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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ErwinT am 16.11.2020 06:13
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Ein Bewerber ist momentan beim Land gemäß TV-L beschäftigt. Er möchte zu einem kommunalen Arbeitgeber, der dem TVöD zugeordnet ist, wechseln um eine vergleichbare Tätigkeit aufzunehmen.
Meiner Meinung nach wäre es korrekt, trotz vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber, die bisher erworbenen Erfahrungsstufen nicht zu berücksichtigen und den Bewerber wieder bei Stufe 1 anfangen zu lassen. Liege ich da richtig?
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Was bedeutet vergleichbare Tätigkeit?
Einschlägige Berufserfahrung von 1 bzw. 3 Jahren ist anzuerkennen (Stufe 2 bzw. 3). Alles weitere ist Verhandlungssache.
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Meiner Meinung nach wäre es korrekt, trotz vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber, die bisher erworbenen Erfahrungsstufen nicht zu berücksichtigen und den Bewerber wieder bei Stufe 1 anfangen zu lassen. Liege ich da richtig?
Wenn der Mitarbeiter schon Berufserfahrung mitbringt soll "ihn wie einen Berufsanfänger bezahlen zu wollen" inwieweit "korrekt" sein?
Wenn die Berufserfahrung einschlägig ist muss sie berücksichtigt werden.
Selbst wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig ist sondern nur vergleichbar scheinen euch die Bewerber ja die Bude einzurennen wenn man so mit Bewerbern umspringen kann.
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Meiner Meinung nach wäre es korrekt, trotz vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber, die bisher erworbenen Erfahrungsstufen nicht zu berücksichtigen und den Bewerber wieder bei Stufe 1 anfangen zu lassen. Liege ich da richtig?
Wenn der Mitarbeiter schon Berufserfahrung mitbringt soll "ihn wie einen Berufsanfänger bezahlen zu wollen" inwieweit "korrekt" sein?
Wenn die Berufserfahrung einschlägig ist muss sie berücksichtigt werden.
Selbst wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig ist sondern nur vergleichbar scheinen euch die Bewerber ja die Bude einzurennen wenn man so mit Bewerbern umspringen kann.
...scheint ein "Personaler" am Werk zu sein... :_D
...das ist Personalgewinnung öD pur! 8)
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Keine Sorge, ein Personaler ist hier nicht am Werk. Ich möchte nur gerne wissen, was - Fainess hin oder her - üblich ist. Wenn man Fachkräftemangel und Verhandlungsspielraum außen vorlässt, ist es in einem solchen Fall eher üblich, den Bewerber bei Stufe 1 neu anfangen zu lassen oder stuft man ihn da ein, wo er beim vorherigen öffentlichen Arbeitgeber auch schon war?
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...also bei diesem Sachverhalt immer Stufe 3...und darüber hinaus ist Verhandlungssache
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Keine Sorge, ein Personaler ist hier nicht am Werk. Ich möchte nur gerne wissen, was - Fainess hin oder her - üblich ist. Wenn man Fachkräftemangel und Verhandlungsspielraum außen vorlässt, ist es in einem solchen Fall eher üblich, den Bewerber bei Stufe 1 neu anfangen zu lassen oder stuft man ihn da ein, wo er beim vorherigen öffentlichen Arbeitgeber auch schon war?
Die Frage ist doch erstmal nur "Hat der Bewerber einschlägige Berufserfahrung oder nicht?".
Aus "vergleichbarer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber" nehme ich mal an dass das so ist.
Wenn die Vermutung richtig ist gibt es überhaupt keinen Entscheidungsspielraum: Einschlägige Berufserfahrung ist anzuerkennen.
Was einschlägige Berufserfahrung ist, ist bei Haufe konkretisiert:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-34232-einschlaegige-berufserfahrung-entgeltgruppen-2-bis-15-vka_idesk_PI13994_HI3591975.html
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Keine Sorge, ein Personaler ist hier nicht am Werk. Ich möchte nur gerne wissen, was - Fainess hin oder her - üblich ist. Wenn man Fachkräftemangel und Verhandlungsspielraum außen vorlässt, ist es in einem solchen Fall eher üblich, den Bewerber bei Stufe 1 neu anfangen zu lassen oder stuft man ihn da ein, wo er beim vorherigen öffentlichen Arbeitgeber auch schon war?
Wie soll man die beiden wesentlichen Aspekte außen vorlassen? Wer nicht verhandelt, bekommt, was ihm zusteht. Wer verhandelt, bekommt das, was der AG zu zahlen bereit ist. Letzteres wird zumeist wesentlich dadurch geprägt, ob der AG die Stelle leicht oder schwer besetzen kann und wie viele ähnlich geeignete Bewerber er hat.