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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 26.10.2020 12:19
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Bitte hier Diskussionen zur Corona Sonderzahlung
Informationsseite dazu:
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html
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Hinweis: Im Tarifvertragstext Stand 26.10.2020 ist keine Corona-Sonderzahlung für die S- und P-Entgeltgruppen erwähnt. Nach Gewerkschaftsangaben ist eine Übertragung auf die S- und P-Entgelgruppen jedoch sicher.
Ist hier auch der Sue mit gemeint oder wie verhält es sich damit?
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Beschäftigte im SuE sind doch in Entgeltgruppen der S-Tabelle eingruppiert.
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Ist die Corona-Sonderzahlung nur von der Steuer befreit oder auch von den Sozialversicherungsbeiträgen?
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Die Zahlung gilt auch für Bundesbeamte ????
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Die Zahlung gilt auch für Bundesbeamte ????
Das würde mich auch interessieren. Wäre ein Unverschämtheit, wenn es für die Bundesbeamten nicht gelten würde..
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Eine tarifliche Regelung kann niemals Geltung für Beamte haben.
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Ist die Corona-Sonderzahlung nur von der Steuer befreit oder auch von den Sozialversicherungsbeiträgen?
Genau. Steuern oder sonstige Abgaben wird man nicht haben. Du wirst eine Netto Zahlung bekommen. Aber: Die Zahlung wird als Einkommen auf der Lohnsteuerbescheinigung zu sehen sein, sodass die Steuerlast auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung anteilig erhöht wird.
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Eine tarifliche Regelung kann niemals Geltung für Beamte haben.
Das bedeutet aber nicht, dass die Zahlung den Bundesbeamten vorenthalten wird, oder?
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Inwiefern könnte eine Zahlung, die nicht zusteht, vorenthalten werden?
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Inwiefern könnte eine Zahlung, die nicht zusteht, vorenthalten werden?
Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen werden nahezu 1:1 auf die Bundesbeamten übertragen. Ich wüsste nicht, weshalb der Dienstherr den Bundesbeamten die Sonderzahlung vorenthalten sollte.
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Welche Entscheidungen der Besoldungsgesetzgeber treffen wird, ist unbekannt. Aus der Tarifeinigung lassen sich keinerlei Ansprüche für Beamte ableiten.
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Ist die Corona-Sonderzahlung nur von der Steuer befreit oder auch von den Sozialversicherungsbeiträgen?
Genau. Steuern oder sonstige Abgaben wird man nicht haben. Du wirst eine Netto Zahlung bekommen. Aber: Die Zahlung wird als Einkommen auf der Lohnsteuerbescheinigung zu sehen sein, sodass die Steuerlast auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung anteilig erhöht wird.
Haufe schreibt dazu: "Die steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise ist nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Kalenderjahres 2020 auszuweisen und muss auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden."
Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/corona-sonderzahlungen-bis-1500-euro-steuerfrei_78_514044.html
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gibt es die Sonderzahlung nur für Beschäftigte im Pflegebereich oder bekomme ich - TVöD-K im Rathaus tätig - diese auch?
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TVÖD-K im Rathaus? Sachen gibts...
Für den Pflegebereich - sofern er nach der P-Tabelle bezahlt wird - gibt es die einmalige Corona-Sonderzahlung überhaupt nicht. Sofern Du in einer Entgeltgruppe der Anlage A eingruppiert bist und Dein Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, hast Du Anspruch auf die einmalige Corona-Sonderzahlung.
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Es wird erwartet, dass der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamten übertragen wird.
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/konsequenzen-fuer-den-beamtenbereich.html
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Sofern Du in einer Entgeltgruppe der Anlage A eingruppiert bist und Dein Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, hast Du Anspruch auf die einmalige Corona-Sonderzahlung.
Das bedeutet das Kollegen die zb zum 15.10 begonnen haben, werden von der Prämie nichts sehen?
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Welche Prämie?
Es ist eine Sonderzahlung - und wessen Arbeitsverhältnis am 01.10.20 nicht bereits bestand, der hat keinen Anspruch auf sie.
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Hallo Zusammen,
wie ist das wenn man erst zum 01.10.2020 bei einem neuen Arbeitgeber angefangen hat. Besteht hier der Anspruch auf die komplette Sonderzahlung oder dann nur Anteilsmäßig?
z.B. EG 8 VZ 600 €
von März-Oktober 8 Monate
600/8=75 € pro Monat?
oder gibt es dann die 600 € komplett?
Danke für eure Antworten.
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Komplett.
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Bin mal gespannt ob es die Prämie dann auch im TVL geben wird
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Du meinst die Corona-Sonderzahlung? Die gibt es anstelle einer Entgeltsteigerung ab dem 01.09.20. Die AG im TV-L würden sicher gerne die entsprechende Erhöhung der Entgelttabelle gegen eine lumpige Einmalzahlung eintauschen...
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Hallo Zusammen,
wie ist das wenn man erst zum 01.10.2020 bei einem neuen Arbeitgeber angefangen hat. Besteht hier der Anspruch auf die komplette Sonderzahlung oder dann nur Anteilsmäßig?
z.B. EG 8 VZ 600 €
von März-Oktober 8 Monate
600/8=75 € pro Monat?
oder gibt es dann die 600 € komplett?
Danke für eure Antworten.
Komplett wie Spid sagt. Anteilig bekommst du diese, wenn du weniger als 40h/Woche arbeitest.
Ganz lustige Regelung.Meine Freundin fing auch ein neues AV am 01.10. an und staubt die gesamte Sonderzahlung ab.
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Ich finde es, je länger ich drüber nachdenke, umso perfider, dass die Sonderzahlung gestaffelt ist.
Als hätte jemand in EG 1 einen größeren Finanzbedarf als jemand in EG 14. Gerade die Einmalzahlung hätte man ja einfach pauschal verteilen können. 500€ für Jeden. Wäre wahrscheinlich sogar noch günstiger gekommen, weil wohl deutlich mehr AN in EG 1-8 vorliegen als in EG13+
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Man hätte auch Leckmuscheln verteilen können. War aber auch nicht im Interesse Ver.di(s)
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Wie ist das dann wenn sich Mitarbeiter A von Januar bis 26.10 in Elternzeit befindet und diese am 27.10 aufgrund Mutterschutz des 2. Kindes unterbricht? erhält der Mitarbeiter A dann auch die volle Sonderzahlung?
Und wie ist es wenn sich Mitarbeiter B ab 01.10.2020 für 6 Monate im Sonderurlaub befindet.
Das Arbeitsverhältnis besteht ja aber es ruht ab 01.10.2020.
Danke vorab für Antworten.
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Nur, damit es alle mitbekommen, man hat die Protokollerklärung Satz 1 zu § 2 Abs. 2 TV Corona-Sonderzahlung 2020 entsprechend angepasst, so dass auch die Kolleginnen und Kollegen in den P und S-Tabellen entsprechend in den Genuss der Corona-Sonderzahlung kommen:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2020/RdSchr_20201025.pdf;jsessionid=344197204DB60E503E70201D4057FE15.1_cid287?__blob=publicationFile&v=4
Das bedeutet folgende Umsetzung: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/Corona-Sonderzahlung_bei_P-_und_S-Entgeltgruppen.pdf
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Wie ist das dann wenn sich Mitarbeiter A von Januar bis 26.10 in Elternzeit befindet und diese am 27.10 aufgrund Mutterschutz des 2. Kindes unterbricht? erhält der Mitarbeiter A dann auch die volle Sonderzahlung?
