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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: semisem am 10.12.2019 14:36

Titel: Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 10.12.2019 14:36
Hallo,

ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch an einer Hochschule für die Position der Verwaltungsangestellte. Nach dem Gespräch, welches 20min oder vielleicht max  30min dauerte, sagte man mir, dass man sich Anfang kommender Woche bei mir melden würde. Mir kommt das vor wie eine Absage, da schon nach so einer kurzen Zeit man sich entscheiden würde. Allein die Einladung zum Gespräch hat ein Monat gedauert und auch die Dauer kurze von 20min macht mich stutzig. Was meint Ihr? Sind das schon eindeutige negative Indizien.


Inhaltlich/fachlich konnte ich alles top beantworten. Bei den offenen Fragen, wo nach der Arbeitsweise/Charakter geforscht wird, habe ich mich ganz schön verhaspelt und mich aus dem Ruder werfen lassen. :-[

Danke für Eure Antworten!
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: was_guckst_du am 10.12.2019 14:38
...ich würde diese Aussage als normal bezeichnen...
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Organisator am 10.12.2019 15:01
... dass man sich Anfang kommender Woche bei mir melden würde. Mir kommt das vor wie eine Absage, da schon nach so einer kurzen Zeit man sich entscheiden würde.

Ich finde das eher lang als kurz. Selber Tag / Folgetag ist da durchaus üblich.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 10.12.2019 15:11
was bedeutet das? warum dann so „lang“? erst die Zusagen, dann die Absagenverteilung?
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Bastel am 10.12.2019 15:30
Entspann dich mal. Es kann ja sein, das an den darauf folgenden Tagen auch noch Gespräche statt finden.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Bürohengst am 10.12.2019 15:53
Aus der Länge des Vorstellungsgespräches kann man nicht viel schließen, schon gar nicht im öD. Das Gespräch ist ja dazu da, sich gegenseitig ein bisschen besser kennenzulernen und offene Fragen zu klären. Die fachliche Eignung ergibt sich ja aus der Bewerbung, sonst würde man nicht dort sitzen. Wenn ich nun also als Personalverantwortlicher feststelle, dass der wichtige, erste Eindruck stimmt, d. h. der Bewerber pünktlich erschienen ist, nicht aussieht wie ein Sack Kartoffeln, sich angemessen artikulieren kann, auch ein bisschen was in der Birne hat und vor allem gegenseitige Sympathie da ist, dann brauche ich das nicht unbedingt unnötig in die Länge ziehen.
Bleib mal locker. Die 20-30 Minuten sind nicht unüblich.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: FGL am 10.12.2019 17:21
[...] sagte man mir, dass man sich Anfang kommender Woche bei mir melden würde. Mir kommt das vor wie eine Absage, da schon nach so einer kurzen Zeit man sich entscheiden würde.
Das sagt überhaupt nichts aus. Wir entscheiden immer direkt nach dem letzten Vorstellungsgespräch, solange alle Eindrücke noch frisch sind. Und da normalerweise alle Vorstellungsgespräche am selben Tag stattfinden heißt das, wir entscheiden noch am Tag des Vorstellungsgesprächs, welcher Bewerber den Zuschlag bekommt.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: clarion am 10.12.2019 23:04
Bei uns wird im VG kommuniziert, dass wir zu oder absagen, wenn der PR gehört wurde. In Wahrheit wird am selben Tag entschieden und der an Nummer 1 gesetzte Bewerber wird am Folgetag telefonisch informiert, mit dem Hinweis dass der PR noch Tagen wird.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: WasDennNun am 11.12.2019 08:32
[...] sagte man mir, dass man sich Anfang kommender Woche bei mir melden würde. Mir kommt das vor wie eine Absage, da schon nach so einer kurzen Zeit man sich entscheiden würde.
Das sagt überhaupt nichts aus. Wir entscheiden immer direkt nach dem letzten Vorstellungsgespräch, solange alle Eindrücke noch frisch sind. Und da normalerweise alle Vorstellungsgespräche am selben Tag stattfinden heißt das, wir entscheiden noch am Tag des Vorstellungsgesprächs, welcher Bewerber den Zuschlag bekommt.
Wir haben durchaus zwei Tage, so das heute die letzten Gespräche wären, wir uns heute entscheiden würden. Morgen wissen würden, ob etwas dagegen spricht die Person einzustellen und dann würden wir idR morgen die Gewinner benachrichtigen und allen sagen, wir melden uns spätestens Anfang der nächsten Woche.
20-30 min bei so einer Position ist bei uns auch üblich.

