
Django
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 23.08.2019 14:39
Das ist nur irgendsoeine Informationsseite ohne tarifliche Relevanz. Maßgeblich sind allein die tariflichen Regelungen.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: sigma5345 am 23.08.2019 20:32
Das ist nur irgendsoeine Informationsseite ohne tarifliche Relevanz. Maßgeblich sind allein die tariflichen Regelungen.
Mit anderen Worten ... die Matrix hat einen Fehler und es sind 180 Euro mehr ;-)
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: WasDennNun am 23.08.2019 23:14
Das ist nur irgendsoeine Informationsseite ohne tarifliche Relevanz. Maßgeblich sind allein die tariflichen Regelungen.
Mit anderen Worten ... die Matrix hat einen Fehler und es sind 180 Euro mehr ;-)
Aber nur wenn man schon wüsste wie der Tarifvertrag im Detail aussieht.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: taubo0815 am 05.09.2019 14:27
Hallo mein erster Beitrag ist gleich ein größeres Anliegen. Ich wurde letztes Jahr von der Entgeltgruppe 7a Stufe 5 in die Entgeltgruppe 9a Stufe 4 höhergruppiert (TVL-KR). So schön so gut. Hinsichtlich des Garantiebetrags habe ich nun einige Fragen. So wie ich es richtig verstehe erfolgt die Höhergruppierung immer gruppenweise. In meinem Fall also von 7a auf 8a und dann von 8a auf 9a. Nun die erste Frage, da die Tabellenentgelte von 8a und 9a identisch sind, müsste da nicht der Garantiebetrag gezahlt werden? Die zweite Frage, welcher Garantiebetrag wäre das der von EG 2-8 oder der von EG 9-15. Vielen Dank für eure Hilfe.
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: WasDennNun am 05.09.2019 16:25
Der Garantiebetrag ergibt sich aus der Differenz von dem alten Entgelt (aus 7a) und dem neuen Entgelt .
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: taubo0815 am 06.09.2019 08:52
Vielen Dank für die Antwort. Welcher der beiden Beträge wird dann angewendet der von E2-E8 oder der von E9-15?
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Pseudonym am 06.09.2019 10:34
Na ja - dein verbitterter Sarkasmus in aller Ehren, aber die Systematik des Grundgedanken des 17 Abs. 4 Satz 2 gilt ja weiterhin...  ;D ;D ;D
Sarkasmus sicherlich, aber Verbitterung wirst du bei Spid nicht finden.

Wie auch? Er hat ja ein ausgeglichenes Wesen:

(https://abload.de/img/ausgeglichenes_wesenw4k8m.jpg)
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Trigger am 12.09.2019 21:28
Ich würde mal sagen, das der endgültige Tariftext jetzt einen zu der genannten Fallkonstellation (stufengleiche Höhergruppierung ohne Unterschiedsbetrag) auch nicht schlauer macht...

Hallo, da es hier zur Überschrift Garantiebetrag passt, möchte ich gerne folgende Sachverhalt zur Diskussion stellen:

SV: TV-L Höhergruppierung zum 01.01.2018 von EG 13Ü Stufe 5 in EG 14 Stufe 5. Da die Entgelttabellenwerte betragsmäßig gleich waren, wurde gemäß 17 Abs. 4 ein Garantiebetrag von 64,13 € (damals gültige Höhe) bestimmt.

Wie ist dieser SV ab dem 01.01.2019 zu behandeln, wenn denn der Tarifabschluss gegengezeichnet wird und die Einigung zur Anwendung der neuen Garantiebetragshöhen auch auf „Altfälle“ praktisch angewandt werden soll. Kennt da jemand „schon“ Falldiskussionsergebnisse aus den Redaktionsverhandlungen? Wurden Fallkonstellationen besprochen?Vor dem Hintergrund der Tarifeinigung „Die Höhe des jeweiligen Garantiebetrages ist darüber hinaus auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung begrenzt.“ sind verschiedene Lösungsvarianten ab dem 01.01.2019 denkbar.
Variante 1: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den damaligen maximalen Differenzbetrag zur nächst höheren Stufe (6). Ergäbe einen Garantiebetrag von 84,71 €.
Variante 2: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den Differenzbetrag zur nächst höheren Stufe 6 zum Zeitpunkt 31.12.2018. Ergäbe einen Garantiebetrag von 169,42 €.
Variante 3: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den Differenzbetrag zur nächst höheren Stufe 6 zum Zeitpunkt 01.01.2019. Ergäbe einen Garantiebetrag von 174,52 €.
Variante 4: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den neuen maximalen Garantiebetragswert von 180,00 €, da es GAR KEINEN Unterschiedsbetrag bei der stufengleichen Zuordnung (EG 13Ü Stufe 5 zu EG 14 Stufe 5) gab.
„Spaß“-Variante 5: Verringerung des Garantiebetrages von 64,13 € auf 0,00 €, da die Höhe des jeweiligen Garantiebetrages darüberhinaus auf den Unterschiedsbetrag (der ja Null ist) bei einer stufengleichen Zuordnung BEGRENZT ist. Vermutlich „retten“ uns vor dieser Variante die zwei Wörter im Einigungspapier „darüber hinaus“...

Vorab vielen Dank für eure Meinungen, Rechtsansichten und sonstigen Ideen!  ;)
Titel: Antw:Garantiebeitrag
Beitrag von: Spid am 12.09.2019 21:51
Nein, natürlich nicht. Die zutreffende Antwort - einschl. der Benennung des Hauptverantwortlichen für die Misere - habe ich ja bereits seinerzeit gegeben, so daß kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist.