Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: 05Paul am 06.08.2019 19:07
-
Hallo,
ich habe zum 30.09.2019 gekündigt. (TV-H) Ich habe 30 Tage Urlaub + 2 Tage Sonderurlaub wg. Behinderung und 18 Tage aus 2018.
Aktuell habe ich noch 22 Tage. Lt. Personalabteilung stehen mir noch 12 Tage zu und ich bin auf 15 Tage gekommen.
kann mir jemand sagen auf wie viele Tage ich tatsächlich noch Anspruch habe ?
Danke
Paul
-
Nur meine Meinung,..
Aber ich würde sagen, die 18 aus 2018
19 aus 2019
Wären schon 37,....
Wie sich das mit dem Sonderurlaub rechnet, weiß ich nicht, aber ich würde in der Summe, wie oben, auf aktuell 37 Tage kommen...
Wenn du dieses Jahr schon einmal Urlaub hattest, sieht das natürlich anders aus
-
Es gibt keinen Sonderurlaub wegen einer Behinderung. Ist der gesetzliche Zusatzurlaub gemeint?
Wie viele Urlaubstage wurden bis einschließlich 31.03.19 genommen und wie viele nach dem 31.03.19?
-
Nur meine Meinung,..
... bringt dem TE aber leider nix :o
Aber ich würde sagen, die 18 aus 2018
Warum? Wurde der Urlaub nach 2019 übertragen? Hat der TE Urlaub aus 2018 bis 31.03.2019 genommen? Oder gar bis 31.05.2019 ? War der TE vorher länger krank?
Ich kann das aus dem kurzen Text nicht wirklich entnehmen ::)
19 aus 2019
Warum? Woher kommen die 19 Tage? 30/12*9-1 weil nächstes Jahr `n Schaltjahr ist ??
Was sagst du dazu:
Teilurlaubsanspruch bei Ende des Arbeitsverhältnisses nach erfüllter Wartezeit (§ 5 I Ziff. c BUrlG)
b)Endet ein Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte, steht dem Arbeitnehmer der volle Jahresurlaub zu. Es spielt hierbei auch keine Rolle, auf welche Weise ein Arbeitsverhältnis endet, etwa aufgrund von Befristung, durch Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung.
Wie sich das mit dem Sonderurlaub rechnet, weiß ich nicht...
Da könnte der § 208 SGB IX Zusatzurlaub helfen
Wenn du dieses Jahr schon einmal Urlaub hattest, sieht das natürlich anders aus
... ach ...
Hilfe ist sicher immer nett gemeint. Aber in dem Fall bringt es grad absolut gar nichts. Und "Meinungen" bringen den TE ja nicht wirklich weiter ;) ;D
-
Es gibt keinen Sonderurlaub wegen einer Behinderung. Ist der gesetzliche Zusatzurlaub gemeint?
sorry, ja dann sind es 2 Tage Zusatzurlaub.
Wie viele Urlaubstage wurden bis einschließlich 31.03.19 genommen und wie viele nach dem 31.03.19?
6 Tage bis 31.03.19 und 22 Tage bis heute. Wobei die Urlaubstage vom Vorjahr bis 30.09 genommen werden können.
-
Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung, betriebliche Übung, einzelvertragliche Ausgestaltung, einseitige Erklärung des AG? Bedingungsfrei?
-
Hallo,
ich habe zum 30.09.2019 gekündigt. (TV-H) Ich habe 30 Tage Urlaub + 2 Tage Sonderurlaub wg. Behinderung und 18 Tage aus 2018.
Du meinst du hattest am 1.1.2019 18 Tage aus 2018 und 30+2 Tge für 2019?
6 Tage bis 31.03.19 und 22 Tage bis heute. Wobei die Urlaubstage vom Vorjahr bis 30.09 genommen werden können.
Davon hast du 22 Tage (oder 22+6) Tage in diesem Jahr genommen?
somit 4 (10) Tage vom 2019er Urlaub und den 2018 abgearbeitet?
-
Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung, betriebliche Übung, einzelvertragliche Ausgestaltung, einseitige Erklärung des AG? Bedingungsfrei?