Und wie ist es wenn sich Mitarbeiter B ab 01.10.2020 für 6 Monate im Sonderurlaub befindet.
Das Arbeitsverhältnis besteht ja aber es ruht ab 01.10.2020.
Danke vorab für Antworten.
1. Erhält die Sonderzahlung da zwischen dem 01.03 und 31.10 mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt und am 01.10. ein Arbeitsverhältnis bestand.
2. Erhält ebenso die Sonderzahlung da zwischen dem 01.03 und 31.10 mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt und am 01.10. ein Arbeitsverhältnis bestand.
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Ich habe auch einen intressanten Einzelfall zu bieten ;)
A ist bis Mitte Mai 2020 normal in Vollzeit mit 40 h beschäftigt, geht anschließend zwei Monate in Elternzeit, nimmt unmittelbar danach noch 3 Wochen Urlaub in Anspruch.
Anfang August arbeitet er etwas über eine Woche wieder 40 Wochenstunden und nutzt dann von Mitte August bis Mitte Dezember 2020 die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Partnerschaftsbonusmonaten i. R. v. Elterngeld Plus mit im Schnitt jeweils 30 Wochenstunden pro Monat für den genannten Zeitraum von Mitte Aug bis Mitte Dez.
Zählt dies als Teilzeitarbeitsverhältnis, bezogen auf die "Beschneidung" der Sonderzahlung oder ist hier ausschlaggebend das eigentliche Vollzeitarbeitsverhältnis. Oder wird gar ein Mittelwert der evereinbarten Arbeitszeit im maßgeblichen Zeitraum 01.03.2020 bis 31.10.2020 ermittelt, für die Berechnung des Auszahlungsbetrages?
Mal schauen, ob das jemand knackt. Danke schon mal für alle vollzogenen Gedankengänge.
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Ich habe auch einen intressanten Einzelfall zu bieten ;)
A ist bis Mitte Mai 2020 normal in Vollzeit mit 40 h beschäftigt, geht anschließend zwei Monate in Elternzeit, nimmt unmittelbar danach noch 3 Wochen Urlaub in Anspruch.
Anfang August arbeitet er etwas über eine Woche wieder 40 Wochenstunden und nutzt dann von Mitte August bis Mitte Dezember 2020 die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Partnerschaftsbonusmonaten i. R. v. Elterngeld Plus mit im Schnitt jeweils 30 Wochenstunden pro Monat für den genannten Zeitraum von Mitte Aug bis Mitte Dez.
Zählt dies als Teilzeitarbeitsverhältnis, bezogen auf die "Beschneidung" der Sonderzahlung oder ist hier ausschlaggebend das eigentliche Vollzeitarbeitsverhältnis. Oder wird gar ein Mittelwert der evereinbarten Arbeitszeit im maßgeblichen Zeitraum 01.03.2020 bis 31.10.2020 ermittelt, für die Berechnung des Auszahlungsbetrages?
Mal schauen, ob das jemand knackt. Danke schon mal für alle vollzogenen Gedankengänge.
"Maßgebend sind auch insoweit die jeweiligen Verhältnisse am Stichtag 1. Oktober 2020 (§ 2 Absatz 2 Satz 5 TV Corona-Sonderzahlung 2020)" --> Rundschreiben D5-31002/54#9 des BMI
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...A wie Arschkarte.. 8) ;D
... B (Einstieg am 01.10.2020) hats besser gemacht....
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Hallo
Wer zahlt denn die Corona Sonderzahlung?
Muss das der Arbeitgeber zahlen oder kommt das.vom Bund oder so?
Arbeite in einem Betrieb, sind lediglich angelehnt an den tvöd
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Der AG.
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Hallo zusammen. Ich werde zum 1.11. In EG 9a eingruppiert. Was ist für mich nun maßgeblich? Stichtag 1.10. Somit 600 Euro?
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Ja.
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Da einige Kollegen bei uns immer noch darauf beharren, dass die Sonderzahlung den Pflegekräften vorbehalten ist...
Sie wird wird auch im EG Bereich gezahlt und zusätzlich bei P und S, richtig?
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Ja.
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Gibt es schon Behörden, welche kommuniziert haben, dass sie die Corona-Sonderzahlung freiwillig erhöhen?
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Gibt es schon Behörden, welche kommuniziert haben, dass sie die Corona-Sonderzahlung freiwillig erhöhen?
Der war gut :D
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Weiß jemand, wie das aussieht, wenn ich in der EG 8 eingrupiert bin und eine Zulage nach E9a erhalte? Bekomme ich dann 400 oder 600 Euro?
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600
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kleine Frage...
ich hab das Geld schon ausgegeben, aber die Corona Sonderzahlung war diesen Monat nicht mit dabei.
Wie soll ich mich verhalten?
;D
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kleine Frage...
ich hab das Geld schon ausgegeben, aber die Corona Sonderzahlung war diesen Monat nicht mit dabei.
Wie soll ich mich verhalten?
Da die Sonderzahlung bereits ausgegeben, obwohl sie noch nicht aufs Konto überwiesen war, bitte nach Kontoeingang sofort auf mein Konto überweisen, da der eigene Bedarf offensichtlich nicht vorhanden ist.
;D
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Gratulation an mitlesende Beamte (die ja schon besorgt waren) :)
Und auch an die Verdi, wegen der Staffelei bei den Angestellten, schön gemacht :) :).
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https://www.n-tv.de/ticker/Einmaliger-Corona-Bonus-fuer-Soldaten-und-Bundesbeamte-article22147097.html
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Mal abwarten, ob das ähnlich wie bei den Angestellten vollzogen wird ::).
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Gibt es Zweifel daran, daß das Gesetz so beschlossen wird, wie es als Entwurf aufgrund des bereits erfolgten Kabinettsbeschlusses eingebracht wird?
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Weiß jemand, wie das aussieht, wenn ein Angestellter (wird in E8 bezahlt) am 15.10.2020 in die E10 eingruppiert wird?
Stehen ihm 600 € zu, weil er am 01.10.2020 in der E8 beschäftigt war oder bekommt er die 400 € weil er für den vollen Monat die E10 bekommt?
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600
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Ja so sehe ich das auch.
Leider ist der AG anderer Meinung. Der Kollege bekommt "nur" die 400€ Sonderzahlung.
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Lohnklage
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Fraglich ist, ob sich das ein Angestellter traut.
Seinen aktuellen AG wegen 200€ zu verklagen ist so eine Sache. Das werden sich die aller wenigstens trauen..
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage @Spid.
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Warum sollte er sich das nicht trauen? Genau dafür ist die Arbeitsgerichtsbarkeit ja da. Man kann natürlich auch auf alle Viere runtergehen und "Oh ja, bitte, tiefer" rufen.
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;D
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Ja so sehe ich das auch.
Leider ist der AG anderer Meinung. Der Kollege bekommt "nur" die 400€ Sonderzahlung.
