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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: the majer am 16.10.2020 20:20

Titel: [HE] Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: the majer am 16.10.2020 20:20
Hallo zusammen,
Ich bin zur Zeit Beamter auf Probe in Hesse mit A13. Davor habe ich eine Ausbildung gemacht, verschiedene Minijobs und TVH Verträge gehabt und mir somit Anspruch auf die gesetzliche Rente erarbeitet. Eigentlich wollte ich mir die Beiträge auszahlen lassen, nur geht das ja bei mehr als 5 Jahren Beitragszahlungen nicht mehr. Der unnette Herr der Rentenversicherung meinte gestern zu mir am Telefon, dass meine gesetzliche Rente (knapp 100 Euro) später mir meiner Pension verrechnet wird, ich also effektiv umsonst in die gesetzliche für mich persönlich eingezahlt hätte.
Ist das denn so rechtens? Mir kommt das sehr komisch vor.

Viele Grüße
Phil
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: clarion am 16.10.2020 20:37
Hallo Phil, verrechnet wird nur wenn Du den Höchstsatz an Pension bekommst und der beträgt 71,x% von dem zuletzt innegehabten Amt und die Endstufe von A14 ist schon nicht zu verachten!
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Ozymandias am 17.10.2020 10:55
Je nachdem wie alt er ist und was angerechnet an Ausbildungszeit kann die Höchstgrenze eventuell nicht mehr erreicht werden.

Ansonsten am Schluss einfach die Stunden verringern.
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Pseudonym am 17.10.2020 22:26
Ansonsten am Schluss einfach die Stunden verringern.

Du meinst auf z.B. eine 80%-Stelle reduzieren?
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: 2strong am 18.10.2020 00:55
Ja, meint er. Was Sinn macht, wenn der wesentliche Zweck der Berufstätigkeit im Erwerb maximalen Versorgungsniveaus besteht.
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Pseudonym am 18.10.2020 09:17
Da würde mich die Rechnung interessieren. Ich habe gerade nur ein paar Zahlen in den Rechner geworfen:

BW A13 S12 4222 netto bei 100% und 3556 bei 80% Steuerklasse I, verheiratet und ein Kind . Die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten verringern sich um die Teilzeitfaktor.

Wo entsteht jetzt ein "lohnender" Effekt für den Teilzeitbeamten? Was habe ich übersehen? 
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: EiTee am 18.10.2020 10:21
Es geht doch darum, dass man seine Arbeitszeit als Beamter zum Schluss hin so reduziert, dass der Rentenbetrag + Pension = dem Betrag der vollen Pension entspricht. Einen lohnen Effekt kann man hierdurch, in Form von weniger Arbeit, durchaus generieren.
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Sozialarbeiter am 18.10.2020 10:40
Mehr Freizeit bei gleichen Geld ist doch auch ein Gewinn :) :)
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: CmdrMichael am 18.10.2020 10:52
Wo entsteht jetzt ein "lohnender" Effekt für den Teilzeitbeamten? Was habe ich übersehen?
Angenommen du wirst dir mit 67 Jahren die maximalen 71,x % Pensionsansprüche erarbeitet haben.
Als Pensionär erhältst du dann auch maximal diese 71,x %, wobei die Rente damit verrechnet wird.
Du erhältst zuerst deine Rente und der Dienstherr zahlt dann noch so viel deiner Pension aus, dass beides am Ende zusammen 71,x % ergibt. D.h. angenommen, die Rente würde 10 % deiner Pension ausmachen, zahlt dein Dienstherr dir nur ~61,x % Pension aus.

Jetzt kann du dir selber berechnen, wenn du mal 100 EUR Rente erhalten wirst, wie viel % dies deiner Maximalpension sein werden. Mal angenommen, das werden 2 % sein. Dann kannst du dir ausrechnen, ab wann du später in Teilzeit gehen kannst, sodass du bei nur 69,x% Pensionsansprüchen rauskommen wirst. Deine Rente wird dann deinen Pension auf 71,x% auffüllen und du erhältst die gleiche Pension, als wenn du bis zum Ende voll gearbeitet hättest.
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Pseudonym am 18.10.2020 11:01
Es geht doch darum, dass man seine Arbeitszeit als Beamter zum Schluss hin so reduziert, dass der Rentenbetrag + Pension = dem Betrag der vollen Pension entspricht. Einen lohnen Effekt kann man hierdurch, in Form von weniger Arbeit, durchaus generieren.
Bei mtl. 700 Euro netto Unterschied über z.B. 5 Jahre sind das 42.000 netto. 5 Jahre 100% wären rund 8,97% Pension gewesen, 80% kommen auf 7,175.

