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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Artep am 13.02.2019 19:52
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Ich habe als Neuling in diesem Forum eine brennende Frage. Leider konnte mir bisher niemand eine Antwort darauf geben. Falls es doch bereits eine Lösung gibt, bitte ich um einen Hinweis, wo und wie ich den finde.
Mittlerweile bin ich 6 Jahre im ÖD.
Einstellung befristet in E11 Stufe 3, nach einem Jahr E6 Stufe 3 befristet für 1,5 Jahre. Dann befristet für 2 x 1Jahr wieder E11 Stufe 3, dann für 6 Monate (entfristet) E6 Stufe 4, seit einem Jahr E11 Stufe 3.
Wechselnde Stellen beim gleichen AG. Bin halt da hin, wo Not am Mann/Frau war. Erziehungszeitvertretung/ Krankheitsvertretung und so was.
Nach Auskunft der Personalabteilung beginnt die Stufenlaufzeit jedesmal neu bei Stellenwechsel. Danach würde ich den Stufenaufstieg einen Monat vor Rentenbeginn (in 2 Jahren) bekommen.
Hat jemand andere Erfahrungen gemacht oder hat einen Tipp für mich?
Vielen Dank schon mal!
Petra
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Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.
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Das bedeutet also, das ein AN, der 2 Jahre unbezahlten Urlaub nimmt (vorher 2 Jahre den Job innehatte), seine Stufenlaufzeit behält und jemand, der im gleichen Fachbereich bleibt, halt nicht mehr als Leiter, sondern als Sachbearbeiter (seine Erfahrung aber immer noch einbringt, weil die E11 durch Jenen wieder besetzt wird, der 2 Jahre unbezahlten Urlaub genommen hat und nicht mehr viel Erfahrung hat) seine Erfahrung verliert?
Konkret: Stelle E11 befristet für zwei Jahre bekommen für AN mit zweijährigem Urlaub.
Dann 6 Monate den Ex-Urlauber eingearbeitet, der dann nach weiteren 3 Monaten in Mutterschafts-und Elternzeit geht, aber vorher noch die nächste Stufe erreicht hat.
Und promt hatte ich die Stelle wieder. nun unbefristet.
Hmmm.
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Ja.
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Danke, kurz und knapp, aber leider nicht schmerzfrei.
:'(
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Boah, das ist ja echt ne unbefriedigende Situation. Eventuell solltest du wegen Verkürzung der Stufenlaufzeiten mal mit deinen Vorgesetzten sprechen, da du ja definitiv schon die Erfahrungen auf dem Dienstposten gemacht hast.
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Boah, das ist ja echt ne unbefriedigende Situation. Eventuell solltest du wegen Verkürzung der Stufenlaufzeiten mal mit deinen Vorgesetzten sprechen, da du ja definitiv schon die Erfahrungen auf dem Dienstposten gemacht hast.
Nein, das ist mit der Begründung nicht möglich, alleine eine Zulage ist möglich.
Verkürzung nur bei einer erheblichen überdurchschnittliche Leistung §17.2! Zulage zur Bindung von quali. Pers. §16.5
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Überdurchschnittlich, welch "schönes" Wort. Da wird man vielleicht glatt als Streber bezeichnet.
Nein, Spaß beiseite. Bei meiner Anlassbeurteilung hatte ich 117%, das sollte doch über Durchschnitt sein, oder?
Mein Amtsleiter bestätigt das immer wieder. :)
Ich werde jetzt die schriftliche Begründung abwarten (in der Hoffnung, dass eine kommt), dann schaue ich weiter.
In der heutigen Situation, wo keine 100 Leute beim Arbeitsamt anstehen, die auf Deinen Posten scharf sind, könnte sich der Arbeitgeber ja überlegen, wie er mit solchen Anträgen umgehen sollte, kann und darf.
Bei mir überlegt er wahrscheinlich nicht lange, mit 64 ist es eh zu spät für einen neuen Job.
Es ist an sich schon paradox, dass Jemand mit drei Jahren Berufserfahrung (in der Wirtschaft) die gleichen Einstiegsbedingungen bekommt, wie Jemand der 30 Jahre bei einem anderen Amt die gleiche Tätigkeit unter den gleichen Bedingungen gemacht hat.
Euch Allen einen schönen Tag, schön, dass es Leute gibt, die es nachvollziehen können, dass man da echt frustriert ist.
Vielleicht gibt es ja auch bald eine andere Grundlage, Angleichung an den TÖVD.
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Es ist an sich schon paradox, dass Jemand mit drei Jahren Berufserfahrung (in der Wirtschaft) die gleichen Einstiegsbedingungen bekommt, wie Jemand der 30 Jahre bei einem anderen Amt die gleiche Tätigkeit unter den gleichen Bedingungen gemacht hat.