Einfach dem Arbeitgeber den Tarifvertrag hinlegen und den Passus "Maßgeblich sind die
jeweiligen Verhältnisse am 1. Oktober 2020" anstreichen.
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Immer wieder nur Kopfschütteln bei mir.
Wenn einer(egal ob Dieb, Chef oder wer auch immer) in meinen Geldbeutel langt und mir mein Geld klaut......ruf ich Ihn zurück und sage, Du hast da noch 2000€ vergessen, die waren im anderen Fach.
Und morgen überschreib ich Ihnen noch meine Wertsachen, damit ich weiterhin für Sie arbeiten darf...........
Wer Ironie findet, darf sie behalten.
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Habe eine Frage bezüglich dem Arbeitsvertrag meiner Bekannten.
Sie ist Erzieherin, arbeitet bei einer elterninitiative als stellv. Leitung. Dort haben die Verträge angelehnt an den sue eingruppiert is se in S8a.
Im Vertrag steht aber zusätzlich:
Die Zahlung von etwaigen sondervergütungen (Jsz, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weohnachtsgeld, Prämien etc) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
Desweiteren steht später im Arbeitsvertrag:
Ein Tarifvertrag findet auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung.
Der Vorsitzende hat auf Anfrage seitens der Kollegen die Zahlung verneint.
Ist dies rechtlich richtig oder falsch?
Würde mich freuen wenn ihr jemanden helfen könnte...
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Immer wieder nur Kopfschütteln bei mir.
Wenn einer(egal ob Dieb, Chef oder wer auch immer) in meinen Geldbeutel langt und mir mein Geld klaut......ruf ich Ihn zurück und sage, Du hast da noch 2000€ vergessen, die waren im anderen Fach.
Und morgen überschreib ich Ihnen noch meine Wertsachen, damit ich weiterhin für Sie arbeiten darf...........
Wer Ironie findet, darf sie behalten.
Wäre bei uns Auslöser einer Abmahnung.
1. gestörtes Vertrauensverhältnis AN zu tollem AG
2. Störung des Betriebsfriedens
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Habe eine Frage bezüglich dem Arbeitsvertrag meiner Bekannten.
Sie ist Erzieherin, arbeitet bei einer elterninitiative als stellv. Leitung. Dort haben die Verträge angelehnt an den sue eingruppiert is se in S8a.
Im Vertrag steht aber zusätzlich:
Die Zahlung von etwaigen sondervergütungen (Jsz, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weohnachtsgeld, Prämien etc) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
Desweiteren steht später im Arbeitsvertrag:
Ein Tarifvertrag findet auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung.
Der Vorsitzende hat auf Anfrage seitens der Kollegen die Zahlung verneint.
Ist dies rechtlich richtig oder falsch?
Würde mich freuen wenn ihr jemanden helfen könnte...
Richtig.
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Immer wieder nur Kopfschütteln bei mir.
Wenn einer(egal ob Dieb, Chef oder wer auch immer) in meinen Geldbeutel langt und mir mein Geld klaut......ruf ich Ihn zurück und sage, Du hast da noch 2000€ vergessen, die waren im anderen Fach.
Und morgen überschreib ich Ihnen noch meine Wertsachen, damit ich weiterhin für Sie arbeiten darf...........
Wer Ironie findet, darf sie behalten.
Wäre bei uns Auslöser einer Abmahnung.
1. gestörtes Vertrauensverhältnis AN zu tollem AG
2. Störung des Betriebsfriedens
Und? Die erledigt sich vor dem ArbG ganz schnell.
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Fraglich ist, ob sich das ein Angestellter traut.
Seinen aktuellen AG wegen 200€ zu verklagen ist so eine Sache. Das werden sich die aller wenigstens trauen..
Naja diese Angelegenheit ist ja zu 100% eindeutig. Da brauchst du nicht mal nen Anwalt oder eine Rechtsschutz. Da sollte ein Hinweis an den AG, welche Konsequenz (Anrufung der Arbeitsgerichtbarkeit) du bei falscher Auszahlung (400€ statt 600€) ziehst genügen, damit dieser einlenkt.
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Fraglich ist, ob sich das ein Angestellter traut.
Seinen aktuellen AG wegen 200€ zu verklagen ist so eine Sache. Das werden sich die aller wenigstens trauen..
Naja diese Angelegenheit ist ja zu 100% eindeutig. Da brauchst du nicht mal nen Anwalt oder eine Rechtsschutz. Da sollte ein Hinweis an den AG, welche Konsequenz (Anrufung der Arbeitsgerichtbarkeit) du bei falscher Auszahlung (400€ statt 600€) ziehst genügen, damit dieser einlenkt.
Sargnagel. Das Feedback bekommst Du in den folgenden Monaten ohne verbale Kommunikation.
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Das sind wir wieder bei: wer es mit sich machen läßt. Und Du läßt es mit Dir machen, denn hier kommt immer nur Rumgeheule über dieses oder jenes bei Deinem AG und daß Du es leid bist, zu kämpfen - also blubb.
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Hallo zusammen,
mein Vorgesetzter, als auch die Dame vom Personalwesen konnten mir nicht weiterhelfen :-\
Ich habe am 1.3.20 bei der Stadt ... angefangen und musste leider am 22.10.20 wieder gehen, da die Person, für die ich die Vertretung gemacht habe, vorzeitig wiedergekommen ist. Da ich jetzt schon die A-Karte gezogen habe und keine Jahressonderzahlung bekomme, habe ich die Hoffnung, dass ich wenigstens die Corona Sonderzahlung erhalten. Werde ich diese 600€ auch bekommen?
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Du hast Anspruch auf die Zahlung.
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Du hast Anspruch auf die Zahlung.
Ich danke dir für die Antwort :D
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Hallo zusammen,
mein Vorgesetzter, als auch die Dame vom Personalwesen konnten mir nicht weiterhelfen :-\
Ich habe am 1.3.20 bei der Stadt ... angefangen und musste leider am 22.10.20 wieder gehen, da die Person, für die ich die Vertretung gemacht habe, vorzeitig wiedergekommen ist. Da ich jetzt schon die A-Karte gezogen habe und keine Jahressonderzahlung bekomme, habe ich die Hoffnung, dass ich wenigstens die Corona Sonderzahlung erhalten. Werde ich diese 600€ auch bekommen?
Haben die dir dann zum 30.11 gekündigt?
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Inwiefern bedürfte es einer Kündigung?
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Hallo zusammen,
mein Vorgesetzter, als auch die Dame vom Personalwesen konnten mir nicht weiterhelfen :-\
Ich habe am 1.3.20 bei der Stadt ... angefangen und musste leider am 22.10.20 wieder gehen, da die Person, für die ich die Vertretung gemacht habe, vorzeitig wiedergekommen ist. Da ich jetzt schon die A-Karte gezogen habe und keine Jahressonderzahlung bekomme, habe ich die Hoffnung, dass ich wenigstens die Corona Sonderzahlung erhalten. Werde ich diese 600€ auch bekommen?
Haben die dir dann zum 30.11 gekündigt?
