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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: nirvana am 07.08.2019 00:20
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Hallo,
wie lange nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis hat man Anspruch auf Einsicht in die Personalakte?
Dankeschôn.
LG
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So lange wie personenbezogene Daten über dich irgendwo gespeichert sind hast du auch ein Auskunftsrecht nach EU DSGVO. Man müsste jetzt mal ins Personalaktenrecht einsteigen, wie lange die Akten ausgeschiedener Beschäftigter aufbewahrt werden.
Im schlimmsten Fall bekommst du eine Fehlanzeige mit der Mitteilung, dass deine Anfrage und die dazugehörigen Daten ab jetzt für den Zeitraum x gespeichert werden und danach gelöscht werden.
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Ich hänge mich mal hier dran. ;-)
Muss man eigentlich begründen, warum man in seine PA gucken möchte, unabhängig davon, ob man jetzt noch angestellt ist oder nicht?
Danke Euch.
GLG
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nein, muss man nicht
Man hat nach Artikel 15 EU DSGVO das Recht auf Auskunft über Art und Umfang der gespeicherten personenbezogenen Daten.
Das Auskunftsersuchen ist an keine Begründung geknüpft, vielmehr soll es dem Betroffenen helfen die Kontrolle über seine verarbeiteten Daten zu behalten.
Das Auskunftsrecht gilt natürlich auch gegenüber Facebook, deiner Krankenkasse, den Ärzten, deinem Versandhaus usw.
Es soll ja immer noch Ärzte geben, die den Arztbrief zukleben und nicht wollen, dass der Patient den Inhalt kennt...