Aso Ball flach halten, noch nichts passiert.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: RsQ am 11.12.2019 10:16
Also bei meinen bisherigen VG war die Orientierung immer auf "wir melden uns innerhalb der kommenden zwei Wochen". Das wurde dann auch jeweils eingehalten (leider ohne Zusage).

Ich lese also hier raus, dass man Kandidat 1A jeweils innerhalb von 1-2 Tagen kontaktiert (mir der frohen Botschaft unter Vorbehalt)? Lässt sich also verallgemeinern, dass ab Tag 3 oder 4 ohne Rückmeldung eine Absage sehr wahrscheinlich ist?
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: WasDennNun am 11.12.2019 10:21
Also bei meinen bisherigen VG war die Orientierung immer auf "wir melden uns innerhalb der kommenden zwei Wochen". Das wurde dann auch jeweils eingehalten (leider ohne Zusage).

Ich lese also hier raus, dass man Kandidat 1A jeweils innerhalb von 1-2 Tagen kontaktiert (mir der frohen Botschaft unter Vorbehalt)?
Bei uns in der Regel 1-2 Tage nach dem letztem Gespräch, wenn abgeschätzt werden kann, ob der Kanditidat von allen getragen wird.
Zitat
Lässt sich also verallgemeinern, dass ab Tag 3 oder 4 ohne Rückmeldung eine Absage sehr wahrscheinlich ist?
bei uns ab Tag 4 der letzten VGs (dessen Termin wir den Kandidaten mitteilen): es wahrscheinlicher wird, dass man nicht Kandidat 1A ist, es gibt ja auch Absagen von Wunschkandidaten.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Spid am 11.12.2019 10:47
Vor etwa 10 Jahren hatte ich mich auf eine Stelle beworben, die "dringend schnellstmöglich, bestenfalls umgehend" zu besetzen war. Als ich anderthalb Jahre später eine Ansage erhielt, konnte ich mich nur noch sehr vage daran erinnern, mich beworben zu haben. Ich hatte dann mal gegoogelt und laut Presseartikel wurde eine knappe Woche vor der Absage die Stelle besetzt. Das war zwar eine andere Ebene, aber die unterschiedlichen Verfahren bei den unterschiedlichen AG im öD führen zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Es ist nicht allzu fernliegend, daß die Besetzung eines Arbeitsplatzes aus unterschiedlichen Gründen auch mal länger dauert.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 11.12.2019 12:41
Also bei meinen bisherigen VG war die Orientierung immer auf "wir melden uns innerhalb der kommenden zwei Wochen". Das wurde dann auch jeweils eingehalten (leider ohne Zusage).

Ich lese also hier raus, dass man Kandidat 1A jeweils innerhalb von 1-2 Tagen kontaktiert (mir der frohen Botschaft unter Vorbehalt)? Lässt sich also verallgemeinern, dass ab Tag 3 oder 4 ohne Rückmeldung eine Absage sehr wahrscheinlich ist?


auch meine anderweitige Recherche belegt das. Die Zusagen kommen meist telefonisch nach wenigen Tagen. Die Absagen werden schriftlich rausgeschickt, damit man rechtlich nicht belangt werden kann, da dieser einer Begründung bedürfen.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 11.12.2019 12:42
Entspann dich mal. Es kann ja sein, das an den darauf folgenden Tagen auch noch Gespräche statt finden.

nein, alle Gespräche fanden am selben Tag statt.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Spid am 11.12.2019 12:43
Also bei meinen bisherigen VG war die Orientierung immer auf "wir melden uns innerhalb der kommenden zwei Wochen". Das wurde dann auch jeweils eingehalten (leider ohne Zusage).

