Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: TonyBox am 19.02.2020 08:41
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Hallo Forenmitglieder,
kennt sich jemand von euch im Detail mit der Altersteilzeit für Verwaltungsbeamte aus?
Ich habe leider nicht die Regelung gefunden aus der hervorgeht ob man den Zeitraum 10 Jahre für das Ruhegehalt mit 50% X 1,79375 rechnet oder 80% X 1,79375
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
Gruß
Tony
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Auszug aus § 13 LBeamtVG NRW
Zeiten einer Altersteilzeit nach § 66 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) in der jeweils geltenden Fassung sind zu acht Zehnteln der Arbeitszeit ruhegehaltfähig, die der Bemessung der ermäßigten Arbeitszeit während der Altersteilzeit zugrunde gelegt worden ist.