Ich wurde nicht direkt gekündigt. Gemäß §15 Abs. 2, habe ich am 8.10.20 mitgeteilt bekommen, dass Frau ... wieder zu 100% arbeitsfähig ist und mein Arbeitsverhältnis in 2 Wochen beendet wird
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Inwiefern bedürfte es einer Kündigung?
Was wäre es den dann? Einfach eine Auflösung des Vertrages durch die Rückkehr der zu vertretenden Mitarbeiterin? Ich dachte das selbst so etwas immer zum Monatsende oder zum 15ten hin geschehen muss...
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Es handelt sich offenkundig um eine ganz gewöhnliche Zweckbefristung, wenn der Zweck erreicht ist, endet das Arbeitsverhältnis, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
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Sargnagel. Das Feedback bekommst Du in den folgenden Monaten ohne verbale Kommunikation.
oh man... Hattest du so wenig "Erfolgserlebnisse" im "Kampf" "gegen deinen AG"?
Ich hab die Erfahrung, dass ich eh nur eine Nummer bin im Personalamt. Die merken doch garnicht wer da nun wieder rumstänkert. Und mein direkter Vorgesetzter steht in der Regel zu mir. Auch als ich beispielsweise 10 Tage Bildungsurlaub habe wollte (die einem zustehen, wenn man das Jahr vorher keinen Bildungsurlaub hat), der Personalservice erstmal nur 5 genehmigen wollte, oder so Ähnlich.
Solange man sich tatsächlich im Recht befindet, lässt sich das meiner Erfahrung nach, gerade in der Behörde noch besser durchsetzen, als in der freien Wirtschaft. Einfach weil man in der Verwaltung "sicherer" sitzt.
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Das sind wir wieder bei: wer es mit sich machen läßt. Und Du läßt es mit Dir machen, denn hier kommt immer nur Rumgeheule über dieses oder jenes bei Deinem AG und daß Du es leid bist, zu kämpfen - also blubb.
Größte Pfeife ever. Ich heule nicht rum sondern warne vor Konseqzenzen. Genau durch solches Unwissen verloren direkt nacheinander zwei sehr gute Vorgesetzte ihre Jobs.
Sie wollten nur ihren Job gut ("bestens") machen statt sich mit solchem Scheiß auseinanderzusetzen.
Du würdest perfekt in unsere Personalvetwaltung passen. Wir würden uns vorm Klo lieben. Und ich mich arbeitsrechtlich erkundigen, ob ich wirklich grüßen muss.
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Das sind wir wieder bei: wer es mit sich machen läßt. Und Du läßt es mit Dir machen, denn hier kommt immer nur Rumgeheule über dieses oder jenes bei Deinem AG und daß Du es leid bist, zu kämpfen - also blubb.
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Bin immer erschreckt, wenn ich direkt Klage-Androhung usw. lese. Am Besten die Klageandrohungen noch während der Arbeitszeit schreiben/prüfen. Da spricht dann aber direkt der "Amtsschimmel". Kann man nicht erst einmal "normal" miteinander umgehen?
Wenn ihr einen Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung habt, sei es beim "noch" aktuellen Arbeitgeber oder beim vorherigen Arbeitgeber, dann würde ich wie folgt vorgehen:
1. Abwarten, ob das Geld von alleine überwiesen wird. (Wenn einem für 1. die Geduld fehlt kann auch bei 2. gestartet werden)
2. "Freundliche" möglichst telefonische Anfrage bei der Personalabteilung, ob man als Mitarbeiter die Sonderzahlung erwarten kann. Wenn die Personalabteilung die Zahlung noch bearbeitet, dann eventuell 1-2 Wochen später noch einmal fragen, ob jetzt eine Auskunft gegeben werden kann. Die Zahlung dürfte bei fast allen Behörden erst im Dezember erfolgen, also ruhig bleiben!
3. Wenn die Personalabteilung eine Zahlung "verneint", aber ein Anspruch besteht: Hier reicht aus meiner Sicht erst einmal auch eine immer noch nett geschriebene Email oder wer mag auch ein Brief, in dem einfach auf die Regelungen des TV Corona Sonderzahlung eingegangen wird (mit der bitte um Antwort).
4. Erst wenn die Personalabteilung sich dann nach einigen Wochen nicht zurück gemeldet hat oder die Zahlung ausschließt und man als (ehemaliger) Mitarbeiter immer noch völlig im Zeitrahmen der Ausschlussfrist ist, würde ich den Ton verschärfen.
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Mit säumigen Schuldnern geht man eben um, wie man mit säumigen Schuldnern umgeht. Öffentliche AG sind weder besonders zuverlässige noch besonders vertrauenswürdige noch besonders angenehme Schuldner.
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Mit säumigen Schuldnern geht man eben um, wie man mit säumigen Schuldnern umgeht. Öffentliche AG sind weder besonders zuverlässige noch besonders vertrauenswürdige noch besonders angenehme Schuldner.
Ok, deine Meinung. Aber wahrscheinlich verklagst du auch deinen Nachbarn, wenn der Apfelbaum über den Zaun reicht ???
Alles gut, jeder lebt sein Leben so, wie er will.
Das ist nur so überhaupt nicht mein Weg!
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Und Du streichelst einem säumigen Schuldner auch noch nach Monaten das Köpfchen. Diese verbreitete Einstellung dürfte maßgeblich die endlose Umsetzungsdauer simpler tariflicher Regelungen bei einer Reihe öffentlicher AG befördern und diese in Ihren Tun bestärken.
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Und Du streichelst einem säumigen Schuldner auch noch nach Monaten das Köpfchen. Diese verbreitete Einstellung dürfte maßgeblich die endlose Umsetzungsdauer simpler tariflicher Regelungen bei einer Reihe öffentlicher AG befördern und diese in Ihren Tun bestärken.
Danke Spid für diesen Beitrag.
Genau das ist der springende Punkt.
Wozu gibt es Gesetze?
Als AN gibt es nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
Für diese Rechte haben vorherige Generationen von AN gekämpft.
Und ja, ich habe auch gekämpft, da mir mein AG ca. 200.000 € rechtswidrig unterschlagen hat.
Wer solche Summen als "Apfelbaum" bezeichnen möchte, der soll es tun.
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Was wäre denn, wenn es genau anders herum wäre: AG zahlt zu viel aus und kommt nach einiger Zeit mit der Rückforderung. Würde der AG auch verständnisvoll darauf verzichten?
Ich sehe es wie die Vorschreiber mit der Ergänzung, dass man immer erstmal/einmal das Gespräch suchen sollte. Ist doch bei Einsicht auch die einfachste und schnellste Lösung. Nur macht man das einmal, gerade wenn einem völliges Unwissen gepaart mit Arroganz entgegengebracht wird.
Bei Menschen, die immer nachgeben (obwohl sie zumindest teilweise im Recht sind) wird es immer wieder versucht. Wer das mit sich machen lässt, ist irgendwann selber schuld.
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Und Du streichelst einem säumigen Schuldner auch noch nach Monaten das Köpfchen. Diese verbreitete Einstellung dürfte maßgeblich die endlose Umsetzungsdauer simpler tariflicher Regelungen bei einer Reihe öffentlicher AG befördern und diese in Ihren Tun bestärken.
Danke Spid für diesen Beitrag.