Ich lese also hier raus, dass man Kandidat 1A jeweils innerhalb von 1-2 Tagen kontaktiert (mir der frohen Botschaft unter Vorbehalt)? Lässt sich also verallgemeinern, dass ab Tag 3 oder 4 ohne Rückmeldung eine Absage sehr wahrscheinlich ist?

auch meine anderweitige Recherche belegt das. Die Zusagen kommen meist telefonisch nach wenigen Tagen. Die Absagen werden schriftlich rausgeschickt, damit man rechtlich nicht belangt werden kann, da dieser einer Begründung bedürfen.

Nein, bedürfen sie nicht.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: WasDennNun am 11.12.2019 12:50
Wenn ein AG seine Absage begründet, dann ist er mehr als dämlich und macht sich angreifbar.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Alien1973 am 11.12.2019 13:14
Bei mir gab's am Ende des VG einen Hinweis, ich solle mir 2 Tage später am Nachmittag nix vornehmen (Freitag), da ich zu einem Gespräch mit dem Einstellungsgremium eingeladen werde. Die Einladung kam am nächsten Tag per E-Mail.
Am Ende dieser zweiten Runde (wir waren noch 3 Kandidaten) wurde gesagt man meldet sich am Montag. Das geschah auch, wenn vorab nur telefonisch. Ich habe mir die Zusage schriftlich erbeten mit Angabe der Stufe (Gruppe war klar), da ich noch kündigen musste und die Kündigungsfrist sich verlängern würde wenn ich nicht innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Zusage erhalte (war halt genau Monatsende). Auch das wurde mir geschickt, unterschrieben vom OB.

Also bei mir gingen alle Dinge recht fix, muss ich schon sagen. Den Vertrag hab ich dann im laufe des Monats erhalten, mit allen Details wie ausgemacht.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 11.12.2019 18:08
Bei mir gab's am Ende des VG einen Hinweis, ich solle mir 2 Tage später am Nachmittag nix vornehmen (Freitag), da ich zu einem Gespräch mit dem Einstellungsgremium eingeladen werde. Die Einladung kam am nächsten Tag per E-Mail.
Am Ende dieser zweiten Runde (wir waren noch 3 Kandidaten) wurde gesagt man meldet sich am Montag. Das geschah auch, wenn vorab nur telefonisch. Ich habe mir die Zusage schriftlich erbeten mit Angabe der Stufe (Gruppe war klar), da ich noch kündigen musste und die Kündigungsfrist sich verlängern würde wenn ich nicht innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Zusage erhalte (war halt genau Monatsende). Auch das wurde mir geschickt, unterschrieben vom OB.

Also bei mir gingen alle Dinge recht fix, muss ich schon sagen. Den Vertrag hab ich dann im laufe des Monats erhalten, mit allen Details wie ausgemacht.


ist es üblich und überall im ÖD (bzw. Hochschule), dass mehrere Instanzen/VG durchlaufen werden?
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 11.12.2019 18:09
Wenn ein AG seine Absage begründet, dann ist er mehr als dämlich und macht sich angreifbar.

ich glaube ein Urteil gelesen zu haben, dass im ÖD die Absage begründet werden muss, sonst wäre diese fehlerhaft.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Spid am 11.12.2019 18:17
Mutmaßlich irgendein erstinstanzlicher Murks - es gibt schließlich Gründe, warum diejenigen am juristischen Katzentisch praktizieren.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 11.12.2019 19:33
Mutmaßlich irgendein erstinstanzlicher Murks - es gibt schließlich Gründe, warum diejenigen am juristischen Katzentisch praktizieren.

habe gerade eben nachgeschaut:

 Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 17 Ga 77/15).
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: WasDennNun am 11.12.2019 20:11
Wenn ein AG seine Absage begründet, dann ist er mehr als dämlich und macht sich angreifbar.
ich glaube ein Urteil gelesen zu haben, dass im ÖD die Absage begründet werden muss, sonst wäre diese fehlerhaft.
Kann ich deinem Urteil nicht entnehmen. Da wurde doch der Abgesagten nach der Einstellung abgesagt.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: was_guckst_du am 12.12.2019 07:14
...wie sollte denn auch sonst ein abgelehnter Bewerber überhaupt einen Bewerberverfahrensanspruch entwickeln, wenn ihm die Gründe für die Ablehnung nicht bekannt gegeben werden?...

