Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Kingrakadabra am 13.07.2020 13:16
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Hallo zusammen,
vll. kann mir ja jemand zu u. g. Fragestellung helfen:
ein Team von Sachbearbeitern erlässt VA's und gibt die Zahlungen in die EDV ein. Der Zahlungslauf findet wöchentlich statt. Zwei Sachbearbeiter des Teams führen in wöchentlichem Wechsel die Zahlungsläufe durch. Die Sachbearbeiter sind Teil des Teams und geben somit auch selbst die Zahlungen ein. Frage: Ist dies rechtlich so korrekt (Stichwort 4-Augen-Prinzip)? Müsste die Zahlungsläufe jemand (ein Vorgesetzter?) durchführen, der nichts mit der Eingabe der Zahlungen zu tun hat?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße
K.
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Die Sachbearbeiter bereiten den Zahllauf vor.
Der Vorgesetzte sollte sie zur Zahlung freigeben.
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Die Sachbearbeiter führen den Zahlungslauf selbständig durch (einschl. Kassenprogramm).
Die Freigabe hat natürlich durch einen Vorgesetzten zu erfolgen. Dieser kontrolliert jedoch nicht, ob die einzelnen Zahlungen korrekt sind bzw. wohin diese erfolgen. Dies wäre natürlich grds. ein 4-Augen-Prinzip. Darf jedoch ein Sachbearbeiter, der Zahlungen eingibt in gleichem Zuge die Zahlungsläufe durchführen? Hier wären Manipulationen möglich, die später kaum aufzuklären wären.
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Hier wären Manipulationen möglich, die später kaum aufzuklären wären.
Aber doch nur, weil der Vorgesetzte nicht (stichpunktartig) kontrolliert
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Hier wären Manipulationen möglich, die später kaum aufzuklären wären.
Aber doch nur, weil der Vorgesetzte nicht (stichpunktartig) kontrolliert
Schon richtig, aber wie sollte er das tun? Er ist in dem Thema überhaupt nicht "drin" sag ich mal.
Also alles ok?
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Hier wären Manipulationen möglich, die später kaum aufzuklären wären.
Aber doch nur, weil der Vorgesetzte nicht (stichpunktartig) kontrolliert
Schon richtig, aber wie sollte er das tun? Er ist in dem Thema überhaupt nicht "drin" sag ich mal.
Also alles ok?
Dann sollte er sich sich nen anderen Job suchen oder Angst vor dem Schaden haben, den er bei Fehlern zu verantworten hat.
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Wollt ihr bescheißen und hier die Absolution dazu?
4-Augen-Prinzip bedeutet, dass ein vieräugiger Mensch die Zahlungen anordnet oder - in Ermangelung eines vieräugigen Menschens - zwei zweiäugige Personen damit betraut werden. Das soll Manipulationen erschweren, die im 2-Augen-Prinzip allzu häufig im Verborgenen geschehen sind.
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Quatsch. Warum sollte hier jemand bescheißen wollen? Da gab es schon größere Fälle... ;)
Es geht einfach um die Klärung der Berechtigung, sonst nichts. Da aber die Zahlungen "von oben" freigegeben werden, scheint dies ja okay zu sein.
Vielen Dank!
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Hallo,
wo könnte man denn erfragen, wie so etwas regelkonform abzulaufen hätte? Rechnungsprtüfungsamt?
Viele Grüße
K.
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Aus der jeweiligen Haushaltsordnung und entsprechenden Ausführungsvorschriften. Die Rechnungshöfe geben in ihren Prüfberichten ebenfalls Anhaltspunkte für ein (aus deren Sicht) rechtmäßiges Vorgehen.