Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Regionaler am 29.09.2021 09:11

Titel: [BY] Abschläge
Beitrag von: Regionaler am 29.09.2021 09:11
Hallo zusammen,

ich bin 58 Jahre alt und habe 41 Dienstjahre. Ich kann mit 64 aufgrund 45 Dienstjahren in Pension gehen. Denn Pensionshöchstanspruch (für Bayern) hab ich, soweit ich weiß, mit 40 Dienstjahren erreicht. Meine Frage: Sollte ich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig pensioniert werden, z.B. mit 61, wird mir dann die Pension um 10,8 % (3x 3,6 %) dauerhaft gekürzt oder nicht?

Danke
Titel: Antw:Abschläge
Beitrag von: 2strong am 29.09.2021 09:34
In dem Beispiel wäre die genannte Kürzung in der erwähnten Höhe dauerhaft. Abschlagsfrei bist Du bei Dienstunfähigkeit erst ab 64, vgl. § 26 Abs. 3 Nr. 2 BayBeamtVG.