...es ist zwar richtig, dass der AG, der die Gründe nicht mitteilt, weniger mit einer Anfechtung rechnen muss, die "Nichtmitteilung" selbst stellt m.E. schon einen Verfahrensmangel dar...

...ob das Arbeitsgerichte in höherer Instanz auch so sehen, ist mir als Beamter nicht bekannt...die Verwaltungsgerichte sehen das jedenfalls so - und zwar relativ unbeeindruckt von der spid´schen Katzentischeinstufung...  :D
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Spid am 12.12.2019 07:21
Der Bewerberverfahrensanspruch wird doch problemlos dadurch verwirklicht, wenn dem Bewerber mit hinreichend Vorlauf ohne Angabe von Gründen abgesagt wird, ihm diese jedoch auf Nachfrage offenbart werden. Der wesentliche Unterschied ist halt, daß man sich bei Beamten im Verwaltungsrecht und bei AN im Arbeitsrecht bewegt. Hatten wir im alten Forum hinreichend ausdiskutiert.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: clarion am 12.12.2019 07:33
Auf Nachfrage, warum abgesagt wurde, bekommt man meiner Erfahrung nach nur die Nichtantwort, jemand anders war besser. Ich habe nur einmal ein ehrliches Feedback erlebt.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 12.12.2019 07:43
Auf Nachfrage, warum abgesagt wurde, bekommt man meiner Erfahrung nach nur die Nichtantwort, jemand anders war besser.

Diese "Begründung" stand auch bei mir in Absagen, wenn es eine Begründung gab. Auch nicht sehr aufschlussreich, aber mit einer ausführlicheren Begründung hätte ich ebenfalls nicht gerechnet. Denn, wie bereits gesagt wurde, je mehr man begründet, um so angreifbarer macht man sich ("Ja, aaaaber …!").
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: WasDennNun am 12.12.2019 07:47
...es ist zwar richtig, dass der AG, der die Gründe nicht mitteilt, weniger mit einer Anfechtung rechnen muss, die "Nichtmitteilung" selbst stellt m.E. schon einen Verfahrensmangel dar...
Und da stehst du m.E. alleine da. Im  Bereich der Tarifbeschäftigten.
Eine Absage (mit oder ohne Grund) nach Neubesetzung der ausgeschriebene Stelle, dass ist da ja das Thema und da gehe ich durchaus mit, dass das ein Verfahrensmangel ist.
Also die "Nichtmitteilung" der Absage.
Aber ich sehe kein Urteil, dass verlangt, dass ein Absage eine Begründung beinhalten muss.

Also falls da jemand ein Urteil hätte...... meinetwegen auch vom Katzentisch.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Spid am 12.12.2019 07:56
Es gibt reihenweise Urteile, die die Erfordernis einer Begründung der Ablehnung bejahen - aber für Beamte, hergeleitet aus den Anforderungen an einen Verwaltungsakt. Daraus ergibt sich auch die nicht gegebene Übertragbarkeit auf AN.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Hain am 12.12.2019 13:15
Das BAG hat sich in seiner  Entscheidung vom 21.01.2003 mit der Thematik befasst. Unter Randnummer 42 heißt es

Zitat
Ein dem späteren Konkurrentenklageverfahren vorgelagertes Auswahlverfahren darf nicht so ausgestaltet sein, daß es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (BVerfG 19. September 1989 – 2 BvR 1576/88 – NJW 1990, 501). Das wäre aber dann der Fall, wenn der unterlegene Bewerber keine oder nur eine lückenhafte Kenntnis über die Entscheidungsgrundlagen hätte. Er könnte nicht sachgerecht darüber entscheiden, ob er die Auswahlentscheidung hinnehmen oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen soll (vgl. Hess. VGH 17. Juni 1997 – 1 TG 2183/97 – ZTR 1997, 526). Das Dokumentationsgebot ist für die Transparenz der Auswahlentscheidung unverzichtbar (vgl. Hess. VGH 10. Oktober 1989 – 1 TG 2751/89 – ZBR 1990, 185; und für Prüfungsentscheidungen BVerwG 9. Dezember 1992 – 6 C 3/92 – BVerwGE 91, 262). Es ist für eine Konkurrentenklage zwingende Voraussetzung zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, denn nur die schriftliche Dokumentation gewährleistet eine gleiche und zuverlässige Information. Sie stellt sicher, daß die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind. Sie ermöglicht zudem eine Selbstkontrolle des Auswählenden. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht daher zu Recht davon aus, daß nur so eine verläßliche Grundlage für das Auswahlverfahren zur Verfügung steht und die Chancengleichheit sichergestellt werden kann (OVG Rheinland-Pfalz 30. Oktober 2002 – 2 B 11557/02 – Schütz BeamtR ES/A II 1. 4 Nr. 95).

