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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: OE am 22.11.2018 15:39

Titel: [SN] Stufenfestsetzung nach neuem oder alten Recht?
Beitrag von: OE am 22.11.2018 15:39
Hallo,

in Sachsen hat sich zum 1.11.2018 das Besoldungsgesetzt geändert. Unter anderem werden nun alle Wehr- und Zivildienstzeiten bei der Erfahrungszeit anerkannt (unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang).

Nun stellt sich folgende Frage:
Wenn ich vor dem 1.11.2018 verbeamtet wurde, aber meinen Bescheid zur Stufenfestsetzung erst nach dem 1.11.2018 erhalten habe, ist dabei das aktuelle Recht oder noch das alte Recht anzuwenden?

OE
Titel: Antw:[SN] Stufenfestsetzung nach neuem oder alten Recht?
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 22.11.2018 17:34
Die Stufenfestsetzung ist mit Wirkung vom Ersten des Einstellungsmonats vorzunehmen. Maßgeblich ist daher die Rechtslage an diesem Tag.  :(
Titel: Antw:[SN] Stufenfestsetzung nach neuem oder alten Recht?
Beitrag von: OE am 27.11.2018 15:51
Danke für die Auskunft!

OE