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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Lehrertausch am 15.09.2020 14:29

Titel: [BY] Wegfall Altersstufe 4 bei A13
Beitrag von: Lehrertausch am 15.09.2020 14:29
Folgende Situation:
Ich wechselte im Rahmen des Lehrertauschverfahrens zum 1.8.2019 von Baden-Württemberg nach Bayern (Gymnasiallehramt A13). Nach Anrechnung meiner Dienstzeit in BaWü sowie der Bundeswehrzeit wurde als fiktives Einstellungsdatum der 1.9.2010 festgelegt und somit befinde ich mich nun in Altersstufe 7. Soweit so gut.
Jetzt gab es aber wohl eine Reform, dass ab 2020 die Altersstufe 4 wegfiel und nun schon in Stufe 5 begonnen wird.
Das hat zur Folge, dass ein Kollege mit fast gleichem Werdegang (wir waren gemeinsam im Referendariat und sind danach nach BaWü) jetzt schon in Stufe 8 ist (er wurde zum 1.8.2020 in Bayern übernommen) und ich in Stufe 7.
Also fiktives Einstellungsdatum bei uns identisch – er begann mit Stufe 5, ich mit 4. Somit fehlt mir eine Stufe. Muss ich das jetzt einfach so hinnehmen? Aussage der Bezügestelle dazu, ich könne ja klagen. 
Titel: Antw:Wegfall Altersstufe 4 bei A13 in Bayern
Beitrag von: Organisator am 15.09.2020 14:53
So ist es mit Stichtagsregelungen. Aber dir ist ja nichts passiert, es hat sich keine Verschlechterung ergeben. Nur für andere ist es besser geworden.
Titel: Antw:[BY] Wegfall Altersstufe 4 bei A13
Beitrag von: beamter321 am 17.09.2020 16:57
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112853.msg153094.html#msg153094

Hier wurde das Thema auch schonmal diskutiert. Die Regelung ist m.E. sehr unglücklich, da wie in Deinem Fall eine finanzielle Schlechterstellung ggü. gleich oder sogar weniger erfahrenen Kollegen eintreten kann... hier hätte ich mir (auch für meinen Fall) eine Sonder- oder Übergangsregelung erhofft...