Die Wege an diese Dokumentation zu gelangen unterscheiden den Beamten vom Beschäftigten.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: was_guckst_du am 12.12.2019 13:26
Die Wege an diese Dokumentation zu gelangen unterscheiden den Beamten vom Beschäftigten.

... ;D ;D ;D...
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Caesar42 am 12.12.2019 14:20
Genau deswegen sind mir Beamte so sympathisch...
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Philipp am 13.12.2019 09:43
ist es üblich und überall im ÖD (bzw. Hochschule), dass mehrere Instanzen/VG durchlaufen werden?

Ich denke das kommt ganz auf die Position an.
Manche Stellen kann ein Fachbereich selbst besetzen - da reicht i.d.R. das VG und die direkten Vorgesetzten entscheiden.
Bei manchen Stellen wollen aber wiederum höhere Stellen auch "mitreden" - klassischerweise bei Führungspositionen. Da kann es auch sein, dass Gremien oder Ausschüsse ebenfalls in die Entscheidung eingebunden werden wollen, ggf. auch mit weiteren Vorstellungsrunden vor eben diesen Gremien.
Im klassischen ÖD zum Beispiel die Besetzung von Stellen durch die Verwaltung, oder unter Mitsprache der Politik.

Die nachfolgende Besetzung und Mitteilung an den Bewerber geht dann relativ zügig, sobald alle sich für den gleichen Kandidaten entschieden haben. Sind Verwaltung und Politik einig, geht es zügig - sonst dauert es noch.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 13.12.2019 12:02
ist es üblich und überall im ÖD (bzw. Hochschule), dass mehrere Instanzen/VG durchlaufen werden?

Ich denke das kommt ganz auf die Position an.
Manche Stellen kann ein Fachbereich selbst besetzen - da reicht i.d.R. das VG und die direkten Vorgesetzten entscheiden.
Bei manchen Stellen wollen aber wiederum höhere Stellen auch "mitreden" - klassischerweise bei Führungspositionen. Da kann es auch sein, dass Gremien oder Ausschüsse ebenfalls in die Entscheidung eingebunden werden wollen, ggf. auch mit weiteren Vorstellungsrunden vor eben diesen Gremien.
Im klassischen ÖD zum Beispiel die Besetzung von Stellen durch die Verwaltung, oder unter Mitsprache der Politik.

Die nachfolgende Besetzung und Mitteilung an den Bewerber geht dann relativ zügig, sobald alle sich für den gleichen Kandidaten entschieden haben. Sind Verwaltung und Politik einig, geht es zügig - sonst dauert es noch.



zügig bedeutet was? 1-2 Tage nach VG und das meist telefonisch erstmal?
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 13.12.2019 12:32
ist es üblich und überall im ÖD (bzw. Hochschule), dass mehrere Instanzen/VG durchlaufen werden?

Ich denke das kommt ganz auf die Position an.
Manche Stellen kann ein Fachbereich selbst besetzen - da reicht i.d.R. das VG und die direkten Vorgesetzten entscheiden.
Bei manchen Stellen wollen aber wiederum höhere Stellen auch "mitreden" - klassischerweise bei Führungspositionen. Da kann es auch sein, dass Gremien oder Ausschüsse ebenfalls in die Entscheidung eingebunden werden wollen, ggf. auch mit weiteren Vorstellungsrunden vor eben diesen Gremien.
Im klassischen ÖD zum Beispiel die Besetzung von Stellen durch die Verwaltung, oder unter Mitsprache der Politik.

