Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: CaptainCoffee am 04.08.2020 20:58

Titel: Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: CaptainCoffee am 04.08.2020 20:58
Hallo Zusammen,

bei uns wurde eine neue Stelle sowohl intern als auch extern ausgeschrieben. Es war eine 9a Stelle angeboten worden mit folgender Voraussetzung:

-abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung im kaufmännischen Bereich

Zu meiner Person:

- Fachhochschulreife
- kaufmännische Ausbildung danach 3 Jahre tätig als leitender Angestellter
- momentan 5 Jahre tätig im öffentlichen Dienst

Ich habe mich darauf beworben und habe eine Zusage bekommen. Nach ein Paar Tagen wurde mir jedoch telefonisch mitgeteilt, dass ich die Voraussetzungen für die 9a nicht erfülle und daher herabgruppiert werde auf die EG 8.

Als der Personalrat darauf aufmerksam wurde und die 9a Stelle verlangte, da ich ja eine kfm. abgeschl. Ausbildung habe, kam man dann zu  dem Entschluss, dass die Stelle falsch ausgeschrieben wurde und ich dennoch bei der EG 8 bleibe.

Ich persönlich habe mich nicht wegen einer höheren Entgeltgruppe beworben, sondern wollte unbedingt die Stelle haben. Möchte mich dennoch informieren ob das so alles passt.

Danke euch schon mal

Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 21:00
Wo genau liegt das Problem?
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: CaptainCoffee am 04.08.2020 21:08
Das Problem liegt darin, dass ich nicht unterschreiben möchte und dann später erfahren muss, dass ich Anspruch auf die 9a gehabt hätte.
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 21:16
Ach so. Das ist völlig egal. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag kommt regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung zu. Korrekt eingruppiert bist Du auf jeden Fall, ganz egal was im Arbeitsvertrag steht oder welche Rechtsmeinung der AG hat oder durch Entgeltzahlung ausdrückt.
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: CaptainCoffee am 04.08.2020 21:25
Vielen Dank für die informative Antwort. Dann bin ich beruhigt.

Ist eine Stellenausschreibung eigentlich rechtlich bindend?
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 21:37
In welcher Hinsicht?
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: CaptainCoffee am 04.08.2020 21:46
In der Hinsicht, dass ich mich auf eine Stelle beworben habe, wo ich laut Beschreibung die Voraussetzungen erfüllt habe. Da jedoch die Stelle falsch ausgeschrieben wurde und ich dadurch einen Nachteil habe, möchte ich wissen ob es so einfach geht. Müsste nicht die Stelle neu ausgeschrieben werden und ein neues Bewerberverfahren eingeleitet werden?
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: Spid am 05.08.2020 06:41
Dein persönlicher Nachteil, den ich ohnehin nicht sehe, ist für die Ausschreibung völlig unbeachtlich. Die Eingruppierung steht ohnehin nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 08:04
Man sollte sich aber vor Vertragsunterzeichnung vergewissern, dass man auch nach Vertragsunterzeichnung Tätigkeiten übertragen bekommt, wegen der man den Vertrag unterzeichnet hat.
Die Eingruppierung steht ohnehin nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, aber die auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung überträgt dir ja der AG.

@ Spid:
Wie kann man im Arbeitsvertrag sicherstellen, dass man entsprechenden Tätigkeiten übertragen bekommt, würde da so etwas wie: Herr x wird für Tätigkeiten entsprechend der EGx eingestellt.
Die deklaratorische Bedeutung aufheben.

Oder ist ein Satz wie:
"Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe X Tvxx eingruppiert.
Der Arbeitgeber ist berechtigt dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andre Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen."


nur von deklaratorischer Bedeutung.
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: Spid am 05.08.2020 08:22
Ja, das wäre alles nur deklaratorischer Natur. Wenn man das Entgelt einer bestimmten Entgeltgruppe vereinbaren möchte, müßte man etwas wie „Der Beschäftigte erhält ungeachtet tariflicher Regelungen Entgelt der Entgeltgruppe x“ vereinbaren. Geht es um eine auszuübende Tätigkeit einer bestimmten Wertigkeit, könnte man „Der AG überträgt dem AN Aufgaben, die als Gesamttätigkeit eine Eingruppierung in Ex ergeben. Ein Irrtum über die Wertigkeit der Tätigkeit ist durch die Übertragung einer Tätigkeit der vereinbarten Wertigkeit zu heilen. Der AG verzichtet auf die Rückforderung von überzahltem Entgelt aufgrund Eingruppierungsirrtums. Zudem wird der AN im Falle eines Eingruppierungsirrtums in jeglicher Hinsicht so gestellt, als wäre er die gesamte Zeit entsprechend einer auszuübenden Tätigkeit der vereinbarten Wertigkeit eingruppiert gewesen“ vereinbaren.
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: personallife am 05.08.2020 10:57
Ach so. Das ist völlig egal. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. ....

Ich lese den Satz ständig von dir und frage mich jedes Mal - irgendjemand muss doch festlegen welche Entgeltgruppe zugeordnet wird - wenn nicht der Arbeitgeber wer dann?
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: Lars73 am 05.08.2020 11:02
Der Arbeitgeber bildet sich eine Meinung zur Eingruppierung und bezahlt entsprechend.

Der Personal- oder Betriebsrat prüft im Rahmen der Mitbestimmung ob diese angenommene Eingruppierung richtig ist.

Der Arbeitnehmer bildet sich seine Meinung über seine Eingruppierung und macht ggf. den Anspruch auf eine korrekte Bezahlung geltend. (Wenn er nicht selber dazu in der Lage ist kann er jemanden damit Beauftragen.)

Im Streitfall kann der Arbeitnehmer die Eingruppierung vom Arbeitsgericht feststellen lassen und die entsprechende Bezahlung durchsetzen
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 11:29
wenn nicht der Arbeitgeber wer dann?
Das kann nur ein Gericht, sonst keiner.
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: was_guckst_du am 05.08.2020 12:02
..ausser Spid :D ;)
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 13:00
..ausser Spid :D ;)
Nein, dazu ist er nicht befugt.
Er kann vielleicht eine Rechtsmeinung vertreten, die der gerichtlichen entspricht, mehr aber nicht.
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: was_guckst_du am 05.08.2020 14:51
..ok...ich hätte die Ironiefunktion anschalten sollen.. ;)
Titel: Antw:Falsche Stellenausschreibung
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 15:22
nö, ich habe nur mit Spi(tz)dschertrockenheit geantwortet.