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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: jela am 19.02.2019 18:16
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Hallo,
bei mir steht eine Höhergruppierung an, über die ich mich natürlich freue. Da sie noch nicht offiziell ist, möchte ich in diesem Stadium folgende zwei Fragen aber nicht an die Personalabteilung oder den Personalrat stellen:
Spielt bei einer Höhergruppierung von TV-H E 8 die so genannte Entgeltgruppe 9k eine Rolle, oder erfolgt diese dann in die „normale“ Entgeltgruppe 9?
Ist meine Information richtig, dass beim TV-H eine Höhergruppierung stufengleich erfolgt und hat dies bei E 8 / 6+ (Überleitung von BAT Vc) zur Folge, dass man nach E 9 / 6 kommt (angenommen 9k spielt hier keine Rolle)?
Ich würde mich über Hinweise freuen und danke für die die Mühe schon mal im Voraus :-)
Beste Grüße
jela
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Es gibt keine E9k. Im TV-H erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.
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Hallo Spid,
danke für die schnelle Antwort. Ja, ich weiß, es gibt nur eine "Entgeltgruppe 9 mit veränderten Stufenlaufzeiten von 5 Jahren in der Stufe 2 oder 7 Jahren in der Stufe 3" die aber wohl umgangssprachlich „E 9k“ oder „kleine E 9“ genannt wird. Ich habe die Beschreibung hier auf der Webseite (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-h/e9k.html) so verstanden, dass es diese nur im Zusammenhang aus den Überleitungen aus dem BAT gibt und daher bei Höhergruppierungen jetzt keine Rolle spielt. Ist das richtig?
Danke nochmal vorab :-)
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Die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Endstufe 4 ist aktuell sehr wohl mit Tätigkeitsmerkmalen (E9 Fg. 3 allg. Tätigkeitsmerkmale) hinterlegt. Man kann sehr wohl in diese eingruppiert sein und somit auch in diese höhergruppiert werden. In diesen Fällen spielt sie bei Höhergruppierungen eine Rolle, ansonsten nicht.
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Hallo Spid,
nochmals danke! Ich habe aufgrund des Hinweises nochmal nachgesehen. Ich habe die Mitteilung erhalten "das Tarifmerkmal der Entgeltgruppe 9 Fallgr. 2 Teil I wird erfüllt". Kann man daraus jetzt ableiten, dass ich vonTV-H E 8 / 6+ in die E 9 / 6 komme?
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Ja.