Genau das ist der springende Punkt.
Wozu gibt es Gesetze?
Als AN gibt es nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
Für diese Rechte haben vorherige Generationen von AN gekämpft.
Und ja, ich habe auch gekämpft, da mir mein AG ca. 200.000 € rechtswidrig unterschlagen hat.
Wer solche Summen als "Apfelbaum" bezeichnen möchte, der soll es tun.
Da du die Äpfel ansprichst... Bisher ging es um 200 €. Wenn du jetzt 200 000 € anbringst halte ich diese im Vergleich für Birnen... ::)
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Wie hoch ist eigentlich die Zulage in folgendem Beispiel:
Beschäftigter ist in EG 8 eingruppiert, führt Tätigkeiten nach EG 9b aus und erhält eine entsprechende Zulage wegen des Besuchs des VL 2 nach Ziff. 7 Abs. 3 der Vorbemerkungen zur Anlage 1.
Nach Abs. 3 Satz 4 müsste er doch 400 Eur bekommen, oder?
4Sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die von der Entgeltgruppe abhängen,
richten sich während der Zeit, für die die Zulage zu zahlen ist, nach der der Tätigkeit der/des Beschäftigten entsprechenden Entgeltgruppe.
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Nein, die Sonderzahlung beruht nicht auf den Regelungen des TVÖD, sondern auf einem eigenen Tarifvertrag.
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Und Du streichelst einem säumigen Schuldner auch noch nach Monaten das Köpfchen. Diese verbreitete Einstellung dürfte maßgeblich die endlose Umsetzungsdauer simpler tariflicher Regelungen bei einer Reihe öffentlicher AG befördern und diese in Ihren Tun bestärken.
Also ich möchte ja keinen Streit anzetteln, nachher verklagst du mich noch, weil ich im Internet eine falsche Aussage getroffen habe.
Es geht nicht darum, dass der Leser meiner Empfehlung auf Geld verzichten soll, sondern etwas besonnener vorzugehen.
Zudem ist der Arbeitgeber noch längst kein Säumiger Schuldner! Die Zahlung ist aktuell noch gar nicht fällig, dass müsstest du als Experte (das meine ich positiv) doch wissen.
Trotzdem gingen hier die letzten Empfehlungen umgangssprachlich direkt in die "Richtung" erst Klage androhen und dann gucken, ob der Arbeitgeber nicht sowieso gezahlt hätte.
Ich bleibe dabei, das wäre überhaupt nicht meine "Art".
Und glaube mir, ich verzichte deshalb nicht häufig auf Geld.
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Deine Aussage bezog sich auch auf den ehemaligen AG - und da war die Zahlung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
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Nein, die Sonderzahlung beruht nicht auf den Regelungen des TVÖD, sondern auf einem eigenen Tarifvertrag.
Stimmt macht von der Argumentation her sinn, sonst wäre ja im Umkehrschluss eine Auszahlung an die Beschäftigten in der P- oder S-Tabelle nicht möglich (gewesen), wenn der TV-Corona-Soderzahlung 2020 nicht noch die Protokollnotiz ergänzt worden wäre.
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Eine Frage noch: M.m. nach wurde aber der Verweis auf die EG N (Notfallsanitäter) im TV-Corona-Sonderzahlung vergessen. Einen Verweis auf § 58 Nr. 2 Abs. 2 TVöD BT-V finde ich nicht in der PE zu § 2 TV-Corona-Sonderzahlung 2020. Daher hätten doch die Notfallsanitäter in EG N eigentlich keinen Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung. Oder sehe ich das falsch, @Spid?
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Das siehst Du richtig.
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Das siehst Du richtig.
Na herzlichen Glückwunsch.
Dazu noch, dass die KollegInnen in der EG S9 nur die 400 EUR kriegen und die in EG S8b 600 EUR bekommen, obwohl beide Tabellenwerte mit JSZ haargenau gleich sind....
Was ich mich Frage, warum haben die TVP nicht einfach die Entgeltgruppen, die Sie mit der Corona-Sonderzahlung beglücken wollen, im TV Corona-Sonderzahlung 2020 benannt, sondern sind den "Weg" über die PE mit den Verweisungen auf die §§ in den Besonderen Teilen gegangen?
Beim Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2018 (TV Sonderzahlung 2018) ist man genau diesen Weg damals gegangen:
§ 2
Einmalige Sonderzahlung
(1) 1Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 6, S 2 bis S 4, P 5 oder P 6
eingruppiert sind, erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 250 Euro, wenn
ihr Arbeitsverhältnis am 1. März 2018 bestand und an mindestens einem Tag zwischen
dem 1. März und dem 31. Dezember 2018 Anspruch auf Entgelt besteht. 2§ 24 Abs. 2
TVöD gilt entsprechend. 3Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. März 2018.
Das wäre doch viel einfacher gewesen und hätte nicht zu diesem ganzen durcheinander wie jetzt geführt....
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Im ersten veröffentlichten Entwurf hatten die TVP ja sogar alle vergessen, die nicht in die "normalen" Entgeltgruppen eingruppiert sind...
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Ich hätte zwei kleine Fragen:
1. Gibt es die Corona-Sonderzahlung auch für kurzfristig Beschäftigte?
2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.
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Ich hätte zwei kleine Fragen:
1. Gibt es die Corona-Sonderzahlung auch für kurzfristig Beschäftigte?
2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.
1. Für alle die am 01.10.2020 in einem Av bei dem tarifgebundenen AG standen und zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.10.2020 einen Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
2. ja
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Ich hätte zwei kleine Fragen:
1. Gibt es die Corona-Sonderzahlung auch für kurzfristig Beschäftigte?
2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.
Zu 2. Ist die Unfallversicherung nicht auch Bestandteil der Sozialversicherung? Und abgesehen davon, wie hoch ist den dein Beitrag zur Unfallversicherung?
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Stimmt, UV ist Bestandteil der Sozialversicherung. Unser Beitrag für die UV richtet sich nach dem meldepflichtigen Entgelt (Gemeinde bis 20.000 Einwohner) und das sind heuer 0,72 € pro 100 € Entgelt.
Und wegen der kurzfristigen Beschäftigten habe ich nachgefragt, weil die geringfügig Beschäftigten in dem KAV-Rundschreiben extra aufgeführt sind.
Ich glaube, man macht sich manchmal mehr Arbeit, als eigentlich nötig, weil man zu weit und viel denkt :)
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2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.
Inwiefern angerechnet? Meinst du bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens als Berechnungsgrundlage für etwaige Leistungsansprüche?
Zum UV-Beitrag: Bei der Corona-Sonderzahlung handelt es sich nicht um beitrags- und nachweispflichtiges Arbeitsentgelt in der UV, sie spielt somit bei der Beitragsfestsetzung für 2020 im kommenden Jahr keine Rolle. => Ihr als Arbeitgeber habt diese Sonderzahlung also in euren Lohnnachweis nicht einfließen zu lassen.
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Hallo Leute,bin neu hier im Forum,und hab da mal ne Frage!
Meine Frau ist seit diesem Jahr im öffentlichen Dienst angestellt!
Auf ihrer Abrechnung steht "TvöD BT-K"!