Klar, Freizeit hat was. Aber 42.000 weniger Einnahmen, um z.B. 3000 Euro netto p.a. Versorgungskürzung entgegen zu treten? Ich kenne nicht so viele Mischbiographien. Aber Kürzungen um netto 350 - 400 Euro mtl. halte ich für eher die Ausnahme. Der Beamte muss also doch recht alt werden, damit sich das rechnet.
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Pseudonym am 18.10.2020 11:07
Mehr Freizeit bei gleichen Geld ist doch auch ein Gewinn :) :)
Bei gleicher Pension. Nicht bei gleichem Geld. Der Unterschiedsbetrag mtl. während der aktiven Phase ist in den höheren Besoldungsgruppen doch recht erheblich. Diesen Betrag würde ich bei der Rechnung mit berücksichtigen wollen.
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: 2strong am 18.10.2020 12:44
Bei mtl. 700 Euro netto Unterschied über z.B. 5 Jahre sind das 42.000 netto. 5 Jahre 100% wären rund 8,97% Pension gewesen, 80% kommen auf 7,175.

Klar, Freizeit hat was. Aber 42.000 weniger Einnahmen, um z.B. 3000 Euro netto p.a. Versorgungskürzung entgegen zu treten? Ich kenne nicht so viele Mischbiographien. Aber Kürzungen um netto 350 - 400 Euro mtl. halte ich für eher die Ausnahme. Der Beamte muss also doch recht alt werden, damit sich das rechnet.
Eben. Jenseits des einfachen Dienstes eine ziemlich bescheuerte Idee.
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Ozymandias am 18.10.2020 13:04
Bei mtl. 700 Euro netto Unterschied über z.B. 5 Jahre sind das 42.000 netto. 5 Jahre 100% wären rund 8,97% Pension gewesen, 80% kommen auf 7,175.

Klar, Freizeit hat was. Aber 42.000 weniger Einnahmen, um z.B. 3000 Euro netto p.a. Versorgungskürzung entgegen zu treten? Ich kenne nicht so viele Mischbiographien. Aber Kürzungen um netto 350 - 400 Euro mtl. halte ich für eher die Ausnahme. Der Beamte muss also doch recht alt werden, damit sich das rechnet.
Eben. Jenseits des einfachen Dienstes eine ziemlich bescheuerte Idee.

Bescheuert ist eher, wenn man 40 Jahre nicht gespart und vernünftig investiert hat und sich dann wegen ein paar Krümel tot arbeiten möchte.
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Pseudonym am 18.10.2020 14:37
Bei mtl. 700 Euro netto Unterschied über z.B. 5 Jahre sind das 42.000 netto. 5 Jahre 100% wären rund 8,97% Pension gewesen, 80% kommen auf 7,175.

Klar, Freizeit hat was. Aber 42.000 weniger Einnahmen, um z.B. 3000 Euro netto p.a. Versorgungskürzung entgegen zu treten? Ich kenne nicht so viele Mischbiographien. Aber Kürzungen um netto 350 - 400 Euro mtl. halte ich für eher die Ausnahme. Der Beamte muss also doch recht alt werden, damit sich das rechnet.
Eben. Jenseits des einfachen Dienstes eine ziemlich bescheuerte Idee.
Deshalb meine Verwunderung, was ich denn übersehen habe.
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Pseudonym am 18.10.2020 14:39
Bei mtl. 700 Euro netto Unterschied über z.B. 5 Jahre sind das 42.000 netto. 5 Jahre 100% wären rund 8,97% Pension gewesen, 80% kommen auf 7,175.

Klar, Freizeit hat was. Aber 42.000 weniger Einnahmen, um z.B. 3000 Euro netto p.a. Versorgungskürzung entgegen zu treten? Ich kenne nicht so viele Mischbiographien. Aber Kürzungen um netto 350 - 400 Euro mtl. halte ich für eher die Ausnahme. Der Beamte muss also doch recht alt werden, damit sich das rechnet.
Eben. Jenseits des einfachen Dienstes eine ziemlich bescheuerte Idee.

Bescheuert ist eher, wenn man 40 Jahre nicht gespart und vernünftig investiert hat und sich dann wegen ein paar Krümel tot arbeiten möchte.

Das ist zwar korrekt. Tut aber nichts zur Sache. Wer das Einkommen nicht nötig und Lust auf Freizeit hat, reduziert. Hier ging es um eine Reduzierung, die eine Versorgungskürzung verhindern soll. Aber eben mit Nebenwirkungen.

Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: 2strong am 18.10.2020 22:14
Bescheuert ist eher, wenn man 40 Jahre nicht gespart und vernünftig investiert hat und sich dann wegen ein paar Krümel tot arbeiten möchte.
Von diesen einfältigen, arbeitsscheuen Freizeitfetischisten kenne ich genug. Die sollen alle auf Null reduzieren. Die braucht nämlich niemand.
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Pseudonym am 18.10.2020 22:35
Bescheuert ist eher, wenn man 40 Jahre nicht gespart und vernünftig investiert hat und sich dann wegen ein paar Krümel tot arbeiten möchte.
Die sollen alle auf Null reduzieren.
Was dann ja wieder eher Sinn ergeben würde. Wer wg. einer Rente (+BAV) vor dem Pensionierungsalter gehe könnte, würde damit ja Platz machen.

Also mit z.B. 63 trotz Abschlägen in der Pension + Rente auf 71,75%. Oder gibt es etwa einen Umstand der verhindern würde, dass bis auf 71,75 mit der Rente aufgefüllt wird?
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: 2strong am 19.10.2020 00:22
Bei vorzeitiger Pensionierung erfolgen Kürzungen zwar nicht nur beim Ruhegehalt sondern auch bei der Rente, aber grundsätzlich könnte man in dem Fall dennoch auf 71,75% "aufstocken", kein Problem 
Titel: Antw:Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Andreas Mars am 19.10.2020 08:25
Bei vorzeitiger Pensionierung erfolgen Kürzungen zwar nicht nur beim Ruhegehalt sondern auch bei der Rente, aber grundsätzlich könnte man in dem Fall dennoch auf 71,75% "aufstocken", kein Problem
Einen Moment. Ich bin zwar kein Jurist, aber die Pension wird neben einer Rente nicht bis zum Höchstbetrag von 71,75% gezahlt, sondern nur bis zum Ruhegehalt (§ 59 Abs. 1 und 2 HBeamtVG). Das Ruhegehalt wird jedoch für die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand abgesenkt (§ 14 Abs. 3 HBeamtVG). Bevor dieser Tipp daher in der persönlichen Lebensplanung umgesetzt wird, sollte dies nochmals geprüft werden, um kein böses Erwachen zu erleben...
Titel: Antw:[HE] Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: 2strong am 19.10.2020 08:35
Was Du schreibst ist völlig richtig, steht aber auch nicht im Widerspruch zur obigen Aussage

Wer vorzeitig pensioniert wird, erhält grundsätzlich nur ein reduziertes Ruhegehalt. Mit einem ergänzenden Rentenanspruch (welcher der Höhe nach aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme ebenfalls reduziert ist) kann in Summe dennoch ein Gesamtversorgungsniveau von 71,75% erreicht werden.
Titel: Antw:[HE] Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Pseudonym am 19.10.2020 11:26
Was Du schreibst ist völlig richtig, steht aber auch nicht im Widerspruch zur obigen Aussage

Wer vorzeitig pensioniert wird, erhält grundsätzlich nur ein reduziertes Ruhegehalt. Mit einem ergänzenden Rentenanspruch (welcher der Höhe nach aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme ebenfalls reduziert ist) kann in Summe dennoch ein Gesamtversorgungsniveau von 71,75% erreicht werden.

Und das ist ja der ausschlaggebende Punkt: existiert eine mögliche Begrenzung des Ruhegehalts auf weniger als 71,75%, sodass z.B. auch bei höherer Versorgungsleistung die Kürzung auf niedrigere Werte vorgenommen wird?

Sowei mir bekannt: nein.

Oder anders ausgedrückt: wer früher geht, bekommt - egal wie - keine 71,75%. Auch nicht bei Ansprüchen, die darüber liegen. Wenn das ausgeschlossen werden kann, ist Pension mit 65 (und weniger) bei Mischbiographien doch interessant. Nämlich dann, wenn bei besonders langjähriger Rentenversicherung hohe Rentenzahlungen kommen.
Titel: Antw:[HE] Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: 2strong am 19.10.2020 12:59
Es ist so, wie Du annimmst: 71,75% bleibt die Grenze für "Kombinierer" aus Pension und Rente. Nützlich ist das vor allem für spätberufene Beamte, die vorher bereits lange im ö. D. angestellt waren. Die Zeiten als Angestellte zählen für die Rente, werden gleichzeitig aber auch für's Ruhegehalt berücksichtigt (jedenfalls im Bund und den mir insofern bekannten Ländern)
Titel: Antw:[HE] Pension und gesetzliche Rente
Beitrag von: Andreas Mars am 19.10.2020 13:33
Ok, dann ziehe ich meine Bedenken zurück. Ich hatte die Frage so verstanden, als dass auch bei einer frühzeitigen Pensionierung das maximale Versorgungsniveau erreicht werden kann...