Die nachfolgende Besetzung und Mitteilung an den Bewerber geht dann relativ zügig, sobald alle sich für den gleichen Kandidaten entschieden haben. Sind Verwaltung und Politik einig, geht es zügig - sonst dauert es noch.



zügig bedeutet was? 1-2 Tage nach VG und das meist telefonisch erstmal?





zügig bedeutet was? 1-2 Tage nach VG und das meist telefonisch erstmal?
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: WasDennNun am 13.12.2019 13:29
zügig bedeutet was? 1-2 Tage nach VG und das meist telefonisch erstmal?
Ja,Bei uns wird das so gemacht.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Bastel am 17.12.2019 09:51
ist es üblich und überall im ÖD (bzw. Hochschule), dass mehrere Instanzen/VG durchlaufen werden?

Ich denke das kommt ganz auf die Position an.
Manche Stellen kann ein Fachbereich selbst besetzen - da reicht i.d.R. das VG und die direkten Vorgesetzten entscheiden.
Bei manchen Stellen wollen aber wiederum höhere Stellen auch "mitreden" - klassischerweise bei Führungspositionen. Da kann es auch sein, dass Gremien oder Ausschüsse ebenfalls in die Entscheidung eingebunden werden wollen, ggf. auch mit weiteren Vorstellungsrunden vor eben diesen Gremien.
Im klassischen ÖD zum Beispiel die Besetzung von Stellen durch die Verwaltung, oder unter Mitsprache der Politik.

Die nachfolgende Besetzung und Mitteilung an den Bewerber geht dann relativ zügig, sobald alle sich für den gleichen Kandidaten entschieden haben. Sind Verwaltung und Politik einig, geht es zügig - sonst dauert es noch.



zügig bedeutet was? 1-2 Tage nach VG und das meist telefonisch erstmal?





zügig bedeutet was? 1-2 Tage nach VG und das meist telefonisch erstmal?

Was kam heraus?
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 19.12.2019 10:40
ist es üblich und überall im ÖD (bzw. Hochschule), dass mehrere Instanzen/VG durchlaufen werden?

Ich denke das kommt ganz auf die Position an.
Manche Stellen kann ein Fachbereich selbst besetzen - da reicht i.d.R. das VG und die direkten Vorgesetzten entscheiden.
Bei manchen Stellen wollen aber wiederum höhere Stellen auch "mitreden" - klassischerweise bei Führungspositionen. Da kann es auch sein, dass Gremien oder Ausschüsse ebenfalls in die Entscheidung eingebunden werden wollen, ggf. auch mit weiteren Vorstellungsrunden vor eben diesen Gremien.
Im klassischen ÖD zum Beispiel die Besetzung von Stellen durch die Verwaltung, oder unter Mitsprache der Politik.

Die nachfolgende Besetzung und Mitteilung an den Bewerber geht dann relativ zügig, sobald alle sich für den gleichen Kandidaten entschieden haben. Sind Verwaltung und Politik einig, geht es zügig - sonst dauert es noch.



zügig bedeutet was? 1-2 Tage nach VG und das meist telefonisch erstmal?





zügig bedeutet was? 1-2 Tage nach VG und das meist telefonisch erstmal?

Was kam heraus?


Es hat sich bisher niemand gemeldet, weder schriftlich noch mündlich. Kann ich ganz sicher abschreiben!
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Bastel am 20.12.2019 06:34
Ich hatte in der Vergangenheit einmal ein Vorstellungsgespräch, nach dem ich wenige Tage später das Personalamt anrufen sollte um das Ergebnis zu erfahren. Das war irgendwie strange...
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: was_guckst_du am 20.12.2019 08:37
Ich werde mal in der Zukunft ein Vorstellungsgespräch haben, bei dem ich noch weiß, wie es ausgehen wird. Irgendwie cool...  ;D
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Spid am 20.12.2019 08:39
Ich habe heute 4 - und weiß schon, daß ich keinen von denen nehmen werde.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: MrRossi am 20.12.2019 08:43
Warum macht man solche Gespräche?
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: was_guckst_du am 20.12.2019 08:43
...bei der teilweise erschreckenden Qualität der aktuellen Bewerbungen, ist das nicht mal eine besonders hellseherische Aussage...
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: was_guckst_du am 20.12.2019 08:44
Warum macht man solche Gespräche?