Meine erste Frage lautet,wofür steht das?
Und die 2.Frage ist,steht ihr dann anhand des kürzlich abgeschlossenen Tarifvertrages auch die Corona Prämie zu?
Ich wäre euch für eine Antwort sehr dankbar!
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1. TVöD BT-K steht für den Besonderen Teil Krankenhäuser-
2. Was steht zur Anwendung von Tarifverträgen im Arbeitsvertrag bzw. liegt Tarifbindung vor Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor? Wann begann das Arbeitsverhältnis?
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Zu 2,
ehrlich gesagt,weiß ich nicht ob es eine Tarifbindung gibt!
Meine Frau arbeitet schon seit ca.12 Jahren dort!
Letztes Jahr gab's einen neuen Geschäftsführer,und der hat alles in öffentlichen Dienst umgemünzt!
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ich dachte,den Teil Krankenhäuser gibt es nicht mehr!?
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Falsch gedacht.
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Warum finde ich im Netz nichts über den bt k :-\?
Wird mir immer gesagt das der durch den Tarifvertrag -P- abgelöst wurde!
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Ein „Tarifvertrag -P-“ hingegen entspringt lediglich Deiner Phantasie.
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Der Name des Tarifvertrags entspricht nicht dem Buchstabe in der besonderen Entgelttabelle.
Wenn es keine Tarifbindung durch Gewerkschaftsmitgliedschaft deiner Frau und Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband gibt, kommt es auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an.
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Habe 2 Fälle als Nachfrage:
A) Bis 05.03.2020 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Anspruch?
B) Wird der Bonus anteilig zum Beschäftigungsgrad ausgeschüttet?
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Habe 2 Fälle als Nachfrage:
A) Bis 05.03.2020 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Anspruch?
B) Wird der Bonus anteilig zum Beschäftigungsgrad ausgeschüttet?
A) "Auch für die Frage, ob während der Elternzeit Anspruch auf die Corona-Prämie besteht, ist es entscheidend, ob an einem Tag zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober Entgelt oder bestimmte Entgeltersatzleistungen bezogen wurden. Bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ist dies der Fall, ebenso bei Bezug von Mutterschaftsgeld oder Krankengeldzuschuss aus dem TVöD."
B) Ja
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Noch mal eine Frage: Die TVöD Corona Sonderzahlung wird doch vom AG übernommen, als tarifvertragliches Entgeld.
Im Bundesland SH gibt es daneben noch einen steuerfreien Corona Bonus von 1500€ für Pflegekräfte, sofern er denn mal gezahlt werden sollte. Sind diese beiden Zahlungen unabhängig voneinander ( bis auf Versteuerung des über 1500 gehenden Betrages), oder werden sie mieinander verrechnet?
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Das Bundesland SH bezahlt ALLEN Pflegekräften diesen Bonus? Oder nur Mitarbeitern im Bereich des TV-L?
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Habe 2 Fälle als Nachfrage:
A) Bis 05.03.2020 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Anspruch?
B) Wird der Bonus anteilig zum Beschäftigungsgrad ausgeschüttet?
A) "Auch für die Frage, ob während der Elternzeit Anspruch auf die Corona-Prämie besteht, ist es entscheidend, ob an einem Tag zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober Entgelt oder bestimmte Entgeltersatzleistungen bezogen wurden. Bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ist dies der Fall, ebenso bei Bezug von Mutterschaftsgeld oder Krankengeldzuschuss aus dem TVöD."
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zählt nicht als Entgeltersatzleistung, oder!?
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Habe 2 Fälle als Nachfrage:
A) Bis 05.03.2020 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Anspruch?
B) Wird der Bonus anteilig zum Beschäftigungsgrad ausgeschüttet?
A) "Auch für die Frage, ob während der Elternzeit Anspruch auf die Corona-Prämie besteht, ist es entscheidend, ob an einem Tag zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober Entgelt oder bestimmte Entgeltersatzleistungen bezogen wurden. Bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ist dies der Fall, ebenso bei Bezug von Mutterschaftsgeld oder Krankengeldzuschuss aus dem TVöD."
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Eine Beschäftigte war vom 21.02.-04.06. in Mutterschaft und ist seit 05.06. in Elternzeit, bekommt aber lt. Rechenzentrum keine Corona-Sonderzahlung!? ???
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Was soll "in Mutterschaft" sein? Sofern es sich um Bezug von Mutterschaftsgeld handelt, ist dieser dem Entgeltanspruch gleichgestellt, siehe PE 2 Satz 2 zu §2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung 2020. So es sich um Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG handelt, ist es ohnehin fortgezahltes Entgelt.
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https://www.welt.de/politik/article221658908/Bundestag-zahlt-tausenden-Abgeordnetenmitarbeitern-Corona-Bonus.html
Ein Hoch auf die Kommentarspalte ;D ;D ;D
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Jenes Organ, welches in toto sich mit Arbeitsverweigerung in den letzten neun Monaten dargestellt hat? Wird ja immer besser ;)
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Noch mal eine Frage: Die TVöD Corona Sonderzahlung wird doch vom AG übernommen, als tarifvertragliches Entgeld.
Im Bundesland SH gibt es daneben noch einen steuerfreien Corona Bonus von 1500€ für Pflegekräfte, sofern er denn mal gezahlt werden sollte. Sind diese beiden Zahlungen unabhängig voneinander ( bis auf Versteuerung des über 1500 gehenden Betrages), oder werden sie mieinander verrechnet?
Der Gesetzgeber hat in einem ersten Schritt die Steuerfreiheit einer Corona-bedingten Sonderzahlung bis zu einer Höhe von 1.500 Euro geschaffen. Alle Arbeitnehmer können von dieser Regelung grundsätzlich Gebrauch machen, soweit sie denn wollen (siehe BMF vom 9.4.2020 mit Ergänzung vom 26.10.2020).
Im Rahmen der Tarifverhandlungen TVöD haben sich die Tarifparteien jetzt darauf verständig, diese Möglichkeit auch für die Mitarbeiter im Bereich des TVöD umzusetzen. Es handelt sich nicht um einen zusätzlichen steuerfreien Zuschuss, sondern nur die Umsetzung der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit, steuerfreie Corona-Sonderzahlungen auszukehren.
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Das Bundesland SH bezahlt ALLEN Pflegekräften diesen Bonus? Oder nur Mitarbeitern im Bereich des TV-L?
Allen Mitarbeitern der stationären Krankenpflege, unabhängig vom jeweiligen TV
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Noch mal eine Frage: Die TVöD Corona Sonderzahlung wird doch vom AG übernommen, als tarifvertragliches Entgeld.
Im Bundesland SH gibt es daneben noch einen steuerfreien Corona Bonus von 1500€ für Pflegekräfte, sofern er denn mal gezahlt werden sollte. Sind diese beiden Zahlungen unabhängig voneinander ( bis auf Versteuerung des über 1500 gehenden Betrages), oder werden sie mieinander verrechnet?
Der Gesetzgeber hat in einem ersten Schritt die Steuerfreiheit einer Corona-bedingten Sonderzahlung bis zu einer Höhe von 1.500 Euro geschaffen. Alle Arbeitnehmer können von dieser Regelung grundsätzlich Gebrauch machen, soweit sie denn wollen (siehe BMF vom 9.4.2020 mit Ergänzung vom 26.10.2020).