Das sit nicht richtig: Der ein kann nur die Stufe 3 bekommen, der andere könnte auch direkt in der Stufe 6 eingestellt werden können.
Aber der Willle seitens der AG fehlt, hier die tariflichen Möglichektien auszuschöpfen.
Und Warum: Weil er es kann und trotzdem die Stellen (fast) immer besetzt bekommt.
Qualität: Egal, nicht messbar. oder aber immer Bestenst, da ja Bestenauslese gemacht wird.
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Aber ist das nicht traurig, dass dann solche vor den Kopf gesch......... Angestellte innerlich kündigen?????
Dienst nach Plan!
Jetzt gibt es für Externe, die nach mehreren Jahren in der Wirtschaft in den ÖD gehen bessere
Diskussionsgrundlagen, wenn es um die Einstufung geht. Aber die Wirtschaft sucht auch händeringend nach Fachpersonal. Vielleicht nutzt mir ja mein Uniabschluss doch noch mal was. ;D
Ok., es ist wie es ist.
Man muss es halt akzeptieren oder ..... gehen.
Danke nochmal.
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Ein Mitarbeiter, der innerlich kündigt, weil der AG den Tarifvertrag völlig korrekt anwendet, war mutmaßlich ein Fehler in der Personalauswahl.
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Auf jeden Fall, da die langjährigen Mitarbeiter in der Erfahrungsstufe 6 bereits seit Jahren innerlich gekündigt haben.
Die machen nur Plan nach Dienst, jede Minute länger arbeiten ist ne Überstunde.
Auch wenn es woanders hoffentlich anders ist.
Man sollte nie die Hoffnung aufgeben.
Und wenn dann niemand eine andere Erfahrung gemacht hat, den Tarifvertrag kenne ich auch, dann könnte dieser Thread auch geschlossen werden.
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Ach ja, ich habe Urlaub und Du?
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Ich nicht. Und, fährst Du weg?
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Klar, bin schon weg.
Aber nu ist Schluss, man muss sich ja nicht die Arbeit mit Urlaub versauen, ähhhh- umgekehrt. 8)
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Ein Mitarbeiter, der innerlich kündigt, weil der AG den Tarifvertrag völlig korrekt anwendet, war mutmaßlich ein Fehler in der Personalauswahl.
Ein Arbeitgeber, der die tariflichen Möglichkeiten der Personalförderung prinzipiell nicht ausnutzt, war mutmaßlich ein Fehler bei der Arbeitgeberwahl.
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Sicherlich - die meisten Länder sind miserable Arbeitgeber.
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So, bevor ich in die wunderbare Sonne gehe (ich habe Urlaub, ich darf das), habe ich doch tatsächlich nochmal rein geschaut.
Schuld ist man selbst an der Situation, man hätte sich andere Konditionen erkämpfen müssen.
Aber es war ja eine Befristung nach der anderen, da hat man eh gedacht, eine Ende ist abzusehen, mehr kommt nicht.
Aber: Im nächsten Leben dann!
Nach dem Urlaub (bis Anfang März) schaue ich nochmal rein (falls ich Langeweile bekomme vielleicht schon mal zwischendurch), vielleicht hat ja jemand eine zündende Idee.
Und bevor hier irgend Jemand auf blöde Gedanken kommt: Keine zündelnde!
Alles Gute!
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Als Personalrat habe ich hier auch schon gegen Windmühlen gekämpft.
Ich finde es in gleicher Weise ungerecht, wenn jemand der ein Jahr Unterbrechung wg. unbezahlten Urlaub hat besser gestellt wird als ein Beschäftigter, der ein Jahr lang eine andere Tätigkeit ausübt.
Sinn und Zweck der Stufenregelung (Berücksichtigung von Berufserfahrung) lässt meiner Meinung nach eine unterschiedliche Behandlung der beiden Fälle nicht zu.
Die Juristen kommen dann gerne mit dem Gestaltungsspielraum der Tarifparteien, die hier eine solche unterschiedliche Bewertung zulässt. Für mich heißt das aber noch lange nicht, dass auch alles richtig ist, was von den Tarifparteien geregelt und gestaltet wird. Immerhin hat das BAG zur Regelung in § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 2 TVöD schon entschieden, dass diese Regelung bei Wiedereinstellungen bzgl. der Begrenzung auf Stufe 3 keine Geltung hat (BAG v. 24.10.2013 – 6 AZR 964/11).
Auch zur Anrechnung von Stufenrestlaufzeiten hat das BAG die Regelungen der Tarifparteien „nachgebessert“ (BAG v. 21.2.2013 – 6 AZR 524/11).