...weil es das geringste Übel ist...
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Spid am 20.12.2019 08:47
Warum macht man solche Gespräche?

Ein Weihnachtsgeschenk für den BR. Der hat sich gewünscht, daß die vier eingeladen werden und ich wollte mich großzügig zeigen. Steht aber eh schon fest, wer es wird.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Fragmon am 20.12.2019 08:50
Warum macht man solche Gespräche?

Ein Weihnachtsgeschenk für den BR. Der hat sich gewünscht, daß die vier eingeladen werden und ich wollte mich großzügig zeigen. Steht aber eh schon fest, wer es wird.

Ich hoffe dann, dass wenigstens die Reisekosten übernommen werden.... Ich finde so etwas immer unfair gegenüber den bewerben, die einen Tag dafür noch Urlaub nehmen und eventuell eine Hotelübernachtung. Ich gehe das Risiko ein und sage ab. Damit ist im Endeffekt jeder glücklich.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: was_guckst_du am 20.12.2019 08:54
...und wenn von der Absage ein Schwerbehinderter betroffen ist, kanns teuer werden...
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Bastel am 20.12.2019 08:57
Warum macht man solche Gespräche?

...weil es das geringste Übel ist...

Ich finde es ehrlich gesagt eine Frechheit. Die Bewerber investieren in der Regel Gleitzeit oder einen halben Urlaubstag und bereiten sich eventuell auch noch auf das Gespräch vor etc...

Ein Bekannter, welcher in der von mir beschriebenen Behörde arbeitet erzählte mir, dass das wohl Gang und Gäbe ist und sich so auch die genommenen Kandidaten informieren müssen.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Spid am 20.12.2019 08:59
Warum macht man solche Gespräche?

Ein Weihnachtsgeschenk für den BR. Der hat sich gewünscht, daß die vier eingeladen werden und ich wollte mich großzügig zeigen. Steht aber eh schon fest, wer es wird.

Ich hoffe dann, dass wenigstens die Reisekosten übernommen werden.... Ich finde so etwas immer unfair gegenüber den bewerben, die einen Tag dafür noch Urlaub nehmen und eventuell eine Hotelübernachtung. Ich gehe das Risiko ein und sage ab. Damit ist im Endeffekt jeder glücklich.

Der BR wäre nicht glücklich - und darauf kommt es bei Weihnachtsgeschenken doch an... Davon ab darf der BR niemals wissen, wann er mit seinen unsinnigen Forderungen und Befindlichkeiten durchkommt und wann nicht. Wessen Wünsche in Erfüllung gehen können, überlegt sich dreimal, was er sich wünscht!
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Spid am 20.12.2019 09:00
...und wenn von der Absage ein Schwerbehinderter betroffen ist, kanns teuer werden...

Nicht bei uns.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 20.12.2019 09:23
Ich werde mal in der Zukunft ein Vorstellungsgespräch haben, bei dem ich noch weiß, wie es ausgehen wird. Irgendwie cool...  ;D

was soll das jetzt bedeuten? wo liegt die Ironie?
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 20.12.2019 09:24
Ich hatte in der Vergangenheit einmal ein Vorstellungsgespräch, nach dem ich wenige Tage später das Personalamt anrufen sollte um das Ergebnis zu erfahren. Das war irgendwie strange...

das wäre mir lieber, als dumm zu warten
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: Fragmon am 20.12.2019 09:31
...und wenn von der Absage ein Schwerbehinderter betroffen ist, kanns teuer werden...

Einfach die Person anrufen und mitteilen, dass wir ihn einladen würden, es aber Bewerber gibt, die das Anforderungprofil laut Aktenlage erheblich besser erfüllen. Danach noch mal fragen, ob er daran teilnehmen möchte und darauf verweisen das Reisekosten nicht bezahlt werden können.

Ehrlich sein hilft da recht gut..

Außer vielleicht bei einer Juristenstelle. Da würde ich auch jedes Wort mit bedacht wählen.
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: semisem am 25.12.2019 13:20
habe die Stelle!  ;D :) sooo happy
Titel: Antw:Zusage bzw. Absage nach VG
Beitrag von: was_guckst_du am 25.12.2019 17:25
..na dann...Frohe Weihnachten!