Tarifrecht haste vergessen ;)
-
Nein, habe ich nicht. Der TE hat den anzuwendenden Tarifvertrag in seiner Sachverhaltsschilderung benannt.
-
Nein, habe ich nicht. Der TE hat den anzuwendenden Tarifvertrag in seiner Sachverhaltsschilderung benannt.
Sorry, war mir nicht bewusst, dass im TV-H keine Verlängerung (wie im TV-L) auf 30.9. für einige inkludiert ist.
-
Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung, betriebliche Übung, einzelvertragliche Ausgestaltung, einseitige Erklärung des AG? Bedingungsfrei?
Soweit ich das verstanden habe handelt es sich um eine Dienstvereinbarung.
[/quote]Du meinst du hattest am 1.1.2019 18 Tage aus 2018 und 30+2 Tge für 2019?
genau
Davon hast du 22 Tage (oder 22+6) Tage in diesem Jahr genommen?
somit 4 (10) Tage vom 2019er Urlaub und den 2018 abgearbeitet?
[/quote]
28 Tage bis heute
-
Regelt die Dienstvereinbarung die Übertragung des Urlaubs bedingungsfrei und ist dieser so übertragene Urlaub gem. der Dienstvereinbarung so zu behandeln, als wäre der Urlaub aufgrund gesetzlicher Verpflichtung übertragen worden?
-
Regelt die Dienstvereinbarung die Übertragung des Urlaubs bedingungsfrei und ist dieser so übertragene Urlaub gem. der Dienstvereinbarung so zu behandeln, als wäre der Urlaub aufgrund gesetzlicher Verpflichtung übertragen worden?
Hab beim Personaler nachgefragt und der sagt ja.
Hab ich das richtig verstanden das der Resturlaub genauso behandelt wird wie der aktuelle Urlaub?
-
Genau das war doch meine Frage...
-
Genau das war doch meine Frage...
Und der Personaler sagte ja. Hab ich doch im vorigen Post schon geschrieben.
-
Und hast dann gefragt, ob es so sei.
-
Und hast dann gefragt, ob es so sei.
Ich habe deine Fragen beantwortet kannst du mir jetzt meine beantworten wie viele Tage Urlaub mir bis 30.09.2019 zustehen?
-
Unter der Prämisse, daß der Sachverhalt, den Du infrage gestellt hast, zutreffend ist:
22 Tage 2018
2 Tage Zusatzurlaub
23 Tage 2019
Ergibt einen Anspruch von 47 Tagen, abzüglich 28 Tagen gewährten Urlaub ergibt das einen Rest von 19 Tagen.
-
Unter der Prämisse, daß der Sachverhalt, den Du infrage gestellt hast, zutreffend ist:
22 Tage 2018
2 Tage Zusatzurlaub
23 Tage 2019
Ergibt einen Anspruch von 47 Tagen, abzüglich 28 Tagen gewährten Urlaub ergibt das einen Rest von 19 Tagen.
Erstmal Danke Spid.
Aber ich schrieb in meinem Eingangspost 18 Tage Urlaub aus 2018 dann wären 15 Tage korrekt, oder?
-
Ja.
-
Rein Interessehalber :)
Wie sieht es beim TV-L beim Urlaubsanspruch während der Probezeit aus?
Gesetzlicher oder Tariflicher Urlaubsanspruch?
Bei z.B. 3 Monaten wäre ich bei 7,5 Tage Urlaub, laut TV-L.
Danke
-
Der gesetzliche Teilurlaub beträgt bei Ausscheiden während der Wartezeit nach 3 Monaten bei Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage 5 Arbeitstage. Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt hingegen 8 (7,5 aufgerundet) Arbeitstage. Mithin sind es 8 Arbeitstage Urlaubsanspruch.
-
@Spid
Danke- Wenn man also 3,5 Monate beschäftigt ist gilt der TVL mit 8 Urlaubstagen?
-
Ja.
-
Wo steht das genau? Müsste das mal ausdrucken :)
-
§26 Abs. 2 lit b) TV-L