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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: JackyVS am 15.01.2020 11:45

Titel: Eingruppierung von A9 in TVÖD 9b-Regelungen zur Stufe?
Beitrag von: JackyVS am 15.01.2020 11:45
Guten Tag,


ich habe folgenden Fall:

Vorab Dienstordnungsangestellter( beamtenähnlich ) und Eingruppierung in A9 Stufe 3 nach Bundesbeamtenbesoldung.
Dann Wechsel des Dienstherren in ein Beschäftigungsverhältnis nach TVÖD/ VKA nach E9b.
Jetzt die Problematik,dass die vorhergehende Stufe "3" angeblich nicht übernommen werden kann und es keine Vorschriften im TVÖD gäbe, die es vorschreiben,dass eine nahtlose Übernahme der Stufe zu erfolgen hat.
Daher meine Frage:

Ist diese Aussage von der Personalabteilung korrekt?
Wäre eine Übernahme in die jeweilige bereits bestehende Stufe nur Entgegenkommen des Dienstherren?Ich habe bereits den TVÖD durchforstet und finde dazu wirklich nichts.
Ich hoffe,dass sich jemand damit auskennt und wäre für eine Rückinformation dankbar.

Lg
Titel: Antw:Eingruppierung von A9 in TVÖD 9b-Regelungen zur Stufe?
Beitrag von: Spid am 15.01.2020 11:49
TB haben keinen Dienstherren. Anspruch besteht lediglich auf Einstellung in Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.