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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Verhohnepipelt am 22.11.2021 07:45

Titel: Eingruppierung wonach?
Beitrag von: Verhohnepipelt am 22.11.2021 07:45
Guten Morgen,

ich bewerbe mich auf eine intern ausgeschriebene Stelle. Ich hatte mich auf dieselbe Stelle vor drei Jahren schon beworben, musste die Zusage damals aus persönlichen Gründen ablehnen. Der derzeitige Stelleninhaber geht zum Ende des Jahres, die Abteilung hat mich gebeten, mich erneut zu bewerben.

Im Anschluss an das letzte Bewerbungsgespräch wurde mir von der Vertretung der Personalabteilung mitgeteilt, man könne meine Qualifikation (geisteswissenschaftlicher Studienabschluss) leider nicht als förderlich anerkennen (ausgeschrieben ist Ausbildung im Verwaltungsbereich), meine bisherige Berufserfahrung ebenfalls nicht, daher könne man mich nur mit meiner derzeitigen Entgeltgruppe umsetzen (derzeit EG7, neue Stelle EG10). Hier heißt es (Spid war Dank) immer, Beschäftigte seien aufgrund ihrer auszuübenden Tätigkeit stets korrekt eingruppiert.
Nach der Logik (entsprechend "der Arzt im Pförtnerdienst bekommt trotzdem nicht E13" bzw. "ich bekomme derzeit trotz meines abgeschlossenen Studiums nur E7") müsste die Stelle doch - egal welche Qualifikation besteht - nach 10 bzw. nach der nächst niedrigeren EG (lt. Vorbemerkung zum TV-L) bezahlt werden, sofern die Aufgaben vollständig übertragen werden (was spätestens nach der Einarbeitung so sein sollte, der Aufgabenbereich wird nur von einer Stelle abgedeckt). Die Argumentation, man könne aufgrund der fehlenden Qualifikation nur drei Entgeltgruppen niedriger vergüten... wäre dann doch eigentlich Unsinn (das wäre doch höchstens ein Grund, mich direkt für die Stelle abzulehnen)? Oder besteht hier meinerseits ein Denkfehler?

Der finanzielle Unterschied E7 (dann 5) -> E9b (3) (?) wäre vermutlich mit der niedrigeren Jahressonderzahlung vernachlässigbar, aber spätestens in den Endstufen ist der Unterschied ja doch signifikant (und zu 10 noch mehr). Für's gleiche Geld könnte ich schließlich auch bleiben wo ich bin.
Titel: Antw:Eingruppierung wonach?
Beitrag von: XTinaG am 22.11.2021 07:48
Ja, das ist Unsinn.
Titel: Antw:Eingruppierung wonach?
Beitrag von: Lars73 am 22.11.2021 07:50
Eingruppiert wird auf Basis der übertragenden Aufgaben und eventuellen Anforderungen an die Person.
Ohne Angabe welcher Abschnitt der Entgeltordnung greift lässt sich der 2. Aspekt nicht beurteilen.
Daneben mag es sein, dass der Arbeitgeber wegen der fehlenden Qualifikation bestimmte Teile der Aufgabe oder Entscheidungskompetenz nicht überträgt. Dies kann dann erhebliche Auswirkungen auf die Eingruppierung haben.

Wenn man mit dem Angebot nicht zufrieden ist solle man es nicht annehmen. (Es sei denn man ist sich recht sicher ggf. gerichtlich eine andere Bezahlung durchsetzen zu können.)
Titel: Antw:Eingruppierung wonach?
Beitrag von: Verhohnepipelt am 22.11.2021 09:34
Daneben mag es sein, dass der Arbeitgeber wegen der fehlenden Qualifikation bestimmte Teile der Aufgabe oder Entscheidungskompetenz nicht überträgt. Dies kann dann erhebliche Auswirkungen auf die Eingruppierung haben.

Zumindest was das angeht, kann ich mir sicher sein, dass sowohl Aufgaben als auch Entscheidungskompetenzen (auf Dauer) 1:1 an den Nachfolger über gehen. Die Abteilung besteht aus drei Personen, die anderen beiden sind mit ihren (völlig anderen) Aufgabenbereichen gut ausgelastet (beide in Teilzeit) und übernehmen sicherlich keinen Handschlag aus dem Aufgabenbereich (derzeit besteht zwischen den Bereichen nichtmal eine Vertretungsregelung). Es werden eher noch Aufgaben aus den beiden anderen Stellen auf diese übergehen und das sind Aufgabenbereiche, die eigentlich (zumindest bei meinem Arbeitgeber) durchgehend E13 vergütet werden - die werden sicherlich nicht in einem eingruppierungsrelevanten Umfang übertragen, das werden sie schon sicherstellen, aber für mich wird die Stelle dadurch prinzipiell interessanter (auch was spätere Stellenwechsel angeht, ich muss noch gut 30 Jahre arbeiten).

Wenn man mit dem Angebot nicht zufrieden ist solle man es nicht annehmen.

Das würde ich auch nicht (falls man mir die Stelle anbietet). Ich bin nur beim letzten Mal so von der Aussage überfahren worden, dass ich völlig perplex war, dieses Mal würde ich darauf gerne etwas erwidern können und das sollte dann wenigstens kein völliger Unfug sein.