Im Rahmen der Tarifverhandlungen TVöD haben sich die Tarifparteien jetzt darauf verständig, diese Möglichkeit auch für die Mitarbeiter im Bereich des TVöD umzusetzen. Es handelt sich nicht um einen zusätzlichen steuerfreien Zuschuss, sondern nur die Umsetzung der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit, steuerfreie Corona-Sonderzahlungen auszukehren.
Das beantwortet aber nicht meine Frage.
1. Möglichkeit der Steuerfreiheit von Corona Sonderzahlungen bis 1500€.
2. TVÖD Sonderzahlung per Tarifvertrag, je nach Eingruppierung bis max. 600€
3. Festlegungendes Landes Schleswig-Holstein über einen Pflegebonus für Beschäftigte in Einrichtungen der stationären Krankenpflege von max. 1500€
Frage war: gibt es 2 + 3 unabhängig voneinander oder wird 2 mit 3 verrechnet?
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Das Bundesland SH bezahlt ALLEN Pflegekräften diesen Bonus? Oder nur Mitarbeitern im Bereich des TV-L?
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Noch mal eine Frage: Die TVöD Corona Sonderzahlung wird doch vom AG übernommen, als tarifvertragliches Entgeld.
Im Bundesland SH gibt es daneben noch einen steuerfreien Corona Bonus von 1500€ für Pflegekräfte, sofern er denn mal gezahlt werden sollte. Sind diese beiden Zahlungen unabhängig voneinander ( bis auf Versteuerung des über 1500 gehenden Betrages), oder werden sie mieinander verrechnet?
Der Gesetzgeber hat in einem ersten Schritt die Steuerfreiheit einer Corona-bedingten Sonderzahlung bis zu einer Höhe von 1.500 Euro geschaffen. Alle Arbeitnehmer können von dieser Regelung grundsätzlich Gebrauch machen, soweit sie denn wollen (siehe BMF vom 9.4.2020 mit Ergänzung vom 26.10.2020).
Im Rahmen der Tarifverhandlungen TVöD haben sich die Tarifparteien jetzt darauf verständig, diese Möglichkeit auch für die Mitarbeiter im Bereich des TVöD umzusetzen. Es handelt sich nicht um einen zusätzlichen steuerfreien Zuschuss, sondern nur die Umsetzung der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit, steuerfreie Corona-Sonderzahlungen auszukehren.
Das beantwortet aber nicht meine Frage.
1. Möglichkeit der Steuerfreiheit von Corona Sonderzahlungen bis 1500€.
2. TVÖD Sonderzahlung per Tarifvertrag, je nach Eingruppierung bis max. 600€
3. Festlegungendes Landes Schleswig-Holstein über einen Pflegebonus für Beschäftigte in Einrichtungen der stationären Krankenpflege von max. 1500€
Frage war: gibt es 2 + 3 unabhängig voneinander oder wird 2 mit 3 verrechnet?
Es wird verrechnet, max. 1500,- Seuerfrei.
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Hallo an Alle!
Ich bin neu hier und auf der Suche nach ein paar Infos. Ich arbeite in einer städtischen Klinik in NRW, P8 und bei uns ist es jetzt so, dass die Prämie nur die Stationen bekommen haben die direkt mit Coronapatienten gearbeitet haben. Laut Betriebsrat wurden zu wenige Gelder freigemacht und deshalb hat man entschieden den Bonus eben an jene auszuzahlen. Wir fragen uns jetzt ob das so richtig ist, da es ja immer hieß die Prämie wäre für alle.
Hat jemand evtl.ein paar Infos dazu?
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Liegt beiderseitige Tarifbindung vor? Was steht zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?
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Ich bin damals noch unter BAT eingestellt worden. Im Arbeitsvertrage steht "Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach Bundesangestelltentarif und den diesen ergänzenden, ändernden oder einsetzenden Traifverträgen."
Der Arbeitsvertrag selber erstreckt such nur über eine Seite.
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Wurde der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2001 geschlossen?
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Nein, April 2001
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Ist der AG tarifgebunden?
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Gute Frage, bis zu der Frage hätte ich gesagt ja, ist doch eine städtische Klinik. Wie finde ich das raus?
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Den AG fragen. Oder den PR/BR fragen, der dies auch wissen muß, da Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen nur bei Tarifgebundenheit des AG gelten.
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Hallo
Ich war vom 01.04. - 31.10.2020 als Saisonkraft (Vollzeit) auf dem Bauhof einer kleinen Gemeinde tätig.
Somit würde mit die Sonderzahlung auch zustehen?
Gruß sonwik
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Ja
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Hallo zusammen,
wir haben eine Auszubildende in Teilzeitausbildung. Die Frage ist nun, ob die Corona-Sonderzahlung entsprechend der Teilzeit zu kürzen ist oder nicht. Der TV Corona-Sonderzahlung enthält hierzu keine Regelung. Ich neige dementsprechend zu der Auffassung, dass die Sonderzahlung nicht zu kürzen ist.
Wie seht Ihr das?
Danke
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Es wird doch explizit auf §24 Abs. 2 TVÖD verwiesen.
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Der TVöD ist aber für Azubis nicht maßgeblich (insofern auch nicht der Verweis auf § 24 Abs. 2 TVöD) sondern der TVAöD.
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Für den Verweis ist es unbeachtlich, ob der TVÖD ansonsten Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet.
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Hallo zusammen,
wir haben eine Auszubildende in Teilzeitausbildung. Die Frage ist nun, ob die Corona-Sonderzahlung entsprechend der Teilzeit zu kürzen ist oder nicht. Der TV Corona-Sonderzahlung enthält hierzu keine Regelung. Ich neige dementsprechend zu der Auffassung, dass die Sonderzahlung nicht zu kürzen ist.
Wie seht Ihr das?
Danke
Die Auszubildende erhält die Corona-Sonderzahlung für Auszubildende entsprechend ihrer Stundenzahl.
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Hallo,
Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Und war bis 1.6. Beschäftigt. Ab dann war ich bis Mitte September im mutterschutz und bin zum Stichtag 1.10 in elternzeit. Erhalte ich den corona bonus?
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Die Ausführungen zur Beschäftigung beziehen sich auf die tatsächliche Beschäftigung und nicht auf das Beschäftigungsverhältnis?
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Ich habe heute mein Dezember Gehalt bekommen, jedoch kein Corona Bonus.
Kommt der evtl. später? Gehalt wurde ja echt früh überwiesen.
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Bekommst du überhaupt einen Coronabonus? Wo / für wen arbeitest du denn? Welcher Tarifvertrag findet Anwendung?
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Tvöd Bund Ost Verwaltung in Berlin. Mein Betrieb hat uns Mitte des Jahres schon ca. 300 Euro als Corona Bonus gezahlt. Aber bekommen wir deshalb jetzt keinen mehr? Wäre blöd wenn der Bonus erst nächstes Jahr gezahlt wird.
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frag doch mal in der Personalverwaltung (kritisch) nach...Auszahlung hat, wenn du Anspruch hast, mit der Zahlung für Dezember zu erfolgen.