Vielleicht ist es erfolgreich, den Arbeitgeber auf das im konkreten Fall schwer verständliche Ergebnis der tariflichen Regelung zu verweisen und damit ein Abweichen von dieser Regelung zu erreichen. Gem. TVG (§4 Abs.3) sollte ein solches Abweichen doch möglich sein!
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Persönliches Gerechtigkeitsempfinden ist tariflich unbeachtlich.
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Schon klar, habe ich auch nicht behauptet.
Aber man sollte auch nicht immer gleich aufgeben.
Warum nicht in einem solchen Fall auf § 4 Abs. 3 TVG verweisen?
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Klar kann man darauf verweisen - auch wenn ich da wenig Aussicht auf Erfolg sehe. Du führtest aber außerdem aus, daß Du das Ergebnis der tariflichen Regelungen ungerecht empfändest.
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@wenwirer
Weil zumindest ein öffentlicher Arbeitgeber haushaltsrechtlich da einige Grenzen hat. Daneben gibt es interne Regelungen des Arbeitgeberverbandes TV-L welches seinen Mitgliedern es nicht erlaubt beliebig übertariflich zu bezahlen.
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Weil zumindest ein öffentlicher Arbeitgeber haushaltsrechtlich da einige Grenzen hat.
Nicht zum beipiel, wenn er Personalmittel zu Sachmitteln umbastelt weiler externe damit beauftragt.
Daneben gibt es interne Regelungen des Arbeitgeberverbandes TV-L welches seinen Mitgliedern es nicht erlaubt beliebig übertariflich zu bezahlen.
Deswegen wäre es ja langsam angebracht, dass die TdL Maßnahmen ergreift, dass in Notstandsregionen berufsbezogenen Zulagen gezahlt werden dürfen, anstelle auf obiges auszuweichen.
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"Hat der Beschäftigte die einschlägige Berufserfahrung in einem vorherigen Arbeitsverhältnis (im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3) bei demselben Arbeitgeber erworben, werden die Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung uneingeschränkt angerechnet. Hat er hingegen die einschlägige Berufserfahrung in einem Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber erworben, erfolgt eine Zuordnung maximal in die Stufe 3."
Dann wird hier wohl Berufserfahrung mit Stufenlaufzeit gleich gesetzt?
Man benötigt also eine kurzfristige Entlassung (unter 6 Monate) und dann einen neuen Arbeitsvertrag, um in den Genuss der angestrebten Stufe zu kommen. Die notwendigen Jahre beim selben AG habe ich ja längst.
Ist wie bei den Stromanbietern, neue Kunden bekommen Honig ums Maul, also einen Bonus, die Bestandskunden haben die Rechnung zu tragen.
Nicht verwunderlich, dass der Bestandskunde dann auch wechselt.
Oder sollte er diesem tollen Unternehmen wirklich treu und loyal gegenüber sein :-\?
Nöö.
Fluktuation war noch nie die Grundlage für einen Geschäftserfolg. Im Gegenteil. Ständige Neueinstellungen in der Erfahrungsstufe 3 ohne wirklichen beruflichen Hintergrund sind Ursache für Fehler und Fehlentscheidungen.
Nun mach ich aber lieber weiter mit meinem Urlaub (und der Ausschau nach einem Job mit Anerkennung der Leistungen ;D).
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Einstellung und Höhergruppierung sind nunmal unterschiedliche Sachverhalte.
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Schon klar, aber ich musste mich immer auf die Stelle bewerben und habe gegen die Mitbewerber gewonnen.
Von Höhergruppierung kann hier nicht die Rede sein, da es eine andere Stelle war.
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Sich um andere höherwertige Tätigkeiten erfolgreich zu bewerben, ist der Regelfall der Höhergruppierung.
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.02.2013, 6 AZR 524/11
Leitsätze des Gerichts
Bei gesetzeskonformer Auslegung des § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L beginnt die Stufenlaufzeit mit der Zuordnung des Beschäftigten zu einer Stufe seiner Entgeltgruppe nach seiner Einstellung nicht neu zu laufen, wenn er zuvor bereits befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war und keine schädliche Unterbrechung iSd. Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L vorliegt. Ein anderes Verständnis wäre mit § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG nicht vereinbar.
????????
Die Stellen vorher waren immer befristet, wenn ich den "Wettbewerb" nicht gewonnen hätte, wäre ich raus gewesen.
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Es handelt sich nicht um eine Einstellung.
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Doch.
Text: Befristete Beschäftigte werden bevorzugt eingestellt.
Anderer Ort, anderes Amt, anderer direkt übergeordneter Chef.
Egal, ich habe mich entschieden.
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Selber AG - keine Einstellung.