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Haben denn andere Leute den Corona Bonus schon bekommen? Nicht das die das nicht rechtzeitig hinbekommen haben und man den jetzt erst nächstes Jahr bekommt.
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Haben denn andere Leute den Corona Bonus schon bekommen? Nicht das die das nicht rechtzeitig hinbekommen haben und man den jetzt erst nächstes Jahr bekommt.
Ich weiß, dass wir ihn nächste Woche mit dem Dezembergehalt bekommen.
Warum du ihn nicht bekommen hast, können wir dir aber nicht sagen. Frag doch einfach mal nach und teil uns das mit?
Ein Erhalt nächstes Jahr ist ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt spätestens mit dem Dezembergehalt.
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Tvöd Bund Ost Verwaltung in Berlin. Mein Betrieb hat uns Mitte des Jahres schon ca. 300 Euro als Corona Bonus gezahlt. Aber bekommen wir deshalb jetzt keinen mehr? Wäre blöd wenn der Bonus erst nächstes Jahr gezahlt wird.
Was steht im Arbeitsvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen? Ein Bezug alleine auf den TVöD wäre nicht ausreichend.
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Hallo,
habe ich einen Anspruch auf den Bonus?
Als angestellter in der EG 9b
Beschäftigt bei der Stadt A 8.2011 - 11.2020 dann Auflösungsvertrag zum 11.2020
Beschäftigt bei der Stadt B 11.2020 - jetzt
Beide sagen es wird nicht gezahlt. Wobei es eigentlich nur um meinen ehemaligen Arbeitgeber geht. Ist er verpflichtet den Bonus zu zahlen?
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Bei B besteht kein Anspruch. Bei A kommt es auf den Inhalt des Auflösungsvertrags an. Eine Vereinbarung, daß alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten sind, dürfte aber eigentlich Standard sein.
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[...] Eine Vereinbarung, daß alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten sind, dürfte aber eigentlich Standard sein.
Sollte das drin stehen, habe ich keinen Anspruch. Korrekt?
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Ja.
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Vielen Dank!
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Hallo zusammen,
meine Frau arbeitet angelehnt an den TVöD als Erzieherin.
Seit September 2019 hat sie ein Beschäftigungsverbot, da sie schwanger war.
Ab dem 25.03.20 war sie in Mutterschutz. 02.05.20 Geburt des Kindes, bis heute in Elternzeit.
Hat sie Anspruch auf die Prämie?
Das Geld wurde bereits überwiesen, jedoch hat sie eine Mail bekommen, dass sie das Geld wieder zurücküberweisen soll, da sie keinen Anspruch hat.
LG
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Der Begriff Mutterschutz ist falsch verwendet.
Dann bestand doch Anspruch auf Mutterschaftsgeld an mindestens einem Tag zwischen dem 01.03. und dem 31.10. - und somit Anspruch auf die Sonderzahlung.
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Nochmal wegen dem Corona Bonus. Der wurde bei uns schon im November überwiesen. Das hatte ich nicht gemerkt. Dachte das war mehr wegen dem Weihnachtsgeld.
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;D
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Noch mal eine Frage: Die TVöD Corona Sonderzahlung wird doch vom AG übernommen, als tarifvertragliches Entgeld.
Im Bundesland SH gibt es daneben noch einen steuerfreien Corona Bonus von 1500€ für Pflegekräfte, sofern er denn mal gezahlt werden sollte. Sind diese beiden Zahlungen unabhängig voneinander ( bis auf Versteuerung des über 1500 gehenden Betrages), oder werden sie mieinander verrechnet?
Der Gesetzgeber hat in einem ersten Schritt die Steuerfreiheit einer Corona-bedingten Sonderzahlung bis zu einer Höhe von 1.500 Euro geschaffen. Alle Arbeitnehmer können von dieser Regelung grundsätzlich Gebrauch machen, soweit sie denn wollen (siehe BMF vom 9.4.2020 mit Ergänzung vom 26.10.2020).
Im Rahmen der Tarifverhandlungen TVöD haben sich die Tarifparteien jetzt darauf verständig, diese Möglichkeit auch für die Mitarbeiter im Bereich des TVöD umzusetzen. Es handelt sich nicht um einen zusätzlichen steuerfreien Zuschuss, sondern nur die Umsetzung der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit, steuerfreie Corona-Sonderzahlungen auszukehren.
Das beantwortet aber nicht meine Frage.
1. Möglichkeit der Steuerfreiheit von Corona Sonderzahlungen bis 1500€.
2. TVÖD Sonderzahlung per Tarifvertrag, je nach Eingruppierung bis max. 600€
3. Festlegungendes Landes Schleswig-Holstein über einen Pflegebonus für Beschäftigte in Einrichtungen der stationären Krankenpflege von max. 1500€
Frage war: gibt es 2 + 3 unabhängig voneinander oder wird 2 mit 3 verrechnet?
Hier noch mal das Ergebnis in meiner Dezember Abrechnung:
Covid Bonus Bund ca. 900€
Covid Bonus Land stockt auf um ca. 600€ auf 1500€, diese gibt es steuer und abgabenfrei.
TVöD Bonus 400€ (P13) kommt dazu, allerdings versteuert und mit Abgaben.
Also insgesamt 1900 Boni, teils versteuert und mit Abgaben.
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Wird zum Virus Bonus nicht auch diesen Monat das LOB ausgezahlt?
Wenn ja dann ist das Lachsregal bei Feinkost Albrecht ja ein Magnet nach Geldeingang.
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Das hängt maßgeblich von der Dienst-/Betriebsvereinbarung dazu ab.
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Welchen Bonus bezahlt den der Bund?
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Welchen Bonus bezahlt den der Bund?
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebonus.html
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Guten Tag,
ich hätte auch noch einmal eine Frage wegen der Sonderzahlung.
Meine Frau ist angestellt bei einer Kommune in Niedersachsen.
Seit August 2020 ist sie in Elternzeit nach Aufnahme eines Pflegekindes. Vorher hat sie Vollzeit gearbeitet.
Elterngeld erhalten wir nicht, sondern Pflegegeld.
Sie hat die Corona-Sonderzahlung nicht erhalten. Der AG hat sie aber ausbezahlt an die Kollegen.
Hat sie Anspruch darauf ?
Danke und lieben Gruß
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Sofern sie unter den Geltungsberecih des TV Corona-Sonderzahlung 2020 fällt und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, ja.
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Hallo, liebe Wissende,
im "Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung 2020) vom 25. Oktober 2020" steht, dass die Höhe für die Entgeltgruppen 9a bis 12: 400,00 Euro beträgt.
Wo steht, dass es bei Teilzeit nur eine Teilzahlung gibt? D. h. bei 34 h gibt es 340 €.
Das klingt für mich zwar logisch, dass ich nicht das volle Geld bekommen kann, aber wo steht es geschrieben?
Ich habe mich hier durch die 11 Seiten gelesen, aber darauf keine Antwort gefunden.
Vielen Dank.
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In § 2 Abs. 2 Satz 4 TV Corona-Sonderzahlung 2020
"§ 24 Absatz 2 TVöD bzw. § 7 Absatz 3 TV-V gelten entsprechend."